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vom Hundert Zinsen vorgeschosten, und die Fabrick selbst hiefür sowohl, als auch für das Capital belastet.
A r t. 4.
So lang die Vorschüsse, welche der Herr Kaufmann Friedrich Krupp zum Besten und Betrieb der gedachten Fabric hergegeben hat, demselben nicht wiederum obrückbezahlt sein werden, sollen die Fabric sowohl, als auch alle davon abhangenden Gegenstände als sein Eigenchum anzusehen sein, und darum also auch die im Ersten Articul gedachte Gemeinschaft keinen anderen Sinn und Wirkung bis dahin haben, als daß blos der Gewinnst unter den drey Gesellschaftern gemein und iheilbar seyn solle.
A r t. 6.
Die Gesellschaft ist auf zwanzig Jahren geschlossen, die den zwanzigsten November Achtzehnhundert Eilf beginnen und mit dem zwanzigsten November des Jahrs Eintausend acht hundert und dreyßig hinwiederum sich endigen.
A r t. 8.
Die Herren von Kechel versprechen und machen sich hierzu auch verbindlich, all jene zur Betreibung dieser Fabrick erforderlichen Kenntnisse und Wissenschaften zusammt allen Handgriffen, die zur praktischen Kenntnitz der Fabrik zu wissen nöthig sind, dem Herrn Friederich Krupp gründlich beizubringen und zu lehren, fort selbigen auch auf sein Verlangen zu den nöthigen Wissenschaften privat Unterricht zu ertheilen, und ihm alles so zu lehren und beizubringen, wie Sie es selbst misten, können und verstehen.
Art. 10.
Die Aufsicht über die Fabriquate übernehmen die Herren von Kechel gemeinschaftlich, und die Geschäfte des Comptoirs der Herr Friederich Krupp, welcher sich zugleich auch einzig und allein nur mit der Einnahme und Ausgabe zu befassen hat, und so sorgt ein jeder für fein Fach aufs beste, und für die nöthigen Arbeiter mit Vorwissen jedoch der ganzen Gesellschaft.
Art. 11.
Der nemliche Herr Friederich Krupp unterzeichnet alle auf die Gesellschaft Bezug habende Verträge und können während der Dauer derselben die zwey übrige Gesellschafter weder zusammen noch einzeln keine andere Unternehmung von derselben Art und Beschaffenheit machen, als die oben erwehnte; So wie auch
< Art. 12
unter den Nahmen Friederich Krupp in Essen die Firma der Fabric geführet werden soll.
Art. 13.
Die Herren von Kechel versichern und versprechen, so lange keine freye Handlung mit England wieder eintrifft, oder das andere eben solche Fabricken in Deutschland überhand nehmen, beim jedesmaligen Umschlag des eingelegten Kapitals wenigstens Vierzig bis Fünfzig Procent reinen Ueberfchuß ab Guß Stahl zu liefern.
So geschehen zu Essen im Rheindepartement in der auf dem Flachs Markte gelegener und mit Nr. Hundert Acht und Siebenzig bezeichneter Wohnung des Herrn-^Kaufmann Friederich Krupp am zwanzigsten November Achtzehn Hundert Eilf, und haben nach geschehener Vorlesung und allenthalben erfolgter Genehmigung die Parteyen mit mir Notar und Zeugen unterzeichnet. Die letztere waren der Bäckermeister Conrad Toholte, und der Blechschlägermeister Caspar Albert, beyde zu Essen im Rheindepartement wohnhaft.
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Schon nach drei Jahren (November 1814) schreibt Krupp an die Brüder Kechel den entscheidenden Brief, der zur Trennung führte:
Wenn Sie, meine Herren, auf der einen Seite die großen Aufopferungen in Erwägung ziehen wollen, die ich auf Ihr Wort zur Anlage einer Stahlfabrik zu Ihrem und meinem eigenen Besten machte, und auf der anderen Seite sich selbst unpartheiisch nicht verhehlen, wie wenig dieselbe zu einiger Vollkommenheit gelangt ist, in dem Sie, statt vertragsmäßig sofort eine vollständige Stahlfabrik einzurichten, nun seit der ganzen Zeit unserer Verbindung nichts als Versuchsarbeiten gemacht; so werden sie sich selbst überzeugen, daß unsre, durch Sie selbst aufgelösten Verträge länger nicht bestehen können, und wir uns, wenn ich bey den ewigen Versuchen und Mängeln in der Fabrik nicht ruinirt werden soll, scheiden müssen.
Sie haben sich in unseren Verträgen zur Einrichtung einer Stahlfabrik und besonders zur Verfertigung eines dem ächt englischen gleichen Guhstahl anheischig gemacht, so, daß sich beim jedesmaligen Umschläge der Fabrikate 40—50 pC. ergeben sollten; allein ebenso höchst mangelhaft wie die innere Einrichtung der Fabrik in ihren wesentlichsten Theilen noch ist, ebenso ist die Gußstahl Fabrikation nichts als Versuch im Kleinen, der immer ungleiche Resultate liefert; und statt 40—50 pC. zu gewinnen, entbehre ich mein großes Anlagekapital noch immer ohne Zinsen, während dem Ihr Jahrgehalt unabgekürzt seinen Fortgang nimmt. Sie sehen die Ungleichheit dieses Verhältnisses zwischen uns, sowie die Nichterfüllung unsres Vertrags von Ihrer Seite gewiß selbst zu deutlich ein, als daß ich Ihnen die daraus folgende Auflösung desselben noch zu erörtern nöthig hätte.
Ich zeige Ihnen demnach hiermit an, daß ich von nun an meine Fabrik, so gut ich kann, für mich selbst ohne Ihre Beihülfe zu vervollkommnen und zu betreiben suchen werde; und da ich Ihnen alle Vertragspflichten treu geleistet, Sie die Ihrigen aber nicht erfüllt, so behalte ich mir meine Schadloshaltung durch Sie ausdrücklich vor.
Genehmigen Sie übrigens die Verflchdrung meiner vollkommensten Hochachtung. , . .
। Die zweite, noch weniger glückliche Verbindung Krupps mit Nicolai — „Esten irn Land und Stadtgericht, den 18. July 1815" — gründete sich auf nachstehenden Vertrag.
Bey Versammelten Gericht erschien anheute die H. Stahl-Fabri- cernten Friedrich Nicolai aus Berlin und H. Friedrich Krupp hier in Essen wohnhaft und preesentirten, um ihn gerichtlich zu recog- nosciren, einen unter ihnen zu einer gemeinschaftlichen Guh-Stahl- tfabrique welche auf dem ehemaligen Halbachschen jetzt Kruppischen Rekhammer zu Altenesten etablirt wird, errichteten, am 15. dieses Monats und Jahrs von ihnen beiderseits unterschriebenen Socie- teets-Vertrags und preesentierten gleich dazu zum Cassiren den geeigneten Werth-Stempel nach dem Betrag des Werths des Grundes und Gebäudes, worauf die Fabrique angelegt werden solle, von Sieben rtijr. 12 ggr.
Es wurde ihnen der preesentirio Contract wieder vorgehalten und selbst nach allen Punkten deutlich verlesen und sie recognoscirten nicht allein die darunter befindlichen Unterschriften für die ihrigen, sondern auch den ganzen Inhalt in allen und jeden seinen Punkten als ihrem Willen und ihrer getroffenen Vereinigung ganz angemessen mit der Bitte, jeden von ihnen eine beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung davon zu ertheilen.
Nach geschehener Vorlesung haben die H. Comparentes ihre Recognition nochmals genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
Zum Schluß soll der schlichte Wortlaut des kurzen Testa- m e n t e s stehen, das Friedrich Krupp drei Tag« vor seinem Tode aufzeichnete.
Essen, den 5. 10. 1826.
1. Ernenne ich zu meinen Erben meine geliebte Ehefrau u. meine Kinder ganz in der Art, wie solches die Gesetze mit sich bringen.
2. Ist es mein ausdrücklicher väterlicher Wille, daß die Gußstahlfabrik lediglich und allein unter der Leitung meiner Ehegattin u. eines von derselben anzunehmenden Sachverständigen, dessen Auswahl ihr völlig freigelassen wird, fortgesetzt werde.
3. Ernenne ich meine geliebte Ehefrau, solange dieselbe den Witwenstuhl nicht verrücken wird, zur Vormünderin unsrer gemeinschaftlichen Kinder, und endlich
4. untersage ich zum Ueberfluß die gerichtliche Siegelung und Inventar meines Nachlasses, u. es soll meine Ehegattin auch mit der Einreichung eines verschlossen zu übergebenden Inventars genug thun können.
Die Probeschwefter.
Novelle von Alfred Bock.
(Fortsetzung.)
„Sie haben's gepackt", beglückwünschte ihn der Doktor. „Run aber doppelte Vorsicht, daß wir keinen Rückfall bekommen!"
Weckerling fragte, ob er dies und jenes genießen dürfe.
„Vorab wird nichts an der Diät geändert", erklärte der Doktor, und sich an die Schwester wendend, sagte er in seiner polternden Art:
„Ich traue ihm schon zu, daß er gleich wieder Über die Stränge schlägt. Sie tragen die Verantwortung!"
Das Krankenzimmer war das kleine Reich, in dem Schwester Luise die unumschränkte Herrschaft führte. Frau Dick war zuerst ein wenig verletzt, daß sie, die alte Dienerin, ohne weiteres hintangesetzt wurde. Sehr bald jedoch sah sie ein, daß sie die Pflege ihres Herrn zu dessen Heil einer Geübteren überlassen hatte.
Des Genesenden Kräfte begannen sich sichtlich zu heben. Für ein paar Stunden war ihm erlaubt, das Bett zu verlassen. Eine Menge Geschäftspapicre und Briefschaften hatten sich auf seinem Schreibtisch angehäuft, die der Erledigung harrten. Auch hier leistete ihm Schwester Luise hilfreiche Hand. Sie rechnete und schrieb für ihn, vor allem gab sie dem Bruder in Berlin Nachricht, der anfänglich Tag für' Tag, später zum mindesten zweimal in der Woche über das Ergehen des Patienten unterrichtet sein wollte.
Je hinfälliger und hilfsbedürftiger Weckerling während feiner Krankheit gewesen, desto näher hatte er dem mitleidvollen Herzen seiner Pflegerin gestanden, mit desto größerer Hingebung hatte sie über ihn gewacht. Nun ihm die Gesundheit wiederkehrte, schien der sorgende Ernst aus ihren Zügen gewichen, innerst zufrieden, ja frohgestimmt verrichtete sie all die Dienste, die sein Wohlsein fördern und Behagen um ihn verbreiten sollten.
Wenn sie abends beim traulichen Schein der Lampe las oder schrieb, beschäftigten sich seine Gedanken mit ihr. Er hatte sich nach ihrer Heimat, nach ihrer Familie erkundigt. Aus ihren zögernden Antworten hatte er den richtigen Schluß gezogen, daß ihr derlei Fragen nicht angenehm waren, und er war taktvoll genug, sie zu vermeiden. Ein so schönes Mädchen aus altadligem Haus, waren seine Gedanken, das den Entschluß gefaßt, Diakonisse zu werden, hatte gewiß schon die Tücke des Schicksals erfahren, war durch mancherlei Kämpfe gegangen. Vieles zu misten, was ihr durch Herkommen und Gewöhnung zur zweiten Natur geworden war, mit Selbstverleugnung einem so schweren Beruf zu leben, welch« Seelengröße lag darin beschlossen!
Die Genesung des Gutsherrn schritt weiter voran. Seine volle Aufmerksamkeit für den Wirtschaftsbetrieb ward wieder rege. Wenige Tage vor feiner Erkrankung, erzählte er der Schwester Luise, hatte er sich in einen heftigen Streit mit Kollegen verwickelt gesehen. In einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Bezirksvereins warf man ihm vor, er habe mit viel Geräusch zugunsten


