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Oie Geldspielautomaten.

Das Staatspresseamt teilt mit:

Die Mimsterial-Abteilung I a (Polizei) des Hes­sischen Staatsministerium hat nunmehr Richtlinien für die Handhabung der Reichsoerordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbeordnung vom 25. Juni 1934 erlassen.

Hierzu ist folgendes zu bemerken: Durch die Ver­ordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbe­ordnung von 25. Juni 1934 (RGBl. I. S. 524 ff.) ist die Zulassung von Geldspielautomaten reichsrechtlich geregelt worden. Hiernach ist die Prüfung der Spielapparate auf ihre Eigenschaft als Glücks- oder Geschicklichkeitsspielapparate ausschließ­lich der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt in Ber­lin übertragen worden. Die ortspolizeiliche Genehmi­gung au Aufstellung derartiger Spielapparate darf nach Z 1 der erwähnten Verordnung nur erteilt werden, wenn die Art des Spiels oder der Spieleinrichtung (Mustergerät) zugelassen ist, d. h. wenn das in Frage stehende Fabrikat und Modell in der Prüfung durch die Physikalisch- Technische Reichsanstalt als Geschicklichkeitsspiel an­erkannt ist.

Rach § 10 der Verordnung vom 25. Juni 1934 kann bzw. muß die ortspolizeiliche Genehmigung zur Aufstellung eines durch die Physikalisch-Technische Reichsanstalt zugelassenen Geräts versagt werden, wenn gewisse weitere Bedingungen nicht erfüllt sind.

Im übrigen wird in Hessen nach folgenden Richtlinien verfahren:

Die Zuverlässigkeit des Ausstellers ist genau und nach strengstem INaßstabe zu prüfen. Die

IBeutfcherlDetn

aus ö ent leben (ßanen

TDEUT5CHER.WEINTA6 25;26 AUG193*

Für die Wein-Werbetage, die am 25. und 26. August im ganzen Reich veranstaltet werden, wurde d-ieses Plakat geschaffen. Die Werbetage verfolgen den Zweck, in weitesten Kreisen Verständnis dafür zu wecken, daß bei den heutigen Preisen die deutschen Weine nicht mehr ein Luxusgetränk sind, sondern ein Volksgetränk sein können. Diese Erkenntnis würde wesentlich dazu beitragen, die große Notlage der deutschen Winzer zu mildern.

Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn der Auf- steller nicht in jeder Hinsicht einwandfreien Leumund besitzt.

Die Bedürfnisfrage ist ebenfalls einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, ebenso wie besonderes Augenmerk auf die Lage des Auf­stellungsortes gerichtet wird. Das Verbot der Auf­stellung von Spielautomaten ist in Hessen allgemein bereits lange vor dem 31. März 1934 erfolgt. So­weit einzelnen Ausstellern mit Rücksicht auf die bereits entrichtete Steuer usw. ausnahmsweise die Erlaubnis erteilt worden ist, ihre Apparate noch einige Zeit über das allgemein^ Verbot hinaus stehen zu lassen, stellt diese aus Billigkeitserwägun­gen erteilte Erlaubnis keine Genehmigung im Sinne des § 12 Abs. II der Verordnung vom 25. Juni 1934 dar, aus welcher ein Anspruch auf Be­handlung nach dieser Vorschrift hergeleitet werden könnte. Für Hessen kommt danach allein eine Ge­nehmigung nach § 1 der Verordnung vom 25. Juni 1934 in Frage.

Sie darf also nur erteilt werden, wenn eine Zulassungsbescheinigung der Physikalisch-Tech­nischen Reichsanstalt vorliegt. Eine Genehmi­gung nach § 12 Absatz I oder II ist ausge­schlossen. Die ortspolizeiliche Genehmigung ist für jedes einzelne aufzustellende Gerät beson­ders zu erteilen. Sie ist auf die Dauer eines Vierteljahres zu befristen.

Dor jeder Neuerteilung der Genehmigung ist das Vorliegen der im § 10 der Verordnung genannten Voraussetzungen erneut schärfstens zu prüfen. Ins­besondere sind dabei die während der Genehmi­gungsdauer gemachten Erfahrungen zu berücksich­tigen.

Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die seither in einzelnen Gebieten des Landes zur Aufstellung gelangten sogenanntenWarenoerkaufs­automaten mit Voranzeige", wie z. B. die Fabri­kateDropsö" oderGloria", bei welchen neben bestimmten Waren noch Spielmarken zur Ausgabe gelangen, die angeblich für die Weiterbenutzung der Automaten bestimmt sind, in Wirklichkeit aber von den Wirten an Stelle von Bargeld für Genuß­mittel in Zahlung genommen zu werden pflegen,

als Geldfpielaulomalen anzusehen und deshalb ebenfalls nach der Verordnung vom 25. Juni 1934 zu behandeln sind.

Auch diese Apparate dürfen also nur dann auf­gestellt werden, wenn sie von der Physikalisch- Technischen Reichsanstalt zugelassen sind.

Es wird schließlich noch darauf hingewiesen, daß die Aufstellung unter dauernde und genaue Kontra lle gestellt wird, um Mißstände, die sich durch die Aufstellung ergeben können, aufzu­decken. Außerdem wird bei Verstößen irgendwelcher Art unnachsichtlich durchgegriffen und gegen die Schuldigen ein Strafverfahren eingeleitet.

Aus aller Welt.

Das Blutbad auf der St. pxiltener Hütte.

Auf der 2550 Meter hoch gelegenen St. Pöltener Hütte im Granatspitzengebiet der Felber Tauern ist eine starke Rettungsexpedition eingetroffen, um die zahlreichen Schwerverletzten, die Opfer des bereits gemeldeten fürchterlichen Verbrechens ge­worden find, zu Tal zu bringen. Nach allerdings noch unverbürgten Nachrichten sollen sie den zuerst als tot gemeldeten Obmann der Sektion St. Pölten

des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins, Karl F ü r st, noch am Leben getroffen haben. Die genaue Zahl der Schwerverletzten ist noch nicht be­kannt. Feststeht, daß der Hüttenwirt und der Berg­führer Friedrich Steinberge r durch ad)t Reool- verschüsse getroffen worden ist, ein Beweis dafür, daß die beiden Mordbuben geradezu ein Schnel l- feuer auf die Hütteninsassen eröffnet haben müssen. Auch die Verhaftung der beiden Täter, von denen feststeht, daß sie eine Art Gangster-Ueberfall auf die Hütte durchgesührt haben, um Beute zu machen, vollzog sich sehr dramatisch. Eine in der Hütte bedienstete Magd lief sofort nach dem Ueber- fall auf dem schwierigen Bergpfad, der zum Schutz­haus führt, so schnell zu Tal, daß sie den fluchten­den Verbrechern einen Vorsprung abgewinnen konnte. Ehe diese das Salzburger Dorf Mittersil erreichten, wurden sie von Gendarmen v e r h a f - t e t. Das in Oesterreich einzigartig dastehende Ver­brechen hat vor allem im Lande Salzburg das un­geheuerste Aufsehen hervorgerufen.

Verheerende Großfeuer auf dem Lande.

Während eines schweren Gewitters zündete der Blitz in Rhoden bei Arolsen (Waldeck) in dem Anwesen des Erbhofbauern Klaus. Der leichte Fachwerkbau stand sofort in Hellen Flammen. Das Feuer breitete sich mit großer Schnelligkeit auf die anliegenden Wohnhäuser und Scheunen des eng gebauten Ortes aus. Trotz aller Bemühungen der

An die Orisgruppeli-Stiihpulikte

des Kreises Gietzen.

Es können noch in geringer Zahl Plaketten für die Saarkundgebung auf dem Ehren- breitstein bei der Kreisleitung Gießen, Ludwig st raße 12, zum Preise von 20 Pf. abgeholt werden.

Feuerwehr brannten drei Wohnhäuser mit Scheu­nen und Stallungen völlig nieder. Ebenso die Scheunen und Stallungen zweier weiterer An­wohner. Die in den Scheunen eingebrachte Ernte ist völlig vernichtet, dagegen konnte das Vieh und Mobiliar zum Teil gerettet werden.

Auf dem Druschplatz der Rheingemeinde Kalten­engers brach ein Großfeuer aus, durch das die gesamten Strohvorräte der Gemeinde bis auf einen kleinen Rest vernichtet wurden. Vor einigen Tagen hatte die Dreschmaschine das Ge­treide der Gemeinde gedroschen und war abgefah­ren. Zur Bedienung der Maschine hatte man eine elektrische Leitung gelegt, die plötzlich abriß. Es entstand Kurzschluß, und im Nu standen die Stroh­garben in Hellen Flammen. Die herbeigeeilten Feuerwehren konnten nur noch ganz geringe Stroh­garbenbestände retten.

Eewinnauszug

5. Klasse 43. Preußisch-Süddeutsche (269. Preuß.) Staats-Lotterie

Ohne Gewähr Nachdruck verboten

13. Ziehungstag 22. August 1934

3n der heutigen Vormittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen

2 Gewinne zu 1OOOO M. 144668

8 Gewinne zu 6000 M. 187013 210402 275022 286966

6 Gewinne zu 3000 M. 8279 208450 220961

10 Gewinne zu 2000 M. 51298 157226 167464 184388 273016

34 Gewinne zu 1000 M. 23155 64598 84980

88219 153585 156280 180521 210947 212532 214995 219796 254426 340191 357204 369461 373302 378730

108 Gewinne zu 500 M. 14472 24990 31030

31514 39069 43713 51608 73423 74527 74777 96785 116917 122317 138498 141810 148948

166464 171661 180151 180173 180950 201572

221990 230308 239655 243879 251604 255481

256834 258690 262887 275300 279477 280973

289849 292920 301280 302113 303844 308157

310183 316435 319349 320491 322427 326571

328970 343689 355523 370330 376726 377124

388311 393209

368 Gewinne zu 300 M. 3122 4016 5890 19250 21607 23937 26969 29482 33750 35556 35800

38061 39492 42792 43297 44586 53541 57421

59779 60051 69014 69364 69738 72623 72761

76762 77223 78310 78986 81989 82130 86419

89548 89715 91676 98268 99356 103815 107355

108453 109654 112482 112827 113333 117048

121841 124697 125752 125806 126097 128400

131837 141600 142535 143466 143476 143558

144105 144662 146621 148764 154211 155157

162902 162920 163261 164429 164774 165476

165686 169276 170522 171842 173686 174157

174561 175217 175775 176379 179165 179494

180644 185412 185639 186063 186247 186397

190925 192201 193353 195777 196805 197287

198747 198758 200689 203976 205028 206084

207448 208273 210153 212052 212205 212331

217081 217363 218578 221295 221938 223311

229641 231235 238266 238678 239136 239835

240230 240660 249736 254143 256400 257758

257924 261210 265875 269663 273315 275292

275678 277561 277943 278243 278828 281690

285013 285898 287225 287780 289723 290344

292354 294898 295709 296529 298167 299478

300273 301211 302521 303328 303864 305913

313702 319077 321137 322997 324192 329756

338586 338882 340561 340781 355832 357919

3587-04 359395 360135 366852 367237 368322

369366 369440 371009 373536 377773 377957

378774 379604 388363 391114 394938 397395

399898

In der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen

2 Gewinne zu 75000 M. 246065

2 Gewinne zu 30000 M. 27264

12 Gewinne zu 3000 M. 37399 79587 128590 156831 166324 299788

14 Gewinne zu 2000 M. 4250 104665 136630 165966 213421 220530 319319

34 Gewinne zu 1000 M. 10186 23075 48106

76404 97392 108756 112282 168988 172066

200932 212105 255341 265410 307019 356599

369558 394351

88 Gewinne zu 500 M. 1069 36022 53507 57770 65502 68066 78179 83167 85843 99514 101287 139767 139881 141303 141950 142381 150346

151498 162829 179434 183736 205879 252944

254405 256029 260090 266033 278021 280333

294160 297323 301657 301962 307196 314665

334723 338685 350754 358818 369924 380611

387842 391981 396762

306 Gewinne zu 300 M. 1067 4295 7706 8493 12471 13854 29029 30498 32827 33983 36275

36320 38680 42320 43622 44837 45915 46740

50496 62235 52877 63533 60557 63003 66308

69328 70015 71632 72973 80144 82239 82287

83198 86739 89239 92418 96488 98400 100940

Auf jede gezogene Nummer sind zwei Prämien zu je 10(10 RM gefallen, und zwar je eine auf die Lose gleicher Numm-r in den beiden Abteilungen I und II:

101232

102443

106983

114734

117247

131279

131400

134761

135773

140196

140349

140653

142809

148714

151260

151746

152885

152917

157695

157809

158749

164220

164581

168006

168461

175227

180681

180794

182619

183895

184220

187637

192716

193480

197787

197795

198472

203339

206066

210122

214181

217956

221273

222291

228494

231648

233963

238362

243059

243696

246137

248505

257691

258405

261994

262788

263139

268815

269170

269952

276418

276439

276809

279684

280060

280133

280401

283440

287113

287735

290547

293955

296148

297252

304017

306588

309231

309276

310987

315291

315713

317982

320768

322335

325801

329132

330711

332111

332248

334881

336159

339268

343575

344035

344509

345012

345435

346194

346352

346595

347691

354293

355326

359098

359996

363261

365988

367314

372093

380107

381293

386746

390189

390799

20 Tagesprämien.

33321 56975 61573 70715 86600 94650 135621 171850 181957 328307

Im Gewinnrade verblieben: 340 Tagesprämien zu 1000 M. ferner 2 Gewinne zu 1000000, 2 zu 300030, 4 zu 50000, 2 zu 300 0, 6 zu 20000, 21 zu 10000, 120 zu 5000, 214 zu 3000, 528 zu 2000, 1090 zu 1000, 2674 zu 500. 10536 zu 300 M.

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10.30 Uhr: Schulübung der Bad-Nauheimer Feuerwehr in der Trinkkuranlage. Anschließend: Brandangriff- Schauübung in der Adolf-Hitler-Straße

14 Uhr: Großer Festzug durch die Straßen der Stadt

15 Uhr: Volksfest auf dem Festplatz

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8 Uhr Frühkonzert in der Trinkkuranlage

10 Uhr: Konzert auf dem Festplatz

14 Uhr Zug durch die Stadt

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In letzter Zeit mehren sich die Klagen, daß Haus­besitzer bei Neuvermietung ihrer Wohnungen die Miete steigern. In einzelnen Fällen wurde sogar unmittelbar darauf hingewiesen, daß die sich gegen- wärtig verschärfende Wohnungsknappheit in Gießen gestatte, hohe Mietpreise zu fordern. Eine derartige Handlungsweise ist mit dem Geiste, der im national­sozialistischen Deutschland herrschen soll, unverein­bar. Ich werde deshalb alle Fälle von unberechtigter Mietsteigerung, die mir bekannt werden, dem Hessi­schen Ministerium anzeigen. 4881C

Gießen, den 22. August 1934.

Bürgermeisterei Gießen.

__________Ritter, Oberbürgermeister.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von Brennstoffen für die städti­schen Dienststellen soll öffentlich vergeben werden.

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Donnertsag, 30. August 1934, vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. 4880V

Zuschlags- und Bindefrist vier Wochen.

Gießen, den 23. August 1934.

Städtisches Hoch- und Tiefbauamt: G r a d e r t

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