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her Landgraf ernennt, wohnt hier. Er ist für das Polizei- und Steuerwesen verantwortlich, er leitet das Stadtgericht, zu dem außer ihm noch '6 Schöffen gehören, er überbrachte die Beschlüsse des Rats und der Gemeinde und greift gebietend und verbietend
davon frei unter den da zeige»/ Die große
Bürger aber, den die Wahl traf, mußte das Amt Nur die Kanzlei in Gießen konnte auf Bitte hin ihn geben und sie gab selten frei. Es sind uns noch Stadtgerichts-Akten solche Bittschriften enthalten, die daß das Burgmeisteranit damals wenig begehrt war.
hier ein. Er ist eine gewichtige Persönlichkeit, dessen Urteil in irgendwie bedeutenderen Angelegenheiten selbst der Pfarrer nicht einzuholen versäumt. Auch die benachbarten Dörfer Lang-Göns, Leihgestern, Staufenberg hatten solche Schultheiße. Sie waren dem Oberschultheiß untergeordnet, der in Gießen wohnte und auch Amtsschultheiß hieß. An der Spitze der Gemeinde steht der Burgmeister, auch Oberburgmeister (doch seltener) genannt. Es ist alle Jahre ein anderer. Der Burgmeister des vorhergehenden Jahres bestimmt ihn, doch ist er an die alte Ordnung gebunden, ihn der Zahl der Schöffen zu entnehmen. Auch für das Dorf Lindes, das nur kirchlich mit Großen-Linden zusammengehört, läßt sich in dem Protocollum des Pfarrers Weigel die jährliche Wahl des Burgmeisters durch seinen Vorgänger nachweisen. Es wäre des Nachforschens wert, ob _baS so im ganzen Lande war. Jeder annehmem
Abhängigkeit von pben und die Verantwortung gegen unten haben wohl das Meiste dazu getan. Uebrigens war es mit denr Amte eines Kastenmeisters der Kirche und eines Kirchcuseniors ebenso. Der Burgmeistcr leitete den Rat, der aus 12 Personen bestand, Ratsverwandten geheißen; 6 von ihnen waren zugleich Schöffen. Diese uns eigentümlich scheinende Zusammensetzung erinnert noch an die Zeit, da jede Gemeinde die Rechtspflege selbst ausubte. . Der Rat entschied in fast allen Gemeindeangelegen- Heiken, er stellte die beiden Weinmeister, den Kuhhirt, den Büttel, den Säuhirt an, sorgte fiir Unterhaltung der städtischen Gebäude, des Rathauses, des Brauhauses, der beiden Backhäuser, des Narrenhauses, der Tore, er stellte die Wächter auf dem Turm der Kirche an, die nach Feuer und heranziehenden Feinden ausschauen mußten,- er verteilte die zum Bauen notwendigen Fuhren unter die einzelnen Bürger, er unterhielt die Gassen der Stadt, Wege und Stege draußen zu bessern war Pflicht der Forenses. Doch war der Rat in bestimmten Angelegenheiten von der Entscheidung der Gemeinde selbst, d. h. von der Gesamtheit der Ortsburger, abhängig, die auf ein Glockenzeichen hin zum Rathause oder unter die dabei stehende Linde gerufen wurde.
Ich habe vorhin das Narrenhaus genannt. Es diente zur Unterbringung der Wahnsinnigen, der Verrückten, oder wie Weigel sie nennt, derer, die verirrt waren und auch zuM zeitweiligen Gewahrsam von Gefangenen. Weigels Protokoll gibt freilich keinen Aufschluß darüber, wie sie in demselben gepflegt und gehalten,- aber es ineldet dafür Beispiele, wie man in Klein-Linden und in Lützellinden mit ihnen umging. Man legte sie, wenn sie gemeingefährlich waren, wie Hunde an die. Kette. In Klein- Linden hat sich! auf irgend eine Weise einmal eine solche Person losgemacht, das Haus angezündet, und so eine Feuersbrunst veranlaßt, die 4 Gebäude in Asche legte und ist dann in die Lahn gesprungen, dem armen Leben ein Ende zu.machen. In Lützellinden ist, abgesehen vom Brande, dasselbe vorgekommen. Man hat vor einem Jahre in den Zeitungen gelesen, wie in Bayern ein Bauer dieses Anlegen an die Kette an seiner idiotischen Tochter vollbracht hat. Hier haben wir einen jahrhundertalten Brauch. Nur das wundert mich, daß der Pfarrer Weigel in seinem Protokoll den Brauch ohne Verdammung mitteilt, wohl ein Beweis,- daß sein Enipfinden in diesem Punkte auch nicht höher stauch als das der Menschen, in deren Mitte er lebte.
Großen-Linden besaß manche Gerechtsamen. Darum war es nicht leicht als Burger ausgenommen zu werden. Man gab nur solchen „Ausländern" dieses Recht, die 200 fl. Wert an Besitz mitbrachten, daneben 15 fl. Kammergeld dem Landgrafen und ebensoviel in die .Gemeindekasse bezahlten, und endlich einen ledernen Eimer für Löschzwecke bei ausbrechendem Feuer auf das Rathaus lieferten. Für die Einheimischen bedeutete die Heirat an sich die Aufnahme in die Bürgerschaft. Doch mußte der Ehegatte alsbald nach der Trauung auf das Rathaus kommen und sich durch den Schultheißen in Eid und Pflicht nehmen lassen/ außerdem 9 thornes in die Gemeindekasse zahlen.
Eine von mir wieder aufgefundene Stadtordnung von 1641/ die von der Regierung ausgegangen ist, und die viermal im Jahr- unter der Linde beim Rathause verlesen werden mußte, nachdem die Gemeinde vorher durch das Läuten mit einer bestimmten Glocke dahin bestellt war, regelte das Zusammenleben der einzelnen. Jeder in der Gemeinde hatte bei dem Verlesen bei Strafe zu erscheinen. Schon der 1. Paragraph zeigt, wie die Obrigkeit darauf ausgeht, die Ordnuug scharf durchzuführen. Er heißt: Was Burgmeister und andere Burger sehen oder hören, das strafbar ist, soll am Gericht angezcigt werden bei Strafe der höchsten Buß. Er macht also den einen Burger zum Aufpasser des andern und legt so den .Grund einerseits zu dem bis in unser Jahrhundert nachweisbaren Brauche, haß bei Schlägereien usw, Alles rennet und flüchtet, um nicht in Zeugenschaft verwickelt zu werden, -anderseits zu Mißtrauen untereinander und zu mancher hinterlistigen Anzeige. Es kann hier nicht der Ort sein, die
fern: Glück, denn sonst wüßten wir, vom Großen-Lindmer Volksleben vor 250 Jahren nicht sehr viel.
Neben dem Protocollum nenne ich als Material die Akten der hiesigen Stadtgerichtslade, die mit vielen und sehr großen Lücken von 1650—1780 reichen. N. a. ist von diesen die wertvolle Stadtordnung von 1671 zu nennen, dann ist weiter art» zusühren das Grundbuch der Gemeinde Großen-Linden, das etwa Um 1700 angelegt worden ist, endlich das reiche Kirchenarchiv Hierselbst, das, noch unausgesch!öpft, manches für die Kultur- und Ortsgeschichte Großen-Lindens Wichtige enthält.
Ich führe Sie in eine weit entlegene Zeit zurück. Eben ist der 30jährige Krieg vorüber. Großen-Linden ist in ihin einige Male geplündert und ausgeraubt worden, es hat drückende lange Einqartierungen hinter sich, die Pest, das .große Sterben, hat in einem Jahre, 1636, ungefähr den 10. Teil seiner Bevölkerung weggerafft. Aber im Vergleich zu andern mitteldeutschen Orten, wie denerr Thüringens, ist es noch verhältnismäßig gut weggekommen, kein Brand hat große Verheerungen angerichtet, die öffentlichen Gebäude der Gemeinde, wie die Kirche, die Pfarrhäuser, das Rathaus und die adeligen. Häuser, das der Junker von Rodenhausen und das der Linden-Schlaune sind erhalten geblieben. Freilich Zucht und Ordnung haben einen argen Stoß erlitten. Es wird viel gestohlen, sowohl Früchte des Feldes als auch Geld in den Häusern. Es ist des Saufens und wüsten Wesens viel in den Häusern und unter den Linden, von andern Dingen tzu schweigen. Großen-Linden hat viel von seinem früheren Wohlstände eingebüßt. Aber nun nach Beendigung der, langen schweren Zeit beginnen Zucht und Ordnung langsam wieder zu erstarken und das wirtschaftliche Leben sich zu heben.
Der Ort war im 16. Jahrhundert zur Stadt erhoben worden. Er hatte ein eigenes Stadtgericht, dessen noch vorhandenes Siegel in einem halb deutschen, halb spanischen Schilde einen dick belaubten Baum, wohl eine Linde, zeigt (nach' der unser Ort ja genannt ist) und dessen Lade mit der Jahreszahl 1629 samt den Gerichtsakten von mir wieder aufgefunden worden ist.
Aber trotzdem war der Ort klein. Er zählte im Jahre 1669 434 Einwohner. Wall und Graben zäunten ihn ein, der Wall war mit undurchdringlichem Dickicht von Buchen, Eichen und Dornen bewachsen. An den von auswärts einmündenden Wegen waren hölzerne Tore angebracht. Die große von Frankfurt nach. Kassel führende Heerstraße führte an ihm vorbei, nicht durch ihn hin. Auf ihr war viel Gesindel und besonders im Sommer, wenn die Kaufleute mit ihren Waren auf ihr zur Frankfurter Messe fuhren, kamen die Bettler und Bedürftigen oft Don weither an die Straße. Die damalige Anschauung, daß der Anschluß an den Verkehr der Welt einen Schaden, keinen Vorteil bedeutet, ist ja in dem so lange weltfremden Vogelsbcrge selbst heute noch nicht ganz überwunden, und mir noch vor 20 Jahren oft be- bcgegnet.
Die Stadt 'hatte wenig Häuser, etwa 115 nach dem Grundbuche von 1700. Sie waren, abgesehen von den öffentlichen .Gelände» und den Häusern der Vornehmen, mit Stroh gedeckt und auf einer wenig über der Erjde reichenden Mauer aus Kalksteinen aus Fachwerk errichtet, Wohnhaus, Viehstall und Scheuer, jedes für sich. Groß war die Furcht vor Bränden, die in der Tat selten auf ein einziges 'Haus beschränkt blieben. Sie kommt in ntanchen Absätzen der Stadt-Ordnung von 1641 zum Ausdruck, so in der Bestimmung, daß jeder Bürger einen ledernen Eimer ins Rathaus bei seiner Annahme zu liefern hat, daß niemand mit einer Strohfackel über die Straße gehen darf und daß es verboten ist, in den Scheuern Tabak zu trinken; Sehr zahlreich sind die Kollekten, die für Brandbeschätzigte in der Nähe und Ferne erhoben werden, und häufig ziehen solche Leute selbst im Orte herum/ Frucht und Gaben zu heischen.
Tie Stadt hat wenige Gassen (keine Straßen), die Psarr- aasse, die Obergasse und Untergasse, die Zeilgasse (wohl die heutige Junkergasse), die Bewohner sind fast durchweg Bauern. Nur ein Schlosser und Färber, jeder mit wenigen Gesellen und Lehrlingen wohnen unter ihnen. Selbst der Pfarrer, der Diakonus, der Schultheiß, der Lehrer — alle sind Bauern und beziehen den größten Teil des Einkommens von den ihnen überwiesenen Gütern. Die Dreifelderwirtschaft steht in Blüte. Mit kluger Vorsicht aber hat man jedes von den 3 Feldern in 2 Teile zerlegt, die in entgegengesetzter Seite liegen. Das soll, wie man heute zuweilen noch hören kann, des Hagelwetters halber geschehen sein, das in der Regel nur einen kleineren Komplex trifft und den anderen verschont. Was man zum Leben brauchte, erzeugte man selbst, und es sind wohl nur des Pfarrers Töchter gewesen, die nach Weigels Antzeichnungen sich Wämser — darin wieder ganz modern — vom Schneider in der nahe gelegenen Stadt Gießen anmessen und anfertigen ließen und das Geschäft, wie damals üblich, damit begannen, daß sie des Schneiders Buben ein Bißlein Speck und ein paar Kräpflein mitbrachten. So war .Großen- Linden eine Stadt itrtb doch im Grunde nur ein Dorf. Und ich denke, daß gerade dieser Umstand den alten Akten, die ich' meiner Schilderung zugrunde lege, Interesse gibt. Ist doch das Dorfleben dieser Zeit etwas sehr wenig Bekanntes.
Der Ort stand unter .der Herrschaft des Hess, Landgrafen/ der durch seine Kanzlei in Gießen ein strenges, aber auch patriarcha- lisches Regiment führt. Ein Unterbeamte, der Schultheiß, den


