Nr. 2. Metzen, 2. Sonntag nach Epiphanias, 17. Januar 1915.
4. Jahrgang.
ttri.'gzgefangen.
Evangelium des Ittalthäus 25, 36. 3d) bin gefangen gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.
Das Kbfehen einer jeden kriegführenden Partei ist darauf gerichtet, den Gegner möglichst kampfunfähig zu machen, feindliche Soldaten, die einer Heeresabteilung in die Hände fallen, werden deshalb gefangen weggeführt und so lange in sicherem Gewahrsam gehalten, bis der Krieg zu Ende ist. In alter heidnischer Zeit verfuhr man grausam mit den Kriegsgefangenen. Sie wurden in der Kegel getötet,- damit war man der Mühe, sie zu bewachen und zu verpflegen, überhoben. Koch das Mittelalter kannte diese Art, mit den Gefangenen umzugehen. Erst die neuere Zeit ist humaner geworden, alle Kulturstaaten sind darin "übereingekommen, den Kriegsgefangenen die erforderliche pflege angedeihen zu lassen und sie mit dem Friedensschlüsse wieder in ihre Heimat zurückzusenden.
Der Krieg, den wir gegenwärtig führen, hat durch seine große Ausdehnung zur folge gehabt, daß viele Soldaten in Kriegsgefangenschaft geraten sind. In Deutschland wird augenblicklich eine halbe KKllion Kriegsgefangener bewacht. Aber auch deutsche Soldaten, namentlich solche, die verwundet von ihrem Truppenteile abgekommen sind, sind in Gefangen- schaft geraten. Ou den gefangenen Soldaten kommen die vielen gefangenen Zivilpersonen. Im fahre 1870 hat keiner der kriegführenden Staaten Zivilpersonen ihrer Freiheit beraubt. Wohl hat Frankreich die deutschen Staatsangehörigen ausgewiesen: in Gießen herrschte am Kahnhofe großes Glend, als die in Paris seither beschäftigten Oberhessen ankamen, im übrigen hat man den Krieg auf beiden Seiten nur mit den Soldaten geführt. Zu der furchtbaren Schuld, die England seither schon durch seine Politik und seine Kriegführung auf sich geladen hat, kommt noch die hinzu, daß dieser Staat alle friedlichen Ausländer, die den gegnerischen Staaten angehören, gefangen genommen und in die Konzentrationslager gebracht hat. Frankreich ist diesem Beispiele nachgefolgt, oon Kußland konnte man nichts anderes erwarten. Deutschland war schließlich nach langem Widerstreben gezwungen, zum Schutze seiner bedrängten Staatsangehörigen die gleiche Maßregel zu ergreifen.
Knter solchen Umständen haben wir Anlaß, einmal über das Los der Kriegsgefangenen nachzudenken. Das muß sich
ein jeder vor Augen halten, daß ein Kriegsgefangener es sei denn, daß er sich verbrecherische Taten habe zu schulden kommen lassen — ein Mensch ist, der durchaus Anspruch auf unsere Achtung hat. wenn wir in der Nähe eines Gefangenenlagers die französischen Soldaten arbeiten sehen, so müssen wir daran denken, daß diese Männer, von denen schon viele graue haare haben, ehrenwerte Männer sind. Sie haben für ihr Vaterland gekämpft, sie sind ihrem Fahneneide getreu gewesen, für die schlechte Politik ihres Landes können wir sie nicht verantwortlich machen. Sie haben zu Hause ihre Familien, um die sie sich in mancher Stunde grämen. Diese Kriegsgefangenen verächtlich zu behandeln, über sie Witze zu machen und zu lachen, wäre eines gesitteten Volkes nicht würdig.
Selbstverständlich haben wir keinen Grund, den Kriegsgefangenen besondere Wohltaten zu erweisen. In dieser Ke- ziehung ist im fahre 1870 viel gesündigt worden. Unsere Heeresleitung hat durchaus recht, wenn sie den Gefangenen, was Verpflegung und Unterkunft betrifft, nur das Notwendigste zukommen läßt, wenn die feindlichen Staaten in ihrem Verhalten gegen die gefangenen Deutschen die nötige Kücksichtnahme vermissen lassen, so wäre es Schwäche unsererseits, wenn wir die bei uns Internierten mit ausgesuchter Liebenswürdigkeit behandeln würden. Aber vergessen wir nicht, daß wir Thristen sind und daß der Heiland gesagt hat: Ich bin gefangen gewesen, und ihr seid zu mir gekommen. Gr, der alle Menschen liebte, und am Ende seines Erdenlebens selbst gefangen war, wollte, daß man sich auch der Gefangenen erbarmen sollte. Darum hat jeder, den sein Keruf mit Kriegsgefangenen in Verbindung bringt, die Pflicht, in diesen die Mitmenschen und christlichen Krüder zu sehen, die Trauernden unter ihnen auszurichten, die Kranken nach besten Kräften zu pflegen, die unter dem Heimweh Leidenden mit dem Hinweis auf den frohen Tag der Heimkehr zu trösten. Und wenn einer unter ihnen in der Fremde stirbt, ohne die Seinen, nach denen zuletzt noch seine Gedanken gingen, gesehen zu haben, so sollte man dafür sorgen, daß die Kunde von seinem Abscheiden in teilnehmender Form an seine Angehörigen gelangt, wenn wir so handeln, so dürfen wir auch hoffen, daß Gott die Herzen unserer Feinde so lenken wird, daß sie Milde und Freundlichkeit gegen unsere gefangenen Landsleute walten lassen. h. K.


