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vor hundert Zähren.
(Fortsetzung.)
Mitteilungen über das Mißjahr 1816.
Sd]on am 17. Januar 1817 erfolgte die erste Verordnung der Mainzer Regierung, die sich auf den herrschenden Notstand bezog. Die Negierung ging hierbei von der Erwägung aus, daß in ihrem Verwaltungsbezirke der für die Bevölkerung bis zur künftigen Ernte notige Vorrat an Kartoffeln und Brotfrucht sicherzustellen sei. Man hatte die Gutsbesitzer in den einzelnen Kantonen aufgefordert, zu erklären, was sie zur Sicherung des Bedarfs bis zur nächsten Ernte zurückbehalten wollten, die eingelaufenen Erklärungen waren aber so unvollständig ausgefallen, daß der Bedarf bei weitem nicht gedeckt erschien. Nun wurde die Nusfuhr von Kartoffeln ganz verboten. Durch die Bürgermeister sollte unter Zuziehung der Schöffenräte (Gemeinderäte) eine Nuf- nahme der Bestandes der Vorräte an Weizen, Korn, Gerste, Spelz und Mehl vorgenommen werden. Gleichzeitig wurden die, die mehr besaßen, als sie verbrauchten, aufgefordert, anzugeben, was sie zur Verfügung der Negierung stellen wollten. Die Nusfuhr von Norn und Gerste wurde ebenfalls verboten, nicht einmal nach den beiden rechtsrheinischen Provinzen war die Nusfuhr gestattet. Da an weizen und Spelz noch ansehnliche Vorräte vorhanden waren, so wurde die Nusfuhr unter der Bedingung gestattet, daß Verkäufe nur auf den Frachtmärkten zu Mainz, Oppenheim, Worms, Nlzep und Bingen stattfinden sollten und daß die Nusfuhr nur durch diese Orte und gegen einen „Exportationsschein" geschehe. Uebertretung dieser Bestimmungen sollte mit Konfiskation der verordnungswidrig ausgeführten Früchte geahndet werden.
Schon am 13. Februar konnte die Mainzer Negierung einer weiteren Verordnung bekanntgeben, daß die Bestandaufnahme ergeben habe, daß die nötigen Quantitäten Korn und Gerste mit Einschluß der Saatfrucht bis zur nächsten Ernte hinreichten, daß eine den Bedarf überschreitende Menge von Kartoffeln vorhanden sei und daß von den sehr bedeutenden Vorräten von Weizen und Spelz noch ausgeführt werden könnte, infolgedessen sollten dem freien Verkehr möglichst wenig Hindernisse in den weg gelegt werden. Der verkauf dieser Getreidesorten blieb unter den seitherigen Bedingungen auf den Fruchtmärkten der in der ersten Verfügung genannten Städte erlaubt. Sn diesen Städten wurden Niederlagen zum verkauf der feinen Weizen- und Spelzmehlsorten errichtet, besonders ernannte Experten mußten darüberwachen, daß kein Gersten- und Noggenmehl untermischt wurde. Die aufgekauften Vorräte an Getreide und Mehl durften nur auf bestimmten Straßen ausgeführt werden, von Nlzep aus auf der Straße nach Kirchheimbolanden, von Bingen aus durch den Nheinhafen über die Nahebrücke, von Mainz aus durch den Nheinhafen über die Nheinbrücke, von Oppenheim aus am gewöhnlichen Einladungsort am Nhein, von Worms aus ebendaselbst und auf der Mannheimer Straße. Jede Nusfuhr zur Nachtzeit war verboten. Den Bewohnern .der rechtsrheinischen Provinzen wurde der Nnkauf von Schwarzfrüchten (Korn und Gerste) zum eigenen Bedarf bei einem Höchstquantum von fünf Maltern gestattet. Das gleiche Necht wurde den Nheinhessen hinsichtlich der beiden anderen Provinzen zugestanden, sie werden aber nur wenig Gebrauch davon gemacht haben, da im Odenwald Hungersnot herrschte. Branntweinbrennen und Essigsieden wurde weiter gestattet, jedoch mußte von jedem viertel (8 Liter) der hergestellten
Menge eine Nbgabe von drei Kreuzern, die zur Unterstützung von Notleidenden bestimmt war, entrichtet werden. Der schon erwähnte Ndam Boost wurde zum Spezialkommissar zur schnellen Nusführung der verordneten Maßregeln und zur Information der Behörde ernannt.
wie allerwärts und zu jeder Zeit verursachten diese Sperrverordnungen, daß sich der Schleichhandel regte und daß Spekulanten sich die Sachlage zunutze machten, indem sie sich Vorräte verschafften und zu Wucherpreisen verkauften. Deshalb und weil man befürchtete, daß die vorhandenen Vorräte doch bis zur nächsten Ernte nicht reichen würden, kam am 21. Hpril 1817 eine neue Verordnung heraus, die die Nusfuhr aller und jeder Frucht- und Mehlgattung verbot. Der Transithandel wurde auf das strengste überwacht. Gleichzeitig bekamen die Gutsbesitzer, die Getreide zur Verfügung der Behörde gestellt hatten, wieder das Necht, darüber zu verfügen, um die angesammelten Vorräte in den freien Verkehr zu bringen.
wenn ein Landstrich eine Mißernte gehabt hat, so ist selbstverständlich die Not in dem darauffolgenden Frühjahre und Frühsommer am größten, weil alsdann die von früheren Jahren noch vorhandenen Vorräte aufgezehrt sind und für sie noch kein Ersatz da ist. So war auch in den Monaten Npril, Mai und Juni 1817 die Teuerung am drückendsten, und die Nusfuhrbestimmungen wurden immer mehr verschärft. Das Höchstquantum, das man nach den rechtsrheinischen Provinzen bringen durfte, wurde am 21. Mai auf drei Malter verringert. Ohne Nttestate der Bürgermeister und Marktbehörden konnte man nichts mehr ausführen. (Fortsetzung folgt.)
will".
vor einiger Zeit las ich den Nusspruch : „Ein jeder von uns stellt einen Gedanken Gottes dar."
Vas gab mir viel zu denken,' je mehr ich darüber nachdachte, um so mehr weitete sich mir der Blick, und ich glaubte in ungemessene Fernen sehen zu können, was ich da sah, war schön und tröstlich' denn es hob mich aus der Erdenenge heraus und ließ mich himmelsweite ahnen.
wie herrlich ist das Bewußtsein, einen Gottesgedanken verkörpern zu dürfen, wie muß es uns die Sehnsucht mehren, diesen Gottesgedanken zu finden, zu verstehen, so auszu- arbeiten, daß er zur schönsten Entwicklung in uns und durch uns komme! welche Fülle von Segen für uns und für unsere Mitwelt könnte daraus fließen und welch ein Strom von Frieden! wir fragen uns, ob es denn so schwer, so ganz unmöglich wäre, uns so zu vertiefen, daß wir dieses Ziel erreichen können? Gewiß ist es schwer, und es bedarf großer Nufmerksamkeit, um bei den Nnforderungen unseres täglichen Lebens nicht das Ziel aus den Nugen zu verlieren, es bedarf unseres Willens. Nur zu gern lassen wir uns treiben, gerade bei allem, was nicht sichtbar zu uns redet, und davor müssen wir uns hüten.
Ist es nicht eine bemerkenswerte Erscheinung im Kindesleben, daß eins der ersten Worte, die ein Kind fast schon mit Bewußtsein sagt, dieses ist: ich will! oder lieber noch: ich will nicht! Ich glaube, wir sollten dies: ich will! festhalten für unser Leben bei allem, was uns dem Ziele näher zu bringen vermag, das ein jeder von uns sich stecken sollte, nämlich dem Gottesgedanken nachzusinnen, den wir zu verkörpern berufen sind, wir werden dann aus der Enge in die weite, aus der Tiefe in die höhe geführt werden, und so manchem den weg zu finden behilflich sein können, nachdem wir ihn selbst gefunden haben. Baronin N.


