durch den Strang verurteilt. Auf der Nichtstätte bat er den Richter, ihm einen Barbier zu bestellen, denn er habe gehört, daß ein Aderlaß das sicherste Mittel gegen den Tod sei. Ein anderer flehte den Henker an: „O Herr, häng' mich nicht am Halse auf, denn am Halse bin ich sehr kitzlich. Wenn du mich aber durchaus hängen willst, so lege mir den Strick um den Leib, denn da bin ich im geringsten kitzlich." An einem anderen Ort richtete ein zum Tode verurteilter Zigeuner folgende Bitte an seine Richter: „Ihr Herren, wenn Ihr mich durchaus wider meinen Willen aufhängen wollt, so reißt mir wenigstens nicht den Schafpelz vom Leibe herab, denn schaut, jetzt sind die Nächte schon so ziemlich kühl, und ich fürchte, ich könnte mir eine Erkältung zuziehen." — Bei einem weiteren Vorfall zeigte sich ein Geistlicher dem Verurteilten ebenbürtig. Aus dem Wege zur Richtstätte an einem regnerischen Tag machte der arme Sünder auf seinem Karren eine sehr mißmutige Miene. Als ihm der Geistliche Trost zusprechen wollte, sagte der Verurteilte: „Habe ich nicht Grund zur Kümmernis, bei solchem Regen unter freiem Himmel spazieren fahren zu müssen." — „Was soll denn ich erst sagen", antwortete der Geistliche, „ich muß bei diesem Wetter auch noch wieder zurück!"
Die Gchusterkugel.
Roman von Hans Franck.
(Fortsetzung.) «Nachdruck verboten.)
Wenn sie jemals wieder arm werden könnten, dachte Gust plötzlich, was ausgeschlossen genannt werden müßte, denn all sein Geld war mündelstcher angelegt, und fast reichten schon die Zinsen, daß sie bis ans Ende ihrer Tage ohne Arbeit leben konnten, aber wenn sie jemals wieder arm werden könnten, was genau so wahrscheinlich war wie die Behauptung, daß der Himmel eines Tages auf die Erde falle, also: wenn — wenn — Rikelchen würde auch damit fertig werden. Und er? Nein, er nicht. In die Baracken zurück? Lieber — Schluß! Doch nein, es war Wahnsinn, so etwas zu Ende zu denken. Der Gegensatz in der Auswertung ihres Lebens trat zwischen den beiden Ehegatten immer mehr zutage. Schließlich fast Woche für Woche.
Gust nannte schwer, was Rikelchen leicht hieß. Gust drängte, wo Rikelchen stehenbleiben wollte. Gust war bei pieitem nicht genug, was Rikelchen als zuviel abwehrte.
Aber da die Liebe der Schusterleute nicht nachgelassen hatte, wurden sie durch diesen Gegensatz keineswegs auseinandergetrieben, sondern nur mehr verkettet.
In den Stunden der Selbstbesinnung gestand jeder dem andern das Recht auf ein abweichendes Urteil zu. Alldieweil sie im tiefsten wußten oder doch fühlten, daß man auch das Gegnerische des geliebten Menschen bereitwillig einlassen muß, wenn man das Ganze seines Wesens umfassen will.
Nach mehr als drei Jahrzehnten glückhafter Ehe kam der Augenblick, wo Gust und Rikelchen sich zum ersten Male nicht verstanden. „ ,,
Um die Mitte des Jahres 1912 sagte der Lederwarenhandler August Micheelsen, nachdem er einen ganzen Tag lang über seinen Geschäftsbüchern gesessen hatte, zu seiner emsig bandarbeitenden Gattin: „In einem halben Jahr, wenn der Antonitermin z« Ende geht, ist Schluß." t rc
„Womit?" fragte Rikelchen, ohne von ihrer Häkelei aufzusehen.
„Mit dem Geschäft!" schmetterte Gust.
„Weswegen?" stieß die Ueberraschte, die nicht gewahrte, daß die Handarbeit ihr in den Schoß fiel, fast tonlos hervor.
„Heute sind die Hunderttausend an zurückgeleqtem Kapital voll geworden. Das macht im Jahr viertausend Mark Zinsen! Ungerechnet, was beim Verkauf des Geschäfts und des HauseS an Rente herauskommt. Nicht einmal der Bürgermeister kriegt jährlich so viel Gehalt, wie wir jahraus, jahrein — bis zu nnserm Ende — an Zinsen verzehren können. Schluß also! Schluß!!"
„Ist das recht, Gust?" ,
„Alles habe ich an erster Stelle hypothekarisch eintragen lassen. Vollkommen mündelsicher! Uns kann nichts geschehen. Selbst dann nicht, falls wir hundert Jahre alt werden sollten. Einzig wenn die Erde entzwei reißt, so daß die Häuser umfallen, in welchen unser Geld steht, kann's uns schlecht gehen. Aber Erdbeben gibt s nur da hinten, wo sie zu Ende ist, auf der Welt. In Japan und, was weiß ich, wo sonst noch! In einem geordneten Staatsleben wie Deutschland jedoch sind Erdbeben nicht zulässig. Werden verboten Jawohl: durchs Reichsgesetz vom Deutschen Kaiser.
„Ich fragte nicht, ob es richtig ist, was du tun Füllst", rief Rikelchen den Davonrasenden an. „Ich fragte: ob es recht ist?
Vor wem sollte ich mich meines Geschäfts wegen, ,ch konnte auch sagen: meines Geldes wegen, denn eins ist nicht ohne das andere, zu verantworten haben? Höchstens vor Jupp. Aber der ist mit seinem Studium fertig. Die lumpigen Referendar- und Assessorenjahre hindurch, die er noch auf Vaters Geldbeutel angewiesen ist, soll er in einem Monat mehr kriegen, als der Amtsrichter seinem zweimal durchgefallenen Dämelack in einem ganzen
Dem ^einzelnen Menschen, auch wohl Jupp, bist du über dein Nab und Gut keine Rechenschaft schuldig. Aber allen Menschen? Der — so sagt man ja wohl dafür — der Mensch—hett? Oder wenn das zu weit gegriffen ist, dem Staat? Dem Volk?"
„Mir schulde ich Rechenschaft über meinen selbsterworvenen Besitz. Niemand sonst auf der weiten Welt! Und — natürlich — dir, die mitgeholfen hat, daß er mein eigen wurde.
Von mir bei dieser Sache kein Wort!" wehrte Rikelchen ab. .Also gut, ich will mit meinen Gedanken bei dir bleiben. Obgleich ich es eigentlich nicht dürfte, sondern weitergreifen mußte. Doch
Der Galgenhumor ist eine spitzbübische Abwandlung dieser Einstellung zum Leben: er sorgt dasür, daß wir nicht alle mit gerunzelter Stirn über die Erde gehen, er betreibt das Geschäft der Bespöttelung in derberer Weise und bekämpft die menschliche Wichtigtuerei mit schlagkräftigen Sprüchen, die im Volke Anklang und dankbare Zustimmung finden. Der Gauner und Verbrecher unter dem Galgen ist der Grenzfall, denn an ihm können wir prüfen, wie weit es dem Todeskandidaten ernst ist mit seinem fiuntor. Alle werden zugeben müssen, daß es ein Unterschied ist, ob man an diesem Ort ein zündendes Wort oder eine witzige Geste bereit hat oder ob man sie im geselligen Kreis an gut gedeckter Tafel unverbindlich und eitel entwickelt. Deshalb hat bas Volk auch immer viel Sinn für den wahren Galgenhumor gehabt und manchem Gauner wegen seiner witzigen Zwiesprache mit dem Tode gern verziehen. Ein ganzer Kreis von Dichtungen, Anekdoten und Sagen ist um Ereignisse oder vorgebliche Geschehnisse entstanden, bei denen sich ein solcher Galgenhumor prächtig gezeigt haben soll. Ja, man hat jede Art von Witz in peinlicher Lage — wobei man nicht immer gleich an den Galgen und an das Hochgericht zu denken braucht — Galgenhumor genannt, womit zugleich die Stimmung derber Schlagsertigkeit und volkstümlicher Treffsicherheit verbunden wird. Manche Völker sind wegen ihres Galgenhumors besonders bekannt, und unter ihnen wieder bestimmte Schichten. Gerade in Deutschland finden wir eine schöne Reihe von Beispielen, von den frühesten Anfängen unserer Geschichte bis fast zur Gegenwart. Am Rhein in der Gegend des Siebengebirges erzählt man sich folgende Geschichte. Im Kirchdorf Aegidienberg soll dereinst ein Galgen gestanden haben. Als in alter Zeit ein Verbrecher hingerichtet werden sollte, und der Denker bereits begann, seines schaurigen Amtes zu walten, bemerkte der „Galgenvogel" hoch über seinem Haupt in dem Baum ein Vogelnest mit sieben Jungen. Aus die übliche Frage, ob er noch etwas zu sagen habe, sprach er schnell den Vers:
„Hue, hue Hang Seben Jong fang Enen Duaden no dobei Rod, er Horen, alle drei Wenn ihr es nicht könnt roden, on nitt denken Dann donnt mt nun Lewen schenken."
Die Richter, so eifrig sie sich auch bemühten, konnten das Rätsel nicht lösen nnd schenkten dem Gauner das Leben, ein Vorgang, der sich in der Geschichte der .Galgenromantik übrigens häufig wiederholt. Auch aus dem Rheinland stammt die folgende grausige Sage: „Es sollte ein leidenschaftlicher Kegelspieler hingerichtet werden. Nach der Urteilsverlesung bat er um die Gunst, auf dem Rabenstein noch einmal Kegel spielen zu dürfen Auf dem Nichtplatz wurde alles entsprechend vorbereitet. Da den Richtern die Sache aber zu lang dauerte, bedeuteten sie dem Scharfrichter, dem Verurteilten den Kopf abzuschlagen, während er sich nach einer Kngel bückte. Nach einem wohlgezielten Streich fiel der Kopf dem Kegelspieler. der sich gerade ausrichten wollte, in die Hände. Er warf den Kopf mit unter die Kegel. Als alle Kegel umgeworfen wurden, soll der Kopf noch mit voller Stimme gerufen haben: „Hol mich der Teufel — alle neun!"
Zur Schwedenzeit galt auch in Augsburg wie in anderen deutschen Städten der Brauch, daß ein Verurteilter vom Galgen befreite wurde, wenn sich eine Jungfrau sand, die ihn zu heiraten bereit war. Ein solcher armer Sünder, den eine alte spitznasige Jungfer auf diese Art befreien wollte, rief mit ängstlicher Miene:
„A spitzig Nasen, Spitzig Kinn, Da sitzt doch der Teusel drinn. Mach lieber Gingerl, Gangerl!"
und ließ sich schleunigst hängen. Das gleiche wird von einem Reiter zu Augsburg berichtet, der Anfang des 17.^ahrhunderts den Tod durch den Strang erleiden sollte. Trotzdem ihn „ein junges Mensch zu erlösen begehrt, soff er noch unter der Leiter drei Maß Wein und wurde alsdann aufgehangen.
In Camburg war noch bis vor kurzem der Spruch „Höger rup, seggt Sander", eine stehende Redensart: fte erinnert an einen berüchtigten Raubmörder, der dem Scharfrichter, als er ftct) bei der Durchführung seines Handwerks etwas ungeschickt an- stellte, — schon im Baumeln ermunternd zurief: „Höger rup!
Besonders bekannt für den Galgenhumor sind die Smenner; eine Unzahl Anekdoten sind über sie im Umlauf. Em Geistlicher tröstete einen Zigeuner auf seinem letzten Gang damit, daß er bald int Himmel sein werde und mit Engeln und Heiligen zu Ti'ch sitzen könne. „Pope", meinte da der gtgeuner. We mich in meinem Zelt am wohlsten und behaglichsten, und ich bin gänzlich unwürdig, mit so bedeutsamen Leuten gemeinsam zu Nacht zu essen: vielmehr gebührt eine solche Ehrung dir, o Vater. Wenn es dir recht ist, trete ich sie dir gern von Herzen ab. — Ein anderer Zigeuner stand bereits auf den Stufen des Galgens, er bat um ein Glas Wein, das ihm alsbald gereicht wurde. Nachdem er ausqetrunken hatte, fiel das Glas zu Erde Mit sorgenvoller Miene sagte da der Zigeuner »» den Anwesenden. „Das ist ein ungünstiges Vorzeichen: mir ist, als ob ich heute noch eute Un- annehmlichkeit erleben sollte." — Ein zum Tode verurteilter Zigeuner ersuchte den Henker bringend, ihn bei der Prozedur nicht zu martern. „Mein Lieber", antwortete der, „ich werde mich bemühen, so gut es geht: doch ich muß gestehen, daß ich bisher noch niemanden aufgehängt habe." Da neigte sich der Zigeuner zu ihm und sagte, als ob er ihm ein großes Geheimnis anzuvertrauen habe: „Auch ich muß dir verraten, baß ich noch nie aufgehangt worden bin, und daß mir jegliche Uebung fehlt.
Wegen zahlreicher Verbrechen wurde ein Zigeuner zum Tode


