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feder Deutsche nach bester INögttchkeit fein Scherflein zur Unterstützung dieser guten nationalen Aufbauarbeit beiträgt.

Er gab den Bürgermeistern noch einige Hinweise für die Durchführung Der Sammlungen in den einzelnen Orten, die sowohl als Straßen-, wie als Haussammlung durchgeführt werden. Entspre­chend der großen Bedeutung des Flugsportes für unser Volk muß mit aller Kraft nach einem großen Ertrag der Sammlungen gestrebt werden.

Regierungsrat Weber-Gießen

machte als Vertreter des Kreisamtes zum Schluß darauf aufmerksam, daß nach dem Gesetz zum Schutze des Einzelhandels die Einrichtung von neuen Warenverkaufs st ellen bis zum 1. Juli d. Js. noch verboten ist. Nur in ganz beson­ders dringenden Ausnahmefällen kann vom Kreis­amt evtl, eine Ausnaline gewährt werden. Nicht unter diese Bestimmung fällt die Eröffnung eines Geschäftes, das eine Verbindung von hand­werklichem Betrieb und Verkauf die­ser handwerklichen Erzeugnisse (z. B. Bäckerei, Metzgerei) darstellt.

Mit dreimaligem Sieg-Heil wurde sodann die Versammlung geschlossen.

Oer Führer Ehrenpate beim 9. Kind.

Limburg, 23. Mai. (LPD.) Für das der Fa­milie Rudolf Kremer hier am 16. Mai geborene 9. K»i n d hat der Führer und Volkskanzler Adolf Hitler die Ehrenpatenschaft übernommen. Der beglückte Vater erhielt dieser Tage die Mit­teilung darüber vom Staatssekretär in der Reichs­kanzlei mit einem Betrag von 50 Mark.

DieAusstellungHandwerk undKunst" in Mainz.

Aus organisatorischen und technischen Gründen wird die für Juni 1934 angekündigte Ausstel - lungHandwerk und Kun st" in Mainz erst im Spätjahr d. I. veranstaltet.

Großer Betrugsprozeß vor der Darm­städter Strafkammer.

D a r m st a d t. 23. Mai. (LPD.) Vor der Großen Strafkammer begann heute ein auf mehrere Tage berechneter Prozeß gegen den 39jährigen Kaufmann Willibald Lehne aus Heppenheim wegen Ver­sicherungsbetrugs in etwa 167 Fäl- l e n. Lehne ist bereits erheblich wegen Darlehns­und Heiratsschwindeleien vorbestraft. Er hatte in den Jahren 1931 und 1932 in Heppenheim eineGene­ralagentur" betrieben und von den geldsuchenden Leuten insgesamt etwa 12 000 Mark erschwindelt, von denen nur ein einziger 300 Mark wiedersah. Mitangeklagt ist der Bautechniker Karl Krich­baum aus Reichenbach i. O., der alsSachverstän­diger" fungierte.

BOM.-Treffen in Homberg.

-er. Homberg, 22. Mai. Am ersten Pfingst- feiertag flatterten von allen Häusern unseres Städt­chens die Hakenkreuzfahnen zur Begrüßung der vielen Mädchen des BdM. der Ringe Hom­berg und Lollar, die im schönen Homberg zusammenkamen. Schon am Samstagabend hörte man helle Mädchenstimmen erschallen, die ersten Mädels des BdM. waren eingetroffen. Um die Mittagszeit des ersten Feiertages kamen nach und nach die vielen Gruppen mit frohem Mavfchgefang an. Gegen 16 Uhr waren sie alle da und erhielten ihre Quartiere zugewiesen. Für die Mädels des Ringes Lollar, ungefähr 200 an der Zahl, hatte man Strohlager in der Stadthalle hergerich­tet. Der Homberger Ring mit über 200 Mädels wurde in den Räumen des Arbeitsdienstlagers un­tergebracht, die bereitwilligst zur Verfügung gestellt worden waren, da die ganze Belegschaft ihren Pfingsturlaub zu Hause verbrachte. Alle freuten sich auf die Nachtlager, hatten sie doch so etwas noch nicht mitgemacht.

Gegen 17 Uhr marschierten dann die beiden Ringe in einem stattlichen, wohlgeordneten Zuge vom Arbeitslager aus froh singend auf den Sport­platz, der im landschaftlich schönen Ohmtal am Fuße unseres schmucken Bergstädtchens liegt. Auf dem Sportplatz sang man zunächst gemeinsam das Bun­desliedUnd wenn wir marschieren, leuchtet ein Licht, das Dunkel und Wolken strahlend durch­bricht..." Nach dem Gedicht:Deutsch fein" sprach die Führerin des Ringes Homberg Dorothea Goetz herzliche Worte der Begrüßung.' Sie gab ihrer Freude über das zahlreiche Erscheinen Ausdruck, und wünschte, daß die beiden Tage in froher Stim­mung und echter Kameradschaft verbracht würden. Unserem Führer gelte besonderer Dank, da er es nach den letzten schrecklichen Jahren überhaupt er­möglicht habe, daß alle so froh und geeint zusam­men sein könnten. Als Treugelöbnis erklang das Lied der Hitlerjugend:Vorwärts, vorwärts schmet­tern die hellen Fanfaren". Es folgten dann Reigen, frohe Spiele und turnerische Vorführungen. Erst gegen Abend zog man wieder nach dem Arbeits­dienstlager, wo schon Tee bereitet war, der zu den mitgebrachten Broten vortrefflich mundete. Inzwi­schen war die Obergauführerin Therese Walch er eingetroffen, was der Zusammenkunft eine beson­dere Note gab und bei allen große Begeisterung auslöste.

Nach einem Marsch durch die Stadt wurde um 9 Uhr auf dem Hohen Berg ein Pfingstfeuer ab­gebrannt. Die Lollarer Ringführerin Lydia Edel­mann sprach in begeisterten Worten vom Sinn und Mahnung der Höhenfeuer, die an diesem Abend im ganzen Deutschen Reiche gen Himmel lohen. Bereits um 22 Uhr lagen alle Mädels zur Nutze; mitten unter ihnen die Obergauführerin mit ihren beiden Begleiterinnen.

Wie rasch war doch die Nacht vergangen, als früh um 5^ Uhr der Weckruf ertönte. Bald stan­den wieder alle auf dem Hohen Berge zur Gym­nastik, die in der frischen Morgenluft gut bekam.

Jetzt schmeckte der Morgenimbiß noch einmal so gut. Die Schlafräume wurden wieder vorschriftsmäßig hergerichtet, und dann traf man sich auf dem Sport­platz, um die Rede der Obergauführerin anzuhören. Begeistert lauschten die Mädels den Ausführungen. Sie verstand es, in schlichten Wor­ten die hohen Ziele des BdM. darzulegen, dafür zu werben, und ermahnte, die gestellten Aufgaben in unermüdlicher Arbeit verwirklichen zu helfen. Dann weihte die Obergauführerin, während die Mädels die erste Strophe des Deutschland-Liedes fangen, einige Wimpel. Bis zum Mittagessen wurden noch schöne Reigen und Spiele vorgeführt. Der Koch des Arbeitslagers wartete mit einer kräftigen Erbsen­suppe auf, der herzhaft zugesprochen wurde.

Nach einer längeren Ruhepause ging es wieder auf den Sportplatz. Die Gauführerin Else Nab war nun auch erschienen und begrüßte die Mädchen herzlich. Sie freute sich fo recht mit allen über das Schöne, das die Natur hier überreich darbietet und das in den Herzen und Augen der Mädels wider­strahle. Sie sollen ihr Erlebtes denen mitteilen, die diesmal nicht dabei sein konnten, und auch denen, die noch abseits stehen. Beide Führerinnen ver­ließen Homberg mit herrlichen Blumensträußen, die ihnen die Kleinsten der Jungmädels überreicht hatten.

Die Ring führerin von Lollar beschloß das Treffen. Sie sagte, jedes Mädel solle die Maien­freuden der schönen Pfingsttage, und die neuen Anregungen für Singen, Spiel und Tanz weiter­tragen und verwerten. Mit einem dreifachen Heil auf unseren Führer klang die Tagung aus.

Daß die Mädels des BdM. mit Freude, Liebe und Begeisterung bei der edlen deutschen Sache sind, haben die Tage in Homberg, die in froher und herzlicher Kameradschaft verliefen, recht bewiesen.

Hreutzen.

Jahresbilanz des Kreises Biedenkopf.

LPD. Biedenkopf, 23. Mai. Der Jahresab­schluß des mit dem 1. Oktober 1933 wiederhergestell- ten Kreises Biedenkopf läßt eine günstige Ent­wicklung der Kreisfinanzen erkennen, wenngleich ihre ßage immer noch als ernst bezeich­net wird. Dank rücksichtsloser Sparsamkeit, dank dem Ansteigen des Steueraufkommens, dank vor allem auch den energischen Arbeitsbeschaffungsmaß­nahmen, denen zufolge die Zahl der Wohlfahrts­erwerbslosen des Kreises innerhalb eines Jahres von 1114 auf 170 zurückging, ist der Fehlbetrag gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans um etwa 25 Prozent zurückgeblieben.

Kreis Wetzlar.

* Wißmar, 24. Mai. Der hiesige Einwohner Ludwig Weber kam, als er mit seinem Fahr­rad unterwegs war, so unglücklich zu Fall, daß er eine Gehirnerschütterung erlitt und sofort in die Chirurgische Klinik nach Gießen gebracht werden muhte.

Iahresfest des Erziehungsheims in Arnsburg.

)( Kloster Arnsburg, 22. Mai. Unter De, teiligung von nahezu 2000 Menschen und begün­stigt von schönstem Wetter fand heute Nachmittag das Iahresfest des Erziehungsheims Arnsburg statt. Nach Eröffnung durch den Lang-Gönser Posaunenchor, der durch Licher Bläser verstärkt war, nach gemeinsam gesungenem Lied und einer liturgischen Einleitung durch Stiftspfar, rer Draudt (Lich) sprach Pfarrer Kornmang i'Laubach) -im Anschluß an Apostelgeschichte Kap. 2, Vers 42, über die Frühlingszeit in der ersten Chri« stenheit und gab dem Wunsche Ausdruck, daß auch

Spenden für die NSV.

werden eingezahlt auf Konto 7ir. 4513 bei der Bezirkssparkasse Gießen.

in unseren Gemeinden und bei jedem einzelnen es wieder heißen möge:Sie blieben beständig in bet Apostellehre und in der Gemeinschaft und im Brot- brechen und im Gebet". Als zweiter Redner sprach Baurat Kessel (Büdingen) im Anschluß an das Hohelied Salomos Kap. 2, Vers 11 und 12, über den Ruf in den Frühling des Herzens und bet Seele, wie es nur Frühling in den Herzen werben kann durch den heiligen Gottesgeist. Propst Knobt (Gießen) sprach das Schlußgebet, Vaterunser und den Segen. Nach einer Kaffeepause schloß sich int Hofe des Bursenbaues die Nachvevsammlung an< Auch hier wirkte der Posaunenchor von Langgöns unter Leitung von Herrn Boller'mit. Pfarrer Lenz (Darmstadt) gab den Jahresbericht und wies auf die Notwendigkeit einer rechten christlichen Erziehung hin. Pfarrer Kornmann (Laubach) hielt auf Grund von 1. Könige Kap. 19, Vers 11 und 12 die Schlußansprache und zeigte die verschie« denen Wege, auf denen Gott zu einem Menschen» herzen kommen und auf es einwirken kann. (Sturm, Wind, Feuer und Stille.) Mit Gebet, Se« gen und dem LiedeZieht in Frieden eure Pfabe^ wurde das in allen Teilen sehr eindrucksvoll Der« laufene Fest, das auch in diesem Jahre wieder feine alte Anziehungskraft bewiesen hatte, geschlossen, Eine Festkollekte von etwa 160 Mark konnte dem Erziehungsheim überwiesen werden.

Daten für Donnerstags 24. Mai.

1543: Der Astronom Nikolaus Kopernikus in Frauenburg geft. (geb. 1473). 1686: D. H. Fah» renheit in Danzig geb. 1699: Der preußische Rei« tergeneral Hans Joachim v. Zielen auf Wustrau geb. (geft. 1786). 1848: Die Dichterin Annette von Droste-Hülshoff auf Schloß Meersburg am Boden« fee geft. (geb. 1797). 1872: Der Geschichtsmaler Julius Ritter Schnorr v. Carolsfeld in Dresden geft (geb. 1794).

Franziska

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Gertrud, die Perle.

wird zum Verhängnis.

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die heiratslustige Mutter.

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spielt ihrer heiratslustigen Mutter zuliebe die Rolle eines 12jährigen Mädels und bringt dadurch die ganze Männer­welt in Verlegenheit.

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Gießen, den 22. Mai 1934.

Bürgermeisterei Gießen. 3. 23.: Bartholomäus.

Bekanntmachung des Kreisamts Gießen.

Betr.: Die Regelung des Eiermarktes.

An die Bürgermeistereien des Kreites.

Im Rahmen der Neuordnung der deutschen land­wirtschaftlichen Märkte ist am 1. April 1934 in Hes­sen nunmehr auch die neue Marktregelung für den Verkehr mit Eiern in Kraft getreten. Sie stützt sich u. a. auf die nachstehenden Rechtsgrundlagen:

1. das Gesetz über den Verkehr mit Eiern vom

20. Dezember 1933 (Reichsgesetzblatt I, S. 1094);

2. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 (Reichsgesehblatt I, S. 1104);

3. die Bekanntmachung über die Bestellung des Reichsbeauftragten für Geflügelwirtschaft vom 19. Januar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 16);

4. die Verordnung über die Regelung des Eier­marktes vom 21. Dezember 1H33 (Reichsgesetz­blatt I. S. 1103);

5. die Erste Anordnung zur Regelung des Eier­marktes vom 3. Februar 1934 (Deutscher Reichs­anzeiger Nr. 29).

Auf Grund der in vorstehend aufgeführten Rechts­grundlagen enthaltenen Vorschriften und Ermächti­gungen wurde angeordnet, daß alle Hühnerhalter die in ihrem Betrieb erzeugten Eier an bestimmte Sammelstellen abzuliefern haben. Von der Abliefe­rungspflicht werden ausgenommen alle Eier, welche

1. im eigenen Haushalt oder Betrieb des Hühner­halters verbraucht werden;

2. vom Hühnerhalter unmittelbar an den Ver­braucher abgegeben werden.

Als Verbraucher gilt, wer Eier zum persönlichen Genuß oder zur Verwendung im eigenen Haushalt bezieht. Als Verbraucher mit eigenem Haushalt gel­ten auch Krankenhäuser, Heilanstalten, Erziehungs­anstalten, Wohlfahrtsanftalten und ähnliche Einrich­tungen, jedoch nicht Gasthäufer, Hotels, Pensionen, Bäckereien und Konditoreien.

Sämtliche nicht von der Ablieferungspflicht aus­genommenen Eier sind von den Erzeugern unmittel-

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UerstellerThompson-Werke 6.nüiH. Düsseldorf

bar durch besondere, vom Bezirksbeauftragten aus« drücklich bestimmte Sammler, den genossenschaftlichen Sammelstellen bzw. Kennzeichnungsstellen zuzufüh- ren. Der übliche Wandergewerbeschein allein ober ein Ausweis vom Reichsoerband ambulanter Ge> werbetreibender berechtigt nicht zum Eieraufkauf. Angehörige des Reichsnährstandes, welche gegen die auf Grund der. ersten Anordnung zur Regelung des Eiermarktes vorn 3. Februar 1934 erlassenen Richt­linien verstoßen, werden mit Ordnungsstrafen fei« tens der Reichsbeauftragten oder des Bezirksbeauf« tragten bestraft. Insoweit es sich um Zuwiderhand­lungen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 handelt, kann gemäß §11 des Gesetzes auch eine gerichtliche Bestrafung ein­treten ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Ange­hörige des Reichsnährstandes handelt oder nicht. Diese Bestimmung bietet insbesondere eine er­wünschte Handhabe gegen Eieraufkäufer vorzugehen, die nicht vom Bezirksbeauftragten als Eieraufkäufer einer Sammel- bzw. Kennzeichnungsstelle bestätigt sind. Da nach § 8 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 21. Dezember 1933 Betriebe, die im Inland erzeugte daselbst in den Verkehr bringen wollen, hierzu eines Uebernahmescheins der Reichsstelle für Eier be­dürfen, solche Uebernahmescheine jedoch nur an Kennzeichnungsstellen und standardisierungsberech- tigte Betriebe gegeben werden, werden Aufkäufer der vorerwähnten Art auf Grund der Paragraphen 8 und 11 des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 20. Dezember 1933 zur Anzeige und damit zur

gerichtlichen Bestrafung gebracht werden können. Das Kreisamt weist besonders darauf hin, daß 1. der Verkehr von Eiern durch den Hühnerhalter, seine Angehörigen, Angestellte oder von ihm Be­auftragte an solche Aufkäufer verboten ist, «e nicht im Besitze eines Ausweises der Kennze'ch- nungsstelle oder des Kezirksbeauftragten sino, und daß .. , ,

2. der Ankauf von Eiern nur solchen Aufkäufer erlaubt ist, die im Auftrage der Kennzeichnung / stelle tätig werden und sich entsprechend auszu^ weisen vermögen. 3i4uu