Ausgabe 
7.11.1915
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nachts war die Erde sehr kalt, wir mußten deshalb nachts die Tuchhosen über die vrillichhosen anziehen, um uns vor Krankheiten, namentlich vor Wechselfieber, zu schützen. In den Zelten, die rund waren, lagen gewöhnlich 16 Strohsäcke, einer neben dem andern; jeder Mann hatte seine Zachen rechts vom Kopfende in dem Zwischenraum auf der Erde liegen. Kn ein Bett, wie es die Soldaten in der Garnison haben, war in diesem ganzen Jahre nicht zu denken, wir Rekruten wurden nach einigen Tagen geprüft, ob wir lesen und schreiben konnten. Auf die Frage, ob ich es könne, ant­wortete ich nein, ich meinte aber, daß ich nicht französisch lesen und schreiben könne. Nach der Probe sollte ich ein­gesteckt werden wegen Belügens eines Vorgesetzten.

Auch die Frage, ob ich Korporalschüler werden wolle, beantwortete ich mit einem Nein. Diese Antwort brachte mir acht Tage Arrest ein, ebenso meinem Freunde B., dem früheren Theologen, von dem ich schon erzählt habe, wir hatten uns unterdessen nämlich darüber geeinigt, daß wir keine Tharge bekleiden wollten. Die Behandlung und Be­schimpfung, die wir von unseren Vorgesetzten zumeist Franzosen, Llsässer und Lothringer erfuhren, ist gar nicht zu beschreiben. Gerade wir Deutschen wurden von diesen besonders schlecht behandelt. Unter solcher Behandlung er­wachte in uns oft das Nationalgefühl und der Stolz auf unser Vaterland, und mancher Strauß wurde wegen Verhöhnung unseres Vaterlandsgefühls ausgefochten. Uber welche Zu­rückhaltung muß man sich immerhin auferlegen, wenn man an die Strasgewalt denkt, die dort herrscht. Tiniges will ich hier über die Strasgewalt und die Strafen, die dort herrschen, mitteilen. Tin Korporal kann vier Tage Stubenarrest und zwei Tage Salle de Police (gelinden Arrest) geben. Tin Sergent-Major (Feldwebel) kann mit acht Tagen Stuben­arrest, sechs Tagen Salle de Police und vier Tagen prison bestrafen. So steigt es mit jedem Grad. Das Merkwürdige ist, daß gerade die unteren Thargen am meisten Gebrauch von ihrer Strasgewalt machen, oder eigentlich ist das nicht merkwürdig; denn der ungebildete und unreife Mensch ist nicht fähig, über andere Gewalt zu haben. Tin Korporal kann dem Fremdenlegionär das Leben zur Hölle machen. Die Strafen werden in folgender weise verbüßt. Stuben­arrest gibt es eigentlich nur am Garnisonorte, wo Kasernen sind. Im Lager besteht der Stubenarrest darin, daß man außerdienstliche Arbeiten verrichtet, Zelte reinigt und aus­bessert, Holz holt und was dergleichen Arbeiten mehr sind. So gibt es fortwährend Arbeit, und zum putzen und Instand­setzen der eigenen Sachen bleibt nicht viel Zeit übrig. Salle de Police wird in folgender weise verbüßt. Sobald der Dienst beendigt und das Tssen geholt ist, wird ein Signal gegeben, auf das hin die Bestraften mit dem Nnzug für die Nacht und mit ihrem Fußteppich antreten müssen. Sie marschieren nach dem Straflokal und werden am nächsten Morgen wieder zum Exerzieren geholt, wer prison hat, wird den ganzen Tag eingesperrt oder soll wenigstens eingesperrt werden, meist aber ist es anders, morgens werden die, denen diese Strafe zudiktiert ist, aus dem Straflokale geholt und müssen nun die unangenehmsten Arbeiten verrichten, namentlich alle möglichen Räumlichkeiten reinigen. Dann haben sie zwei Stunden lang Strafexerzieren, wobei sie den feldmarsch­mäßig gepackten Tornister tragen müssen, bekommen ihr Tssen und werden wieder in das Straflokal zurückgebracht, um nachmittags wieder Strafexerzieren zu haben. Gft liegen 20 bis 30 Mann in einem Raum, da kann man sich denken, wie da die Lust ist und wie verrohend das auf das Gemüt

wirkt, da keiner während der Verbüßung der Strafe das Lokal verlassen darf.

Das Tssen wird nur in besonders schweren Fällen oder wenn ein Fremdenlegionär sich im Wiederholungsfälle etwas zuschulden kommen läßt, entzogen,' das kann aber nur durch den Hauptmann und die höheren Befehlshaber geschehen. Tin Fall, in dem diese Maßregel eintritt, ist namentlich der, wenn ein Soldat etwas von seinen Effekten oerkaust, was ja bei dem geringen Solde bis zu einem gewissen Grade erklärlich und entschuldbar ist. Die schwerste Strafe ist nach meiner Ansicht die sogenannteKrapotin", welche in einem zivilisierten Staate nicht angewendet werden dürste. Der Bestrafte wird in ein kleines Zelt oder in sonst einen Raum, wo die Sonnenstrahlen ihn nicht direkt treffen, gelegt, Hände und Füße werden ihm auf dem Rücken gebunden, dann überläßt man ihn seinem Schicksale. Die mit dieser grausamen Strafe Bedachten schreien ganz furchtbar vor Schmerz, mit­unter auch vor Wut. Ich habe gesehen, daß einem, dem diese Strafe auferlegt wurde, ein Knebel in den Mund gesteckt wurde. Die Bestraften stehen unter der Gbhut des Unter­offiziers von der wache, der sie nur losbindet, wenn sie essen sollen. Kurz vor meiner Entlassung waren einem Deutschen, der auch diese Strafe verbüßt hatte, die beiden Hände infolge des Bindens abgestorben, sie sahen ganz schwarz aus und sollten amputiert werden, was mit dem unglück­lichen Manne dann geschehen ist, habe ich nicht mehr in Er­fahrung gebracht, jedenfalls war er unglücklich für sein ganzes Leben, hinzufügen muß ich aber auch, daß es unter diesen Truppen Leute gibt, die man als den Auswurf der Menschheit ansehen muß. von Ehrgefühl ist bei ihnen keine Rede, sie scheuen vor den nichtswürdigsten verbrechen nicht zurück.

Die schlimmsten unter ihnen sind die alten Soldaten, die schon eine Dienstzeit von 10 und mehr Jahren hinter sich haben, sie tragen als Abzeichen auf dem rechten Gberarm eine rote, wollene Schnur in der Form eines Ankers, vor diesen Leuten muß man sich hüten, ihnen ist gewöhnlich die Rückkehr in ihr Vaterland abgeschnitten, weil sie irgend etwas auf dem Kerbholz haben. Sie stehlen wie die Raben und suchen sich ihre (Opfer unter den neu Angekommenen. Gewöhnlich arbeiten bei diesen Diebstählen zwei miteinander Hand in Hand, der eine stiehlt, der andere verkauft die ge­stohlenen Sachen. Der Trlös wird die Gurgel hinuntergejagt, haben sie ihre fünf Dienstjahre hinter sich, so müssen sie sich darüber erklären, ob sie weiter dienen wollen, sie erhalten, wenn sie weiter dienen wollen, die erwähnte Auszeichnung und bekommen jetzt alle fünf Tage anstatt 7 Sous 19 Sous, wenn sie weiter fünf Jahre gedient haben, bekommen sie jedoch nur eine Zulage von 5 Sous. (Fortsetzung folgt.)

Erlebnisse eines Mitgliedes des Deutschen Zlottenvereins in Rußland

(Fortsetzung.)

wir zehrten immer noch von unseren Vorräten aus Moskau, litten jedoch unter der schlechten Behandlung der Begleitmannschaften, die uns nicht einmal Waschwasser, ge­schweige denn sonst etwas verschafften. Ueber unseren Aufent­halt in der ungefähr 10 000 Einwohner zählenden Stadt Slobodskoy ist nicht viel zu berichten,' es war ein Militär­lager und Rekrutenausbildungsplatz, die Handelszentrale der vielen umliegenden Dörfer, deren Bewohner sich hauptsächlich mit der Herstellung von Futterfellen, Leder und mit Schuh-