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Mittwoch,

Glotzen« Anzeiger iGeneral-Anzelg« Tüt Dberhetzen)

m. 195 Zweiter Blatt

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Abend in Butzbach, sowie zwei größere Konzerte.

Der Gruppeneinteilung nach zerfallen unsere Ein-

semble (2 Operngastspiele), 10 Operetten, 1 Märchen^ ' r. <i_____^,-.1 c flfiiffitkrunnon 3.

wird.

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Bunte Abende mit 5 Ausführungen, 6 größere und 2 kleinere Konzerte. In der Operette stehen ,,Wiener Blut" undDie gold'ne Meisterin mit je 10 Auf-

Dienstverhältnis gezahlte Entschädigungen sind dar­über hinaus von der Lohn- bzw. Einkommensteuer befreit, wenn sie sechs Zwölftel des letzten Jahres­arbeitsverdienstes nicht übersteigen. Lediglich wenn es sich um Vorstandsmitglieder und gesetzliche Ver­treter von juristischen Personen oder Personen­gesamtheiten ober um Geschäftsführer, Betriebs­leiter, die zur selbständigen Einstellung und Ent­lassung von Arbeitnehmern berechtigt sind, oder denen Prokura oder Generalvollmacht erteilt ist, handelt, darf die freiwillig gewährte Entschädigung zur Erlangung der Steuerbefreiung nicht über vier Zwölftel des ' letzten Jahresarbeitsverdienftes hin­ausgehen. Von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und der Ehestandshilfe find Abbauentfchadigungen und dergleichen stets befreit.

Gehattsvorauszahlungen bei vorzeitigem Aus­scheiden des Arbeitnehmers.

Steuerfreie Jubiläumsgaben.

Jubiläumsgeschenke des Arbeitgebers an Arbeit­nehmer sind als übliche Gelegenheitsgeschenke durch Runderlaß des RMdF. vom 7. November 1932 freigestellt, sofern sie bei 25jährigem Dienstjubllaum

..i Einer für Alle". 3. Fe- Bunter Abend zugunsten der

Anweisungen über die Gewährung d o n 23 er» günstigungen an Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und Z i v i1 b e chädigte in einer Verfügung vom 9. Juli d. I. erlassen. Ausgedehnt sind die Steuerermäßigungen ür Schwerbeschädigte und versorgungsberechtlgtl Hinterbliebene. Der steuerfreie Lohnbetrag von 100 Mark monatlich (24 Mark wöchentlich) wird bei Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbs­fähigkeit um mindestens 30 v. H. mit Rücksicht auf die durch die Beschädigung verursachten höheren Aufwendungen, insbesondere Werbungskosten, uni den Hundertsatz der Erwerbsbeschränkung, bei Schwerbeschädigten d. h. bei einer Erwerbsbe» schränkung von mindestens 50 v. H. um den doppelten Hundertsatz der Erwerbsbeschränkung er« höht. Der monatliche fteuerfreie Lohnbetrag bei einem um 50 o. H. erwerbsbeschränkten Beschädigten wird also auf 200 Mark erhöht. Bei Schwerbe' schädigten, die Pflegezulage bzw. erhöhte Verslum» melungszulage erhalten, erfolgt die Erhöhung uni mindestens 400 v. H., also auf 500 Mark. Ein Nach­weis besonderer Aufwendungen wird nicht erfor» dert Nicht erwerbstätige Beschädigte, wie Ruhe­gehaltsempfänger, bei denen es sich also niemals um Werbungskosten handeln kann, können lediglich Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages im enge, ren Sinne von 60 Mark monatlich (14,40 Mart wöchentlich) beantragen. Die Anträge sollen wohl- wollend behandelt und die steuerfreien Lohnbetragt je nach dem einzelnen Falle gemäß dem Hundert- - satz der Erwerbsbeschränkung, wie oben, für ote l vollen steuerfreien Lohnbeträge angegeben, erhöht

nicht ausgezahlt wird.

Ersah von Umzugskosten bei Verlegung der Vetriebsstätte.

Verlegt ein Unternehmer seine Betriebsstätte und ersetzt er einem Arbeitnehmer Umzugskosten ober Aufwendungen zum Erwerb einer Wohnung an dem neuen Betriebsart, so liegt, da das Interesse des Arbeitgebers im Vordergründe steht, regelmäßig steuerfreier Dienstaufwand für den Arbeitnehmer vor. Wird jedoch dem Arbeitnehmer etwa eine Ent­schädigung dafür bezahlt, daß ihm infolge des Um­zuges bei der Vermietung seiner früheren Woh­nung ober seines Eigenwohnhauses an Fremde ein Schaben erwächst, so stellt bie burch den Umzug ein- getretene Minderung im Werte des Wohnhauses einen Vermögensverlust dar, der nach einem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 7.3.1934 bei der Lohn­steuer nicht berücksichtigt werden kann.

Steuerfreie Abfindungen bei Entlastung von Arbeitnehmern.

Entschädigungen, die Arbeitnehmern bei der Ent­lassung vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind, wenn sie vom Arbeitsgericht festgesetzt sind stets in voller Höhe lohn- bzw. einkommen- steuerfrei, auch wenn sie Vorstandsmitgliedern, Be­triebsleitern, Prokuristen ober bergt, gewährt wer­den. Nach dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit darf jedoch das Arbeitsgericht die Ent­schädigung in Höhe von höchstens vier Zwölftel des letzten Jahresarbeitsverdienstes festsetzen. Freiwillig vom Arbeitgeber bei der Entlassung aus dem

Sicherheitsfrage und forderte sie auf, erneut bestimmte Beträge einzuzahlen. Dabei versprach man ihnen einen gewissen Zeitraum für die Zu­teilung eines Darlehens.

So konnte es nicht ausbleiben, daß sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft die­ser Leute annahm und gegen die Geschäftsführer Anklage wegen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs erhob. Der Prozeß wird näch­stens vor der Großen Strafkammer verhandelt roer- den. Außer den vielen geschädigten Zeugen sprach auch das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Dr. Treutel gegen diese Geschäftsführung.

Es wurde festgesiellt. daß feit der Gründung der Deutschkredit 5483 Darlehensanträge mit einer Gefamtantragssumme von 3 951 975 2Uk. vorlagen und bis Ende Juni 1933 nur 56 496 INark zugeteilt wurden. Zur Deckung der ver- waltungskoften wurden Spargelder verwandt, was unter allen Umständen unstatthaft ist. In den Veröffentlichungen wurde wahrheitswidrig angegeben, daß schon 300 000 Ulk. Zuteilungen erfolgt feien.

Vielfach tarn es vor, daß Darlehenssuchende, die sahen, daß sie immer und immer wieder hingehalten wurden, die abgeschlossenen Verträge kündigten; dann mußten sie hohe Derwaltungs-Werbekosten entrichten und hatten außerdem mit erheblichen Zinslasten zu rechnen. Die Beschuldigten sollen mit den eingezahlten Geldern zinslos gearbeitet haben und derart auf Einnahmen bedacht gewesen sein, daß sie Briefe, denen kein Rückporto beilag, unbe­antwortet ließen.

Die nationalen Festtage geben den Arbeitgebern nicht selten Gelegenheit, den Arbeitnehmern Wirt­schaftsbeihilfen oder dergleichen zu gewäh­ren. Diese Zuwendungen find der Lohnsteuer und den sonstigen Abgaben vom Lohneinkommen unterwerfen. Lediglich Jubiläumsgaben, die

Rückblick auf die Spielzeit 1933/34. Von Paul Nieren, Dramaturg am Gießener Stadttheater

Ziffern sprechen auch im Bühnenleben eine beredte Sprache. Die Ziffern des Rückblicks be­weisen, daß die Versprechungen, die zu Beginn der abgelaufenen Spielzeit gemacht wurden, eingehalten worden sind. In ständiger Fühlungnahme mit den Führern des kulturellen Lebens war die Intendanz bemüht, allen Geschmacksrichtungen der Bevölke- rung Rechnung zu tragen, dabei aber die Pflichten als Kulturtheater nicht außer acht zu lasten. Der Vollständigkeit wegen ein Abschnitt aus dem KapitelTheater in Zahle n" (die emge- flammerten Zahlen sind für die Spielzeit 1932/33 ^Besucher in der ganzen Spielzeit: 102 319 (78 430); in den Dienstag-Vorstellungen: 17 64b (13 767); Mittwoch-Vorstellungen: 14 328 (12 179); Freitag-Vorstellungen: 17 763 (14 149); Sonntag- Vorstellungen: 15 682 (19 015). Besucherzahl m den einzelnen Monaten: Oktober 11 469 (8321), Novem­ber 9884 (9128), Dezember 15 171 (11144), Januar 15 315 (14 962), Februar 11523 (10 999), Marz 11 549 (9249), April 11899 (6727), Mai 13 321

Wichtige Lohnsteuerfragen.

Von Wirtschaftsprüfer und Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin.

des Arbeitnehmers 4000 Mark, höchstens sechs Monatsbezüge, bei 40jährigem Dienstjubllaum 8000 Mark, höchstens neun Monatsbezüge, bei 50jahri- gem Dienstjubiläum 10 000 Mark, höchstens ein Jahresgehalt, betragen Nach einem weiteren Rund­erlaß vom 2. März 1933 sollte die Befreiung für Jubiläumsgaben nicht eintreten, die an Arbeit­nehmer aus Anlaß eines Firmenjubilaums gewahrt werden. Nunmehr ist in einem Runderlaß vom 18. Juni 1934 im Anschluß an die Rechtspre­chung des Reichsfinanzhofs (vgl. Urteil oom 24.1. 1934 VI A 1118/33) angeordnet, daß Jubilaums- gaben an Arbeitnehmer, die anläßlich eines Fir­menjubiläums gegeben werden, als einkommen- und schenkungssteuerfrei behandelt werden, wenn die Jubiläumsgabe im einzelnen Falle einen Monatslohn nicht überschreitet und aus Anlaß des 25jährigen, 50jährigen, 75jährigen, lOOjahngen (und so fort) Bestehens der Firma gegeben wird. Liegen nicht beide vorstehend bezeichneten Voraus­setzungen vor, so ist grundsätzlich der ganze Betrag steuerpflichtig. Es bleibt den Steuerpflichtigen aber unbenommen, im Einzelfall, gegebenenfalls im Rechtsmittelverfahren, geltend zu machen, daß es sich um übliche Gelegenheitsgeschenke (ErbStG. § 18 Z. 16) handelt.

Neuregelung der Steuervergünstigungen für kriegs-, dienst- und zivilbefchädigte Lohn- und Gehaltsempfänger.

Frankfurt, 21. Aug. (LPD.) Anfangs März 1 1932 gründeten in Osnabrück der 35jährige Her­mann Wellner und der 26jährige Heinrich Ramnitz dieDeutsche Kredit- und Fi- nanzierungs - GmbH.", deren alleinige Gesell­schafter und Geschäftsführer sie waren. Die beiden Gründer erwarben dann noch drei m eitere Zwecksparkassen, nämlich im Dezember 1932 die Deutsche Kredithilfe GmbH., die früher Wirt­schaftshilfe Remscheid firmierte, im Marz 1933 die Gemeinschaft der Sparer und bald danach die All­gemeine Darlehens- und Kreditkasse GmbH. Die vier Kassen wurden gemeinsam geführt und ihr Sitz von Osnabrück nach Frankfurt ver egt. Ende Januar 1934 verfügte der Reichsbeauftragte für Zwecksparkassen, daß alle Zahlungen der Deutjch- kredit verboten seien und keine neuen Zweckspar­verträge abgeschlossen werden dürften.

Die Deutschkredit und die ihr angeschlossenen Kassen arbeiteten mit über 300 Agenturen, die Sparer und Darlehenssuchende warben. Vor­nehmlich waren es kleinere Leute, die der Deutschkredit in die Netze tiefen.

Nach Einzahlung eines gewissen Betrages waren die Interessenten der Meinung, daß sie nun das gewünschte Darlehen ausbezahlt erhielten Manche machten sogar Einzahlungen von über 1000 Mark, um so einen höheren Darlehensbetrag zu erhalten, die aber nie ein Darlehen erhielt en. Be­mühten sich die Interessenten, ihre Rechte nachdrück­lichst zu verfolgen, so wurde ihnen entgegengeyal­ten daß die Deutschkredit ein solides Unternehmen sei 'das keinen Sparer bevorzugt abfertige. Darüber hinaus machte man den Leuten nahezu un­überwindliche Schwierigkeiten in der

Häufig scheiden Arbeitnehmer vor dem Ab- lauf des A r b e i t s v e r h ä 11 n i st e s aus den Diensten des Arbeitgebers aus, indem sie beurlaubt und ihnen die zustehenden Dienstbezüge im voraus ausbezahlt werden. In derartigen Fällen handelt es sich nicht um Abbauentschadigun- gen oder dergleichen, sondern lediglich um voraus­bezahlte ordentliche Löhne oder Gehälter.

Es liegen nach Auffassung des Reichsfmanzhofs nicht einmalige Einnahmen neben laufenden Be­zügen (EinkStG. § 73), also außerordentliche Ein­nahmen, sondern ordentliche Einnahmen vor. Der Lohnsteuertarif ist aber bei ordentlichen Einnahmen ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob sie wöchent­lich, monatlich, halbjährlich oder jährlich im voraus oder nachträglich bezahlt werden. Eine halbjährliche Zahlung ist'als sechsmonatliche zu berechnen, da der Tarif halbjährliche und vierteljährliche Zahlun­gen nicht berücksichtigt, sondern nur monatliche und ganzjährliche Zahlungen.

Wird also die Lohnsteuer z. B. einem Gehalts­empfänger für ein halbes Jahr im voraus bezahlt, so sind im Regelfälle 600 Mark an lohnsteuerfreien Beträgen abzusetzen. Auch die Abgabe zur Arbeits­losenhilfe ist nach dem Steuersatz für laufende Be­züge zu berechnen, da es sich, wie erwähnt, nicht um einmalige Einnahmen handelt.

Der Arbeitgeber wird mit Rücksicht auf das steuerlich fortbestehende Dienstverhältnis die Steu­er k a r t e bis zum Dertragsende zurückhalten kön­nen. Der Arbeitnehmer muß sich eine zweite Lvhn- fteuerfarte ausstellen lassen. Der Arbeitgeber wird ihm aber auch, ohne sich haftbar zu machen, die Steuerkarte aushändigen können, nachdem er durch Eintragung auf der 'Steuerkarte ersichtlich gemacht hat daß dem Arbeitnehmer die steuerfreien Lohn­beträge für die Zeit bis zum Vertragsende bereits gutgeschrieben sind. Nötigenfalls wird das Finanz­amt vermitteln können.

Sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber beim Ausscheiden an Lohnsteuer usw. zu hohe Betrage abgezogen, well die steuerfreien Lohnbeträge nicht : in' dem gesetzlich zugelassenen Umfange, wie oben ' angegeben, berücksichtigt sind, so kann er beim f Finanzamt Erstattung der zuviel gezahlten Steuer : beantragen (vgl. in diesem Sinne NFH. vom 14.2. und 3. 5. 1934; St. u. W. Nr. 306, 370).

Mit besonderer Spannung, um nicht zu sagen ; Neugierde, sah man allgemein dem Ergebnis der ; letzten Spielzeit entgegen. Zwei Momente sind es, die besonders ins Auge fallen. Zunächst unterziehen wir die vergangene Spielzeit einer besonderen Würdigung, weil der letzte Theaterwinter die erste Spielzeit des nationalsozialistischen Staates ist und voll zur Geltung kommen sollte, was nationalsozia- Mischer Kultur- und Kunstwille an Einwirkung, Führung, Vertiefung und Veredelung geplant und geleistet" hat. Das zweite Charakteristikum durfte in der Tatsache begründet sein, daß der vergangene Winter gleichzeitig die erste Spielzeit unter neuer Intendanz bedeutete. Und auch die künstlerische Arbeit des von Neuß als Leiter des Rheinischen Städtebundtheaters ans Stadttheater Gießen be­rufenen neuen Intendanten Hanns König muß unter besonderen Merkpunkten bewer et werden, die infolge der mit der politischen Umschichtung einhergehenden kulturellen Wandlung schwerer Natur waren. Dazu kommen noch die sich aus einem Jntendantenwechsel an jedem Theater - gebenden Schwierigkeiten des internen Betriebes die aus den gänzlichen Verschiedenartigkeiten zweier Theater entspringen. Wenn wir diese Momente berücksichtigen bei der ruckschauenden Betrachtung der künstlerischen Arbeit des Stadttheaters Gießen im vergangenen Winter, dann wird die Spielzeit ein besonderes Interesse verlangen.

Das Abonnement war rote bisher in örei Adbonnementsreihen eingekeilt. Zum ersten Male gliederte sich die Theatergemeinde D e u ' ch e Bühne" ein. Es wurde in der letzten Spielzeit bei einem eigenen kombinierten Opern- u P *

rettenperjonal mit einem aus finanziellen Gr zwar nicht fest engagierten Chor und einer auch nur von Fall zu Fall engagierten Tanzgruppe neben der regelmäßigen Pflege der Operette erst­malig auch die Einstudierung von O p e r n w e r c e n (Der betrogene Kadi",Die Nürnberger Puppe , Der Evangelimann",Toska") in Angriff ge­nommen. Die Oper brachte Werke von Gluck bis Schillings. Als Verwandte der komischen Oper mußte auch die Operette den Bestrebungen, das mehr unterhaltsame Bühnenwerk in den Spiel- plan einzugliedern, gerecht werden. Sie ging gleich­falls den Weg von den Klassikern bis zu den modernen. Im Schauspiel wurde neben ber klassischen Weltliteratur vor allem dem zeltgenossi- sehen Schaffen besondere Pflege zuteil. Hierzu ge- ellte sich als wesentlicher Bestandteil die Bemühung um den heiteren und unterhaltsamen Spielplan Das städtische Konzertleben fand lebhafteste Förderung durch die Gründung eines ständigen Theaterorchejters in Stärke von 24 Musikern.

Im Stadttheater fanden im ganzen einschließlich der Gastspiele und der Orchester-Konzerte (ohne die 24 auswärtigen Gastspiele des Gießener Ensembles) 192 Veranstaltungen statt, die von 102 319 Per­sonen besucht wurden gegenüber 163 ißeranjtaltun- äen der Spielzeit 1932/33 mit 78 430 Besuchern. Während der D u r ch s ch n i t t s b e s u ch in ber Spielzeit 1932/33: 481 war, stieg er m dieser Spielzeit auf 541,3 an. Im ersten Kunssiahr des | neuen Reiches ist mithin die T h e a t e r f r e u ö e nicht weniger, sondern größer geworden.

Diese 192 Veranstaltungen verteilen sich auf 40 Vorstellungen an Sonn- und Feiertagen, 96 Abon­nements-, 33Deutsche Bühne"-Vorstellungen, sowie vier Veranstaltungen fürKraft durch Freude^, drei Schülervorstellungen (Hermannsschlacht ,Katte , Robinson soll nicht sterben"), sieben Marchen-Nach- mittage neun Veranstaltungen außer Abonnement. 24 Vorstellungen wurden in Nachbarorten gegeben; es kamen folgende Werke in folgenden Orten zur Ausführung:Am Himmel (Europas", Nauheim und Marburg;Minna von Barnhelm , Alsfeld;

I I 1 ir" rr Senator . Xild),

Besondere Vorstellungen: 26. Novem-

--- - -3 vonU-Boot 116" anlaß-

Stadttheater-^^.^ (örtlich und aus-

wurden in 2}ö -ö 1 , Spielzeit 1932/3;

Ä ÄtoÄ Erstellungen.

Zetrogene Sparer und Darlehenssucher

Ein übler Zwecksparkassen-Betrieb.

(7900)

Zn der Spielzeit 1933/34 besuchten 36 045(28180) Abonnenten die Vorstellungen; es wurden 13 602 (11915) Tageskarten in den Wochentags-Vorstel­lungen verkauft; 15 682 (19 015) Besucher wurden an Sonn- und Feiertagen gezählt. 16 176 Mitglie­der der Deutschen Bühne" besuchten in der letzten Spielzeit das Theater und 2406 Studenten. In den Schülervorstellungen wurden 2023 (1957) Schüler gezählt. Zu den sonstigen Veranstaltungen des Theaters wurden 10 907 (17 363) Karten verkauft.

Der Rückblick wäre unvollständig, wenn er nicht jenes Moment berücksichtigte und mit den ßeiftun- gen des Spielplans im Zusammenhang brächte das ihn zu tragen berufen ist: das Ensemble. Von einem einheitlichen Willen beseelt, hat es jedes Maß von Arbeit in hingebungsvoller Gemein­schaftsarbeit geleistet. Für die nächste Spielzeit ist die Intendanz für eine weitere Erhöhung des künstlerischen Niveaus des Spielkörpers bemüht, um dadurch jene Qualität, Intensität und Durchschlags- kraft der Leistungen garantieren zu können, die das Interesse des Publikums auch für die kommende Spielzeit wachzuhalten weiß.

Die theaterinteressierten Kreise mögen aus diesem Rückblick entnehmen, daß die Intendanz von dem Gedanken ausging, durch einen vielseitigen Spielplan die Bevölkerung für das Theater zu interessieren. Andererseits ist der Beweis erbracht worden, daß Gießen und seine Umgebung theater- freudig sind. Trotzdem die politische Jnanspruch- , nähme viele Besucher von dem geistigen Erlebnis . eines regelmäßigen Theaterabends abhielt, ist die , Durchschnittsbesucherzahl im letzten Winter geftte- : qen. Wir oom Theater hegen daher berechtigte i Hoffnung und haben den festen Wunsch, daß die ; Besucherzahl in der kommenden Spielzeit nicht nur . wieder erreicht, sondern sogar sich noch steigern

Zur Lohnsteuer und den sonstigen Abgaben ber Lohn- und Gehaltsempfänger, die vom Arbeitgeber abzuführen sind, hat der Reichsfinanzminister neue

einem Dienstjubiläum gewährt werden, sind mäßiger Höhe als übliche Gelegenheitsgeschenke steuerfrei erklärt. Sonderzuwendungen anläßlich Feiertages der nationalen Arbeit (1. Mai) ober Geburtstage bes Führers können dagegen nach

Zur Lohnsteuer, die der Arbeitgeber (Betriebs­führer) von den Bezügen der Arbeitnehmer (Ge­folgschaftsmitglied) einzubehalten und abzuführen hat, sind in letzter Zeit eine Reihe bemerkenswerter Anordnungen und Entscheidungen er­gangen. Hierüber soll im folgenden berichtet werden: Zuwendungen an nationalen Festtagen.

Rechtsprechung nicht steuerfrei belassen werden. Dies gilt auch, wenn geschäftliche Erfolge des Unter­nehmens den Anlaß gegeben haben.

Gutschrift von Gehalts- und Lohnbeträgen.

Werden dem Arbeitnehmer Gehalts- ober Lohn­beträge gutgeschrieben, weil er wirtschaftlich darüber noch nicht verfügen kann, so daß die Bezüge noch nicht alszugeflossen" angesehen werden können, so können die lediglich gutgeschriebenen Lohnbeträge zunächst vom Arbeitgeber steuerfrei belassen werden. Dies kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die gutgeschriebenen Lohnbeträge auszuzahlen. Bleibt der Lohn aus anderen Gründen ganz oder zum Teil stehen, so wird, insbesondere dann, wenn die Verzinsung der stehengebliebenen Beträge vereinbart ist,Zufließen" des Arbeits­lohnes, das die Lohnsteuerpflicht herbeiführt, an­genommen (RFH.VI A 129/32 RStBl. 32, S. 513). Lohnsteuerpflicht tritt also bei Gutschrift bereits ein, wenn das Geld im Interesse des Arbeitnehmers noch

Es sind im vergangenen Winter vier Klassiker und 9 Schauspiele, zusammen 13 Werke ernster Art in 68 Vorstellungen gespielt worden; die Zahl der heiteren Werke (Lustspiele Schwanke) betragt 8 dazu noch 10 Operetten, zusammen (49 59) 108

Vorstellungen, die Aufführungszahl der heiteren Stücke erhöht sich noch durch Bunte Abende und Werbeveranstaltungen auf 120 Vorstellungen Außer­dem standen im Arbeitsplan 6 Opern mit 17 Auf­führungen und 5 Gastspiele.

Aus dieser Zusammenstellung erhellt, daß die heiteren Werke sowohl an sich wie auch an Vor­stellungszahl überwiegen, da das Publikum sie nach in weit stärkerem Maße verlangte. Man kann der Theaterleitung also nicht nachsagen, esi seienmcht genügend Unterhaltungsstucke heiterer worden: wer sich entspannen wollte, hatte reichlich Gelegenheit. Anderseits beweist die Zahl der 85 Vorstellungen von Stücken ernsterer Art (68 und die 17 Ausführungen der Oper), daß ein sehr großes Bedürfnis nach ernster Kunst besteht, ^an i unserer Theaterfreunde, und ^rad^aus^denÄ'er H^rr Senator", Sich, er'st^u^unseren reqÄmäßigen Besuchern zählen, Nidda, Schotten, Laubach, Grunherg Alsfeld; haben ben Sefu* diestr Vorstellungen besondersWenn der -ahn kräht". Marburg, Grimberg, Butz- tait i« deutlich der Beweis erbracht, bQcl). Alle gegen Einen Siner für Alle , Mar- dn6°rrnHT fJn terbetud)er tieferes Verlangen bürg;Bob macht sich gesund", Marburg;Die bis6 I^eätS unbM6 bie Bühnenteitung ihre qolb'ne Meisterin", Nauheim; Wiener Blut Nau- Mufnabe «rfehlt bk ber rein oberflächlichen Unter- geim, Heuchelheim, Marburg. Dazu noch em ®erbe- hal'L ÄwL nachgibt $r l»enb in Butzbach, forme zwe, größere Konzerte.

Da Sieben auch unter her Intendanz non rr Gruppeneinteilung nach zerfallen unsere Em-

Prafch stets zu den Theatern gehörte , d> 'hre ^in; 4 S[aifirer. 9 Schaufpiele, 8 Lust-

Besucher mit den Werken z e i t g e n o| | i q und Schwänke, 4 Opern mit eigenem Sn-

Autoren bekannt machten und de p femble 12 Operngastspiele), 10 Operetten, 1 Märchen,

unterer Zeit und ihrer Dichtung Raum gaben |o Werbeoeranstaltungen mit 6 Aufführungen 3 kamen ber Tradition getreu in oer opieiöeu m mit =. 9hifführunaen. 6 arohere unb 2

1933/34 unter der Intendanz pön

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? hu Intendanz im Hinblick auf ben ber 3933; Erstaufführung ....

Mut angebracht, keine Urauf- ,ich des Totenfonntags. 3. Januar 1934: Jubiläums- ' 6en *tartey2; unb sich von künstlerifchen Vorstellung für Herrn Bold anläßlich seines 25iah- I fuVnL?Ken ffiwedmenten ferngehalten. i riqen Berussjubitäums und feiner 25jähr,gen M,. , und gefchaft ichen Exper>m bauert Unb 1 gliebfdjaft am Stadttheater Gießen mit einer Auf-

Die Spielzeit hat acht . z« mj( Slei[(5 j/üf)rungDer Herr Senator . 30 3anuar 1934: wurde offiziell am U Oktobr fn Sal)n, geict anläßlich der Ernennung Adolf Hitlers DramaDie bildete den zum Reichskanzler mit einer Aufführung von For-

Monatos der^Spielzeit find in 248 ftersAlle gegen Emen Emer für Alle .3. Fe-

wuchtigen Abschluß. In der L-P ^^gekommen,! bruar 19341 Großer Bunter Abend zugunsten der Spieltagen 44 Emstudie u^^ zzeran- Gießener Winternothilfe. 25. Februar 1934: anlaß-

darunter vier ^^^untprogramme an fünf lich des Volkstrauertages die Aufführung von For-

ftaltungen und drei Bu P 9^ bis fecL rter5 ,Me gegen Emen Einer gegen Alle . Abenden. Es fallt sonnt' m ^nf Gastspiele 20. April 1934: Feier zum Geburtstag des Volks- 1=8« fin neues Stuck Außerdem st ^^e des kanzle?s Adolf Hitler mit einer Auffr1 rung non fowie fechs 9E"6ere u 3 Einstudierungen Burtes vaterlandMem SchauspielKalte . Von Stadttheater-Orchester-. West i bis Sonntag den 20 Ma

Keaenfatz zur Spielzeit 1932/3311934 Sonderfpielplan anläßlich derOberheff > naen in 176 Vorstellungen. Ischen Kulturwoche.