Oie Geldspielautomaten.
Das Staatspresseamt teilt mit:
Die Mimsterial-Abteilung I a (Polizei) des Hessischen Staatsministerium hat nunmehr Richtlinien für die Handhabung der Reichsoerordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbeordnung vom 25. Juni 1934 erlassen.
Hierzu ist folgendes zu bemerken: Durch die Verordnung zur Durchführung des § 33 d der Gewerbeordnung von 25. Juni 1934 (RGBl. I. S. 524 ff.) ist die Zulassung von Geldspielautomaten reichsrechtlich geregelt worden. Hiernach ist die Prüfung der Spielapparate auf ihre Eigenschaft als Glücks- oder Geschicklichkeitsspielapparate ausschließlich der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt in Berlin übertragen worden. Die ortspolizeiliche Genehmigung au Aufstellung derartiger Spielapparate darf nach Z 1 der erwähnten Verordnung nur erteilt werden, wenn die Art des Spiels oder der Spieleinrichtung (Mustergerät) zugelassen ist, d. h. wenn das in Frage stehende Fabrikat und Modell in der Prüfung durch die Physikalisch- Technische Reichsanstalt als Geschicklichkeitsspiel anerkannt ist.
Rach § 10 der Verordnung vom 25. Juni 1934 kann bzw. muß die ortspolizeiliche Genehmigung zur Aufstellung eines durch die Physikalisch-Technische Reichsanstalt zugelassenen Geräts versagt werden, wenn gewisse weitere Bedingungen nicht erfüllt sind.
Im übrigen wird in Hessen nach folgenden Richtlinien verfahren:
Die Zuverlässigkeit des Ausstellers ist genau und nach strengstem INaßstabe zu prüfen. Die
IBeutfcherlDetn
aus ö ent leben (ßanen
TDEUT5CHER.WEINTA6 25;26 AUG193*
Für die Wein-Werbetage, die am 25. und 26. August im ganzen Reich veranstaltet werden, wurde d-ieses Plakat geschaffen. Die Werbetage verfolgen den Zweck, in weitesten Kreisen Verständnis dafür zu wecken, daß bei den heutigen Preisen die deutschen Weine nicht mehr ein Luxusgetränk sind, sondern ein Volksgetränk sein können. Diese Erkenntnis würde wesentlich dazu beitragen, die große Notlage der deutschen Winzer zu mildern.
Zuverlässigkeit ist zu verneinen, wenn der Auf- steller nicht in jeder Hinsicht einwandfreien Leumund besitzt.
Die Bedürfnisfrage ist ebenfalls einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, ebenso wie besonderes Augenmerk auf die Lage des Aufstellungsortes gerichtet wird. Das Verbot der Aufstellung von Spielautomaten ist in Hessen allgemein bereits lange vor dem 31. März 1934 erfolgt. Soweit einzelnen Ausstellern mit Rücksicht auf die bereits entrichtete Steuer usw. ausnahmsweise die Erlaubnis erteilt worden ist, ihre Apparate noch einige Zeit über das allgemein^ Verbot hinaus stehen zu lassen, stellt diese aus Billigkeitserwägungen erteilte Erlaubnis keine Genehmigung im Sinne des § 12 Abs. II der Verordnung vom 25. Juni 1934 dar, aus welcher ein Anspruch auf Behandlung nach dieser Vorschrift hergeleitet werden könnte. Für Hessen kommt danach allein eine Genehmigung nach § 1 der Verordnung vom 25. Juni 1934 in Frage.
Sie darf also nur erteilt werden, wenn eine Zulassungsbescheinigung der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt vorliegt. Eine Genehmigung nach § 12 Absatz I oder II ist ausgeschlossen. Die ortspolizeiliche Genehmigung ist für jedes einzelne aufzustellende Gerät besonders zu erteilen. Sie ist auf die Dauer eines Vierteljahres zu befristen.
Dor jeder Neuerteilung der Genehmigung ist das Vorliegen der im § 10 der Verordnung genannten Voraussetzungen erneut schärfstens zu prüfen. Insbesondere sind dabei die während der Genehmigungsdauer gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen.
Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die seither in einzelnen Gebieten des Landes zur Aufstellung gelangten sogenannten „Warenoerkaufsautomaten mit Voranzeige", wie z. B. die Fabrikate „Dropsö" oder „Gloria", bei welchen neben bestimmten Waren noch Spielmarken zur Ausgabe gelangen, die angeblich für die Weiterbenutzung der Automaten bestimmt sind, in Wirklichkeit aber von den Wirten an Stelle von Bargeld für Genußmittel in Zahlung genommen zu werden pflegen,
als Geldfpielaulomalen anzusehen und deshalb ebenfalls nach der Verordnung vom 25. Juni 1934 zu behandeln sind.
Auch diese Apparate dürfen also nur dann aufgestellt werden, wenn sie von der Physikalisch- Technischen Reichsanstalt zugelassen sind.
Es wird schließlich noch darauf hingewiesen, daß die Aufstellung unter dauernde und genaue Kontra lle gestellt wird, um Mißstände, die sich durch die Aufstellung ergeben können, aufzudecken. Außerdem wird bei Verstößen irgendwelcher Art unnachsichtlich durchgegriffen und gegen die Schuldigen ein Strafverfahren eingeleitet.
Aus aller Welt.
Das Blutbad auf der St. pxiltener Hütte.
Auf der 2550 Meter hoch gelegenen St. Pöltener Hütte im Granatspitzengebiet der Felber Tauern ist eine starke Rettungsexpedition eingetroffen, um die zahlreichen Schwerverletzten, die Opfer des bereits gemeldeten fürchterlichen Verbrechens geworden find, zu Tal zu bringen. Nach allerdings noch unverbürgten Nachrichten sollen sie den zuerst als tot gemeldeten Obmann der Sektion St. Pölten
des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins, Karl F ü r st, noch am Leben getroffen haben. Die genaue Zahl der Schwerverletzten ist noch nicht bekannt. Feststeht, daß der Hüttenwirt und der Bergführer Friedrich Steinberge r durch ad)t Reool- verschüsse getroffen worden ist, ein Beweis dafür, daß die beiden Mordbuben geradezu ein Schnel l- feuer auf die Hütteninsassen eröffnet haben müssen. Auch die Verhaftung der beiden Täter, von denen feststeht, daß sie eine Art Gangster-Ueberfall auf die Hütte durchgesührt haben, um Beute zu machen, vollzog sich sehr dramatisch. Eine in der Hütte bedienstete Magd lief sofort nach dem Ueber- fall auf dem schwierigen Bergpfad, der zum Schutzhaus führt, so schnell zu Tal, daß sie den fluchtenden Verbrechern einen Vorsprung abgewinnen konnte. Ehe diese das Salzburger Dorf Mittersil erreichten, wurden sie von Gendarmen v e r h a f - t e t. Das in Oesterreich einzigartig dastehende Verbrechen hat vor allem im Lande Salzburg das ungeheuerste Aufsehen hervorgerufen.
Verheerende Großfeuer auf dem Lande.
Während eines schweren Gewitters zündete der Blitz in Rhoden bei Arolsen (Waldeck) in dem Anwesen des Erbhofbauern Klaus. Der leichte Fachwerkbau stand sofort in Hellen Flammen. Das Feuer breitete sich mit großer Schnelligkeit auf die anliegenden Wohnhäuser und Scheunen des eng gebauten Ortes aus. Trotz aller Bemühungen der
An die Orisgruppeli-Stiihpulikte
des Kreises Gietzen.
Es können noch in geringer Zahl Plaketten für die Saarkundgebung auf dem Ehren- breitstein bei der Kreisleitung Gießen, Ludwig st raße 12, zum Preise von 20 Pf. abgeholt werden.
Feuerwehr brannten drei Wohnhäuser mit Scheunen und Stallungen völlig nieder. Ebenso die Scheunen und Stallungen zweier weiterer Anwohner. Die in den Scheunen eingebrachte Ernte ist völlig vernichtet, dagegen konnte das Vieh und Mobiliar zum Teil gerettet werden.
Auf dem Druschplatz der Rheingemeinde Kaltenengers brach ein Großfeuer aus, durch das die gesamten Strohvorräte der Gemeinde bis auf einen kleinen Rest vernichtet wurden. Vor einigen Tagen hatte die Dreschmaschine das Getreide der Gemeinde gedroschen und war abgefahren. Zur Bedienung der Maschine hatte man eine elektrische Leitung gelegt, die plötzlich abriß. Es entstand Kurzschluß, und im Nu standen die Strohgarben in Hellen Flammen. Die herbeigeeilten Feuerwehren konnten nur noch ganz geringe Strohgarbenbestände retten.
Eewinnauszug
5. Klasse 43. Preußisch-Süddeutsche (269. Preuß.) Staats-Lotterie
Ohne Gewähr Nachdruck verboten
13. Ziehungstag 22. August 1934
3n der heutigen Vormittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen
2 Gewinne zu 1OOOO M. 144668
8 Gewinne zu 6000 M. 187013 210402 275022 286966
6 Gewinne zu 3000 M. 8279 208450 220961
10 Gewinne zu 2000 M. 51298 157226 167464 184388 273016
34 Gewinne zu 1000 M. 23155 64598 84980
88219 153585 156280 180521 210947 212532 214995 219796 254426 340191 357204 369461 373302 378730
108 Gewinne zu 500 M. 14472 24990 31030
31514 39069 43713 51608 73423 74527 74777 96785 116917 122317 138498 141810 148948
166464 171661 180151 180173 180950 201572
221990 230308 239655 243879 251604 255481
256834 258690 262887 275300 279477 280973
289849 292920 301280 302113 303844 308157
310183 316435 319349 320491 322427 326571
328970 343689 355523 370330 376726 377124
388311 393209
368 Gewinne zu 300 M. 3122 4016 5890 19250 21607 23937 26969 29482 33750 35556 35800
38061 39492 42792 43297 44586 53541 57421
59779 60051 69014 69364 69738 72623 72761
76762 77223 78310 78986 81989 82130 86419
89548 89715 91676 98268 99356 103815 107355
108453 109654 112482 112827 113333 117048
121841 124697 125752 125806 126097 128400
131837 141600 142535 143466 143476 143558
144105 144662 146621 148764 154211 155157
162902 162920 163261 164429 164774 165476
165686 169276 170522 171842 173686 174157
174561 175217 175775 176379 179165 179494
180644 185412 185639 186063 186247 186397
190925 192201 193353 195777 196805 197287
198747 198758 200689 203976 205028 206084
207448 208273 210153 212052 212205 212331
217081 217363 218578 221295 221938 223311
229641 231235 238266 238678 239136 239835
240230 240660 249736 254143 256400 257758
257924 261210 265875 269663 273315 275292
275678 277561 277943 278243 278828 281690
285013 285898 287225 287780 289723 290344
292354 294898 295709 296529 298167 299478
300273 301211 302521 303328 303864 305913
313702 319077 321137 322997 324192 329756
338586 338882 340561 340781 355832 357919
3587-04 359395 360135 366852 367237 368322
369366 369440 371009 373536 377773 377957
378774 379604 388363 391114 394938 397395
399898
In der heutigen Nachmittagsziehung wurden Gewinne über 150 M. gezogen
2 Gewinne zu 75000 M. 246065
2 Gewinne zu 30000 M. 27264
12 Gewinne zu 3000 M. 37399 79587 128590 156831 166324 299788
14 Gewinne zu 2000 M. 4250 104665 136630 165966 213421 220530 319319
34 Gewinne zu 1000 M. 10186 23075 48106
76404 97392 108756 112282 168988 172066
200932 212105 255341 265410 307019 356599
369558 394351
88 Gewinne zu 500 M. 1069 36022 53507 57770 65502 68066 78179 83167 85843 99514 101287 139767 139881 141303 141950 142381 150346
151498 162829 179434 183736 205879 252944
254405 256029 260090 266033 278021 280333
294160 297323 301657 301962 307196 314665
334723 338685 350754 358818 369924 380611
387842 391981 396762
306 Gewinne zu 300 M. 1067 4295 7706 8493 12471 13854 29029 30498 32827 33983 36275
36320 38680 42320 43622 44837 45915 46740
50496 62235 52877 63533 60557 63003 66308
69328 70015 71632 72973 80144 82239 82287
83198 86739 89239 92418 96488 98400 100940
Auf jede gezogene Nummer sind zwei Prämien zu je 10(10 RM gefallen, und zwar je eine auf die Lose gleicher Numm-r in den beiden Abteilungen I und II:
101232
102443
106983
114734
117247
131279
131400
134761
135773
140196
140349
140653
142809
148714
151260
151746
152885
152917
157695
157809
158749
164220
164581
168006
168461
175227
180681
180794
182619
183895
184220
187637
192716
193480
197787
197795
198472
203339
206066
210122
214181
217956
221273
222291
228494
231648
233963
238362
243059
243696
246137
248505
257691
258405
261994
262788
263139
268815
269170
269952
276418
276439
276809
279684
280060
280133
280401
283440
287113
287735
290547
293955
296148
297252
304017
306588
309231
309276
310987
315291
315713
317982
320768
322335
325801
329132
330711
332111
332248
334881
336159
339268
343575
344035
344509
345012
345435
346194
346352
346595
347691
354293
355326
359098
359996
363261
365988
367314
372093
380107
381293
386746
390189
390799
20 Tagesprämien.
33321 56975 61573 70715 86600 94650 135621 171850 181957 328307
Im Gewinnrade verblieben: 340 Tagesprämien zu 1000 M. ferner 2 Gewinne zu 1000000, 2 zu 300030, 4 zu 50000, 2 zu 300 0, 6 zu 20000, 21 zu 10000, 120 zu 5000, 214 zu 3000, 528 zu 2000, 1090 zu 1000, 2674 zu 500. 10536 zu 300 M.
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14 Uhr: Feuerwehrtagung in der Turnhalle
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Sonntag, den 26. August:
10.30 Uhr: Schulübung der Bad-Nauheimer Feuerwehr in der Trinkkuranlage. Anschließend: Brandangriff- Schauübung in der Adolf-Hitler-Straße
14 Uhr: Großer Festzug durch die Straßen der Stadt
15 Uhr: Volksfest auf dem Festplatz
Montag, den 27. August:
8 Uhr Frühkonzert in der Trinkkuranlage
10 Uhr: Konzert auf dem Festplatz
14 Uhr Zug durch die Stadt
15 Uhi*; Kinderfest auf dem Festplatz <3730
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Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Klagen, daß Hausbesitzer bei Neuvermietung ihrer Wohnungen die Miete steigern. In einzelnen Fällen wurde sogar unmittelbar darauf hingewiesen, daß die sich gegen- wärtig verschärfende Wohnungsknappheit in Gießen gestatte, hohe Mietpreise zu fordern. Eine derartige Handlungsweise ist mit dem Geiste, der im nationalsozialistischen Deutschland herrschen soll, unvereinbar. Ich werde deshalb alle Fälle von unberechtigter Mietsteigerung, die mir bekannt werden, dem Hessischen Ministerium anzeigen. 4881C
Gießen, den 22. August 1934.
Bürgermeisterei Gießen.
__________Ritter, Oberbürgermeister.
Bekanntmachung.
Die Lieferung von Brennstoffen für die städtischen Dienststellen soll öffentlich vergeben werden.
Angebote auf Vordruck, die bei uns erhältlich, sind bis zum Verdingungstermin am
Donnertsag, 30. August 1934, vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. 4880V
Zuschlags- und Bindefrist vier Wochen.
Gießen, den 23. August 1934.
Städtisches Hoch- und Tiefbauamt: G r a d e r t
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