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Zahlreiche Forstmänner und andere Interessenten im praktischen Vogelschutz unterrichtet: Wanderredner sorgen im gleichen Sinne durch Vorträge für weitere Aufklärung des Volkes. In Bayern, Baden, im Reichslande, in Hessen und Sachsen gibt es jetzt staatliche Kommissionen für Vogelschutz; kurzum, überall ist man in eifriger Tätigkeit.
«. Da lohnt es sich wohl der Mühe, einmal zu untersuchen, ob der Aufwand an Zeit, Arbeit und Geld einen Erfolg aufweist, Mit dein die Natur- und Tierfreunde zufrieden sein können, weil er NN richtigen Verhältnis zu all den Bemühungen steht. Leider Müß hierauf der kritische Beobachter mit „nein" antworten; denn so lange das jetzige Vogelschutzgesetz besteht, oder in der bisherigen Weise gehandhabt wird, sind all die angeführten lobenswerten und notwendigen Bestrebungen nur dazu geeignet, den Vogelfängern die Netze mit Vögeln und die Taschen mit Geld zu füllen, und zwar müheloser, als es von diesen Leuten durch ehrliche Arbeit erworben werden könnte.
IM Winter werden die notleidenden Vögel gefüttert, im Früh- Kr werden ihnen durch große Opfer an Zeit und Geld, durch schaffung und Aushängen von Nistkästen, Anpflanzung besonderer Vogelschutzgehölze usw. Brutstätten hergerichtet. Man sorgt dafür, daß die Tierchen während der Brütezeit nicht gestört Werden, ist empört, wenn eine Hauskatze einen Vogel ergreift oder auch nur einen irgendwo gefundenen toten Vogel angeschleppt bringt, den vielleicht ein tapferer „Spatzenschütze" uiederküallte, aber nicht aufhob. Gern macht man ja die Katzen für die Verminderung der Vogelwelt verantwortlich, ohne genügend zu erwägen, welche anderen Ursachen noch in Betracht kommen.
Nun, eS wäre alles ganz schön und gut, wenn dieser Schutz der nützlichen Vögel während des ganzen Jahres der gleiche bliebe. Das trifft .d(6er nicht zu, sondern je näher der Herbst kommt, um so eifriger rüsten sich die Vogelfänger, und am' 1. Oktober können diese Leute nach dem' Reichsgesetz ungehindert ihr schädliches Gewerbe ausüben. Mit Fallen, Netzen und auf ändere Art und Weise darf dann bis zum 1. März den Vögeln nachgestellt werden, die ja infolge der oben erwähnten Fürsorge während des Frühjahrs und Sommers ganz vorzüglich und massenhaft geraten sind.
Eine solche Vogelschutzmethode, wie sie heute geübt wird, fanin deshalb geradezu atls verkehrt und erst recht als ein Ideal der Vogelsteller bezeichnet werden!!
Mer etwa nur die Läden der Vogelhändler besieht, hat noch nicht den rechten Begriff, welche Unmenge von Singvögeln gefangen werden. Wenn man aber bedenkt, daß nur ein Teil der Männchen zum Verkauf kommt, dagegen die unansehnlicheren Weibchen und die vielen Vögel, deren Federn zu sehr mit Leim beschmiert oder sonstwie beschädigt wurden, einfach „in den Dreck getreten" werden ober, weil sie nicht mehr fliegen können, elend verhungern müssen, so bekommt man ein ganz anderes Bild.
Welch Mitleid erregenden Eindruck machen die armen Vögel, wenn sie, in enge Käfige zusammeimeprestt, in den Läden der Händler stehen, sowie später zur Sommerzeit im glühendsten Sonnenbrände an den Fenstern der Käufer hängen! Oft kennt man die zierlichen und reinlichen Geschöpfe, die sich früher im weiten Himmelsraume ungehindert bewegten, gar nicht wieder, so zerzaust und beschmutzt ist ihr Gefieder. Für wenig Geld ist solch armer Waldvogel zu haben!
Die Vogelfänger und Vogelhändler sagen, daß es nur auf diese Weise manchem möglich sei, Fühlung mit der Natur zu behalten. Nichts ist aber verkehrter als das ; denn weil man für einige Groschen wieder einen anderen Vogel haben kann, so ist es selbstverständlich, daß viele ihm' die notwendige. Pflege nicht io zuteil werden lassen, als wie einem werttiotteren Tiere. Zudem äußert sich hie Natur- und Tierliebe vieler Leute lediglich darin, daß sie einer Augenblicksretzuiig folgend, wohl ein Tier kaufen, wenn es billig angeEwteu wird; jedoch, damit glauben sie dann auch genug getan zu haben und Bringen nachher lieber das Meld ins Wirtshaus, anstatt für einen geräumigen Käfig und gute Wartung zu sorgen. Soll ein Vogel im Zimmer gehalten werden, So schaffe man sich einen Kanarienvogel oder einen anderen, der im läfig zur Welt kam, an und pflege ihn so, wie es sich gehört. Die Sänger in Wald und Feld lasse man aber in Ruhe, der Landend Forstwirtschaft zum Nutzen und den Erholung suchenden Menschen zur Freude.
Ein eigenes Kapitel bildet noch immer der Drossel- oder so- ßenatmte Krammetsvogelsaug. Zwar ist durch die neue Fassung oes Vogelschntzgesetzes int Jahre 1908 der Fang in Schlingen (Dohnen) verboten, aber heimlich soll er trotzdeni fortbestehen. Auch ist es nach dem Jagdgesetze, z. B. in Preußen, wo die Drosseln ÜNM Jagdgeflugel gehören, erlaubt, sie zu schießen oder in Netzen aller Art zu fangen. Tie Meisten Jäger werden es aber als unter threr Würde halten, harmlose Drosseln herunterzuknallen. Zudem lohnt der Schuß auf einen einzigen Vogel nicht. Wird jedoch ui einen Schwarm geschossen, so können viele, trotz der erhaltenen Verletzungen an den Beinen usw. noch ein größeres Stück fliegen, aber nachher nicht wieder aufkommen, sondern sie verhungern elend. Es entstehen also wieder ähnliche Quälereien, als Wie fte durch das Verbot des Schliiigenfangens vermieden werden sollten.
Vielleicht kommt man uns mit dem Einwand, die Drosseln wurden sich zu stark vermehren und dadurch lästig Werden. Bei der Singdrossel trifft das aber in absehbarer Zeit nicht zu, denn sie bleibt tm Walde. Tie jetzt sich häutig in Gärten unangenehm bemerkbar machende Schwarzdrossel oder Amsel wird bei der heutigen Jagdart gar nicht vermindert. Ter § 5 des Reichsvogelschutzgesetzes bestimmt auch ausdrücklich die Anordnung der Verminderung solcher Vögel, die durch massenhaftes Auftreten erheblichen Schaden anrichten. Also für solche Fälle sind schon Vorkehrungen getroffen.
Es müßte aber noch strenge Vorschriften geben, daß nur kundige erwachsene Personen schädliche Vögel töten dürfen. Durchaus verwerflich ist es, wenn schon Kinder den Krähen, Sperlingen usw. auf Schritt und Tritt nachstellen und diese Tiere auf alle mögliche Weise sowie mit den bedenklichsten Mitteln zu töten suchen. Man muß sich ivundern, daß es Gemeindeverwaltungen gibt, die den Schulkindern sogar Prämien für jeden Sperlingskopf zahlen und damit die Grausamkeit heranzieheu und fördern, während es doch die vornehmste Aufgabe der Schule sein soll, derartige Untugenden mit aller Strenge zu bekämpfeil. Die Kinder, die angeblich Spatzen schießen und fangen, zaudern auch meistens Nicht, andere ähnliche Vogel zu töten, nur uM ihre Schießlust zu befriedigen.
Seit einigen Jähren hat die Eisenbahnverwaltung in dankenswerter Weise angeregt, durch Bepflanzung der Bahndämme und -Böschungen geeignete Niststätten für Vögel zu schaffen. Diese erst so freudig begrüßte Maßregel scheint aber, wie die Erfahrung gelehrt hat, auch nicht znM erhofften Ziele zu führen, weil viele Vögel nach Berichten von Bahnbeamten durch die in rasender Fahrt dahinstürmeuden Schnellzugslokomotiven getötet werden. Es ist 'ja leicht erklärlich, daß beim Herannahen eines Zuges, besonders wenn gerade aus den Zylindern Dampf abgelassen wirb, die in der Nähe befindlichen Vögel erschreckt und verwirrt auffliegen und dann zu Schaden kommen.
Zur weiteren Verminderung der Vögel tragen in großem Maßstabe auch die strahlenden Leuchttürme bei, gegen welche die Bogel anrennen oder um welche sie so lange Herumfliegen, bis sie ins Meer stürzen. Ferner namentlich die oberirdischen Leitungen der Ueberlandzentralen und dem elektrischen Starkströme. Es ist auffallend-daß z. B. in den westlichen Gebirgsgegenden. Wo vielfach der Felsenboden erst mit Dynamit gesprengt werden muß um die Kabel einsenken zu können, solche Starkstromfernleitungen unterirdisch gelegt werden, daß man hingegen in den flachen und sandigen Gegenden Deutschlands, Wo das Eingraben nur ganz geringe Kosten machen würde, die nicht isolierten Drähte meilenweit an Masten über der Erde leitet. Vielleicht wird die letztere Methode verworfen werden, wenn man erst genügend erkannt hat, Wie gefährlich solche Leitungen auch den Luftschiffen und Flugzeugen werden können, ganz besonders bei Notlandungen in trübem Detter oder des Nachts, und weil doch vorwiegend ebene Gegenden zum Landen ausgewählt werben. — Auch an den gewöhnlichen Telephon- und Telegraphendrähten stößt sich mancher Vogel den Schädel ein oder zerbricht den Flügel und wird bann von irgendeinem Raubtier erwischt.
Es gibt also genug Faktoren, die für Verminderung der nützlichen Vögel sorgen, so daß die Menschen sich wirklich nicht an diesem Vernichtungswerk so hervorragend zu beteiligen brauchen, wie es bis jetzt geschieht. Zudem haben die Vögel, welche den erwähnten Naturgewalten zum Opfer fallen, meist einen leichteren Tod und weniger Leiden zu erdulden, als wenn fie in Menschenhände geraten und dann durch robe Behandlung sowie mangelhafte Unterkunft und Pflege langsam bahinsiechen.
Wie sind nun diese schlimmen Zustände zu bessern? Am gründlichsten wäre das Nebel zweifellos beseitigt:
1. wenn im ganzen Reiche der Vogelschutz auf das gan^e Jahr ausgedehnt und nicht allein das Fangen und Feilbieten, sondern auch das Halten einheimischer Singvögel verboten oder hoch besteuert würbe. Dann hätten die Vogelfänger feinen Absatz für ihre Opfer und würben sich schon von selber eine andere Beschäftigung suchen;
2. wenn alle Starkstromleitungen der Ueberlandzentralen unterirdisch gelegt würben;
3. wenn oben um die Leuchttürme herum freitragende, rechen- artige Sitzgerüste angebracht würden, damit die erschöpften Vogel einen Halt finden;
4. wenn die Drosseln überall aus der Liste des Jagdgeflügels gestrichen würden und ihnen der für alle anderen Singvögel gewährte Schutz zuteil Wirb;
5. wenn während des ganzen Jahres die Einfuhr aller der Vögel aus dem Auslande verboten würde, die auch in Deutschland nisten und hier als nützlich unter dem Schutze des Gesetzes stehen;
6. wenn das Verbot des Fangens mit Leim auf alle Vögel ausgedehnt würbe.
Dieses wäre das Ziel, Welches stets fest im Auge behalten werden muß. Da dessen Erreichung aber noch in ziemlich weiter Ferne liegt, so wäre inzwischen mit Entschiedenheit danach zu streben: ,
a) daß in allen deutschen Bundesstaaten und in allen Regierungsbezirken Gebrauch von der Ermächtigung des Reichs- Vogelschutzgesetzes gemacht wird, weitergehende und schärfers


