Ausgabe 
12.1.1918
 
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Druck der Gießencr Verlagsdruckerei, Albin Klein.

Expedition: Sudan läge 21.

dtY. 4* Telephon Nr. 362.

Samstag, dm 12. Januar 1918. r-l.ph°n «t. _ 31. Jahrg.

Guter Fortgang der Verhandlungen iu Breft-Litowsk. Westlich von Flirey starke französische Angriffe zurnckgeschlagen. Englische Angriffe südöstlich von Wern scheiterten.

fliMlicbe deutlcdr Cagesbericim.

wtb. Großes Hauptquartier, 9. Jan. 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Heeresgruppe Kronprinz Rupprccht.

Unter starkem Feuerschutz stießen englische Eikun- dungsobteilungen gegen den Südrand dcs Houthoulstec Waldes vor. Einige - owpagnien griffen an der Bahn BösingheStoden an. An keiner Stelle konnte der Feind unsere Linien erreichen; in unserem Feuer hatte er schwere Verluste. Beiderseits von Lens lebhafte Artillerictätigkeit. Oestltch von Bullecouit fanden mehrfach Handgranatcnkämpfe um kleine Gräber Posten statt. Westlich von Flirey brachen die Franzosen am Nachmittag nach heftiger Feuerwirkung in 4 Kilometer Breite zu starken Angriffen vor. An einzelnen Stel­len drang der Feind in unsere Postenlinie. Ein Ver­web, über sie hinaus Boden zu gewinnen, scheiterte. Unsere Gegenstöße wmfln den Feind im Laufe der Nacht überall in seine Ausgangsstellungen zurück.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Nichts Neues.

Mazedonische Front und

Italienische Front:

Die Lage ist und rändert.

Ter Erste Generalquartiermcister: Ludendorff.

*

Berlin, 9. Jon, abends. Von den Kriegsschau­plätzen nichts Neues.

27000 rönnen.

Berlin, 9. Jan. Tccfflich durchgcführte Angriffe brachten einem unserer erfolgreichsten U-Boots-KomMan­danten, dem Kopitänleutnant Steinbririck, am Wcftab hange des Aermclkcnüls einen Effolg von 27 609 Br.- Reg. To. ein. Von den zum größten Teil bewaffneten Dampfern wurden 3 große tief geladene, aus einem durch Zerstörer, Fischdampfer, Luftsckiffe und Flugzeuge besonders sta k gesicherten Gelntzirge hcxausgefchoffen. Art und Stärke der Sicherung iasi n darauf schließen, daß es sich um Schiffe mit ganz b.-onderS wertvoller Ladung handelt. Einer dieser Dampfer war vom Ein» heitslyp und mindestens 5000 Tonnen groß.

Der Chef des AdmiralstabeS der Marine.

*

wtb. Großes Hauptquartier, 10. Jan. 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Südöstlich von Ipern am Nachmittage lebhaften Artilleriekampf. Westlich von Zandvoocde scheiterte ein starker nächtlicher Erkundungsvocstoß der Engländer. An der übrigen Front blieb die Gefechtstätigkeit gering.

*

Im Dezembrr beträgt der Verlust der feindlichen Luftstreitkräste an den deutschen Fronten 9 Fesselballone und 119 Flugzeuge, von denen 47 hinter unseren Lini- cn, die übrigen jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgcstürzt sind. Wir haben im Kampf 82 Flugzeuge und 2 Fesselballons verloren.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Nichts Neues.

Mazedonische Front und

Italienische Front.

Die Lage ist unverändert.

Der Erste Gencralquartiecmeistcr: Ludendorff.

«

Berlin. 10. Jan., ebends. Von den Kriegsschau­plätzen nichts Neues.

*

36000 Tonnen

Berlin, 10. Jan. Neue U-Bovterfolge im Mittcl- meec: 12 Dumpfer mit 36GOO Brutto.cgistertonnen. Die Schiffe hatten meist wertvolle Ladungen für Italien

und die englische Kriegswirtschaft im Orient In be« sonders geschickten und hartnäckig durchgeführten An­griffen gelang cs zwei Gcleitzüge aufzureiben und da­bet 6 Dampftr zu vernichten. An den vorstehenden Erfolgen war in hervorragender Weise der Kapitän- leutnant Arnauld de la Periere beteiligt.

Der Chef dcs Admiralstabes der Marine.

O

wtb Großes Hauptquartier, 11. Jan. 1918.

Westlicher Kriegsschauplatz:

Heeresgruppen Kronprinz Rupprccht und

Heeresgruppen Deutscher Kronprinz.

Versuche dcs Feindes, überraschend und nach Feuer- vorbercitung am Morgen dcs 10. Januar südöstlich von Ipern in unsere Stellungen einzudringen, scheiter­ten. Tagsüber entwickAte sich an der flandrischen Front uno südwestlich von Cambcai lebhafter Artillerie- kampf. Zwischen Moeuvces und Marcoing steigerte sich das englische Feuer am Abends und bei Tagesan­bruch vorübergehend zu größter Heftigkeit. Auch die französische Artillerie war b.iderseits von St. Quentin und in einzelnen Abschnitten zwischen Oise und Aisne rege.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Westlich von Blamont erhöhte Gefechtstätigkeit.

Oestlicher Kriegsschauplatz:

Nichts Neues.

An der

Mazedonischen Front und

Italienischen Front

keine besonderen Ereignisse.

Der Erste Generalquarticrmeister: Ludendorff.

*

Berlin, 11. Jan, abends. Von den Kcicgsschau Platz n nichts Neues.

-Mi n iM nwwH --

welche Säuern musr mm während der Diendzeii zablea.

l. Tas Militäreinkommen uud die Staatssteuer.

Zunächst ist für dcn Kriegsteilnehmer wichtig zu wffsen, daß von der Besteuerung ausgeschlos­sen und daher bei Berechnung der Staat-einkommcn- steuec stets außer Ansatz zu lassen ist das Militär- etnkommen aller Angehörigen dcs aktiven Heeres und der aktiven Marine, ebenso der zum Dienste ein- berufenen Landstucmpflichttgen, und zwar solange sie zu einem in der Kriegssormation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine gehören.

Diese Best mmung tritt in Kraft mit dem Tage des Eintritts in das Heer.

2. Das Zivilciukammcn und die StaatSsteucr.

Die Besteuerung deS Zivileinkommens der Kriegs- teilnehmer erfährt in den meisten deutschen Bundes­staaten insofern eine Aenderung, als tür sie die Grenze des steuerfreienEinkommens erheblich erwei­tert ist. Im Frieden und auch jetzt bei Nichtkciegs teilnehmcrn bleibt ein Einkommen steuerfrei, das eine in dcn einzelnen Bundesstaaten zwischen 300 und 900 Mark schwankende Höhe (Existenzminimum) nicht über­schreitet. Für die Unteroffiziere und Mannschaften dcs Beurlaubtenstandes, solange sie sich im Kriegsdienst be­finden, bleibt ein erheblich höheres Einkommen von der nach dem Einkommensteuerges.tz veranlagten Steuec befreit. Nach einer Rundfrage, die von der Zentral- stelle der Lazarcttberatung des Roten Kreuzes Frank, fuct veranstaltet wurde, bestehen für die Stcuerpflicht der Kriegsteilnehmer in den deutschen Bundesstaaten folgende Bestimmungen:

Es bleiben steuerfrei (oder es bleibt die veranlagte Steuer unerhoben) in Hessen bis 2600 Mark, in Preu­ßen, Sachscn-Wcimar Sachsen-Meiningen uud Lippe- Detmold bis 3000 Mark. Keine Ausnahmebestimmungen

hinsichtlich der Steuer von Kriegsteilnehmern kennen u. a. Bayern und Waldeck, so daß hier der Kriegsteil» nehmtc abgesehen von seinem Militäreinkommen, keine Steuerbefreiung genießt.

3. Die Gemcindestcuern.

Von der Gemeindesteuer ist jeder befreit, der dcn Wohnsitz (Wohnung) in der Gemeinde aufgegeben hat. Wessen Familie jedoch dcn Wohnsitz beibehalten hat ist an sich steuerpflichtig; ebenso hat, wer Grundbesitz oder einen Gewerbebetrieb in einer Gemeinde hat, dafür Grund- oder Gewerbesteuer zu zahlen.

Im übrigen gilt in einigen deutschen Staaten für das Einkommen der Kriegsteilnehmer hinsichtlich der Gemeindesteuer das gleiche wie hinsichtlich der Staats- fteuec. So ist auch hier das Militäreinkommen steuer­frei und cs tritt auch hier bei der gleichen Stufe Steuerbefreiung ein u. a. in Württemberg, Hessen und Schaumburg-Lippe. Für Bayern gilt etwa das gleiche für d« Gemeindesteuer wie für die Staatssteuer: es gibt keine Ausnahmebestimmung für Kriegsteilnehmer. In anderen Staaten, so in Preußen, Sachsen-Weimar und Waldcck ist die Regelung der Frage hinsichtlich der Steuerbefreiung Gern indesieuern der jeweiligen Ge­meinde überlassen, der der Steuerpflichtige angchört. In der Regel werden wohl die kapitalkräftigeren Ge­meinden von der Erhebung der Steuern im gleichen Maße abs.hen wie der Staat. In SachsewMeiningen ist das Einkommen gemeindeumlagcfrei, soweit es eine Höhe von 900 Mark nicht mehr erreicht.

4. Einsp uch gegen die Verac lugung und Berillmigssristen.

Ein großer Teil der Kriegsteilnehmer wird nach dem schon Gesagten in der Mehrzahl der Bundesstaaten überhaupt keine Steuer zu bezahlen haben. Bet den­jenigen jedoch, die auch während des Krieges zu Steuer - leistungcn herangezogen werden, mögen die Ange­hörigen, denen die Veranlagung zugeftellt wird, da­für Sorge tragen, daß die Steuerbehörde von der Kciegs- teilnehmerschaft dcs Steuerzahlers unterrichtet wird, falls aus der Veranlagung nicht schon hervorgeht, daß sie davon Kenntnis hat. Vielsach weiß die Steuerbe­hörde ja nichts davon, und so kann cs kommen, daß irrtümlich Militärcinkommen oder steuerfreies Zivilcin- kommen zur Veranlagung herangezogen wird. In einigen Bundesstaaten, so in Preußen, Sachsen-Weimar Sachse«. Meininger', Lippe-Detmold und Schaumburg-Lippe, trägt die Veranlagung für Kriegsteilnehmer den Vec. merkKriegsteilnehmer"; es ist also darauf zu achten, ob auch die Veranlagung mit diesem Vermerk versehen

Die Tatsache der Kriegsteilnehmerschaft hat mben der Steuererleichterung auch in der Regel Einfluß auf die Frist für etwaige Einsprüche und Berufungen gegen die Veranlagung.

Während nämlich im allgemeinen in Preußen- Sachsen-Weimar, Lippe-Dctmold, Schaumburg-Lippe u- a. die Frist für die Einlegung dcs Einspruchs 4 Wochen, in Sachsen-Meiningen 14 Tage beträgt, in Hessen inner' halb der beiden ersten Monate des Steucrjahces (April' Mai) Berufung erfolgen kann, braucht während des Krieges die gesetzliche Frist süc die Einlegung des Einspruchs nicht wahrgcnommen zu werden, so daß die Möglichkeit gewahrt bleibt, die Veranlagung auch später, d. h. nach Beendigung der Kriegsteil- nehmecschaft bezw. des Krieges, anzufechten In Bayern ist für Kriegsteilnehmer die Frist für Einlegung einer Berufung oder eines Einspruchs auf sechs Monate nach Beendigung der KriegsteUnehmerschaft verlängert. In Württemberg, wo die Beschwecdefcist zwei Wochen be­trägt, sind zwar Ausnahmen für die Kriegsteilnehmer nicht gemacht, doch werden AnstandSsälle aus Billig- keitsgründen in weitgehendem Maße berücksichtigt. Auch einige andere Staaten kennen keine besondere Fristver­längerung, erkennen aber die tatsächliche Behinderung dcs Kriegsteilnehmers an und werden auch verspäteten Einspruch nicht abweisen.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, daß nach reichsgesctzlicher Bestimmung die Zwangsvollstreckung gegen Kriegsteilnehmer teils ganz unzulässig ist, teils gewissen Beschränkungen unterliegt.