Gießener jamilienblatter
Unterhallungrbeilage zum Giehener Anzeiger
Jahrgang ^926 Samstag, den 25. Oktober Nummer 85
Herbstliche Nacht.
Von Anton Schnack.
Wind, Regen, Nebel. Alles liegt in Trauer.
Wer sinnt die Tiefe dieses Dunkels aus?
Breit ist die Nacht. Verloren steht das Haus. Du horchst am Fenster, Grübelnder, auf Lauer.
Wer sinnt, geht irre. Wer träumt, versteinert. Musik von Geigen macht die Nacht nicht mild. Ich habe dich, durchseligt und verfeinert, Ich habe dich, Geliebte, Traumstück, Bild...
Wind rauscht im Garten. Dunkel bricht das Holz.
Die Uhren rollen plötzlich ihren Schlag.
Das Licht war Gnade, bis es niederschmolz, Die Nacht ist lange. Weit der bleiche Tag.
An's Fenster fällt der schwere Regenbruch.
Ein wunderbarer Schlaf kommt plötzlich her.
Der Garten brütet Moder und Geruch. Dann wird es stille. Keiner atmet mehr...
Der lustige Kat des Soldatenkönigs.
Bon Friedrich v. Oppeln-Bronikowski.
In seinem allabendlichen Tabakskolleg pflegte der Soldaten- könig Friedrich Wilhelm I. sich von akademisch gebildeten Männern oder Schriftstellern ein Zeitungskolleg über die neuesten Weltläufte lesen zu lassen, bei dem jedermann Fragen stellen durfte und oft lebhafte Debatten über politische und andere Dinge stattfanden, über die dann nach dem Gewicht der Gründe oder mit Stimmenmehrheit abgestimmt wurde. Zugleich opferte man fröhlich dem Gäm- brinus, bisweilen auch dem Bacchus, und rauchte dazu holländischen Knaster aus kurzen Tonpfeifen. Es war ein eigenartiges, oft recht derbes Gemisch von Bier- und Tabaksdunst, Spähen und gelehrten Gesprächen, und die Leute, die die Zeitungsvorträge hielten, waren trotz ihres akademischen Grades zugleich höhere Hofnarren, „lustige Räte", wie der König sie nannte.
Unter diesen begabten, aber charakterlosen Leuten, ist der bekannteste Paul Anton Gundling, der das Amt eines lustigen Rates von 1716 bis zu seinem Tode im Jahre 1731 versah. Gundling war ein für seine Zeit achtbarer Gelehrter und Bruder eines tüchtigen Universitätsprofessors in Halle, aber ein eitler, aufgeblasener, trunksüchtiger Mensch, der wegen seiner persönlichen Schwächen bald aum Gespött und zur Zielscheibe der oft bärenhaften Scherze des Tabakskollegs wurde. Der Soldatenkönig, der den Prunk und das eitle Zeremoniell am Hofe seines Vaters bei feiner Thronbesteigung sofort abgeschasft hatte und ein bürgerlich-schlichtes Leben füyrte, häufte auf Gundling alle Würden, die ihm lächerlich dünkten, um sie in seiner meist „schwankenden Gestalt" zu verspotten. Er ernannte ihn 1717 zum Oberzeremonienmeister und zwang ihn, dasselbe prunkvolle Staatskleid mit riesiger Allongeperücke anzutun, das der Oberzeremonienmeister v. Besser unter Friedrich I. getragen hatte. Und im folgenden Jahre machte er ihn zum Präsidenten der von seinem Vater begründeten Akademie der Wissenschaften, d. h. zum Nachfolger des vor Jahr und Tag verstorbenen großen Leibniz. Als Gelehrter' wäre Gundling wohl geeignet gewesen, dies Amt auszufüllen, wenn er auch ein Universalgenie wie Leibniz nicht zu ersetzen vermochte, aber durch sein würdeloses Benehmen und seine stete Betrunkenheit entehrte er die Akademie und die Wissenschaft überhaupt. Ein abschreckendes Bild von seiner plumpen Eitelkeit und Dünkelhaftigkeit entwirft der Frhr. v. Loen, der ihn damals im Glanze seiner neuen Würden sah: Einen steif zurückgeschlagenen Kopf, eine fpreuftige Miene, große Augen, die keinen Geist hatten, Schritte, die in genere heroico abgemessen waren, alles dies gab den neuen Staatsmann zu erkennen.
Man hat dem König diese Ernennung Gundlings zum Berliner Akademiepräsidenten als absichtliche Beleidigung der Wissenschaft ausgelegt, bedenkt aber nicht, daß Gundling auch Sitz und Stimme im General-Finanzdirektorium erhielt, und daI der König hiev ernste Arbeit von ihm verlangte. Die hohen Staatsbeamten dieser obersten Behörde hätten sich also durch Gundlings Ernennung zum Geheimen Finanzrat ebenso gekränkt fühlen können wie die Berliner Akademiker, und vollends für den preußischen Adel war es keine besondere Ehre, daß der König Gundling im Jahre 1724 zum Freiherrn erhob und ihm ein Diplom dieser Würde ausstellte, das in seiner burlesken Verspottung des Kurialstils und der Adelsvorrechte geradezu umstürzlerisch an
mutet. Zwei Jahre darauf verlieh der König ihm auch die Kammerherrenwürde und die goldenen Kammerherrnschlüssel wurde ihm in einer feierlichen Sitzung des Tabakskollegs am Rockfchoß befestigt. Gundling ließ sich fortan nie ohne ihn blicken, bis ihm eines Tages, als er wieder sinnlos betrunken war, zwei Offiziere den Schlüssel abschnitten und ihn dem König brachten. Nunmehr ließ Gundling sich den Schlüssel mit einem starken Draht am Rockschoße befestigen, um ihn nicht wieder zu verlieren.
Im selben Jahre (1726) ernannte der König ihn auch scherzweise zum Kanzler der halberstädtischen Regierung. Dieses Patent, ganz im Stil des Freiherrndiploms gehalten, ist bisher ziemlich unbekannt geblieben, denn es steht in einem sonst sehr ernsten Buche, indem man dergleichen Scherze nicht vermuten sollte, nämlich in einem Bande der Acta borussica, die ein eindrucksvolles Bild von der großartigen Reformtätigkeit des Soldatenkönigs im Staatswesen geben. Es ist ein eigenartiges Dokument, dessen Witz nur dann verständlich wird, wenn man sich Gundlings plumpe Eitelkeit und unheilbare Trunksucht vor Augen hält. Ein paar Hauptstücke daraus seien hier wiedergegeben.
„Berlin, 2. November 1726.
Wir Friedrich Wilhelm usw. geben hiermit männiglich, dem es zu wissen nöthig, in Gnaden zu vernehmen, daß Wir Unfern p. Freiherrn von Gundeling zum Kanzler bei der Regierung Unseres Fürstenthums Halberstadt... bestellet und angenommen haben ..., sintemalen besagter Freiherr von Gundeling durch seine große Weisheit und in den wichtigsten Geschäften von Europa, absonderlich aber des Heil. Römischen Reiches teutscher Nation, erlangte ungemeine Erfahrung wie auch durch seine mit unendlicher Gelehrsamkeit früh und spat ausgeschmückte, geputzte und gezierte, fast aller Menschen Witz und Verstand weit überstrahlende, theils schon wirklich durch den Druck puplicirte, theils noch bald am heiteren Himmel den gelahrten Welt gleich den vortrefflichen Fixsternen zu erwartenden Schriften und Chartequen sich einen so großen Namen und unsterblichen Nachruhm erworben und zuwege gebracht shats, daß billig zu zweifeln, ob auch die Weisheit einer einzigen Klasse der heidnischen Philosophen, Historicum, Rechtsgelahrten, Politicorum, Statisten (Staatsgelehrten), Alchymisten und wie das Namen haben mag, von so hoher Würde und Fürtrefflichkeit zu achten [fei], daß nicht gedachter Freiherr von Gundeling alle Wissenschaften, Tugenden, Experienz und eminenteste Scharfsinnigkeit in einem weit höheren Grade besitze, äußere und gebrauche, als alle unter den Heiden befindlich gewesene erudite Leute solche jemalen besessen und an den Tag gelegt haben.
„Dem noch hinzukömmt die sonderbaren Modestie, Frömmigkeit, auch nüchternes (!) Leben und Wandel nebst einem leutseligen Umgang gegen alle Menschen, so der Freiherr von Gundeling bis anher jederzeit von sich spüren und gleich einem Hellen Licht seinen Feinden, Neidern und Mißgönstigen vorleuchten lassen, dergestalt, daß alle Welt obmelte (obengenannte) ihm widerfahrene Ehre und Gnade billig als eine von demselben vorlängst meritirte Ehrenwonne ansiehet, ihm auch deshalb Glück und Heil... anzuwünschen die gröheste Ursach und Gelegenheit hat. •.
„Er soll... aller und jeder von dieser ihm gnädigst conserirten Dignität depondirenden Freiheiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Prä- eminenticn, Pertinentien und was dergleichen mehr ist, ebenso vollkommen genießen und derselben sich zu erfreuen haben als andere, die mit ihm von der gleichen Würde und Calibre sind... Und das zwar männiglich ungehindert, auch noch darzu bei 100 Species- Ducaten Strafe, die ein jeder, welcher darüber zu kritifiren... ober aber mit anzüglichen Pillen deshalb um sich zu werfen sich erkühnen und unterfangen möchte, zu bezahlen ohnnachlässig schuldig und gehalten fein soll, nämlich 80 Dncaten zum Profit Dielermatten Freiherrn von Gundelings, der dadurch beleidigt worden, und die übrige 20 Ducaten zu einiger Ergötzlichkeit für feine deshalb betrübte und chagrinirte Ehegenossin, auch ihrer beiderseits eheliche Leibeslehnserben, falls sie daran noch einige erlangen und bekommen möchten. Des zu Urkund haben Wir diesen Kanzler-Bestallungs- brief höchsteigenhändig unter schrieben und mit Unferm Köntg- lichengrößten Pavillon-Jnsiegel bedrucken lassen."
Nicht immer hielten sich die mit Gundling getriebenen Scherze in den Grenzen dieses behaglichen Humors, und ebenso ließ er selbst sich zu Tätlichkeiten gegen seine Kollegen und Nebenbuhler im Tabakskolleg, David Faßmann und Professor Hackemann, hinreißen. Auf eine diese Prügelszenen ließ der König einen Glasbecher machen, auf dem zwei Hasen — Gundling und Hackemann — sich miteinander zausen; dieser Hasenbecher befindet sich jetzt im Schloß Monbijou. Der gelehrte Narr trank sich schließlich zu Tode und starb am 11. April 1731 in seinem Zimmer im Potsdamer Stadtschloß. Der König ließ ihn in seinem Staatskleid als Oberzeremonienmeister


