Stein erlösen und für ewig außer Landes geben. Das wird versprochen und beschworen. So ist das Mädchen befreit. Als sie nun Zusammen fort- gehen wollen, ruft der Verbannte hinter ihnen her:Wenn ich nun außer Landes muß, und das Mädchen und die brei Steinfrauen frei- gegeben habe, io sollt ihr dennoch verflucht fein. Not, Sorge und Lod, herbei, und diesen beiden aus die Spur!"

Ja, und nun ist es jammervoll zu sehen, wie das Mädchen fein Haus an der alten Stätte ausgeräubert und verwüstet anflndet. -ans tröstet sie er geht fort, um eine Arbeit zu suchen, aber nein, ihm mißlingt alles, er weiß nicht, wie er dem hungernden Mädchen Nahrung schassen kann! Da begegnet er der Not, grau und dürr schleicht sie em her. Er fleht sie an, das Mädchen nicht umkommen zu lassen, und die Not will ihnen beiden aus dem Wege bleiben, wenn er ihr (ein Augenlicht opfert. Sa erblindet der arme Hans, aber er findet zu dem Mädchen zurück, und die Not ist vertrieben. ,hrm

Ach nun wird das Mädchen sterbenskrank. Der Tod steht an ihrem Lager, und auf Hans legt die Sorge ihre Krallenhände. Aber Hans opfert sich der Sorge ütierantroortet er feine Fröhlichkeit und dem Tode gar ein Herz, damit ist das Mädchen gerettet, aber Hans scheint verloren, blind, trauervoll und mit leerer Brust siecht er hin Da treten die brd (Steinfrauen herzu, die nun erlöst sind, und jede will ihm einen Wunsch erfüllen, auf diese Weise gewinnt er das Verlorene zurück.

Ja, nun könnte alles gut [ein, aber Hans weiß nicht was er nun tun (oll, er fleht da und überlegt ein wenig, ja, und in dieses Ueberlegen hinein klingt ein richtiger kleiner Schluchzer. Der zieht allerle andere Seufzer nach sich, es wird eine allgemeine Bewegung mit Hüsteln und Nafeufchnauoen, (o äußert sich wohl eine Rührung. Oben der arme Jan­nes ist ganz in sich zulammengesunken, er hängt über der Spielleiste. Man möchte geradezu annehmen, daß es selbst Johannes übermannt habe. Aber nein, Hans richtet sich auf,ich werde Abschied nehmen müssen von ihr", spricht er.

Nöö", brummt eine Jungenstimme.

Bleib doch bet ihr", eine andere.

Wenn ich wüßte, daß sie mich liebhat", sagt Hans.

Frag sie dochl" . . . ,, ...

Ick) bin arm und ... und ..sagt Hans.Sie wird mich nicht haben wollen." , , .

Dorf)", sagen die Jungens, Immerhin, sie haben gewisse Zweifel. Dohochl" ruft plößlich so ein ganz winziges Sümmchen dazwischen.

Wirklich?" fragt Hans befeligt, während alles nach dem Kinde auf heli'nens Schoß blickt, .Zahal" ruft es vergnügt,nicht, du?" wendet es sich an Heiine. . . ... ,, .

.Los, wir rufen fiel" Jagen die Jungens.Wie heißt sie denn eigentlich?"

3a", fagt Hans,wie heißt sie?"

Schweigen.Heiine", fragt das kleine Mädchen,wie heißt sie? Helinel" rufen die Jungens,Heiine!"

Johannes greift nach der Puppe Heiine, um sie Hans zuzuführen, da hört er die winzige Stimme sagen:Rein... Heiine heiratet doch... heiratet doch ..

Die Bühne ist leer.

Nee", sagt ein Junge,Heiine durste sie nicht heißen.

(Lingeborenen-Äerichtstag in Deutsch-Ostafrika.

Von Georg Heß, Gießen.

Es ist 7 Uhr vormittags. Ein lachender blauer Himmel wölbt sich über der Stadt Tabora, im Innern von Deutsch-Ostasrika. Die Sonne glutet auf die sandige Ebene, in der Tabora liegt, herunter und über­lebt bis in die weite Ferne hinaus alles mit einem silberigen Schimmer. Aus den Straßen der Stadt herrscht reges Leben und Treiben Viele drängen narf; den Markthallen zu, in denen alles Mögliche zu verlausen ist. Hier sind Stände mit Schnupftabak, Früchten, Mehl, Pombe ((Ein­geborenenbier), Brennholz, Fleisch, Kleidern, Perlen und anderes mehr. Dinge, die für eineJlegerfeele den Inbegriff alles Irdischen darstellen. Viele drängen aber auch nach der Festung hin, die etwas abseits auf einer kleinen Erhöhung liegt.

Es Ist Gerichtstag heule. Siku ya shauri. Auf gutgepflegten Maskat- efeln mit bunten Satteldecken und filberplattiertem Geschirr sprengen arabische Gerichtsbeisitzer in goldbestickten Kaftanen und Turbanen, am Gürtel wunderbare Maskatdolche und Schwerter, in vollem Galopp durch die Straßen, um rechtzeitig zur Sitzung zu erscheinen. Hinter ihnen laufen keuchend die (Efeltreiber. Vor der Hatte fitzen bereits viele Ein­geborene verfchiedener Stämme in Gruppen zusammen, schwatzen, lachen ober streiten sich und warten der Dinge, die da kommen sotten. Ein Stimmengewirr von Dialekten und Sprachen srf)wirrt durrf) die Lust. Es klingt, als ob mächtige Meereswetten sich machtlos an einem Risse brachen Und dazu im grellen Sonnenschein noch die In dunkele, weiße oder farbige Tücher gehüllten Negergestalten, die sich häuslich auf dem Boden niedergelassen haben. Ein märchenhaftes Bild von nicht zu be­schreibender Eigenart.

Die Beisitzer treffen ein. Das Schwatze», Lachen und Streiten ver­stummt. Alle stehen aus, erweisen den Respektspersonen den ihnen ge­bührenden Gruß und dann begeben sich alle in die Gerichtshalle, vor der ein schwarzer Polizist in Khakiuniform mit breiter rote Schärpe über der Brust für Ordnung sorgt und den einzelnen die Plätze anweist. Kein lautes Wort ist mehr hörbar.

Derbana shauri" (Gerichtsherr) erscheint. Draußen empfangen Ihn die Beisitzer, mit denen er sich kurz unterhält, und Dann betritt er mit ihnen die Halle, vor der die Reichsbienstslagge an einem hohen Maste luftig im Winde flattert. Ehrerbietig erheben sich alle. Die anwesenden Polizeiaskari grüßen militärisch. Der Gerichtstag beginnt.

Sobald die Gerichtsherren Platz genommen haben, hocken sich alle wieder auf den Boden nieder, denn Stühle oder Bänke gibt es nicht. An einem langen Tisch, der etwas erhöht im Hintergründe der Halle steht, sitzt in der Mitte der bana shauri, links und rerfjis von ihm die

Beisitzer, die sich aus angesehenen Arabern und Negern zusammen, eben und unter Denen sich namentlich die Araber mit ihren grau­melierten Backenbärten hervorheben. Vor dem Richtertisch befindet sich «ine aus Holz und Stroh bestehende Schranke, vor sich ein Dolmetscher Im roten Fez aufflellt. Ein buntes Bild bietet sich hier dem Zuschauer dar, das ihn den Ernst, der sich in dieser einfachen Halle abspielen wird, nicht sofort begreifen läßt.

Die Gerichtsbarkeit, der ein deutscher Beamter Vorstand, wurde in der Regel in drei Abteilungen abgewickelt. Zuerst kam die Strafgerichts, barfeit, bann folgte die streitige Gerichtsbarkeit und zum Schluß die reiroilligc Gerichtsbarkeit nebst Zeugenvorladungen Die meiste Zeit nahm die Strafgerichtsbarkeit in Anspruch. Staatsanwälte gab es nicht. Auch waren keine Rechtsanwälte vorhanden, es sei denn, daß irgendein Missionszögling zur Rechenschast gezogen werden sollte, der sich dann einen Pater mltbrachte.

In der Strasgerichtsbarkeit konnten Geldstrafen, Prügelstrafen, Set- tenflrafen und Todesstrafen verhängt werden. Diese Strafen kommen heute noch in allen ostafrikanischen Kolonisationsgebieten Zur Anwen- düng. Ueber alles wurde ein Protokoll geführt. Die schwierigsten Juri- tifchen Fälle wurden mit einer Schnelligkeit erledigt, an der sich manch >eutsches Gericht im engeren Vaterland ein Beispiel nehmen konnte. Sehr schwierig war stets die Personalienseststellung. Die Kläger und Be­klagten zählten dabei meistens den Stammbau ihrer ganzen ifamilic bis zu den Ururvätern auf und verwickelten sich dabei in Schwierig­keiten die alles durcheinander brachten. Sehr oft führten die Leute noch einen Safarinamen (Reifenamen), den sie in Ihrer Aufregung immer als ihren richtigen angaben. Infolge der verschiedenen Dialekte und Sprachen, die der Gerichtsherr nicht alle beherrschen formte, mußte der Dolmetscher in Tätigfeit treten, wodurch die Feststellungen bedeutend erschwert mürben. Die ganze Verhandlung wurde in der Kisuahelisprache geführt, die im Lande weit verbreitet war. In allen Fällen mußten die Sitten und Gebräuche der Bevölferung berücksichtigt werden. Es fain daher oft vor, daß der Angeflagte mit einer sehr geringen Strafe be­legt wurde, die narf) unseren heimischen Strafbestimmungen bedeutend strenger ausgefallen wäre Die Urteilsfällung stützte sich außerdem in der Hauptsache auf den gesunden Menschenverstand und gerade dafür hatten die Reger ein sehr feines Fingerspitzengefühl. So wurde zum Beispiel eine Frau, die anderen Frauen ein Mittel zur Schwangerschaftsver- Hütung verabreicht hatte, an dem einige starben, nur mit drei Monaten Kette bestraft, weil es bei dem betreffenden Stamm Sitte war, derartige Arzneien herzustellen und anzuwenden, und weil man die Arzneifunde der Neger nicht untergraben durfte, die tatsächlich in hoher Blüte stand. Bei Roheitsdeliften, Mord und sonstigen schweren Verbrechen gab es aus erzieherischen Gründen immer noch eine Zugabe von einigen Prügel- hieben, die bis zu 2 mal 25 verhängt wurden. Diese Strafen, die nur Männer erhielten, wurden stets öffentlich auf einer Pritsche vollzogen. Ich habe es trotz meiner zweijährigen Tätigfeit als Richter selten erlebt, daß ein Delinguent beim Vollzug geschrien hätte, da dies als Feigheit galt. Lediglich die Mutter durste angcrufen werden. Mama we, oh Mutter, mama we schrie der Sträfling hin und wieder, und dabei büeb es. Es ist mir ein Fall in (Erinnerung, in dem ein junger Mgoni wegen Diebstahls 25 Hiebe befam und dabei furchtbar fchrie. Als die Strafe ausgeführt war, trat fein eigener Vater vor die Schranfen und bat, feinem Sohn weitere 25 Hiebe aufzuzählen, well er sich unmännlich be­nommen hätte Selbstverständlich wurde diesem Wunsche nicht entfpro- chen Dafür brachen aber sämtliche Anwesende in lauten Beifall aus.

Die Kettenstrasen bestanden aus Einzelfette, durch die Der Sträfling im Gehen behindert war unD in Öemeinfrfjaftsfette, an Die sechs bis acht Sträflinge Durch Halsringe befestigt waren. Erstere entsprachen Der Zuchthausstrafe, letztere Der Gefängnisstrafe. Bei Tag mußten Die Ge­fangenen mit Der Stelle im Freien arbeiten unb in Der Nacht mürben sie losge[rf)loffen unb in gesunbe Räume eingesperrt. Die Durchführung mar sehr human unb brachte saft feine gesunbheitliche Schäbigung mit sich.

Die streitige Gerichtsbarkeit drehte sich hauptsächlich um Grenzstreitig­keiten, Gelbforderungen, Ehezwiste, Besitzrechte, Erbschaftsangelegen­heiten und Beleidigungsklagen. Sie waren zum Teil sehr schwer zu er­ledigen, da meistens Aussage gegen Aussage stand und die Zeugen säst immer beeinflußt waren unb nie vereidigt wurden. Die Grenzstreitig­keiten gingen daher oft in Vergleiche aus, da für die Landbevölkerung nach keine Grundbücher angelegt waren

Bei Geldforderungen traten vorwiegend die Inder in Erscheinung, Die sich entweder untereinander verklagten ober einen armen Neger um Gelb prellen wollten, bas biefer überhaupt nicht schuldete Versuchte man einen Inder zum Eid zu bewegen, bann wich er sosort aus und verlor lieber seinen Mammon, auf ben er stark versessen war.

Chezwiste waren an ber Tagesordnung. Wenn die Ehe kinderlos blieb, bann verabschiedete ber zärtliche Ehegatte kurzerhand seine bessere Hälfte unb klagte nun das gezahlte Heiratsgut (Kilemba) ein, wozu er narf) ben Gebräuchen mancher Stämme berechtigt war. Es gab Falle, in denen Hunderte von Rindern und Hacken zurückgefordert wurden, die bei ber Heirat an bie Schwiegereltern des Ehemanns entrichtet waren. Die heiratslustigen Neger haben es nicht leicht. Sie müssen nämlich ihr« Frauen bezahlen, bie ihnen soft nichts mit in bie Ehe bringen. In Ehe- scheibungen selbst mischte slrf) bie Regierung nicht ein, ba bie Schließung einer Ehe eine reine Abmachung untercinanber war.

Bel ben Besitzrechten handelte es sich um Fälle, In benen ber Grund unb Boden einem anderen gehörte, als bem Besitzer eines Hauses ober von Bäumen, bie auf biefem Grundstück standen. Pacht wurde hierfür nicht bezahlt, obwohl diese Verhältnisse schon Jahre lang bestanden Auch hier kam es für bie Rechtsprechung auf bie Sitten unb Gebräuche an, so baß stets ein Sachverständiger Mitwirken mußte.

Besonders srf)wierlg war bie Regelung von Erbschastsslreltlgkeilen, bie baher häufig zur richterlichen Entscheibung vorgebracht imirbem Menn es sich um Mein ober Dein hanbelte, bann entzweiten sich Bruber und Schwestern gerade so, wie dies oft bei uns vorkommt Jeder Stamm hatte verfchiedene Erbgefetze und diese waren so verzwickt, daß es ohne