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werden. Eine Erhöhung der steuerfreien Lohnbe­träge über die auf Grund der Beschädigung er­höhten Beträge hinaus wird den Beschädigten nur bewilligt, soweit noch größere Ausgaben für Wer­bungskosten oder Sonderleistungen als infolge der Erhöhung bereits steuerfrei belassen werden, im einzelnen nachgewiesen werden können, bzw. die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antrag­stellers eine weitere Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages i. e. S. rechtfertigen.

Den Kriegsbeschädigten stehen insbesondere wegen einer Beschädigung nach dem Gesetz über die Ver­sorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung usw. versorgte Personen sowie nach dem Reichs­versorgungsgesetz bzw. dem Altrentnergesetz zu min­destens 30 v. H. rentenberechtigte Personen (Kapi­tulanten) gleich. Auch kann aus anderen Gründen beschädigten Volksgenossen (Zivilbeschädigten, wie Empfängern von Sozialrenten, durch Geburtsfehler Körperbehinderten) in gleicher Weise eine Erhöhung im einzelnen Fall gewährt werden. Blinde stehen Kriegsbeschädigten gleich, die eine Pflegezulage er­halten.

Bei Empfängern einer Hinterbliebenen­rente nach dem Reichsoersorgungsgesetz und den Versorgungsbestimmungen der entsprechenden Reichs­gesetze werden die steuerfreien Lohnbeträge um 100 v. H. erhöht, wenn die Hinterbliebenen erwerbs­tätig sind. Ist letzteres nicht der Fall, so kann der steuerfreie Lohnbetrag im engeren Sinne auf An­trag in gleichem Maße erhöht werden. B e - sondere Vergünstigungen gelten künftig für Kriegs - oder Dien st beschädigte, die Pflegezulage bzw. eine erhöhte Verstümmelungs­zulage beziehen, bei der Abgabe zur Arbeitslosen­hilfe und Ehestandshilfe.

Die Anträge auf Erhöhung der steuer­freien Lohnbeträge usw. sind in allen Fällen seitens der Lohn- und Gehaltsempfänger, soweit noch nicht geschehen, zweckmäßig baldmög­lichst bei ihrem Finanzamt unter Vorlegung der Steuerkarte zu stellen, da der Arbeitgeber sie erst berücksichtigen darf, wenn ihm die abgeänderte Steuerkarte vorgelegt wird. Steuererstattungen finden auf Grund der neuen Bestimmungen nicht statt.

Aus der provinzialhauptstadt.

Oie kleine Gartenpforte.

Von Peter Bauer.

Sie ist das Herzstück des großen Lattenzauns, der zwei Welten trennt, ohne ihnen dabei den Blick für einander zu nehmen. Sie gängelt jeden, der ihre Klinke gefaßt, wie an einer Hand sanft nach innen, ein paar Stufen hinab und schlägt mit hellem Hall hinter ihm ins Schloß. Es tönt wie Freude, aus der Welt der Hast und Last Besuch zu empfangen und ihn einführen zu können in die ruhigen und heite­ren Bezirke der Gartenabgeschiedenheit.

Es ist lebendige Erde unter den Füßen, die den Schritt leicht und frei macht. Da wehen überall ge­heimnisvolle Kräfte des Wachstums, nicht nur vom üppigen Ueberfluß der Beete her, sondern sogar noch aus den scheinbar festgetretenen Pfaden, wo die Grasbüschel immer wieder durchbrechen, die Blattrosetten des Löwenzahns emporschießen und die fadendünnen Ranken der Winde auseinander­kriechend nach einem Kletterhalt tasten. Es ist eine Lust, in der überschwenglichen Aufgeschlossenheit der Natur wie in einer kaum merklichen Strömung zu gehen, lieber den Büschen und Bäumen blaut der Himmel in einer Weite, wie sie die Straße nicht kennt und die Strahlen der Sonne, die am frühen Morgen über den Zaun springen, nehmen sich Zeit überall einzukehren, den Blumen Tau und Traum von den schweren Stirnen zu tupfen, neue Blüten mit zärtlicher Wärme zu grüßen und schließlich all ihren Glanz auf die Wege auszuschütten, ehe sie, dem Ruf des Abends folgend, mit hei/nlicher Weh­mut durch die Latten entschlüpfen.

Soviel Sonne lockt wimmelndes Leben, fliegend und schwirrend, laufend und «kriechend herbei/Ein Rotschwänzchen ist in zierlichen Flugbögen, schräg aus einem Baumwipfel her, auf dem randvollen Brunnenfaß gelandet, um sich mit drolligen Bücklin­gen Kehle und Gefieder zu erfrischen. Ein Amsel­paarstoppelt" in den höchsten Aesten die hängen­gebliebenen Früchte, indem es das süße Fleisch von den Kernen pickt, bis sie nur noch wie Skelette samt den Stielen aus dem Laube ragen. Natürlich zankt sich irgendwo, nicht sichtbar aber sehr vernehmlich, eine Spatzenhorde, weil sie sich vielleicht über einen noch auszuführenden Streich nicht einigen kann oder eine mißglückte Unternehmung einander zum Vor­wurf macht. Unter einem alten Birnbaum findet vielerlei Jnsektenvolk gedeckten Tisch. Eine im An­prall an die Erde geborstene Birne ist von Wespen besetzt. Trotz aller Gier der emsig naschenden Boh­rer, Wühler und Sauger, denen die Unruhe in dem ezvig federnden Körper wippt, scheinen sie sich gegenseitig nichts zu mißgönnen. Denn das weiße Fruchtfleisch ist völlig von ihnen zugedeckt, so dicht drängen sie sich Leib an Leib. Nur wenn ein neuer Gast anfliegt, der sich sofort mit heftigen Fußtritten nach beiden Seiten eine Lücke zu erzwingen sucht, wobei die Flügel rasend weitersurren, will keiner der Zecher abgelöst fein, und es gibt regelmäßig eine kleine Rauferei. An einer anderen Frucht tum­meln sich Ameisenscharen, die, Gott weiß wo, ihren Bau haben. Es wäre indes leicht ihn ausfindig zu machen, wenn man ihrer deutlich erkennnbaren Straße folgte, auf der immerzu Kolonnen ab- und anfluten. Hungrig und eilig die einen, satt und be­laden die andern. Mit trommelnden Fühlern bekun­den die Ankömmlinge ihre freudige Ueberraschung ob des reichlichen Mahls und ohne Säumen beginnen die scharfen Kiefer zu fügen und zu malmen. Schließlich ziehen die Vollgestopften mit kleinen Fruchtstückchen zwischen den Vorderbeinen ab. Manchmal helfen sich mehrere Ameisen beim Vor­wärtsschieben und -stoßen eines allzu schweren Klumpens, zumal die Straße sehr holprig ist und oft unvorhergesehene Hindernisse, wie ein herabge­wehtes Aestchen, umständlich überwunden werden müssen. Aber die Ameisen sind ein zähes Arbeiter­volk. Sie lassen sich keine Mühe und keinen Weg verdrießen, wenn ein Lohn lockt. Eine andere Truppe marschiert in verwegenem Aufstieg die rissige Borke des Baumes hoch, weil irgendwo wurmstichiges Obst aufgespürt wurde. Solchen Stra­pazen gegenüber erscheinen die über den Kohlköpfen schaukelnden Weißlinge wie Müßiggänger und Taugenichtse. Aber sie können keine Honigtränke aufspeichem, da ihre Nachkommen erst das irdischere erdgebundene Raupendasein durchmachen müssen. Zuweilen zeigen sich da und dort auffällige Erd- verschiebungen: Hügel sind entstanden, wo vorher glatter Pfad war. Da ist der Maulwurf auf ein­samer Jagd.

Mit jedem Tag gibt es andere Ueberraschungen hinter der Gartenpforte, die den warmen Druck der Dankbarkeit fühlt, mit der man die Klinke leise ins Schloß zieht. Sie freut sich der vollen Hände und Korbe. Aber sie weiß auch um das unsichtbar Ge­erntete, um des reichen Erlebens, das fein Alltag mehr auslöscht.

Aus parteiamtlichen Bekanntmachungen

Die Ortsgruppe Gießen-Ost hält am kommenden Freitag, 20.30 Uhr, auf derLiebigs- höhe" ihre Mitglieder-Versaminlung ab. Pg. Prof. Dr. Hummel wird einen Schulungsvortrag hal­ten. Zu dem Abend haben Gäste Zutritt.

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Kreis Gießen.

2Bo fahren wir hin?

1. Vom 8. bis 16. September: Ham­burg mit anschließender Seefahrt, Dampfer Monte Olivia", nach Norwegen. Anmelde- termin bis 26. August. Kosten 53 Mark.

2. Vom 15. bis 23. Septe mk) e r : Schwarzwald (Donautal, Quartierorte zwischen ©euren, Sigmaringen und Ehingen). Abfahrt ab

Frankfurt a. M. 15 September mittags; Rückfahrt am Sonntag, 23. September; Anfahrt Frankfurt am Main, Schwetzingen, Karlsruhe, Offenburg, Triberg (850 Meter hoch), Donaueschingen; Rück­fahrt Ulm, Stuttgart, Bruchsal, Frankfurt a. M. Anmeldetermin bis 2. September. Kosten 28.50 Mark.

3. Vom 2 2. September bis 1. Oktober: O st preußen. Letzte Bäderfahrt an die Sam- lündische Bernsteinkuste. Abfahrt am 22. September früh mit einer Uebernachtung nach Hohenstein, Tannenberg, Königsberg. Von dort erfolgt die Unterbringung an den Küstenorten nordwestlich Königsbergs. Die Rückfahrt erfolgt am 30. Septem­ber früh. Besichtigung von Marienburg, Uebernach­tung in Berlin, Ankunft am Montag, 1. Oktober, abends. Anmeldetermin bis 11. September. Kosten 51 Mark.

4. Vom 29. September bis 7. Oktober: Bayerischer Wald. Fahrt in den herbstlichen Hochwald der bayrischen Ostberge. Unterkunstsorte Zwiesel usw. am Fuße des Arbers, mit den Hoch­wäldern und Wildbächen, mit den herzlichen Men­schen; die gute Kost, die bekannten Glasbläsereien locken zur zweiten Fahrt. Anfahrt über Passau, die Rückfahrt über Regensburg mit Gelegenheit zur Besichtigung und Verpflegung dort. Abfahrt am 29. September abends. Rückkehr am 7. Oktober nachmittags. Anmeldetermin bis 18. September. Kosten 31 Mark.

Rheinfahrt am 9. September.

Die dritte Rheinfahrt der NSG.Kraft «durch Freude" findet wegen des großen Winzerfestes nicht nm 2., sondern am 9. September statt. Anmeldungen werden noch bis zum 25. August entgegengenommen. Fahrt zur Samländischen Küste am 22. September.

Die für 1. bis 11. September vorgesehene Fahrt an die samländische Küste (Ostpreußen) ist mit Rück­sicht auf den Aufmarsch der HI. in Frankfurt a. M. und auf den Reichsparteitag auf den 22. September verschoben worden. Die abgegebenen Anmeldungen bleiben für den neuen Termin bestehen.

Gau Hessen-Nassau.

Die Kreisleitungen der NS-GemeinfchaftKraft durch Freude" werden daran erinnert, daß heute die Veranstaltungspläne für September fällig find. Ferner erinnern wir an die Ablieferung der Inven­tarverzeichnisse. Meldeschluß bis Donnerstag, 23. August.

Trinkt deutschen Wein!

Zum 25. und 26. August.

Vom Staatspresseamt wird mitgeteilt:

Je mehr unser Volk empfänglich wird für gemein­same Notwendigkeiten, je starker es hineinwächst in die ihm von der Natur gesteckten Grenzen, desto häufiger sammelt es sich um die natürlichen Ge­schenke des Himmels und lernt langsam, aber be­ständig ureigene deutsche Werte wieder kennen und schätzen.

Unzählige Weinbauern, Gartenarbeiter und -ar- beiterinnen rüsten sich bald zu neuerlicher Ernte. Und mit der Fülle des Segens pflücken sie alle die Sorge um einen erträglichen Absatz.

Dahinter stehen die mit deutscher Weinerzeugung in Berührung kommenden Industriezweige, die den Weg vom Faß über die Flasche bis zum Glas säumen.

Am 25. und 26. August veranstaltet die Reichs­betriebsgemeinschaftLandwirtschaft" der DAF. ge­meinsam mit der ReichsbetriebsgemeinschaftNah­rung und Genuß", der NS.-Hago und dem REV. unter Mitwirkung unseres Reichsnährstandes den Tag des deutschen Wein s".

An diesen Weintagen bat das deutsche Volk Ge- leg"nheit, im weitesten Umfange die Erzeugnisse unseres deutschen Weinbaues kennenzulernen. Die Erzeugnisse der Weingebiete des Rheins, der Mosel, der Saar und aller anderen Gebiete werben. Die deutschen Rebensäfte wetteifern, unseren Gaumen zu laben und unser Herz aufzuschließen in Dank­barkeit und Fröhlichkeit, daß das Schicksal unser Land für würdig hielt, des Rebstocks Frucht zur Reife zu bringen.

Wie heute ein ganzes Volk berufen ist, teilzu­nehmen an allen Gütern feines Fleißes, so stall auch jeder von uns an diesen Weintagen die Ge­wißheit erhalten, daß deutscher Wein wert ist, von seinem Volke getrunken zu werden.

Anträge von Baumschulen auf Führung von Markenetiketten.

Der Reichsnährstand, Landesbauernschaft Hessen- Nassau, teilt mit:

Der Reichsnährstand hat zum Schutze der Käufer von Baumschulerzeugnissen und zur Förderung der Anzucht von Qualitätsware das der Fachgruppe Baumschulen" gesetzlich geschützte Markenetikett übernommen.

Nach den geltenden Bestimmungen steht das Recht zur Führung dieses Markenetiketts denjenigen Baumschulen ohne weiteres zu, welche vor dem 1. August 1933 Mitglied des Bundes deutscher Baumschulenbesitzer, oder des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaues waren.

Die übrigen Baumschulen haben Antrag auf Be­sichtigung ihres Betriebes bei der Landesbauern­schaft zu stellen und für die Kosten der Besichtigung aufzukommen. Ergibt dieselbe, daß der Betrieb oder sein Inhaber die Gewähr von Anzucht und Liefe­rung von Qualitätsware bieten, dann wird dem Antrag Folge gegeben und der Antragsteller aufge­fordert, die Bestimmungen über Verleihung des Markenetiketts schriftlich anzuerkennen.

Hiermit ergeht an alle Firmen, welche die Mar­kenetikette zu führen wünschen, das Ersuchen, bei der Landesbauernschaft Hessen-Nassau, Frankfurt a. M., Bockenheimer Landstraße 25 Antrag auf Be­sichtigung ihres Betriebes zu stellen. Die Kosten be­tragen mindestens 10 RM. je Betrieb, im übrigen 80 Pf. pro Morgen Anzuchtfläche Obstgehölze.

Oie Bürgersteuer

der Lohn- und Gehaltsempfänger.

In unserem heutigen Anzeigenteil veröffentlicht die Bürgermeisterei eine Bekanntmachung über die Entrichtung der Bürgersteuer der Lohn- und Ge­haltsempfänger. In diesem Zusammenhang sei be­sonders betont, daß der Arbeitgeber für die Ein­behaltung und Abführung der Bürgersteuer seiner Arbeitnehmer haftet. Falls ein Arbeitgeber der in dieser Sachlage begründeten Verpflichtung nicht nachkommt, wird die Bürgersteuer von ihm durch Haftungsbescheid angefordert und nötigenfalls im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

Oie Verteilung von Arbeitskräften.

Das Reichswirtfchastsministerium teilt mit: Aus dem verständlichen Bestreben, beim Kampf gegen die Arbeitslosigkeit kräftig mitzuarbeiten, haben in den letzten Monaten zahlreiche Stellen sich auf die verschiedenste Weise um die Verteilung von Arbeits­kräften, insbesondere durch den Austausch von Be­schäftigten gegen Unbeschäftigte bemüht. Hierdurch sind Unklarheiten über die Zuständigkeiten, sowie über Art und Umfang dessen, was auf diesem Ge­biet tragbar ist, entstanden, die bei den beteiligten Kreisen, und zwar sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeiter und Angestellten, eine gewisse Unsicher­heit ausgelöst haben. Es hat sich daher als erforder­lich erwiesen, die Verteilung von Arbeitskräften nach einheitlichen Richtlinien und unter einheitlicher Führung vorzunehmen. Nach einer soeben im Ein­vernehmen mit dem Reichsarbeitsminister und dem Stellvertreter des Führers der NSDAP, erlassenen Verordnung vom 10. August ist allein der Präsi­dent der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung ermächtigt, die Verteilung von Arbeitskräften, insbesondere ihren Austausch, zu regeln. Dabei wird es sich vor allem um die Frage des Austausches von jugendlichen Ledigen gegen ältere, insbesondere verheiratete, kinderreiche usw. Arbeitslose handeln, sowie um die Möglichkeit, weibliche Arbeitskräfte durch männliche zu ersetzen. Einwirkungen anderer Stellen auf diesem Gebiete sind künftig verboten. Als solche Einwirkung gilt nach der Verordnung auch das Verlangen von Aus­künften aller Art, insbesondere auf Grund von Fragebogen. Der Präsident der Reichsanstalt ist er­mächtigt, mit Zustimmung des Reichswirtschafts­ministers und des Reichsarbeitsministers die er­forderlichen Anordnungen und Richtlinien zu er­lassen. Sie sind in Kürze zu erwarten.

Borrwtizen.

Tageskalender für Mittwoch. Licht­spielhaus, Bahnhofstraße:Abenteuer im Süd­expreß". Waldeslust: Kinderfest, anschließend Konzert und Tanz.

*

** Straßenerneuerung In der obe­ren Bahnhof st raße. Im Zuge der umfang­reichen Erneuerungsarbeiten in einer Reihe von Straßen tft jetzt auch der Bürgersteig in der oberen Bahnhofstraße, in der Nähe des Bahnhofs, durch die Herstellung einer einwandfreien Asphaltdecke auf der westlichen Straßenseite wesentlich verbessert worden. Dadurch hat der Zugang zur Stadt vom Bahnhof aus eine Verschönerung erfahren, die man im Interesse unseres Gemeinwesens nur begrüßen kann. Die umfangreichen Straßenverbesserungen, die einen Teil der von der Stadtverwaltung mit Nachdruck betriebenen Arbeitsbeschaffung darstellen, verdienen dankbare Anerkennung.

** Ferienkinder aus dem Kreise Gie­ßen fahren nach Starkenburg. Am mor­gigen Donnerstagvormittag werden von der Kreis-

amtsleitung Gießen des Amtes für Volkswohlfahrt der NSDAP. 78 Kinder aus dem Kreise Gießen nach Groß-Gerau und Umgegend zum Ferienauf­enthalt geschickt. Die Abfahrt der Kinder vom Bahn­hof Gießen erfolgt um 9.56 Uhr.

** Grummetgras-Versteigerung. Bei der am Samstag im Gasthaus Sommer in Watzen­born abgehaltenen Grummetgras-Versteigerung von den staatlichen Wiesen in den Gemarkungen Gar­benteich, Schiffenberg, Watzenborn - Steinberg und Leihgestern wurden sehr gute Preise erzielt, die zum Teil das Doppelte der vorjährigen Preise er­reichten. Die starke Nachfrage ist auf die große Futterknappheit infolge der langanhaltenden Trockenheit zurückzuführen. Es wurden im Durch­schnitt 25 Mark pro Morgen erzielt, in der Ge­markung Watzenborn brachten vereinzelte Stücke in Morgengröße sogar 50 Mark.

** Sonntagsrückfahrkarten zumRhei- nischen Schützenfest in Koblenz. Zu dem von Ende August bis 9. September in Koblenz stattfindenden Rheinischen Schützenfest werden auf allen Bahnhöfen der Strecke GießenKoblenz Sonntagsrückfahrkarten nach Koblenz oder Ehren­breitstein mit folgender Geltungsdauer ausgegeben: Zur Hinfahrt jeweils von Samstag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr, zur Rückfahrt jeweils von Samstag 12 Uhr bis Montag 12 Uhr (spätester Zeitpunkt zum Antritt der Rückfahrt).

** Sonntagsrückfahrkarten nach Köln.. Zur Kölner Herbstmesse vom 16. bis 18. September, Zur Westdeutschen Funkausstellung, vom 15. bis 23. September, zur AusstellungHeilkräfte der Na­tur" vom 15. bis 30. September und zur Rheini­schen Gartenbauausstellung vom 22. bis 30. Sep­tember, die sämtlich in Köln stattfinden, werden Sonntagsrückfahrkarten vom Bahnhof Gießen nach Köln ausgegeben.

Große Strafkammer Gießen.

Der Otto Gustav Bischoff, zur Zeit in Straf­haft in Marienschloß, hatte sich wegen eines An­trages der Staatsanwaltschaft auf Sicherungs­verwahrung zu verantworten. Der Angeklagte ist bereits 14mal, meist wegen schweren Diebstahls, vorbestraft. Er trieb sich, wie die verschiedenen Ur­teile ergaben, in allen Teilen Deutschlands herum, um durch Eigentumsdelikte feinen Lebensunterhalt zu fristen. Die Strafkammer gab dem Antrag des Anklagevertreters statt und sprach kostenpflichtig die Sicherungsverwahrung aus.

Sodann hatte sich das Gericht mit dem Bruno Plischke zu befassen, wohnhaft in Friedberg, z. Zt. hier in Untersuchungshaft. Der Angeklagte nahm mittels Einsteigens und Erbrechens von Be­hältnissen einen Geldbetrag von 18 Mark, außer­dem noch Schmucksachen aus einem Haus in Fried­berg weg. In der gestrigen Hauptoerhandlung war der Angeklagte, der schon einschlägig vorbestraft ist, im wesentlichen geständig. Bei feiner Festnahme wurde ein Trommelrevoloer bei ihm vorgefunden, obwohl der Angeklagte nicht im Besitz eines Er­laubnisscheines ist. Nachdem der Vertreter der An­klage eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 2 Mo­naten beantragt hatte, erkannte das Gericht in An­betracht dessen, daß der Angeklagte geständig war, auf 1 Jahr und 7 Monate Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungs­haft.

Der Georg Walthes aus Frankfurt a. M. wurde vom hiesigen Schöffengericht wegen schweren Diebstahls im Rückfall zu 3 Jahren Zucht­haus verurteilt. Da der Angeklagte schon erheb­lich vorbestraft ist, wurde gleichzeitig die Siche­rungsverwahrung ungeordnet. Gegen dieses Urteil verfolgte der Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung. Die Strafkammer hob das Urteil der Vorinstanz auf und setzte die Strafe auf 2 Jahre 5 Monate Zuchthaus herab, hinsichtlich der Sicherungsverwa hrung wurde das vor­instanzliche Urteil a u f r e ch t e rh a lte n.

Preußen.

Sicherheitsverwahrung.

][ Marburg, 21. Aug. Der Großen Strafkammer wurde yeute einalter Be­kannter" der Marburger Gerichte, der 31jährige Heinrich M a 11 h e i aus Moischt (Kr. Marburg), vorgeführt, der gegenwärtig eine bis zum Jahre 1935 laufende Zuchthausstrafe verbüßt. Die Staats­anwaltschaft hatte gegen ihn Anordnung der Sicherheitsverwahrung beantragt. Mat- thei ist bereits zwölfmal, meist wegen Diebstahls, mit kürzeren und längeren Freiheitsstrafen vorbe­straft. Alle diese Strafen haben jedoch bei ihm keine Besserung vermocht. Wenn er heute, wo die Anordnung der Sicherheitsoerwahrung in Aussicht stand, aus versprach, in Zukunft keine strafbare Handlung zu begehen, so hielt es das Gericht nach Art der Vorstrafen doch für richtig, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben. Es ist der Ansicht, daß es sich bei Matthei um einen unver­besserlichen Gewohnheitsverbrecher handelt.

Hunderte von Ferienkindern weiften im Hinterland.

Biedenkopf, 21. Aug. (LPD.) Das Hin­terland hat die so oft bewährte Gastfreund­schaft in diesen Sommerferien wieder einmal un­ter Beweis gestellt. Durch die NSV. kamen aus Hanau, Frankfurt und anderen Bezirken mehrere Hunderte von Kindern in zahlreiche Gemeinden des Hinterlandes. Sie wurden bei Bauersleuten in gute Pflege gegeben. Bei den zum Schluß der Ferien durchgeführten allgemeinen Untersuchungen hat man Gewichtszunahmen bis z u zwölf Pfund bei einzelnen Kindern festgestellt. Diele von ihnen versicherten bei ihrem herzlichen Abschied, daß sie hofften, im nächsten Jahre wie­derkommen zu dürfen.

Oie Finanzlage von Biedenkopf wesentlich gebessert.

LPD. Biedenkopf, 21. Aug. Nach einer Uebersicht der Stadtverwaltung Biedenkopf hat sich die Finanzgestaltung der Stadt gegen­über den Vorjahren erheblich gebessert. Besonders erfreulich ist die Tatsache, daß sich im Haushalts- ahr 1933 die Einnahmen nicht unwesentlich erhöht haben, während die Ausgaben zu- rückgega'ngen sind. Diese Tatsache erklärt sich daraus, daß bei allen Etatposten Einsparungen vorgenommen worden sind, auf der anderen Seite aber auch höhere Einnahmen zu verzeichnen waren, als man sie veranschlagt hatte. Sv schließt z. B. die allgemeine, Verwaltung der Stadt Biedenkopf im Rechnungsjahr 1933 mit einer Mehreinnahme von etwa 5000 Mark. Der Wald, das Äektrizitäts- und das Gaswerk erreichten Mehreinnahmen von etwa

3000 Mark. Auf der Ausgabenfeite wurden etwa 8000 Mark eingespart. Der Haushalt für 1933 schließt mit einem Fehlbetrag von 20 000 Mark ab. Man hofft diesen Fehlbetrag im Haushalt 1934 durch einen größeren Gewinn aus dem Wald ganz beseitigen zu können. Daneben rechnet man mit einer weiteren starken Verringerung der Fürsorge­ausgaben, da die Wohlfahrtsbelastungen zurückgehen.

Schwerer Motorradunfall.

LPD. Dillenburg, 21. Aug. Ein schwerer Motorradunfall ereignete sich in der Nähe von Würgensdorf. Ein mit drei Mann besetz­tes Motorrad fuhr in schnell st em Tempo gegen einen Baum. Der Motorradfahrer und ein Mitfahrer wurden sehr schwer verletzt und mußten ins Krankenhaus nach Dillenburg ge­schafft werden. Der dritte Mitfahrer kam mit leich­teren Verletzungen davon. Das Fahrzeug wurde stark beschädigt.

Ein reisender Betrüger in Arbeitsdienstuniform.

Frankfurt a. M 21. Aug. (LPD.) Vor einigen Tagen erschien auf dem Büro des Mie­terschutzvereins ein junger Mann namens Heinrich Sauer aus Hersfeld und gab vor, in einem Arbeitsdienstlager tätig und in Frankfurt auf Urlaub zu fein. Da ihm das Fahr­geld für die Rückreise ausgegangen sei, bat er um ein Darlehen. Da Sauer in der Uniform des Arbeitsdienstes erschien, wurde ihm tatsächlich ein Darlehn gewährt. Wie später fest- gestellt wurde, hat sich Sauer ohne Urlaub von seiner Dienstabteilung entfernt. Es besteht der Ver­dacht, daß er versuchen wird, auch noch andere Betrügereien zu begehen.

Aus dem Zug gefallen und schwer verletzt.

LPD. Frankfurt, 21. Aug. Gestern ereignete sich auf dem hiesigen Hauptbahnhof ein schwerer Unglücksfall. In einem aus Kron­berg einlaufenden Zug wollte ein Reisender die Tür vor dem Halten des Zuges öffnen. Dabei fiel er aus dem Zuge und blieb mit einem schweren Schädelbruch und anderen Ver­letzungen liegen. Er liegt jetzt in lebensgefähr­lichem Zustand im Städtischen Krankenhaus.

Kreis Wetzlar.

* Werdorf, 21. Aug. Der 14 Jahre alte Willi Nucker von hier hatte das Unglück, in ein Wes­pe n n e st zu treten, so daß die wildgewordenen Wespen über ihn herfielen und ihn, besonders am Halse, stark verletzten. Der bedauernswerte Junge mußte der Chirurgischen Klinik in Gießen Zugeführt werden.