Hausschiachttirngcrr E ne möglichst iiühzeftiac Bornahm, de, HüusschlachGmgen ist drino-nd zu empfehlen, auch wenn die HauSschlachtungöschweine die Schlachtreife noch nicht erlanpt haben, da durch die frühere Schlachtung Futtermittel für andere Tiere gestreckt, auch die für die Mästung der Schweine in Ermanglung von anderen Fulterartikeln benötigten Kartoffeln der Volfsernährung zugute kommen. Den Kommunalver bänden (Kreisämtern) ist daher die Befugnis übertragen worden Ausnahmen von der gesetzlich vorgeschriebencn dreimonatlichen Mästungsfcist zuzulassen. jedoch mit der Einschränkung, daß in Haushaltungen, in denen früher die Schlachtung eines Schweines nicht üblich gewesen ist, die Genehmigung ohne Einhaltung der Halte- fcist nicht erteilt werden darf. Ein Ankauf von Schweinen im Gewicht von über 50 Pfund ist verboten, worauf bei dieser Gelegenheit wiederholt hingewiesen sei. — Ferner sei noch besonders darauf hingewiesen, daß Selbstversorgern, welche aus den im vergangenen Wirt schaftsjahre vorgenommenen Hausschlachtungen noch in diesem Jahre für längere Zeit versorgt und aus diesem Grunde mit Stellung ihrer diesjährigen Hausschlach- tungsanträge zurückhaltend sind, Gelegenheit geboten ist, ihre Anträge jetzt schon zu stellen. Die Selbstversorgung erstreckt sich in allen Fällen jedoch nur bis zum Ende des Jahres 1918, da Fleisch zur Selbstversorgung aus Hausschlachtungen nach dem 31. Dezember 1917 höchstens für die Zeit bis zum Schluffe des Kalenderjahres 1918 belassen werden darf.
* Dur Beleuchtung mit dem Kiensparr ist man
aus Mangel an Petroleum und anderem Leuchtöl in den meisten kleinen Orten des Flamigs (zwischen Elbe und Havel) wieder zurückgekehct. Der „Kinpolder" ist wieder zu Ehren gekommen, jene Nische in der Wand neben dem Kamin, auf deren Boden das kleine Feuer aus schmalgeschnittenen besonders haczfetten trockenen Kienspänen brannte und sein leichtflackerndes weißgelbes Licht in den dunklen Abendstunden über den Raum verbreitet.
* Höchst a M Bon mehreren g-vßen ihjj»n, die aus dem hiesigen Bahnhofe für die „Farbwerke" eintrafen und „Zimt" enthalt,n sollten, zerbrach eine. Statt der exotischen Ware ft l das schönste deutsche Fleisch aus bin Bcettettrümmern.
* Wiesbaden. Hier starb im Alter von 71 Iah c^n die Freifrau von H och st ä dien, geb Anna Magdalena Appel, die Witwe des 1877 verstorbenen Großherzogs Ludwig von Hrssen Mit diesem wurde sie am 20. Juni 1868 in morganatischer Ehe vermählt, nachdem sie kurz zuvor zur Freifrau erhoben war., Nach dem Tode^ des Großherzogs sichelte sie nach hier über.
* Bad Homburg Die Verhandlungen mit einem Konsornum aus Mitgliedern der Großindustrie, der Groß kaufmanschaft und des Hochadels wegen Uebernahme des gesamten Kur- und Badewesens der Stadt sind
j tzl -?mt der Gründung der „Aktiengesellschaft Bad Homburg" zum Abschluß gebracht.
* Dad Wildungen. Der Einfluß der Friedens- Verhandlungen macht sich auch im Rückgang der ungeheuer gestiegenen Pelzwcrkpreise bemerkbar. In unserer Geg-nd ward n Fuchsbälge noch vor kurzem mit 80 Mark bezahlt, heute erhält man kaum noch 30 Mark, da man mit der russischen Lieferung rechnet.
* Aus dem Kreise Frankenberg. In einem
Landorte erwaib ein fremder Mann für 60 Mk. fünf Pfund Butter, ließ sich dann an die Bahn fahren und bezahlte dann mit einem Hundertmarkschein, auf den er sich 30 Mk. hecauSgcben ließ. Später stellte sich heraus, daß der Schein unecht war.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.
Bekanntmachung.
3y| 0 Reu-Jsenburger Sladianleihe.
Bei der heute stattgefundenen Verlosung von Mk. 10200.— Z^zloNen-Jsenburger Stadtanleihe von 1903 wurden folgende Nummern zur Rückzahlung per 1 . Juli 1917 ausgelost:
Lit. A Nr. 3, 6 , '
Lit. B Nr. 197, 292, 37, 18 , 14,
Lit. C Nr. 477, 272,
Lit. D Nr 186.
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färbermOfler
Vorläufig keine Ungültigkeit der Ueisebrot- uiarken. Verschiedentlich hatte es verlautet, daß die Reichsreis,brotmarken mit dem 1. Januar 1918 ihre Gültigkeit verlieren, weil von da ob ein anderes Muster herausgegeben werden sollte. Diese Nachricht eut'pcicht nicht den Tatsachen, voraussichtlich werden erst am 15. Februar die Reisebtotmarken in ihrer bisherigen Form außer Gültigkeit treten. Die Gemeinden werden dann entsprechende Bekanntmachungen erlassen.
Werden die Zigarren billiger? Die russischen Friedens-Verhandlungen haben für Schokolade, Sardinen, Mehl, Wurst, Pelzwerk, Schuhsenkel und viele andere Artikel ein Sinken der Preise hervocgerufen. Auch für Zigarren soll angeblich ein Preissturz zu erwarten sein. Wie auf Anfrage von den Inhabern großer Berliner Fabriken mitgeteilt wird, dürfte jedoch selbst für die erste Zeit nach einem völligen Friedens schlösse kein Preisrückgang eintreten. Es gibt in Deutschland keine Vorräte, da 75 v. H. aller Erzeugnisse von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen werden. Im Gegensatz zu anderen Waren ist deshalb in Zigarren keine Spekulation möglich, um so weniger, als die Rohmaterialien äußerst knapp sind
Die Mitnahme von Mintersporlgeräten in die Züge ist nicht mehr statthaft. Näheres besagt die heutige Bekanntmachung der Eisenbahndtrektion Frank, furt a. M.
* Uilbel. Auf dem Hofe des Landwirts Kost fand sich Tage und Wochen hindurch die GanS eines hiesigen Einwohners ein und fraß sich satt. Jagte man sie mit Schimpf und Schande fort, so stellte sie sich trotzdem wieder ein. Als die Gans eines Tages sich wieder an den Kost'schen Futtertrog drängte, warf ihr die Tochter des Hauses einen Besen nach, der dem Vogel ein Bein abschlug. Man sperrte das Tier in den Stall, und als das Bein hier nicht sofort onheilte, schlachtete man kurzerhand die Gans und aß sie. Der richtige Eigentümer, der natürlich davon erfuhr, forderte 30 Mk. Schadenersatz und strengte, als Kost nur 20 Mark bot, Klage an. Während das hiesige Schöffengericht den Angeklagten freisprach, verurteilte die Gießener Strafkammer Herrn Kost und Tochter zu je 25 Mk Geldstrafe und Tragung der Kosten beider Instanzen. Da den Angeklagten zudem ein Friedberger Rechtsanwald zur Seite stand, dürfte die Gans auf annähernd 200 Mk. kommen. — „Ein magerer Vergleich usw".
* Dillenbrrrg Dem Kaufmann Heinrich Lückhoff, der wrederholt bei Entgegennahme von Kundenaufträgen Butter verlangte, wurde der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unteisagt.
* Kiedenkopf Mit einem neuen Titel wurde der Einwohner F. Thome durch seine Ernennung zum Milchwart für den Breitenbachec Grund geschmückt.
c t .. Die Glocken der russischen Kap
auf der Mathiltenhöhe sind dieser Tage abgenoma worden, um auch den Weg des übrigen beschlagnal ^ Metalls im Interesse des Vaterlandes zu get Auch über das vergoldete Kupserdach der russischen .< peue ist Die Enteignung bereits ausgesprochen. A an anderen zahlreichen öffentlichen Gebäuden, so an d Landesmuseum sind die Kupferdächer ersetzt oder w deren Ersatz durch anderes Metall erfolgen, sobald entsprechenden Ersatzmatecralien eingetroffen sind.
t ft i Mainz Kastei. Ehedem in Friedenszei toficte dkcH.a n d k ä s e 5 Pfennig, gegenwärtig verla man in hiesigen Geschäften 80 Pfennige für eil
solchen.
Die Einlösung der Stücke erfolgt am 1. Juli 1918 bei der hiesigen Sladlkasse, sowie bei dem Bankhause Baruch Strauß in Marburg und Frankfurt am Main.
Neu-Isenburg, den 4. Januar 1918.
Großhcrzogliche Birrgemeristerei.
Poms.
mit reich. Erfahrungen im Präp. und Färben von Pflanzenteilen lBuchenlaub u. s. w.), welcher im Stande ist, eine neu zu errichtende Fabrik mit allen Errungenschaften der Neuzeit einzurichten, wird p. 1. April 1918 in dauernde selbst. Stellung gesucht. (Ausf. Off. über seine bisherige Tätigkeit, Alter und Gehaltsansprüche erbeten an
Adolf Conradt,
Ludwigsburg.
Bekanntmachung.
Me Mitnahme von Wintersportgeräten (Schneeschuhen, Rodelschlitten nsw. in die Züge als Handgepäck ist nicht mehr statthast. Ebenso sind diese Sportgeräte zur Abfertigung als Reisegepäck oder Expreßgut nicht mehr anzunehmen.
Frankfurt (M.), den 4. Januar 1918.
llönlgl. EiRnbabndireKtion.
Kohleuersatz!
Für Fabrikbetriebe habe große Mengen Knüppel- und Abfallholz vom Sägewerk noch abzugeben. Anfragen erbeten. >
Ludwig Vetter,
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Vor einigen Nachahmungen ist zu warnen.


