Ausgabe 
23.1.1918
 
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Die Uliederaufricbtung

des Mitteislandes.

Ein Antrag der Fortschrittlichen Volkspartei.

Im preußischen Abgeordnetenhause wurde von der Frattion der Fortschrittlichen Volkspartei folgender An­trag etngebracht:

Die Königliche Staatscegierung zu ersuchen, zur Wiederaufrtchtung des durch den Krieg schwer geschädigten gewerblichen Mittelstandes folgende Grundsätze zur Durch­führung zu bringen:

1. Den durch den Krieg geschädigten Handwerkern ist von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen ein angemessener Teil zu überweisen. Hierbei sind die Rohstoff- Organisationen des Handwerks seitens der die Roh­stoffe vergebenden Zentralen auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Organisationen erst während des Krieges ins Leben geruferi wurden. Den Handwerkern die nicht imstande sind, aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe des Kredits ihren Anteil an den Rohstoffen zu bezahlen, ist unter Bürgschaft von Reich und Staat aus­reichender Kredit zu eröffnen. Die Bürgschaft soll solchen Gewerbetreibenden zugute kommen, deren gewerbliche Vergangenheit erwarten läßt, daß sie ihre wirtschaftliche Selbständigkeit wieder erlangen können.

2. Der Lieferungsgenoffenschaften des Handwerks sind nach Möglichkeit Staats- und Gemeindeaufträge zuzuwenden.

Das Submissions wesen ist so zu regeln, daß den Handwerkern die Beteiligung an Submissionen er­leichtert und ein angemessener Preis gesichert wird.

3. Ausbildung und Fo r t b i l d u n g des Handwerks sind nach der technischen wie kaufmännischen L-eite den neuzeiltichen Verhältnissen anzupassen. Die Lehrpläne sind daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit sie den zukünftigen Berufsaufgaben entsprechen. Der Förderung des Kunstgewerbes ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

4. Bei den Demobilisierung des Heeres ist auf die Verhältnisse des gewerblichen Mittelstandes weitestgehende Rücksicht zu nehmen. Ein lückenloses Retz von Arbeitsvermittlungsstellen ist in der ganzen Mo> narchie zu schaffen. Ebenso ist eine Lehrstellenvermittlung einzurichten. Dem Handwerk ist dabet eine entsprechende Mitwirkung einzuräumen.

5. Die Fürsorgemaßnahmen für die aus dem Felde heimkehcenden Handwerker und Gewerbe- treibenden müssen im Einvernehmen mit den Orga­nisationen des Handwerks durchgeführt werden. Die Kriegshtlfskaffen sind auch den durch den Krieg ge­schädigten Handwerkern, die nicht Kriegsteilnehmer sind, zugänglich zu machen.

6. Die Einsetzung von Beratungsstellen möglichst in Verbindung mit den Handwerkskammern erscheint düngend geboten. Es empfiehlt sich hierbei, den Bera­tungsstellen eine Auskunftsstelle über alle dem Hand werk des betreffenden Bezirkes zur Verfügung stehenden Kredttorganisationen anzugliedern.

7. Handwerk und Kleinhandel sind zum Beirat für Ueberg angsWirtschaft in stärkerem Maße heranzuziehen. Ihre Vertreter müssen bei der Erörterung der für die Einfuhr der Rohstoffe und für die Verteilung des Fcachtraumes zu treffenden Maßnahmen gehört

Kciegsbeschädigtenfürsorge kann jedoch nur gedeihen, wenn sie unparteiisch gehandhabt wird. Schon im Früh­jahr 1915 haben deutsche Wirtschaftsverbände in einer denkwürdigen Kciegssitzung im preußischen Herrenhause in Berlin, zu der sie sich ohne Rücksicht auf ihre partei­politische Färbung vereinigt hatten, den Fürsorgege­danken allein als Richtschnur des Eintretens für unsre Kriegsbeschädigten einstimmig ausgestellt. Es kann der Sache nur schaden, wenn die Fürsorge für Kriegsbe­schädigte vom Hintergründe parteipolitischer Bestrebungen aus geübt werden soll. Die beklagenswe'tcn Vorgänge, die sich kürzlich in Berliner Versammlungen ereignet haben, zeigen dies deutlich. Wirksame Hilfe kann nur von der Allgemeinheit geleistet werden, sei es unmittel­bar von dem hierzu in erster Linie verpflichteten Reiche, sei es durch freie Liebestättgküt Diese allgemeine Hilfe setzt aber jvocaus, 'daß sie ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen für nötig erachtet werden muß. Der Grund­gedanke der llnpacteilichkeit ist die Sonne, unter deren Strahlen die Unterstützung allein richtig betrachtet und gewürdigt werden kann.

Von diesen Erwägungen ausgehen sind mehrere große Organisationen entstanden, die auf dem Gebiete dec Kriegsfürsocge neben der staatlichen Versorgung eine solche aus bürgerlichen Mitteln sich zur Ausgabe gesetzt haben.

Mit den Opfern des Krieges befaßt sich zunächst ie Rational st iftung für die Hinterbliebe­nen der im Kriege Gefallenen. Sie will mit ihrer Fürsorge für die Kriegswitwen und -waisen, ohne Unterschied des Standes, der Partei und des Glaubens, in allen denjenigen Fällen ergänzend eintceten, in denen die gesetzlich geregelte Kriegsversocgung seitens des Reiches oder die nach andern Vorschriften zu gewährende Wttwen- und Waisenfücsocge nicht ausceicht, um die Hinter- bllebenen vor Rot und Hilssbedürftigkeit zu schützen. Insbesondere will die Rationalstiftung die Kriegswitwen instandsetzen, möglichst aus eigner Kraft ihren Haus­stand unverändert sortzufühcen und ihre Kinder so zu erziehen und ausbilden zu lassen, daß auch diese der­einst, gemäß ihren Fühigküten, sich eine der sozialen Stellung ihres Vaters möglichst entsprechende selbständige Lebensstellung erwerben können. Für Vollweisen soll in gleicher Weise dasselbe Ziel erstrebt werden.

Fortsetzung folgt.

forüerung Her Siunde.

Unser Schwert ist scharf und der Lorbeer qrün Auf herzblutdurchsickerter Heide ....

Mädchen, dir werden die Wangen blühn Auch ohne das gelbe Geschmeinde!

Unsrer Waffen nimmer verwehende Spur Führt zu unsterblichen Preisen .... Mann, löse die Kette von deiner Uhr Und tausche sie ein für Eisen!

Wenn die Roffe wiehern im Frühbrandschein, Erbt cs, den Feind zu packen ....

Weib, klirrt noch immer das Edelgestcin An deinen: weißen Nacken?

Schmählich, wer seinen Goldschatz häuft Zu fröhlicher Augenweide

Während es durch die Seelen träuft In roten:, roten: Leide!

Feodor v. Zobeltitz.

8. insoweit nach dem Kriege die staatliche Bew schaftung von Rohstoffen und Halbfabrikaten noch ft dauert, ist für die Warenverteilung die Mitwirkung i Hödels in möglichst weitem Umfange geboten.

- s. 0, Die Sur Wiederaufnahme der Bautätigkeit forderlichen Maßnahmen sind mit tunlichster Beschl nigung zu treffen. Zur Verbesserung der Lage des Hm besttzes sind Organisationen zur Gewährung von Re kredit zu fordern und Entlastungen auf dem Gebiet i Real- und Umsatzsteuern anzustreben.

10. Zu den Arbeiten des Landesgewerbeamts si die Vertreter des gkwerblichen Mittelstands und i

heranzuziehen^°^"^ md)r ' al§ e§ bisher geschehen

. «!.- ®* i» Aussicht genommene Acbeitsprograu

Staatsregierung für die Wiederai rtchtung des gewerblichen Mittelstandes ist sobald c möglich vorzulegen.

Kriegsfürforge.

I.

-»Die Versorgung der Kriegsteilnehmer aus i >i. besonders mit zunehmendem Alt be ? I e?ten fahren vor dem Kriege zu w* affu m 0 0 °gcben. Die Jnvalidenren

Beschädigten, der Invaliden u Knegswttwen, sind als ungenügend und nichi zeitgemäß regelt empfunden worden. Auch fr ?^en Kriegsteilnehmer, die, ohne beschädigt z sein, :m Laufe der Zeit durch Alter waren °"^re Ursachen hilfsbedürftig ge!

Unb ""hr dem allgemeinen B sein nicht mehr entsprochen. Es hat sich die

mL?| anäen S0 i fe dah" gebrochen, daß noch dem Sri!»«/.» Kriege die Zukunft der bcdü

tme . der Hinterbliebenen von £ n . c " Dbe L infolge dgx Kriegswtrkungen gestr Kileger beger als früher sichergestellt werden mu .. ifin Teil der Kriegsbeschädigten ist zur Sei gelchritten; sie habe» sich zusammcngcschlosstn. i "" "iam ihce Jnteressen wahrzunehmen. Das gutes Recht, das ihnen niemand verwehen wiri

Uns $iad! Md Land.

* Znlagrqnittnngrn Die Landesversicherungs- anstait Großh. Hessen ersucht unL darauf hliizuweisen, daß die Empfänger einer Invnliden Witwen - oder Witwerrente aus der Invalidenversicherung die notwendigen Zulageguittungen erst in der lebten Woche des Monats Januar, oder aber erst bet °Be- laubigung der Rentenguittungen am 1. Febcu ac er­halten können. Die Zulagequtttungen können in den Landgemeinden nur bei den Großh. Bürgermeistereien und in den Städten bei den zuständigen Polizeirevieren in Empfang genommen werden. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dak auch diejenigen Renten­empfänger, welche die Rente von einer anderen Ver- icherungsanstalt als der Vcrsicherungsstalt No. 25 (Ver- fichecungSanstalt Großh. Hessen) beziehen, sich mit den notwendigen Vordrucken zu versehen haben. In diese« Fällen ist auf der Zulagequittung die Versicherungsan­stalt No. 25 in die betriffende No. auf der zugehörigen Rentenguittung handschriftlich entsprechend zu ändern.

Marrersteiue, Dachziegel und Draiaageröhrr

(Es ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Vestandserhebung von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton erschienen, die am 25 Ja­nuar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und neuerzeugten Mengen von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen und Dachziegeln aller Art (insbesondere gebrannte Ton- steine, Kalksandsteine, Schwemmsteine, Schlackensteine, Iementsteine), welche als Bor- oder Hintermauersteine, Hartbrandsteine, Klinker, Verblender, poröse Steine, Decken, und Lochsteine, Formsteine, Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainageröhren aus Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im Besitz von Personen oder Betrieben be­finden, die derartige Gegenstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Beschlagnahme sind Verfügungen über die Gegenstände nur noch zulässig, sofern sie durch einen Freigabeschein mit dem Stempel des Kriegsamtes Bautenprüfstelle gestattet sind, oder eine ordnungsmäßige Ausfuhrbewilligung des Reichskommissars für Aus- und Tinfuhrbewillrgung vorlicgt. Ohne besondere Genehmigung bleibt jedoch trotz der Beschlagnahme der Verkauf und

Verbrauch von Mauersteinbruch sowie von Formsteinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln bis zu 1000 Stück von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den üb^ rigen Gegenständen bis zu 6000 Stück in einem Kalender­monat für ^ eme Baustelle gestattet. Der Vorrat in den oben bezeichnten Gegenständen ist außerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen oder mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle zu melden m deren Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung über den bei Beginn des 1 Februar 1918 vorhandenen Bestände ist zum 10. Februar 1918 zu er- ftatten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der zuständi- gen Kriegsamtstelle. anzufordern. Auch eine Lagerbuch- fuhrung ist über die zu meldenden Gegenstände vorae- Ichneben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf dem Landratsamte einzusehen. '

~ * Machbare Vapterkleider. Aus Kreisen der

verlautet daß imDeutschen Forschungs- W 1 * 4 1 J UC Textllersatzstoffe«, das seit Jahresfrist in Karlsruhe eingehende Studien über die Papiergarn- lndustctt treibt, wichtige Verbesserungen gefunden worden sind. Man kann Gewebe aus Papiergarn jetzt so Her­stellen, daß sie gut waschbar sind. Die Festigkeit der bisherigen Papiergewebe litt bekanntlich durch Feuchtig­keit. Dieser wesentliche Mangel ist jetzt beseitigt. Be- merkenswert ist auch ein anderes Verfahren, durch das ganz weiche und geschmeidige Garne für Tcikotstoffe herstellbar sind Diese Garne geben angenehm zu tragende Stoffe (Ltcumpfe, Untertaillen u. dgl.) Kürzlich hat das Institut auch ein Vecedelungsverfahren für Papier­gewebe gefunden, durch das die Gewebe annähernd so weich wie Baumwollstoffe werden u. sich für BekleidungS- zwecke eignen Diese Verfahren schaffen einen brauch­baren Ersatz für bisher aus dem Ausland bezogene Baumwolle.

u"d Kleinstädte anfgepatzt: Eine

neue Mlllionen-Grundung (angeblich 40 Millionen) zur Verbesserung der Fleischversorgung war in Gemeinschaft mit den großen Wurst- und Fleischkonservenfabciken dieser Tage angekündigt worden. Ihr Sitz sollte Berlin sein. Es wird wohl feine Zeit dauern bis aus den Vorbereitungen ein Vollbringen wird, aber wo Rauch ist, ist auch Feuer, und man erkennt aus diesen Mit­teilungen, in welcher Richtung sich die neuen Gründungs > Projekte bewegen. An großen Kapitalien fehlt es nicht, die sind für solche Gedanken keinerlei Hindernis. In der Natur der Dinge liegt es indessen, daß solche Unter- nehmungen mit Massen-Abnehmern arbeiten, und daß sind in erster Reihe die Riesenstädte. Mittel- und Klein­städter haben also allen Anlaß aufzumecken, damit ihnen die Möglichkeiten, auf die sie ein Recht haben, nicht aus der Hand genommen werden.

* Herabsetzung von Tabalrkontirrgeute Wie

die Deutsche Tabakzeitung meldet, sind laut Beschluß des Arbeiter-Ausschusses der Deutschen Tabakhandelsge­sellschaft und unter Zustimmung der Reichskommisiare vom 1. Februar ab die Kontingente bei Zigarren-, Kau und Schnupftabaksherstellung von 60 auf 40%, bei Rauchtabakshecstellung von 50 auf 40*% herabgesetzt.

* Gebrauchte Schulbücher rvellergeberr! Im

Einklänge mit emec bereits gegebenen Anregung hat der Kultusminister verfügt, daß in allen Schulen nach Möglichkeit, die noch brauchbaren Schulbücher an die aufsteigenden Schüler der folgenden Klassen von ihren Kameraden gegeben werden sollen.

Infolge umfangreicher durch Schneestürme und Un­wetter veranlaßten Leitungsstörungen war der Tele­graphen- und Fernsprechverkehr nach Baden, Mittel­deutschland sowie Berlin und darüber hinaus erheblichen Verzögerungen unterworfen. Die Weiterbeförderung der Telegramme konnte vielfach nur durch die Post erfo'gen.

* Stadtverordneter Eicherrauer f . Heute früh ist der langjährige Stadtverordnete Hermann Etchenauer plötzlich verstorben. Er war seit dem Tode seines 1916 verstorbenen Bruders Heinrich der alleinige aktive In- Haber der bestens bekannten Firma Koch & Eicheuauer. In den verschiedenen zahlreichen Ehrenämtern der Stadt, vieler Vereine und Körperschaften, darunter der Ge­werbebank und in polnischen Kreisen war er ein be­liebter und sehr reger Mitarbeiter, dessen Rat mit in die Wagschale fiel. Ueberall wird man dem le'der so früh verstorbenen Hermann Eichenauer ein ehrendes Andenken bewahren

* Gießen. Die Strafkammer verurteilte den Dachdecker Andreas Jung aus Fciedberg zu 2 Jahren, den Sattler Karl Krug und den Weißbinder Nikolaus Heerbaum, beide aus Offenbach, zu je 2% Jahren Zucht­haus. Die drei Angeklagten hatten in Fciedberg einem Hotelbesitzer einen Treibriemen und etliche Stallhasen gestohlen und den Riemen für 80 Mark in Frankfurt verkauft.

* Offenbach. Die Stadtverwaltung hat mit den Offenbachec Gas- und Kraft Großabnehmern einen so­genannten Preisklausel vereinbart, die bis. ein Jahr nach erfolgtem Friedensschluß in Kraft bleiben soll. Rach der Vereinbarung über diese Preisklausel steht ei­ner Vertretung dieser Gcoß-Abnehmer das Recht zu, in die Bücher des Gas- und Elektrizitätswerks Einsicht zu nehmen, die Herstellungskosten zu prüfen und hiernach den Preis für den Strom usw- gemeinsam mit dex Stadt festzustellen.

* Uieder-Ingeitzeim Auf dem Wege nach Es­senheim verirrte sich vor einer Woche die 15jährige Maria Hamm im Schneegestöber und war seitdem ver­schollen. Am Montag fand man das Kind durch Zu­fall in einer schneeverwehten Rübengrube vor. Es leb-