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allzu groß jinb, leicht durchführen. 3n vergangenen Zeiten hat man ja überhaupt in den Kirchen die Totenkronen zu Ehren der Dahingeschiedenen aufgehängt. Für unsere Gießener Kirchengemeinden ist dar allerdings nicht zu ermög­lichen ; denn die Zahl der Kränze, die wir in einer jeden unserer beiden Kirchen aufhängen müßten, würde eine so große sein, daß die verfügbaren Wandflächen ganz bedeckt sein würden. Wenig empfehlenswert ist auch ein Vorschlag, der in einem Klatte gemacht wurde. Da hieß es, man solle auf den Friedhöfen der Heimat für die Gefallenen sogenanrkte ,,Kenotaphien", Leergräber, errichten, wie sie die alten Griechen gekannt haben. Dieser Vorschlag fügt sich aber ganz und gar nicht in unsere christliche Gedankenwelt ein. Wir wollen doch, daß auch auf unserem Gottesacker die Wahr­heit herrschen soll. Ein Leergrab aber mit einem Gedenk­stein setzt an die Steife der Wahrheit den Schein. Der Ge­fallene ruht weit draußen in fremder Erde, und in der Heimat wird der Schein erweckt, daß er hier seine Kühe gefunden habe. Wenn man auch in der Gegenwart noch genau Kescheid über die Lachlage weiß, so könnte es doch in der Zukunft sehr leicht Vorkommen, daß man im Zweifel ist, ob der. Tote wirklich hier ruhe oder nicht. Die Litte, Leergräber zu er­richten, geht auch auf heidnische Vorstellungen zurück. Der Grieche war der Knsicht, daß die Seele eines Unbeerdigteft nicht in die Unterwelt, das Schattenreich gelangen könne, sondern ruhelos an den Ufern des Ltpx, des Flusses, der Ober- und Unterwelt voneinander scheidet, umherirren müsse. Starb deshalb ein Familienglied in der Ferne, so grub man für den Dahingeschiedenen in der Heimat ein Grab. Der Priester trat an das Grab, rief dreimal den Kamen des Toten und forderte diesen auf, von dem Grabe Kesitz zu nehmen. Man war der Meinung, daß der Kbgeschiedene nun Kühe habe. Diese Litte widerspricht, wie schon bemerkt ist, der christlichen Knschauungsweise. Unsere Toten ruhen, wo immer sie auch bestattet sind, auch dann, wenn sie nicht beerdigt sind, im Frieden Gottes.

Dagegen kann man in der Heimat die Erinnerung an die Gefallenen auf eine andere Krt wach halten,' diesen Vorschlag machte uns die Mutter eines Gefallenen. Wohl jede Familie hat hier und anderwärts, auch wenn sie keine Familien­grabstätte besitzt, liebe Tote ruhen, deren Kuhestätte durch einen Denkstein geziert ist. Kuf diesen Gräbern könnte man eine Tafel zur Erinnerung an die Gefallenen anbringen, es müßte allerdings in jedem Falle dafür gesorgt werden, daß das durch einen wirklich kunstverständigen Kildhauer ge­schieht, damit die Symmetrie und Harmonie des Grabes nicht gestört wird. Diese Gedenktafel könnte etwa in folgender Form abgefaßt sein, wobei bemerkt wird, daß Käme und Jahreszahlen selbstverständlich ganz willkürlich angenommen sind' der mitgeteilte Käme ist der eines Könner Ltudenten, der 1870 bei der Erstürmung des Lpicherer Kerges schwer verwundet wurde und auf einem deutschen Friedhofe seine Kühe gefunden hat.

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Zur Erinnerung

an unseren geliebten Lohn und Kruder Karl Korger, Ltudent der Kechtswissenschaft,

Unteroffizier der Keserve im Lnfanterie-Kegiment Kr. 116, geboren zu Gießen den l. Mai 1891, gefallen bei Knloy den 22. Kugust 1914.

Jes. 55, 8 u. 9. Meine Gedanken sind nicht eure Gedanken und eure Wege sind nicht meine Wege, spricht der Herr.

Landern soviel der Himmel hoher ist denn die Erde, sind auch meine Wege hoher denn eure Wege und meine Gedanken denn eure Gedanken.

Daß hier Käme, Ltand, Geburts- und Lterbedatum angegeben werden, hat seinen Grund darin, daß jeder, der an der Erinnerungstafel vorübergeht, sich ein ungefähres Kild von dem, an den sie erinnert, machen kann. Kn Stelle des mitgeteilten Kibelspruches können selbstverständlich auch andere Lprüche oder Verse aus dem Gesangbuche oder auch aus einem guten,sinnvollen, deutschen Gedichte stehen. Gleich­mäßigkeit wäre hier unter allen Umständen zu vermeiden.

Zollte diese Litte hier Eingang finden, so wäre gut, wenn die Ungehörigen, um Geschmacklosigkeiten zu ver­meiden, sich vorher mit einem Lachverständigen besprechen würden. Leider stehen auf dem Gießener neuen Friedhöfe viele Verse gänzlich unbekannter Herkunft, die der Ltim- mung, mit der man auf den Gottesacker kommt, in keiner Weise entsprechen. Die Pfarrer sind selbstverständlich bereit, bei der Kuswahl der Lprüche und Verse mitzuwirken.

Kuf alle Fälle aber soll später beantragt werden, daß nach dem Friedensschlüsse in unseren Kirchen Gedenktafeln mit den Kamen unserer Gefallenen angebracht werden. Wenn die Kachlebenden diese Tafeln, die leider sehr lang sein werden, lesen, so werden sie ermessen können, welche Opfer unser Volk in diesen schicksalzreichen Jahren hat bringen müssen. _ h. K.

vor hundert Zähren.

(Fortsetzung.)

Mitteilungen über das Mißjahr 1816.

Unterdessen muß der Lchmuggel eine immer größere Kusdehnung erlangt haben, von den Zeiten der Kontinental­sperre her, die ja nur um drei Jahre zurücklag, besaßen die Kheinschiffer die nötige Erfahrung in diesem Zweige des un­erlaubten Verkehrs, aber auch nach Kheinpreußen und Khein- bapern wurden Lebensmittel verbotenerweise ausgeführt. Gegen den Lchmuggel erließ die Mainzer Kegierung ,,auf allerhöchsten Lpezialbefehl" am 26 . Mai 1817 sehr scharfe Kestimmungen. Ein empörender Wucher, slo hieß es da, halte eigene und fremde Vorräte zurück, um die hohen Frucht­preise auf die Lpitze zu treiben und die Vorräte dann auszu- schwärzen. Der Großherzog habe bestimmt, daß der Schmug­gel mit einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren bestraft werde, hierzu sollte Konfiskation der Vorräte und in besonders schweren Fällen noch Kusstellung am Pranger treten. Landdragoner, Hafenwächter, Damm- und Ehausseewärter und Feldschützen wurden angewiesen, die Defraudanten festzunehmen und dem nächsten Friedens­gerichte oder der nächsten Kürgermeisterei zuzuführen.

Jedenfalls muß bei dem Lchmuggel damals viel Geld verdient worden sein, sonst könnte man die Tollkühnheit nicht verstehen, mit der zur Kachtzeit die Kusfuhr bewerkstelligt wurde. 3n der Kacht vom 19./20. Juni gingen Fruchtfuhren von Weinsheim bei Worms über die pfalzbayerische Grenze nach Groß-Kiedesheim. Kuf hessischem Koden wurden sie von secks Kürgern angehalten, diese konnten jedoch nichts aus- richten, da fünfzehn bewaffnete Leute die Kedeckung bildeten. Ein Krigadier (Gendarmerie-Wachtmeister) wollte auf die Schmuggler schießen, aber sein Gewehr versagte dreimal' als er näher kam, wurde er mit einem Steinhagel empfangen.

Keber die Kusfuhrverbote urteilte man in Hessen nicht