Abrechnung.
Drei Jahr am Feind, drei Jahr am Tod, - Drei Jahr — wir kämpftens aus,
Doch bittrer noch als Tod und Not Ward uns die Schmach im Haus.
Wir bargen,'blutend Tag um Tag,
Die SiegeSernte stumm,
Da traf im Rücken uns der Schlag: Schwatzvvlk ging wieder um!
Ihr war't es, ohne An und Ehr,
Ihr raffendes Gesucht!
Wir glaubten schon, Ihr wär't nicht mehr, Born sah man Euch ia nicht.
Da standet plötzlich Ihr im Land
Und fälschtet Geist und Gut
Und mengtet höhnisch Wert und Tand,
Wir zahlten es mit Blut.
Kein Hoffnungstraum, der ungestutzt Aus Euren Fingern sprang,
Kein Heiligtum, das unbeschmutzt Aus Euren Händen sank.
Wenn unser Gleichschritt Sieg gestampft, Habt Ihr's „Verzicht" getauft,
Wenn Flanderns Boden wir umkrampft, Habt Ihr ihn längst verkauft.
Wenn einmal Eure Stimme fand Mut zur En«rüstungstat,
Dann schirmtet Ihr mit frecher Hand Empörung und Verrat.
Uns hielt der Grunde hart Gebot Im Eisenring der Schlacht,
Da stahlt in Volkes höchster Not — Erpresser Ihr! — die Nacht.
Wir kennen Euch und Euer Geschlecht,
Wir wissen, was Ihr wollt.
Ihr sprecht von Freiheit, Menschenrecht,
Und meint das gelbe Geld!
Erst schmältet Ihr, wenn Ländergroh Die Schwingen wir gespannt,
Nun macht Ihr unS noch heimatlos Im eig nen Vaterland.
Wir trugens Jahre, Stund um Stund,
Die Stirn feindwärts gekehrt,
Und bissen uns die Lippen wund Und glaubten an das Schwert.
Nun wächst im Glanz aus Not und Nacht Der Sieg uns, stark und reich,
Und nun — „Remis wird nicht gemacht!", Auch nicht, bei Gott, mit Euch!
Im Felde, Dezember 1917.
Fritz Karl Badendieck
-iur Stadt und Land.
* Achtel ans die Kavtoffelvorräle! Die Pxo
viialkartoffelstelle Hannover ersucht um Veröffent liong folgender Zeilen: Nach den Erfahrungen, die bijetzt gemacht worden find, besteht kein Zweifel mehr däber, daß die absonderliche Witterung dieses Jahres diha ltbarkeit der Kartoffeln nachteilig beein- fllt hat. Die langonhaltende Trockenheit und das da- ra folgende feuchte, fruchtbare Wetter hat bei den Kcoffeln zu Wachstumstörungen voller Art geführt, wi z. B. Zwiewuchs, Hohlheit und dergl. Manchen dertigen Fehler sieht man der Knolle äußerlich überhat nicht an. Jedenfalls leidet aber die Haltbarkeit seh darunter. So ist es zu verstehen, daß mitunter j^schon Abgänge bis zu 25 Prozent gemeldet werden. Dl mahnt j den Haushalt daran, seinem Kartoffel- voit ständige Aufmerksamkeit zuzuwenden. DiKartoffeln müssen genau darnach geprüft werden, obtwa Wachstumstörungen oben genannter Art bei ihn Vorkommen oder angefaulte Ware dazwischen ist. Dibetreffenden Knollen sind besonders zu lagern und zue zu verbrauchen. Die Fäulnis selbst ist aber das gröe Nebel, das den Kartoffelbestand treffen kann, wesie sich durch Ansteckung ungemein schnell verbreitet? Bepstigt wird das Faulwerden durch zu hohe Keller- temratuc Man halte streng darauf, soweit dies die Verltniffe irgend Zulassen, daß der Keller imnnr eine Tereratuc zwischen 2 und 3 Grad Celsius läßt. Dabei halt sich die Kartoffeln am besten. Mit Rücksicht auf denmßergewohnlich starken Abgang der Kartoffeln duriFäulnis ist daher die größte Sparsamkeit im!rtoffelverbrauch zu empfehlen. Jetzt sind auf dem Lan schon ganze Mieten infolge Fäulnis zusammen- gebr)en. Wie wird es im Frühjahr aussehen, wenn die löfälle in Kartoffelmieten noch größer werden'? Maier, der seine Kartoffeln vorzeitig verbraucht Hot, möä Kartoffeln nachgeliefert haben, es gibt aber keine meh.Diejentgen, die ib-e Kartoffeln zu früh verbraucht habe können auch gar keinen Anspruch auf Kartoffeln mehrrheben. Kein Mensch wird mit ihnen Erbarmen habe weil sie unverantwortlich leichtsinnig gehandelt habe Darum sollen alle Hausfrauen ihren Kartoffel» vorr.dauernd scharf im Auge behalten, vorsichtig und sparst damit umgehen.
Keine Dezugscheinpstichl für Gifenbahn- fahrn. Immer tauscht in der Öffentlichkeit das Ge- rücht.uf, daß die Eisenbahnverwaltung sich mit dem Gedaen tragen soll, eine Bezugscheinpflicht für Fahrten im ?nverkehceinzusühren. Es wird auf Anfrage an mahnender Stelle mitgeteilt, daß nach wie vor eine derage Maßmahmen nicht zu denken ist, da ihre Durähcbarkeit so gut wie ausgeschlossen erscheint
Kommerzienrat Oetker, der bekannte Begrün- der t Backpulveifabrik in Bielefeld, ist scchsundfünszig ährtginem Schlaganfall erlegen.
'Nach den letzten Becwaltungsbericht der land- n. fstwirtfchaftlichen Kerufsgenojs.uschaft süc dos Dßherzogtum Hessen betrug die Zahl der angc- meldn Betriebsunfälle 2255. Aus dem Vorjahre wareü977 Unfälle übernommen worden, sodaß insge
samt 4232 Unfallsachen neu zu bearbeiten waren. An Entschädigungen für Renten an Verötzte. Kosten des Heilverfahrens u. s. w. wuiden 117 714,80 Mk. gezahlt und 5009 Rentenbeicheide erlosscn. Die Summe der erstmalig im Rechnungsjahre gezahlten Entschädigungen betrug 153657,20 Mk Die Mittel der Rücklage be- Ziffern sich auf 1 567 221,81 Mk. Die ungegliederte Haft pflichtveisichcrungsanstalt hat 12 000 Mitglieder. Deren Rücklagen betragen 160000 Mk. An der Kriegsanleihe beteiligte man sich b sher mit 1 170000 Mark.
* Der Fortbestand der kleinen und mittleren Aandelskammern. Durch die Absicht der Gesetzgeber, Industrie und Handel eine wirkungsvollere amtliche Vertretung in großen Kammern zu verschaffen, wird der selbständige Fortbestand der kleinen und der mittleren Handelskammern vielfach in Frage gestellt.
* Gießen. 12. Januar. Der LandeSvercin Ober» Hessen der Deutschen Vaterlandspartet hat nachstehende Drahtung an den Reichskanzler abgesandt: „Der Lan- desverein Oberhessen der Deutschen Vaterlandspartei dankt Ew. Exzellenz für die kcastvollen Watte im Haupt- auSschuß des Reichstages, die nach der trüben Nachlicht über die Vorgänge in Brest Litowsk eine Befreiung von allerschwerstec Sorge bewirkt haben. Wir sind der freu- digcn Hoffnung, daß von jetzt ab in der Tat bei den weiteren Verhandlungen die Machtstellung des Deutschen Reiches und unser gutes Recht die alleinige Richtschnur für unser Handeln abgegeben werden. Hinden- burg und Ludendorff haben unser Heer und unsere Flotte von Sieg zu Sieg geführt. In unbegrenztem Vertrauen steht das ganze deutsche Volk hinter diesen seinen Helden und wird jeden Frieden zuversichtlich an- nehmen, auf dessen Abschluß sie ausschlaggebenden Einfluß ausgeübt haben.
* Dom Feldberg. Zur Erinnerung an die vor 50 Jahren erfolgte Gründung deS Taunusklubs fand im Kapitelsaal des Feldbergturms eine von den einzelnen Ortsgruppen zahlreich besuchte Gedächtnisfeier statt.
* Aus dem Uaseloberg. Auf den Höhen sind Montag und Dienstag gewaltige Schneemaffen nieder- gegangen, die den Verkehr empfindlich hemmen. Der Abendzug der Vogelsbergbahn blieb im Schnee stecken und konnte erst nach drei Stunden, nachdem er ausgeschaufelt war, seine Fahrt fortsetzen. Die Bäume sind mit großen Schneemengen belastet, sodaß man vielfach Besorgnisse für Schneebruch hegt. Das Thermo Meter sank stellenweise aus 12 Grad unter Null.
* Gschwege Der Magistrat erwarb ein zwischen Eschwege und Nicderhone gelegenes Baugelände von rund 70 Acker für 300000 Mark. Das Grundstück wird zu Zwecken der Kleinwohnungsfürsorge Verwendung finden.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.
Bekanntmachung.
Vom 20. Januar ab fallen die Personenzüge 401 Coblenz ab 12.27 X., Gießen an 4,28 X. und 410 Gießen ab 12,32 N. Coblenz an 4,19 N. und die Triebwagenfahrten 417 Niederlahnstein ab 2,21 N. Limburg an 4,06 N. und 420 Limburg ab 3.51 dl, Coblenz an 5,43 dl. an Sonn- und Feiertagen bis auf weiteres aus.
Pz. 408 wird früher gelegt, Gießen ab 9,54 V. (bisher 10,12), Limburg an 12,10 dl. (bisher 12,17).
Frankfurt (M), den 16. Januar 1918.
Königliche EirtnbalmdirtKtion.
Ziehung
7. u. 8. Februar.
Eisenacher
Pelil jjOlterie
des
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thüringer Museum;
in Eifenacb
rrrr gewinne zur. mark
45000
ii 20000
|1 5 000
Bar ohne Abzng zahlbar
£osezuip. 3 “;::
Lotteriobank 6 m.b. H,
Eisenach.
Ferner in den durch Plakate kenntlich. Verkaufsstellen.
In Giessen
b. d. Kgl. Pr. Lotter.-Einn. R. Buchacker,
F. Flimm, ferner bei
1. Faber, Bismarkstr. 6, M. Krug, Schulstr. 5,
W. Semmler, Seltersw. 25.
Tärbermcifter
mit reich. Erfahrungen im Präp. und Färben von Pflanzenteilen (Buchenlaub u. s. w ), welcher im Stande ist, eine neu zu errichtende Fabrik mit allen Errungenschaften der Neuzeit einzurichten, wird p. 1. April 1918 in dauernde selbst. Stellung gesucht. (Ausf. Off. über seine bisherige Tätigkeit, Alter und Gehaltsansprüche erbeten an
Adolf Conradt,
LndwigSbnrg.
I
I
Siegellack |
No. 126, schwarz,
Mk. 3.5(P p. Pfd.
10 Stangen pro. Pfund
für Briefe u. Pakete in ff. Kartons.
Bei 8 Pfd. 10 °/o
bei 16 Pfd. 15° oO n Ko ff 48Pfd.20°/o 1XctL,cllt Porto und Verpackung je 8 Pfd. Mk 1.20.
Muster 50 Pfg. Postscheck. 10313.
paul lacobson,
Hamburg 36.
Bekanntmachung.
über den Verkehr mit Saat u. Steckzwiebeln zu Taatzweckcn und deren Höchstpreise.
8 i.
Nach der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 15. November 1917 dürfen Saat« und Steckzwiebeln nur gegen Saatkarte und mit Genehmigung der Hessischen Landes- Gemüsestelle abgesetzt werden.
8 2.
Wer Saat- und Steckzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatgutesveräußernwill,hat dieErteilung derAbsatzgenehmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung einer Probe bei dem Kommunalverband zu beantragen, in dessen Bezirk sich die Zwiebeln befinden, und dem die Genehmigung des Absatzes durch die Landes-Gemüsestelle hiermit übertragen wird. Der Kommunalverband ist befugt, die Vorräte des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher ausweist, besichtigen zu lassen. Erst nach ertellter Genehmigung des Kommunalverbandes darf der Antragsteller die angegebenen Mengen zu den höheren Preisen der Saat- oder Steckzwiebeln gegen Saatkarte veräuffern.
Für Händler tritt an die Stelle der Absatzgenehmtgung die Saatkarte.
8 3.
Saatkarten für Saat- und Steckzwiebeln werden sowohl für Verbraucher als für Händ/er auf Antrag des Erwerbers durch den Kommunalverband deS Ortes der Aussaat, oder der gewerblichen Niederlassung des Erwerbers erteilt.
Der Ausstellung der Saatkarte hat eine Prüfung des Bedarfes vorauszugehen, die sich auf die unmittelbare Verwendung der Zwiebeln zu Saatzwecken durch den Antragsteller, oder falls dieser ein Händler ist, durch dessen Abnehmer zu beziehen hat.
Der Landes-Gemüsestelle bleibt Vorbehalten, den Absatz zu beschränken oder zu untersagen..
8 4-
Die Saatkarte mutz Art und Menge des Saatgutes, Name und Wohnort des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin die Lieferung geschehen soll, und wenn das Saatgut mit der Bahn befördert '.werden soll, die Empfangsstation angeben. Der Erwerber des Saatgutes hat die Saalkarte dem Veräuherer spätestens bei Lieferung des Saatgutes auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräuherer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Ver- sendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräuherer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen.
Der Veräuherer hat den Abschnitt A der Saatkarte aufzubewahren und die Abschnitte B und C der Saatkarte mit der im vor' stehenden Absatz erwähnten Bescheinigung der Eisenbahnverwaltung oder der Empfangsbestätigung des Erwerbers unverzüglich dem Kommunalverband zu übersenden, aus deffen Bereich das Saatgut geliefert ist.
Dieser Kommunalverband hat den Abschnitt B aufzubewahren und den Abschnitt G, wenn die Verwendung des Saatgutes in einem anderen 'Kommunalverband geschehen soll, diesem zu übersenden.
8 5.
Die Kommunalverbände haben Listen zu führen, die unter fortlaufenden Nummern die Namen der Personen, für die sie Saatkarlen ausgestellt haben, die Gemeinden, in denen die Ver- wendung geschehen soll, sowie eine Bemerkung darüber enthalten, ob und wann der Abschnitt G'der Saatkarte an sie zurückgelangt ist, und ob und mit welchem Ergebnis die Verwendung überwacht morden ist. Die Liste ist allmonatlich abzuschliehen und in Ur- oder Abschrift der Landes-Gemüsestelle einzusenden.
Nach Rückkunft des Abschnittes C hat der Kommunalverband die tatsächliche Verwendung zu Saatzwecken zu überwachen und die Landes-Gemüsestelle von etwaigen Mihbräuchen in Kenntnis zu setzen.
8 6.
Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung ist der Kommunalverband für Getreidebewirtschaftung.
8 7.
Soweit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken gegen Saal- karte und mit Genehmigung des Kommunalverbandes abgesetzt werden, dürfen beim Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden Sätze je Zentner nicht überschritten werden:
Für Saalzwiebeln.18,— Mk.
Für Steckzwiebeln:
1. längliche und ovale:
Gröhe I unter l 1 /* Zentimeter Durchmesser 100,— Mk.
Gröhe II l 1 /«—2 Zentimeter Durchmesser . . 80,— Mk.
Gröhe III 2—2 1 /« Zentimeter Durchmesser . . 60,— Mk.
2. plattrunde (süddeutsche):
Gröhe 1 unter 2 Zentimeter Durchmesser . 120,—Mk.
Gröhe II 2—2 1 /* Zentimeter Durchmesser . . 100,—Mk.
Gröhe III 2‘/a—3 Zentimeter Durchmesser . . 80,—Mk.
Im übrigen unterliegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln, den Erzeugerhöchstpreisen für gewöhnliche Zwiebeln.
8 8.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach Maßgabe der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom
3. April 1917 bestraft.
8 9.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Mainz, den 5. Januar 1918.
Hessische ^andesHemilscstelle sBerwaltnngsabtcilung).
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