Ausgabe 
20.1.1936
 
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.hf;*. et* (eben ob fie besser verstehen, was ich zu sagen Lb^Msolle? uns einen Dienst leisten, da- Tier auf der Stelle aus- wewen und als Belohnung dafür die Eingeweide empfangen Hendrik wird indessen eines der Maultiere herbeiholen, damit wir unsere Beute forlsthaffen können. Glücklicher und bequemer können wir es uns nicht "'"^"verstanden die Buschleute, jedenfalls einer von ihnen, der es den anderen weitergab. Hendrik warnte. Er versicherte, daß die ^uschleute sicherlich bereits unsere ganze Jagd insgeheim verfolgt und das trant- oefchosfene Tier der Ebene zugetrieben hätten. Man solle sie unter allen Unlltänden bedrohen und fortjagen... Aber der Doktor wehrte ab.

Die drei Buschleute machten sich mit unglaublicher Geschwindigkeit ans Werk und noch ehe Hendrik nach etwa einer Stunde nut dem Muli erschien hatten sie ihre Arbeit beendet. Mit einiger Muhe beluden wir das Maultier und zogen, die Buschleute zurücklassend, dem Platze zu, wo unsere Karre uns erwartete. .

Die Antilope hatte ein prächtiges Gehörn Da wir jedoch nicht wuh- ten, wer sie eigentlich erlegt hatte, rieten mir die Trophäe mck Streick- böhern aus. Der Doktor gewann, und ich glaube, daß das Geschick in diesem Falle gerecht war. Nachdem wir zunächst unseren brennenden Durst gelöscht hatten, brieten wir uns über dem Feuer prächtige Sttaks. Von unseren Erlebnissen plaudernd, saßen wir noch bis tief in die Nacht hinein beisammen. Neben uns erhob sich die kleine Stelnpyramide des Häuptlingsgrabes; darüber leuchteten die gebleichten ©etjonie der beim Totenmahl verzehrten Ochsen, die über einem Ast senkrecht ausgerecht waren, geisterhaft im flackernden Flammenschein auf. Klar und sternen­besät wölbte sich zu unseren Häupten der weite a^kamsche Himmel

Gerade als wir uns entschlossen, m unsere Schlafsacke zu kriechen, surrte zwischen uns urplötzlich etwas durch die Luft und schlug gegen tue Seitenwand der hinter uns stehenden Karre

Pfeil Buschmann oergiftet!" rief Hendrik, der mit dem Herero Hans bei der Karre hockte. Der Doktor gab sofort einen Schuß m den Busch ab; ich folgte seinem Beispiel. Hendrik und Hans warfen Sand ins Feuer, so daß sein Schein verlosch Dann machten wir uns mit fieber­hafter Eile daran, die Karre auf die Seite zu legen und zwar so, daß wir auf der einen Seite durch sie, aus der anderen durch die Steine des Grabes einigermaßen gedeckt waren. Bold darauf zitterte ein Pfeil im Boden der umgelegten Karre. In Abständen gaben wir Feuersalven gegen den dunkeln, rätselhaften Bulch ab. Bei der dritten Salve horten wir einen kurzen Aufschrei, bann wurde es still. Trotz unserer Müdigkeit erwarteten wir, aufs höchste gespannt, den Morgen.

Diese Nacht erschien uns endlos, und der Weg des nach Mitternacht über der Bergsilhouette aufsteigenden Mondes ein Schneckenkreis. Aber weiterhin geschah nichts, und als am Morgen die Sonne von Osten her die Weiten mit ihrem Licht überschwemmte, konnten wir uns sicher M'/ffienn Buschmann Fleisch sehen, will Buschmann fressen. Du nicht glauben, Pfeile vergiftet, wir alle kaputt!" sagte Hendnk vorwurfsvoll, als wir die Karre anspannten, um bann schleunigst davonzufahren.

In ber Tat waren bie Pfeile vergiftet. Wir haben sie uns aufbewahrt.

AnschauUckes Hecht.

Deutsches Volkstum im Spiegel alter Rechtsbräuche.

Bon Dr. Wilhelm Gemperle.

Unser heutiges Recht besteht aus einer Fülle von sorgfältig anein- cmdergereihten unb in ben Gesetzbüchern zusammengefaßten Vorschriften unb einer ebenso großen Menge von Strafbestimmungen zum Schutz ber erlassenen Gesetze. Wenn nun immer roieber Bebenken gegen bteEnt- fcheibung vom grünen Tisch" laut geworben sind unb unmutig von bem undurchbringlichen Gestrüpp bes Paragraphenwalbes" gesprochen wurde, so wollte man mit biesen Vorwürfen eine gewisse papierne Nüchtern­heit unb blutleere Starrheit bes mobernen Rechtswesens treffen. Den meisten Menschen ist bas Gesetz ein Buch mit sieben Siegeln geworben, es erscheint ihnen zu verwickelt unb lebensfremd, unb bie Sprache ber Juristen mutet sie nicht selten wie eine Geheimsprache an, deren selt­samen Windungen sie mit einigem Mißtrauen gegenüberstehen. Die heutigen Reforrnbestrebungen gehen von dem richtigen Kern dieses Volks- empfinbens aus; sie haben bas Ziel, bie Volksfrembheit bes Rechts zu übcrroinben, es elastischer zu gestalten unb es bem Verstänbnis auch bes Nichtjuristen näherzubringen. Nun ist bas gegenwärtige Recht bas Ergebnis einer jahrhunbertealten Entwicklung, in ihm spiegeln sich bie grunblegenben Umwälzungen ber wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse, unb beshalb ist eine Rückkurbelung auf einen früheren Stanb ber Geschichte völlig unmöglich, wenn auch bie Uebernahme bes Römischen Rechts angesichts ber deutschen Eigenart tragisch berührt.

Ein Blick aus die Zeit vor dem Eindringen bes römischen Rechts kann uns aufschlußreiche Einblicke in bas Rechtsleben unserer Vorfahren geben unb uns vor allem zeigen, wie stark manche 'alb beutschen Rechtsvorstellungen noch in unserer Sprache fortleben. Dar­über hinaus erfahren wir, wieviel Humor, Anschaulichkeit unb Symbolkrast im altbeutschen Recht vorhanben war. In feinem berühmten BuchDeutsche Rechtsaltertümer" bemerkt Jakob Grimm:In unnahbarer Ferne muß bem Volk ber Anfang ber Gesetze liegen, etwas rounberbares muß es sein, bas burch den Glauben ihm übermittelt wirb, ein angeborenes Erbgut, bas feit unbentlidjen Jahren bie Eltern mit sich getragen unb fortgepflanzt haben, bas bas Volk behält unb roieberum unb roieberum ben Nachkommen hinterläßt. Nur bie Gerechtigkeit besagt bem Volk, bie es mit ber Milch eingefogen unb bei sich unter bem Dach gesehen hat." Dieser Ausspruch erklärt, warum bie Uebernahme bes Römischen Rechts einen Bruch in ber Ge­schichte ber deutschen Kultur bedeutete, der niemals ganz geheilt ist.

Schon im Ausdruck ist dieser Unterschied zu spuren. Die Sprache bes alt- deutschen Rechts war derb-anschaulich und humorvoll, ohne jede trockene Juristengelahrtheit. Für schaurige Vorgänge liebte man Umschreibungen. Die Strafen des Erhängens und der Enthauptung nannte man:In die Luft reiten",Die Luft über sich zufammenfchlagen lassen" undEmen Kopf kürzer machen". Nicht feiten gibt es bildhafte überzeugende Ver- oleiche so wenn es von ber Teilung eines Nachlasses heißt, sie soll fein wie ein Schweinsfuß", womit bie beiben gleichen Teile gemeint waren.

Der Stil hatte noch viel von bichterischer Anschaulichkeit bewahrt. Wenn gemeint ist, baß ber Zehnte von ben Erträgnissen aller liegenben Guter xu entrichten fei, fo wirb bas so ausgebrückt:Man soll geben den Zehn­ten von allen Gütern und Landen, die der Wind bewegt, der Regen besprengt, bie Sichel schneibet, bie Sense mäht." Von frischem Humor zeugen viele Rechtsfätze, bie in Form von Sprichwörtern überliefert mürben.Der letzte macht bie Tür zu" soll bebeuten, baß bas eheliche ©efamtgut an den überlebenden Ehegatten fällt.Die Tochter frißt me Mutter" heißt, daß die Zinsen, wenn fie lange Zeit nicht bezahlt werden, so stark anwachsen können, daß das Gut selber verloren geht. Das An- erbenrecht wird mit dem Satz gekennzeichnet:Der Bauer hat nur ein Kind" denn nur einer kann erben. Daß sich die Strafbarkeit auf Hand­lungen beschränkt, wird durch die noch heute übliche Wendung aus- gedrückt-Gedanken sind zollfrei" oberWorte schlagen einem kein Loch in ben Kops." Der Sinn ber Strafe wirb in bem Satz angegeben:Wer sich nicht bessern will, ben soll ber Henker in bie Schule nehmen" ober Wer bie Augen nicht austut, tue ben Beutel auf."

Zahlreiche unserer bekanntesten Rebensarten wurzeln im altbeutschen Rechtsleben Die Wenbungeine Urtunbe aufnehmen" stammt von einem Brauch beim Hofverkauf. Als Zeichen bes Eigentumübergangs grub ber Bauer aus bem Boben feines Grunbftückes eine Erbfcholle aus, bte der Käufer bann in Gegenwart von Zeugen aufnahm. Der Ausdrucklieber jemanden den Stab brechen" hängt mit der Sitte zusammen, in beson­ders schweren Fällen Urteilsverkündung durch den Richter dadurch zu bekräftigen, daß über den Schuldigen ber Stab gebrochen rourbe. Auch die RebewenbungEtwas übers Knie brechen" hat einen ähnlichen Ursprung. Es kam bisweilen vor, baß bie Kraft bes Richters nicht aus­reichte, um ben Stab aus Ebenholz über dem Kopf des Verurteilten zu zerbrechen, er nahm bann bie Knie zu Hilfe

Es ist interessant, baß sich bie Bebeutung ber beiben bildhaften Be­zeichnungen inzwischen in ganz verschiedener Richtung entwickelt hat.

lieber jemanden den Stab brechen" heißt noch immer so viel wie .jemand verurteilen".Etwas übers Knie brechen" besagt aber soviel wieetwas überstürzen". Hingegen hat die Redensartden kürzeren ziehen" keinen Bedeutungswandel erfahren. Wer ben kürzeren zieht, hat verloren. Allerbings lassen wir einen Prozeß nicht mehr burch bas Los entscheiben. Im alten beutschen Recht kam es jedoch vor, daß das end­gültige Urteil, dort wo eine menschliche Entscheidung nicht mehr möglich zu sein schien, bem Zufall überlassen rourbe. Zwei Grashalme von ver- schiebener Länge bebeuten bann also für bie beiben Parteien ben Gewinn bzw. ben Verlust bes Prozesses.

Der AusbruckJemanben bingfeft machen" führt auf basDing" zurück, vor bas ber Verbrecher gefesselt gebracht rourbe. Eine seltsame Geschichte hat bas SprachbilbEinem aufs Dach steigen". Jakob Grimm berichtet in feinenRechtsaltertümern", bah es früher üblich war, einem Mann, ber sich von feiner Frau hatte verprügeln taffen, auf bas Dach feines Hauses zu steigen unb es abzubecken, beim ber auf biefe brastische Weise Bestrafte galt nicht als roürbig, ein Obdach zu besitzen. Auch bie RebewenbungUnter bem Pantoffel stehen" hängt mit einer alten Sitte zusammen. Im Verlöbnis-Vertrag hatte ber Schuh eine symbolische Be­beutung. Die Braut galt, wenn fie einen ihr vom Bräutigam überreichten Schuh angezogen hatte, als feiner Gewalt unterworfen. Das bezog sich aber nur auf ben Schuh am rechten Fuß, legte bie Braut bas Fußzeug links an, fo war sie später bie Herrscherin im Hause. Emer alten Ans­bacher Urkunbe können wir entnehmen, bah manche Braut eifrig barauf bebadjt war, ben künftigen Ehegemahl mit biefer List zu übertölpeln. Würbe ein solcher Pantosfelhelb nun gar von feiner Frau geschlagen, so gab es für ihn nicht nur bie Strafe besAufs-Dach-Steigens", fonbern dieBöse Sieben" mußte rücklings auf einem Esel, ben Schwanz bes Tieres in ben Hänben, burch ben ganzen Ort reiten, währenb ber Mann bas Grautier sührte. Damit waren beibe bem Fluch ber Lächerlichkeit preisgegeben. Ueberhaupt war bas altbeutsche Recht reich an komischen Strafen. So muhte ber ertappte Hundebieb entroeber ben Hunb vor ver­sammeltem Volk küssen ober fünf Schillinge zahlen.

Die Symbole spielten im Rechtsleben unserer Vorfahren eine grohe Rolle Man bebiente sich gern einbrucksvoller Zeichen zur Versinnbild­lichung von Rechtshandlungen. DieAuffassung" erfolgte häufig mit bem Hut, bem Hanbfchuh, bem Schuh ober auch mit bem Schwert ober bem Messer. Eine oberbeutsche Gewohnheit war es, bah ber Richter mit bem Verkäufer vereint eine schwarze Kappe festhielt, bis ber Käufer sie ben beiben aus ben Hänben riß. Mit bem Ausziehen unb Hinwerfen bes Hanbschuhs rourbe bie Erbentfagung symbolisiert. Ebenso rourbe mit bem Handschuh der Bannfluch gesprochen und der Verbrecher feiner Habe für verlustig erklärt. Zur Klarlegung von Grenzverhältnisfen wandte man ein recht handgreifliches Mittel an. Da es fast ausschließlich auf bie münbliche Ueberlieferung ankam, fo entftanb ber Brauch, bei ber Setzung eines neuen Grenzsteines Knaben hinzuzuziehen unb sie an ber ent- fdjeibenben Stelle plötzlich in bie Ohrlappen zu kneifen, bamit sie ben Vorgang zeitlebens in Erinnerung behielten unb fo als zuverlässige Zeugen bis ins hohe Alter gelten konnten. In manchen Teilen Deutsch- lanbs gab es eine Ohrfeige. Immerhin würben bie Knaben, bie ihr wichtiges, wenn auch nicht ganz schmerzloses Amt nicht ungern über­nahmen, nach ber feierlichen Rechtshanblung mit kleinen Geschenken bebadjt.

Verantwortlich: Dr. Hans Thvriot. - Druck unb Deriag: Brühl'fche Llntvers itäts-Duch. unb 6teinbruderei.2L 2anae. Gießen.