Ausgabe 
8.10.1934
 
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Verantwortlich: vr. Hans Thyriot. Druck und Derlag: Brühl'iche Universitäts-Duch-und Steindruckerei. R. Lange. Dieben.

mark einen Vertrag zu schließen, nach dem es Langallerie gestattet wer- den solle, auf dänischem Boden ein Lager für 20 000 Mann zu errichten. Der dänische Gesandte verhielt sich diesem Vorschlag gegenüber nicht ge­rade ablehnend, erklärte jedoch, man müsse sich erst einmal über die wirklichen Absichten des Proponenten klar werden.

Diese wirklichen Absichten waren nun allerdings von einer phantasti­schen Abenteuerlichkeit. Was die Herren Langallerie und Leimngen plan­ten, war nichts Geringeres, als dem Papst den Krieg zu erklären, die Stadt Rom zu erobern und sie dem Sultan zu Fußen zu legen, Zu diesem Behufs wollten sie in Dänemark ein Söldnerheer zusammenziehen und mit den gekauften Schissen ihre Truppen in einem Hafen des Kirchenstaates überraschend landen. Ein förmlicher Staatsvertrag zwi­schen dem türkischen Gesandten und den beiden Abenteuerern bilbete die Grundlage dieses Unternehmens, datiert:Haag, den 15. des Monates Zilhezzi des Jahres 1128", dessen grotesker Inhalt hier im Auszug wiederaeqeben werden soll, um die Kühnheit der beiden Schwindler und die Leichtgläubigkeit ihrer Umgebung sinnfällig zu illustrieren. Der Ver­trag fand sich nach dem in Wien erfolgten Tode Langalleries unter feinen nachgelassenen Papieren.

Zunächst einmal werden in diesem tollen Dokument die Vertragspart­ner mit ihren vollen Namen genannt: von der einen SeiteOsman Aga, Aga der Spahis und des Meeres im Namen des allergrößten unb aller« grobmächtigsten Kaisers der Türken, der da gekrönt ist von der Sonne und vom Mond"; aus der anderen derüberaus mächtige uni) durch­lauchtigste Landgraf von Leimngen, Fürst des Römischen Reiches, sou­veräner Fürst von Chabanois, Großadmiral der Theokratie etz. etz., und der mächtige und hochedle Herr Marquis von Langallerie, Grohmarschall und Oberbefehlshaber der gleichen Theokratie, Herr der alten Baronie Pojetou an der Caronne, Präsident und erster Edelmann der Provinz von Taitonge, Generalgouverneur in der Provinz Bretagne, Statthalter des Königs von Frankreich in der Provinz Perigord, General-Feldmar- fchalleutnant des Römischen Kaisers in Italien und Grotz-Feidmarfchall des Königs von Polen". Der Glanz dieser endlosen Reihe völlig sinnloser Titel und Würden scheint dem Bevollmächtigten des Sultans so impo­niert zu haben, daß er kein Bedenken trug, mit den Schwindlern folgende Vertragspunkte festzulegen: Die Beiden verpflichten sich, den Papst zu bekriegen, alle Mittel anzuwenden, um möglichst schnell Rom erobern und es dem Sultan zu übergeben, sowie unverzüglich in Konstantinopel einzutrefsen, um dort Kriegsrat zu halten. Demgegenüber verpflichtet sich der Sultan bei Mahomed, dem Propheten zu folgenden Leistungen: Beide Herren sollen in Konstantinopel in der ehrenvollsten Weise emp­fangen werden, standesgemäße Wohnungen sowie besonders festgelegte Gehälter für sich und ihr Gefolge auf die Dauer von sechs Jahren erhal­ten und alle Privilegien souveräner Fürsten genießen. Nach der Ein­nahme von Rom und der Uebergabe an den Sultan erhalten die beiden Herren besonders bezeichnete Provinzen und Inseln am Mittelländischen Meere als souveräne erbliche Königreiche.

Nachdem die Schwindlerkompanie dergestalt ihre Angelegenheit mit dem Sultan ins Reine gebracht hatte, ging sie daran, auch ihr Privat­leben auf türkische Art einzurichten. Langallerie und Leinigen schlossen am 15. März einen Vertrag mit Marie Anna von Delft und Anna Maria von Seeland, zwei Damen, die sie ausersehen hatten, neben ihren legitimen Frauen ihren Ausenthalt in der Türkei zu verschonen, einen Vertrag, der uns» gleichfalls erhalten geblieben ist. In diesem nicht weniger hochtrabend abgesaßten Schriftstück erklären die beiden Chefs derTheokratie des göttlichen Wortes, geeinigt durch unauflösliche Bande der Freundschaft und Verwandtschaft", daß sie genötigt feien, sich in entfernte Gegenden zu begeben und dort ihrem Range angemeffene Hausstände zu gründen, denen sie die beiden Mädchen einoerleiben wollten.

So schien denn alles für die Eroberung Roms und die Gründung zweier neuer Königreiche bestens vorbereitet. Wohl hatten die Verhand­lungen mit dem König von Dänemark wegen Ueberlaffung eines Waffen­platzes zur Sammlung der Kampftruppen noch zu keinem Ergebnis geführt; aber immerhin konnten sie auch nicht als abgebrochen angesehen werden. Das großzügige Unternehmen wäre im besten Zuge gewesen, wenn die Schwindelgesellfchaft sich nicht plötzlich bemüht hätte, noch ein zweites Eisen ins Feuer zu tun, um im Falle des Mißlingens der römischen Unternehmung sogleich mit einer anderen großen Sache die Welt hineinlegen zu können.

Um für alle Zwischenfälle gerüstet zu fein, erließ Leimngen, während alles noch im Fluh war, einPatent", das einen neuen erstaunlichen Plan vor den Augen Europas entrollte. In der ehrfurchtgebietenden Sprache königlicher Kundmachungen, die ihm bereits zur Gewohnheit geworden war, und die sich bei feinen bisherigen Schwindeleien bestens bewährt hatte, verkündete er der aufhorchenden Menschheit, daß er, Landgraf Leimngen, Fürst des Römischen Reiches, souveräner Fürst von Chabanois, Herzog von Langelpont, Madagaskar, Ophir und Feros, Marquis von Lusignan, Doleron, Graf von Cachotte und Daniel Dapre- mont, vormals Eskaderchef der Flotten von Frankreich hernach General­kapitän der Meere von AmeBka und Afrika, jetzt durch die göttliche Vor­sehung Großadmiral und Generalissimus der Flotten der Theokratie des fleifchgewordenen Wortes" habe sich in Gemeinschaft mit einigen großen europäischen Reedereibesitzern der Inseln Langelpont, Madagaskar und Ophir bemächtigt und habe zur Ausbeutung ihrer ungeheuren Reich­tümer eine Handelsgesellschaft gegründet, als deren oberster Protektor er, der Herzog dieser Gebiete, fungiere. Für diese Gesellschaft erwarte er Einzahlungen, die er aus den Erträgnissen seiner herzoglichen Domänen mit 10 v. H. verzinsen werde.

Die Insel Madagaskar gab es in der Tat, Langelpont aber bestand nur in der Pbantasie des erfindungsreichen Hochstaplers, der sich über­dies von der Nennung des biblischen Goldlandes Ophir in seinem pracht­vollen Titel eine besondere Wirkung auf naive, aber kapitalkräftige Ge­müter erwartete. Seine Erwartung wurde nicht betrogen. Wie der sächsi­

sche Gesandte im Haag, Gersdors, an seine Regierung berichtete, fand sich tatsächlich eine große Anzahlahnungsloser oder phantastischer Leute" die ßeiningen für die mysteriöse Handelsgesellschaft größere Sum­men zur Verfügung stellten.

Mittlerweile hatte aber doch das Treiben der beiden Abenteurer die sich immer anmaßender gebärdeten, in Amsterdam vielfachen Anstoß erregt. Ihr geheimnisvolles Getue, ebenso wie ihre verdächtigen finan­ziellen Manipulationen bestimmten endlich den Magistrat, eingehendere Erhebungen über sie anzustellen, die nicht gerade glänzende Resultate ergaben. Dazu tarn noch, daß sie auf nicht ganz klargestellte Weise m eine Wechselfälscheraffäre verwickelt wurden, und daß sie bei einer Unter­suchung dieser dunklen Angelegenheit wohl die Aufdeckung ariderer dunkler Punkte in ihrem Vorleben befürchten mußten. Und so entschloßen sich Langallerie und Seiningen, das Weite zu suchen und ihre Geschäfte von Hamburg aus weiter zu treiben, die nunmehr wieder die Eroberung von Rom und den Krieg mit dem Papst betrafen. In einem Brief vom 26. Mai 1716 an den König von Dänemark machte Langallerie diesem den Vorschlag, ihmdie Umgebung von Glückstadt und Altona zu borgen, SU vermieten, zu verkaufen oder zu schenken", um dort das wiederholt erwähnte Heerlager für seine Söldnertruppen zu errichten. Er erhielt jedoch hierauf keine Antwort mehr.

Auch in Wien, wo man inzwischen von den phantastischen Plänen der beiden Schwindler Nachricht erhalten hatte, war man stutzig geworden. Was hier interessierte, waren freilich nicht die Betrügereien, die sie an den wohlhabenden Amsterdamer Bürgern verübten, sondern der beab- sichtiqte Krieg gegen den Papst und die geplante Eroberung Roms. Das Haus Oesterreich sah sich angesichts so drohender Ereignisse veranlaßt, einzuschreiten und richtete Ende Mai 1716 ein kaiserliches Handschreiben aus Laxenburg an die kursächsische Regierung, in dem er sie ersuchte, man möge Langallerie, gegen den überdies noch ein Verfahren wegen Unterschlagung von Kriegskontributionen in Oesterreich anhängig war, wegen seinergott- und ehrvergessenen" Pläne gegen die Christenheit, im Falle seiner Durchreise durch kursächsisches Gebiet, samt seiner ganzen Begleitung verhaften und nach Wien transportieren. Gleichzeitig erging auch ein kaiserlicher Befehl an den österreichischen Gesandten in Ham­burg, von Kurzrock, Langallerie nach Tunlichkeit schon in Hamburg fest- zunehmen, was denn auch unverzüglich geschah. Leimngen rechtzeMg gewarnt, hatte sich nach Ostfriesland geflüchtet, wurde aber dort gleich­falls feftgenommen. Mit einem riesigen militärischen Geleite wurden die Hochstapler nach Wien übergesührt und dort in den Kerker gesetzt. Bei der darauffolgenden hochnotpeinlichen Untersuchung gestand Langallerie feine gott- und ehrvergessenen Pläne" unumwunden ein, während ßeiningen alles, was sich auf den Vertrag mit dem Sultan bezog, hartnäckig leugnete, bis eine Untersuchung der vorgefundenen Schriften ihn der Mitschuld zweifelsfrei überwies. Man brachte ihn in die Kasematten des Brünner Spielbergs, während ßangallerie in der Festung Raab eingekerkert wurde. , . , ., . .

Es scheint, daß der unermüdliche Proiektenmacher und Ränkeschmied hinsichtlich feiner Befreiung aus dem Kerker große Hoffnungen au einen eventuellen Sieg der Türken gegen das kaiserliche Heer gesetzt und gehofft hatte, in diesem Falle durch Vermittlung des Sultans feine Freiheit wieder erlangen zu können. Als jedoch die Nachricht nach Wien kam, daß Belgrad durch die Truppen des Prinzen Eugen eingenommen worden fei, brach er zusammen. Ein zeitgenössischer Brief meldet von ihm, daß er nach Empfang dieser Nachricht sichganz desperat ausgeführt und wenig oder gar nichts zu sich genommen, sondern bis­weilen nur etwas Rosinen und Wasser zu genießen angefangen und damit bis zu feinem Ende fortgefahren habe, obwohl man versuchte, ihm mit Gewalt Speisen beizubringen. Er starb am 18. September 1717 im Kerker. _, . ...

Widerstandsfähiger und energischer zeigte sich sein Schwmdelkumpan ßeinigen, der noch aus dem Gefängnis im Spielberg heraus fein Projekt mit Madagaskar weiter betrieb. Zur Führung feiner Angelegenheiten erteilte er einem angeblichen Neffen, der sich Graf von Coulange nannte, und von dem man wußte, daß er einige Zeit in Paris im Gefängnis gofeffen hatte, eine weitgehende Vollmacht. Coulange ließ bann auch so­gleich feine üppige Phantasie spielen und brachte in die Öffentlichkeit, die auf Madagaskar ansässigen Seeräuber etwa 100 000 an der Zahl hätten ßeiningen zum König gewählt, unter der Bedingung, daß sie auf diese Weise, durch Errichtung eines geordneten Staates, von den ihnen in allen zivilisierten Staaten drohenden Galgen gerettet würden. Der gegenwärtig in den Kerkern des Spielberg residierendeKönig von Madagaskar" habe sich erbötig gemacht, unter den Mächten Europas einen Protektor für das Königreich zu gewinnen wogegen sich die See^ räuber verpllichteten, diesem alljährlich einen Tribut von 15000 Mark Gold zu bezahlen Freilich fei es zur Durchführung dieses Unternehmens notwendig, daß ßeiningen die Freiheit erhalte, da er vom Spielberg aus fein Königreich nicht regieren könne. Oesterreich, dem Coulange das Pro­tektorat über den Seeräuberftaat und den Tribut zugedacht hatte, lehnte aus begreiflichen Gründen ab und gab den Gefangenen nicht frei. Nach Mißlingen dieser diplomatischen Mission begab sich Coulange nach Dres­den, wo er dem Kaufmann Kutfchenreuther für die königlichen Bedurst niffe 25 000 Taler ablockte und ihm dafür die Stelle eines königlich madagaskarifchen Schatzmeisters verlieh. Einem zweiten Opfer, einstn gewissen ßobt, nahm er gleichfalls eine größere Summe ab unb ernannte ihn hierfür zum erstenPrinzen königlichen Geblütes" unb zum ®e> fanbten am Berliner Hof.

Auch Preußen ging nicht barauf ein, bas Protektorat über bas Phan­tasiekönigtum von Mabagaskar zu übernehmen. Im Gegenteil: man setzte Coulange, ber sich eine Reihe von Frechheiten hatte zuschulben kommen lassen, ins Gefängnis unb begann sich mit feinen Papieren zu befassen, wobei es sich freilich herausstellte, baß bei einer weiteren Behcmblung ber Angelegenheit biplomatische Konslikte entstehen konnten, weshalb man schließlich bie Sache nieberschlug unb Coulange frei lieh.