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mit Ehrfurcht von gewissen alten Lehrern, die Kbend für Bbend die Straßen durchgingen und nachschauten, ob die Binder auch mit dem Zunachtläuten zu Bett gingen, und die auch sonst daraus acht gaben, daß sich die Jugend ehrbar und ordentlich aufführte. Vas war ein Stück christlicher Erziehung. Man mag sagen, daß solches heute nicht mehr gehe. Kber die Pflicht, auch den Wandel und das Leben eines Kindes achtsam zu verfolgen, die bleibt allen, denen seine Erziehung anvertraut ist.
Gr. L._ G.Sch.
Siehener Polizeiverordnungen alter Zeit.
Es gibt viele Menschen, die mit den Verordnungen der Polizei unzufrieden sind und stets darüber zu kritteln haben. Daß die Polizei ihren Kerger und ihre tägliche Plage Hut, beachten diese kritisch gestimmten Staatsbürger nicht. Das war schon vor 100 Jahren so, wie die Verordnungen beweisen, die damals die Großherzoglich hessische Polizeideputation zu Gießen erlassen hat.
Mit mancherlei Angelegenheiten hatte sich diese Behörde zu befassen, vor allem hat ihr die Jugend zu schaffen gemacht. Die Buben, die vor 100 Jahren die Straßen unserer Stadt bevölkerten, scheinen keine Musterknaben, ihre Eltern keine großen Erziehungskünstler gewesen zu sein. 3m Jahre 1816 chatte man auf dem Marktplatze eine Pumpe angebracht. Sie war noch nicht fertig, da machten sich die Knaben schon an ihr zu schaffen, und am 9. Oktober erging folgendes ,,polizei-publicandum": „Da man mißfällig hat wahrnehmen müssen, daß an der noch nicht einmal vollendeten Pumpe auf dem Marktplatze, durch mutwillige, schlecht erzogene Knaben, das Laubwerk sowohl als die scharfen Kanten der Steine schon beschädiget worden sind, und zu besorgen steht, daß diese gemeinnützige, zur Verschönerung gereichende Kn- stalt noch weiter boshaft- und muthwilliger weise zerstöret werden möchte, so wird hiermit jedermann bei nachdrücklicher Strafe gewarnet, solche auf keine weise zu beschädigen, und zugleich verordnet, daß die Eltern, deren Kinder sich dergleichen Beschädigungen schuldig machen sollten, nicht nur zum vollen Schaden-Ersatz angehalten werden, sondern auch die Knaben noch besonders nachdrücklich gezüchtiget werden sollten." Ein Sprachkünstler scheint der Verfasser dieser Verordnung nicht gewesen zu sein, er warnt, die neue Pumpe guf keine weise zu beschädigen, das heißt nichts anderes, als jedermann auffordern, das neue Werk recht gründlich zu demolieren.
5tm 20. März des genannten Jahres wurden sogar zwei Verfügungen auf einen Schlag gegen die Gießener Buben erlassen. Die Gießener Jugend scheint wie auch heute noch damals das Bedürfnis gefühlt zu haben, sich auf der Straße nach Herzenslust auszuschreien,' denn es erging folgendes Nusschreiben: „Da der mehrmals geschehenen beschwerenden Anzeige nach von den Knaben auf den Straßen großer Lerm erreget und mancherlei Unfug verübet wird, diesen^ die Geschäfte störenden, anbei der Sittlichkeit der Jugend zum Nachteil gereichenden Unwesen aber fernerhin nicht nachzusehen ist, und dahero verordnet worden, daß solche im Be- trettungsfalle durch die polizeydiener arretiert und auf die wache gebracht werden sollen,' so wird dieses hiermit mit dem Unfügen bekannt gemacht, daß solche nicht eher als nach bezahltem Fanggeld und 30 Kreuzer für die wache entlassen werden sollen."
Jedenfalls war das Mittel, das man gegen den Straßenlärm in Unwendung brachte, sehr gut gewählt. Jeder schrei
lustige junge Gießener wurde eingesteckt und erst entlassen, wenn die Eltern 30 Kreuzer für das liebe Kind erlegt hatten.
Wohl eine Folge der vorausgegangenen Kriege war es, daß die Knaben auf den Straßen einander öfters Schlachten lieferten. Man kann es auch heute noch beobachten, daß zwei junge Helden auf bem Nachhauseweg von der Schule einen Zweikampf veranstalten und aufeinander losspringen wie zwei junge Hähne, oder daß die Ungehörigen verschiedener Schulen miteinander kämpfen, während die Eltern zu Hause mit dem Mittagessen warten. So war es im Jahre 1816' denn es wurde folgendes öffentlich bekanntgegeben: „Da zu bemerken gewesen, daß des Ubends beym Zapfenstreich sehr viel Lermen^, besonders von den Schulknaben, erreget werde, und sogar dabei Prügeleien zwischen den Klassikern und Schülern aus der Stadtschule intendiret worden, s,o werden die Eltern und Vormünder hierdurch aufgefordert, ihren Schulkindern nicht allein dergleichen Unfug nachdrücklich zu untersagen, sondern auch solche des Ubends überhaupt von dem herumlaufen auf den Straßen abzuhalten, indem man diejenigen, welche fernerhin Lermen erregen und prügelleien unternehmen werden, durch die wache oder die polizeydiener arretieren und auf die wache bringen, sodann als Uuhestörer von Polizei) wegen öffentlich bestrafen wird."
Sehr interessant ist, daß man hier die Schüler des Pädagogiums — so hieß damals das Gießener Gymnasium — Klassiker nennt. Diese Bezeichnung hat sich hier und da noch bis auf diesen Tag im volksmund erhalten. Es mag manchem kleinen Knirps, der regelmäßig im lateinischen Exerzitium einen Fünfer nach Hause brachte, nicht zur geringen Befriedigung gereicht haben, wenn man ihn mit dieser Bezeichnung auf eine Stufe mit Homer, herodot und Titus Livius stellte.
Uber die strengen Maßregeln der Polizei scheinen wenig geholfen zu haben,' denn zwei Jahre später war die Jugend genau noch so unartig. Der Lärm, den die Kinder machten, war namentlich in der Nähe des Kirchenplatzes groß, deshalb wurden die Eltern ersucht, ihre Kinder zu gesittetem Betragen anzuhalten, widrigenfalls diese auf die Stadtporte geführt und nach Befinden gestraft werden sollten. Es wird auch mitgeteilt, worin die Ungezogenheit der damaligen Jugend bestanden hat. Die liebe Jugend schrie, lärmte, warf mit Steinen, schlug sich, neckte die vorübergehenden Menschen und das vorüberziehende Vieh, beschädigte mutwillig die Gebäude und beging sonstige Exzesse. Deshalb sollten die Schuldigen von den polizeidienern aufgesangen, über Nacht in Gewahrsam gehalten und nach Erlegung eines Fanggeldes von 20 Kreuzern und eines wachtgeldes von 20 Kreuzern entlassen werden.
Eine Urt von Polizeibehörde war damals auch der hessische Nmtskirchenkonvent in Gießen. Ihm war die Kirchenzucht übertragen. So ganz christlich scheint es damals in unserer Stadt nicht zugegangen zu sein- denn die genannte Behörde gab am 20. März 1816 folgende „Nachricht" heraus: „Man hat die Erfahrung machen müssen, daß die Sonntags- Feier von einem großen Teile der hiesigen Einwohner immer weniger geachtet und die darauf Bezug habenden Gesetze immer frecher übertreten werden. Selbst während des Gottesdienstes werden geräuschvolle und störende Geschäfte verrichtet, und die Bier- und Branntwein-Schenken füllen sich mit Gästen, die nicht selten durch rohes und lärmendes Betragen den Nachbarn und vorübergehenden ein großes Nergernis geben. Einem solchen verwerflichen und gesetzwidrigen Betragen kann nicht länger nachgesehen werden,


