feder Deutsche nach bester INögttchkeit fein Scherflein zur Unterstützung dieser guten nationalen Aufbauarbeit beiträgt.
Er gab den Bürgermeistern noch einige Hinweise für die Durchführung Der Sammlungen in den einzelnen Orten, die sowohl als Straßen-, wie als Haussammlung durchgeführt werden. Entsprechend der großen Bedeutung des Flugsportes für unser Volk muß mit aller Kraft nach einem großen Ertrag der Sammlungen gestrebt werden.
Regierungsrat Weber-Gießen
machte als Vertreter des Kreisamtes zum Schluß darauf aufmerksam, daß nach dem Gesetz zum Schutze des Einzelhandels die Einrichtung von neuen Warenverkaufs st ellen bis zum 1. Juli d. Js. noch verboten ist. Nur in ganz besonders dringenden Ausnahmefällen kann vom Kreisamt evtl, eine Ausnaline gewährt werden. Nicht unter diese Bestimmung fällt die Eröffnung eines Geschäftes, das eine Verbindung von handwerklichem Betrieb und Verkauf dieser handwerklichen Erzeugnisse (z. B. Bäckerei, Metzgerei) darstellt.
Mit dreimaligem Sieg-Heil wurde sodann die Versammlung geschlossen.
Oer Führer Ehrenpate beim 9. Kind.
Limburg, 23. Mai. (LPD.) Für das der Familie Rudolf Kremer hier am 16. Mai geborene 9. K»i n d hat der Führer und Volkskanzler Adolf Hitler die Ehrenpatenschaft übernommen. Der beglückte Vater erhielt dieser Tage die Mitteilung darüber vom Staatssekretär in der Reichskanzlei mit einem Betrag von 50 Mark.
DieAusstellung„Handwerk undKunst" in Mainz.
Aus organisatorischen und technischen Gründen wird die für Juni 1934 angekündigte Ausstel - lung „Handwerk und Kun st" in Mainz erst im Spätjahr d. I. veranstaltet.
Großer Betrugsprozeß vor der Darmstädter Strafkammer.
D a r m st a d t. 23. Mai. (LPD.) Vor der Großen Strafkammer begann heute ein auf mehrere Tage berechneter Prozeß gegen den 39jährigen Kaufmann Willibald Lehne aus Heppenheim wegen Versicherungsbetrugs in etwa 167 Fäl- l e n. Lehne ist bereits erheblich wegen Darlehnsund Heiratsschwindeleien vorbestraft. Er hatte in den Jahren 1931 und 1932 in Heppenheim eine „Generalagentur" betrieben und von den geldsuchenden Leuten insgesamt etwa 12 000 Mark erschwindelt, von denen nur ein einziger 300 Mark wiedersah. Mitangeklagt ist der Bautechniker Karl Krichbaum aus Reichenbach i. O., der als „Sachverständiger" fungierte.
BOM.-Treffen in Homberg.
-er. Homberg, 22. Mai. Am ersten Pfingst- feiertag flatterten von allen Häusern unseres Städtchens die Hakenkreuzfahnen zur Begrüßung der vielen Mädchen des BdM. der Ringe Homberg und Lollar, die im schönen Homberg zusammenkamen. Schon am Samstagabend hörte man helle Mädchenstimmen erschallen, die ersten Mädels des BdM. waren eingetroffen. Um die Mittagszeit des ersten Feiertages kamen nach und nach die vielen Gruppen mit frohem Mavfchgefang an. Gegen 16 Uhr waren sie alle da und erhielten ihre Quartiere zugewiesen. Für die Mädels des Ringes Lollar, ungefähr 200 an der Zahl, hatte man Strohlager in der Stadthalle hergerichtet. Der Homberger Ring mit über 200 Mädels wurde in den Räumen des Arbeitsdienstlagers untergebracht, die bereitwilligst zur Verfügung gestellt worden waren, da die ganze Belegschaft ihren Pfingsturlaub zu Hause verbrachte. Alle freuten sich auf die Nachtlager, hatten sie doch so etwas noch nicht mitgemacht.
Gegen 17 Uhr marschierten dann die beiden Ringe in einem stattlichen, wohlgeordneten Zuge vom Arbeitslager aus froh singend auf den Sportplatz, der im landschaftlich schönen Ohmtal am Fuße unseres schmucken Bergstädtchens liegt. Auf dem Sportplatz sang man zunächst gemeinsam das Bundeslied „Und wenn wir marschieren, leuchtet ein Licht, das Dunkel und Wolken strahlend durchbricht..." Nach dem Gedicht: „Deutsch fein" sprach die Führerin des Ringes Homberg Dorothea Goetz herzliche Worte der Begrüßung.' Sie gab ihrer Freude über das zahlreiche Erscheinen Ausdruck, und wünschte, daß die beiden Tage in froher Stimmung und echter Kameradschaft verbracht würden. Unserem Führer gelte besonderer Dank, da er es nach den letzten schrecklichen Jahren überhaupt ermöglicht habe, daß alle so froh und geeint zusammen sein könnten. Als Treugelöbnis erklang das Lied der Hitlerjugend: „Vorwärts, vorwärts schmettern die hellen Fanfaren". Es folgten dann Reigen, frohe Spiele und turnerische Vorführungen. Erst gegen Abend zog man wieder nach dem Arbeitsdienstlager, wo schon Tee bereitet war, der zu den mitgebrachten Broten vortrefflich mundete. Inzwischen war die Obergauführerin Therese Walch er eingetroffen, was der Zusammenkunft eine besondere Note gab und bei allen große Begeisterung auslöste.
Nach einem Marsch durch die Stadt wurde um 9 Uhr auf dem Hohen Berg ein Pfingstfeuer abgebrannt. Die Lollarer Ringführerin Lydia Edelmann sprach in begeisterten Worten vom Sinn und Mahnung der Höhenfeuer, die an diesem Abend im ganzen Deutschen Reiche gen Himmel lohen. Bereits um 22 Uhr lagen alle Mädels zur Nutze; mitten unter ihnen die Obergauführerin mit ihren beiden Begleiterinnen.
Wie rasch war doch die Nacht vergangen, als früh um 5^ Uhr der Weckruf ertönte. Bald standen wieder alle auf dem Hohen Berge zur Gymnastik, die in der frischen Morgenluft gut bekam.
Jetzt schmeckte der Morgenimbiß noch einmal so gut. Die Schlafräume wurden wieder vorschriftsmäßig hergerichtet, und dann traf man sich auf dem Sportplatz, um die Rede der Obergauführerin anzuhören. Begeistert lauschten die Mädels den Ausführungen. Sie verstand es, in schlichten Worten die hohen Ziele des BdM. darzulegen, dafür zu werben, und ermahnte, die gestellten Aufgaben in unermüdlicher Arbeit verwirklichen zu helfen. Dann weihte die Obergauführerin, während die Mädels die erste Strophe des Deutschland-Liedes fangen, einige Wimpel. Bis zum Mittagessen wurden noch schöne Reigen und Spiele vorgeführt. Der Koch des Arbeitslagers wartete mit einer kräftigen Erbsensuppe auf, der herzhaft zugesprochen wurde.
Nach einer längeren Ruhepause ging es wieder auf den Sportplatz. Die Gauführerin Else Nab war nun auch erschienen und begrüßte die Mädchen herzlich. Sie freute sich fo recht mit allen über das Schöne, das die Natur hier überreich darbietet und das in den Herzen und Augen der Mädels widerstrahle. Sie sollen ihr Erlebtes denen mitteilen, die diesmal nicht dabei sein konnten, und auch denen, die noch abseits stehen. Beide Führerinnen verließen Homberg mit herrlichen Blumensträußen, die ihnen die Kleinsten der Jungmädels überreicht hatten.
Die Ring führerin von Lollar beschloß das Treffen. Sie sagte, jedes Mädel solle die Maienfreuden der schönen Pfingsttage, und die neuen Anregungen für Singen, Spiel und Tanz weitertragen und verwerten. Mit einem dreifachen Heil auf unseren Führer klang die Tagung aus.
Daß die Mädels des BdM. mit Freude, Liebe und Begeisterung bei der edlen deutschen Sache sind, haben die Tage in Homberg, die in froher und herzlicher Kameradschaft verliefen, recht bewiesen.
Hreutzen.
Jahresbilanz des Kreises Biedenkopf.
LPD. Biedenkopf, 23. Mai. Der Jahresabschluß des mit dem 1. Oktober 1933 wiederhergestell- ten Kreises Biedenkopf läßt eine günstige Entwicklung der Kreisfinanzen erkennen, wenngleich ihre ßage immer noch als ernst bezeichnet wird. Dank rücksichtsloser Sparsamkeit, dank dem Ansteigen des Steueraufkommens, dank vor allem auch den energischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, denen zufolge die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen des Kreises innerhalb eines Jahres von 1114 auf 170 zurückging, ist der Fehlbetrag gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans um etwa 25 Prozent zurückgeblieben.
Kreis Wetzlar.
* Wißmar, 24. Mai. Der hiesige Einwohner Ludwig Weber kam, als er mit seinem Fahrrad unterwegs war, so unglücklich zu Fall, daß er eine Gehirnerschütterung erlitt und sofort in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werden muhte.
Iahresfest des Erziehungsheims in Arnsburg.
)( Kloster Arnsburg, 22. Mai. Unter De, teiligung von nahezu 2000 Menschen und begünstigt von schönstem Wetter fand heute Nachmittag das Iahresfest des Erziehungsheims Arnsburg statt. Nach Eröffnung durch den Lang-Gönser Posaunenchor, der durch Licher Bläser verstärkt war, nach gemeinsam gesungenem Lied und einer liturgischen Einleitung durch Stiftspfar, rer Draudt (Lich) sprach Pfarrer Kornmang i'Laubach) -im Anschluß an Apostelgeschichte Kap. 2, Vers 42, über die Frühlingszeit in der ersten Chri« stenheit und gab dem Wunsche Ausdruck, daß auch
Spenden für die NSV.
werden eingezahlt auf Konto 7ir. 4513 bei der Bezirkssparkasse Gießen.
in unseren Gemeinden und bei jedem einzelnen es wieder heißen möge: „Sie blieben beständig in bet Apostellehre und in der Gemeinschaft und im Brot- brechen und im Gebet". Als zweiter Redner sprach Baurat Kessel (Büdingen) im Anschluß an das Hohelied Salomos Kap. 2, Vers 11 und 12, über den Ruf in den Frühling des Herzens und bet Seele, wie es nur Frühling in den Herzen werben kann durch den heiligen Gottesgeist. Propst Knobt (Gießen) sprach das Schlußgebet, Vaterunser und den Segen. Nach einer Kaffeepause schloß sich int Hofe des Bursenbaues die Nachvevsammlung an< Auch hier wirkte der Posaunenchor von Langgöns unter Leitung von Herrn Boller'mit. Pfarrer Lenz (Darmstadt) gab den Jahresbericht und wies auf die Notwendigkeit einer rechten christlichen Erziehung hin. Pfarrer Kornmann (Laubach) hielt auf Grund von 1. Könige Kap. 19, Vers 11 und 12 die Schlußansprache und zeigte die verschie« denen Wege, auf denen Gott zu einem Menschen» herzen kommen und auf es einwirken kann. (Sturm, Wind, Feuer und Stille.) Mit Gebet, Se« gen und dem Liede „Zieht in Frieden eure Pfabe^ wurde das in allen Teilen sehr eindrucksvoll Der« laufene Fest, das auch in diesem Jahre wieder feine alte Anziehungskraft bewiesen hatte, geschlossen, Eine Festkollekte von etwa 160 Mark konnte dem Erziehungsheim überwiesen werden.
Daten für Donnerstags 24. Mai.
1543: Der Astronom Nikolaus Kopernikus in Frauenburg geft. (geb. 1473). — 1686: D. H. Fah» renheit in Danzig geb. — 1699: Der preußische Rei« tergeneral Hans Joachim v. Zielen auf Wustrau geb. (geft. 1786).— 1848: Die Dichterin Annette von Droste-Hülshoff auf Schloß Meersburg am Boden« fee geft. (geb. 1797). — 1872: Der Geschichtsmaler Julius Ritter Schnorr v. Carolsfeld in Dresden geft (geb. 1794).
Franziska
MARG. KUPFER
Gertrud, die Perle.
wird zum Verhängnis.
THEO LINGEN
LEOP. KONSTANTIN
die heiratslustige Mutter.
der diskrete Diener.
Gutes Bei- ■ O* Programm!
spielt ihrer heiratslustigen Mutter zuliebe die Rolle eines 12jährigen Mädels und bringt dadurch die ganze Männerwelt in Verlegenheit.
TIBOR v.HALMAY
Hermann
THIMI6 der »sittenstrenge« Rechtsanwalt verliebt sich in dieses »12jährige« Mädel, verwirrt und in tausend Nöten spielt er den väterlichen Berater.
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6,2 rm Buchenscheiter 1. Kl.,
30,9 „ Kiefernscheiter 1. Kl.,
137,0 „ Fichtenscheiter 1. und 2. Kl.,
4,8 „ Eichen-, Birken- und Eschenscheiter 1. und
11,2 „ Buchenknüppel 1. Kl.,
26,4 „ Eichenknüppel 1. Kl.,
34,8 „ Kiefernknüppel 1. Kl.,
0,5 „ Birkenknüppel 1. Kl.,
108,4 „ Fichtenknüppel 1. und 2. Kl.,
30 Wellen Buchenreisig 3. Kl.,
29,8 rm Kiefern- und Fichtenreisig 1. Kl.,
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4,9 „ Fichtenstöcke,
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Das Holz aus den Abteilungen 87, 88, 92 und 93 wird nicht vorgezeigt. Vorherige Besichtigung wird daher empfohlen.
Zusammenkunft: Licher Straße, 2. Schneise.
Gießen, den 22. Mai 1934.
Bürgermeisterei Gießen. 3. 23.: Bartholomäus.
Bekanntmachung des Kreisamts Gießen.
Betr.: Die Regelung des Eiermarktes.
An die Bürgermeistereien des Kreites.
Im Rahmen der Neuordnung der deutschen landwirtschaftlichen Märkte ist am 1. April 1934 in Hessen nunmehr auch die neue Marktregelung für den Verkehr mit Eiern in Kraft getreten. Sie stützt sich u. a. auf die nachstehenden Rechtsgrundlagen:
1. das Gesetz über den Verkehr mit Eiern vom
20. Dezember 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 1094);
2. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 (Reichsgesehblatt I, S. 1104);
3. die Bekanntmachung über die Bestellung des Reichsbeauftragten für Geflügelwirtschaft vom 19. Januar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 16);
4. die Verordnung über die Regelung des Eiermarktes vom 21. Dezember 1H33 (Reichsgesetzblatt I. S. 1103);
5. die Erste Anordnung zur Regelung des Eiermarktes vom 3. Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29).
Auf Grund der in vorstehend aufgeführten Rechtsgrundlagen enthaltenen Vorschriften und Ermächtigungen wurde angeordnet, daß alle Hühnerhalter die in ihrem Betrieb erzeugten Eier an bestimmte Sammelstellen abzuliefern haben. Von der Ablieferungspflicht werden ausgenommen alle Eier, welche
1. im eigenen Haushalt oder Betrieb des Hühnerhalters verbraucht werden;
2. vom Hühnerhalter unmittelbar an den Verbraucher abgegeben werden.
Als Verbraucher gilt, wer Eier zum persönlichen Genuß oder zur Verwendung im eigenen Haushalt bezieht. Als Verbraucher mit eigenem Haushalt gelten auch Krankenhäuser, Heilanstalten, Erziehungsanstalten, Wohlfahrtsanftalten und ähnliche Einrichtungen, jedoch nicht Gasthäufer, Hotels, Pensionen, Bäckereien und Konditoreien.
Sämtliche nicht von der Ablieferungspflicht ausgenommenen Eier sind von den Erzeugern unmittel-
Dose Dose ca2ti> Dose
6m -40 6m .-,75 Rml40
UerstellerThompson-Werke 6.nüiH. Düsseldorf
bar durch besondere, vom Bezirksbeauftragten aus« drücklich bestimmte Sammler, den genossenschaftlichen Sammelstellen bzw. Kennzeichnungsstellen zuzufüh- ren. Der übliche Wandergewerbeschein allein ober ein Ausweis vom Reichsoerband ambulanter Ge> werbetreibender berechtigt nicht zum Eieraufkauf. Angehörige des Reichsnährstandes, welche gegen die auf Grund der. ersten Anordnung zur Regelung des Eiermarktes vorn 3. Februar 1934 erlassenen Richtlinien verstoßen, werden mit Ordnungsstrafen fei« tens der Reichsbeauftragten oder des Bezirksbeauf« tragten bestraft. Insoweit es sich um Zuwiderhandlungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 handelt, kann gemäß §11 des Gesetzes auch eine gerichtliche Bestrafung eintreten ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Angehörige des Reichsnährstandes handelt oder nicht. Diese Bestimmung bietet insbesondere eine erwünschte Handhabe gegen Eieraufkäufer vorzugehen, die nicht vom Bezirksbeauftragten als Eieraufkäufer einer Sammel- bzw. Kennzeichnungsstelle bestätigt sind. Da nach § 8 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 Betriebe, die im Inland erzeugte daselbst in den Verkehr bringen wollen, hierzu eines Uebernahmescheins der Reichsstelle für Eier bedürfen, solche Uebernahmescheine jedoch nur an Kennzeichnungsstellen und standardisierungsberech- tigte Betriebe gegeben werden, werden Aufkäufer der vorerwähnten Art auf Grund der Paragraphen 8 und 11 des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 20. Dezember 1933 zur Anzeige und damit zur
gerichtlichen Bestrafung gebracht werden können. Das Kreisamt weist besonders darauf hin, daß 1. der Verkehr von Eiern durch den Hühnerhalter, seine Angehörigen, Angestellte oder von ihm Beauftragte an solche Aufkäufer verboten ist, «e nicht im Besitze eines Ausweises der Kennze'ch- nungsstelle oder des Kezirksbeauftragten sino, und daß .. , ,
2. der Ankauf von Eiern nur solchen Aufkäufer erlaubt ist, die im Auftrage der Kennzeichnung / stelle tätig werden und sich entsprechend auszu^ weisen vermögen. 3i4uu


