Gemeinüeblatt füröik evangelische Kiichengemeinöe
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Nr. 32.
Bietzen, 11. Sonntag nach Trinitatis, 15. August 1915. 4. Jahrgang.
Das vierte Gebot im Kriege.
2- ITtofe 20, 12. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf daß du lange lebest im Lande, da; dir der Herr, dein Gott, gibt.
Kuf zwei Tafeln schrieb Moses die heiligen 10 Gebote. Huf der einen die Pflichten gegen Gott. Huf der andern aber, die Pflichten gegen die Menschen enthaltend, stand obenan die Forderung: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren. Und wahrlich, sie verdient diesen Ehrenplatz an der Spitze aller anderen Verpflichtungen,' denn sie ist das unumstößliche Grundgesetz aller Menschen-, ja im gewissen Sinne auch aller Gottesordnung. Ist das Elternhaus doch die Keimzelle des menschlichen und göttlichen Rechtes überhaupt, hier wird die erste Saat gestreut für Irdisches und Ewiges. Insbesondere aber ist das Elternhaus auch der unverrückbare Grundstein für den stolzen Vau von Staat und Vaterland mit ihren gewichtigen Ordnungen und der Kraftfülle aller inneren und äußeren Güter des menschlichen Lebens und Seins. Vas ist bei geringem Uachdenkren so unwiderleglich für unser Erkennen, daß es keiner weiteren Begründung bedarf. Uber gerade für den Weltkrieg, in dem wir jetzt stehen, hat das 4. Gebot noch eine besonders hohe und heilige Bedeutung, wie all die Riesenkräfte und all der starke Wille, die sich zum Schutze von Heimat und Vaterland einsetzen, ihren eigentlichen Rusgangspunkt doch einzig vom stillen Elternhaus eines jeden Einzelnen nehmen, so gilt der Einsatz an Gut und Blut von Millionen schließlich doch einzig wiederum dem selbeü stillen Elternhaus. Venn es ist und bleibt die wiege aller familiären und nationalen Ueberliefe- rung und Triebkraft nach vorwärts, die das Ganze eines Volkes zusammenschweißen und in Glück und Not unlösbar aneinanderketten. Es gibt das Wort vom ,,edlen deutschen Blut", und wunderbar geheimnisvoll, für unser menschliches verstehen nicht ergründbar, ist jener Tropfen, der dem Blute jedes Einzelnen einer Nation beigemischt ist, in dem sich alle hohen und heiligen Güter wie freilich auch alle Mängel, Fehler und Leidenschaften ein und derselben Volksgenossenschaft vererben, vie Veredelung dieses geheimnisvollen Tropfens spielt sich von Jahrhundert zu Jahrhundert ab in der Stellung der Geister von Eltern und Rindern ein und desselben Hauses zueinander, und hierbei bildet sich das, was halt und Rrone der ganzen Volksgemeinschaft wie jeder ein
zelnen Familie ist: Ehre, Ehrfurcht, Rutorität, und die daraus sich entwickelnde freiwillige Unterordnung zur Erlangung eines höheren und höchsten Ziels. Ehre Vater und Mutter, und du wirst von selbst Vaterland und Heimat und alle wahren Güter der Gesittung und Kultur ehren. Und diese Ehrfurcht ist nicht bloß vom jungen, noch werdenden Menschen gefordert; auch Mann und Frau in grauen haaren werden, wenn sie das Herz auf dem rechten Fleck behielten, das Bild verklärter Ehrfurcht vor ihren Eltern, ihrem Llternhause und der Kindheit lichten Träumen als kostbarstes Vermächtnis bei sich haben und mit sich nehmen in die Welt der Vollendung. Um Wahrung dieses „Tropfens edelsten deutschen Blutes" stehen jetzt unsere Väter und Söhne im Feld, schließen daheim die Reihen sich fester mit dem Gelöbnis des vurch- haltens um jeden Preis zusammen. Und in ganz neuem Lichte strahlt uns nun vielleicht die jahrtausendalte Wahrheit des Mannes Gottes vom Berge Sinai auf: vu sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, aufdaßdulang lebe st im Lande, das dir der Herr, dein Gott, gibt.
Zur Geschichte der Gietzener Gerberzuuft.
(Fortsetzung.)
Rlle Zünfte waren durch eine feste Organisation zusammengehalten. Rn der Spitze standen zwei Meister, die als der „alte und als der „junge" Meister bezeichnet wurden. heute würde man wohl sagen „Vorsitzender" und „Stellvertreter des Vorsitzenden". Jedes Jahr erfolgte durch die Zunftversammlung die Neuwahl der beiden, wobei eine Wiederwahl möglich war. Vie Listen der Zunftmeister sind in dem sunftbuche ziemlich vollständig erhalten, sie geben uns Russchluß über Familiennamen, die seit der Zeit des Dreißigjährigen Krieges in Gießen Vorkommen, vie Zunftmeister aus der Zeit von 1629 bis 1640 waren Lehnhardt Schlegel, Nicolaus Löber, Caspar Kangißer, Melchior Sack, Peter will, Bernhardt Kangißer, Kraft Kleh, Taspar Bech- toldt, Johannes von Sandt, Johannes Satler, Taspar Sack, Georg Schlegel, Henrich Sack, Ludwig Weißgerber, Henrich Will, Jost Kangißer, Peter Weißgerber, Balßcr weißgerber, Johannes Simon, Georg Löber, Krafft Löber, Rnthonius Sack. Tonradt Kühl, Johannes Löber, Johannes Jacob,


