Ausgabe 
23.1.1911
 
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Wir machen zunächst einen Gemarkungsgrenzgang an der Kand des von Kaiser Maximilian zu Augsburg am 12. Sep­tember 1518 bestätigten Erbbrudervertrags von 1517, in dem die Brüder Philipp, Diether und Johann von Ysenburg, Grafen zu Büdingen, sich dahin verabreden, daß Burg, Stadt,und Stadb- dezirk gemeinschaftlich von ihnen besessen werden sollen. Die Grenze des Burgfriedens wird darin also beschrieben:

Erstlich, geet derselb Burckfrid auß vnd an wie hernach volgt. Anfengclichen von. der vndersten schmitten. den nechsten vor den: Jegersgrundt, den: alten wolsfzaun zu vnnd hinder dem wolffzaun. vor dem Wald zum schlurckcrshiemelrerch zu, vor dem wald furt hinauf; bis zum heiligen stockh, der auf der straffen vor der reffen steet. dieselben straffen herein, bis auf die holn, die von Vanhusen herausgcet. Darnach den weeg herein, biß auf den steinen heilgcnstockh, bet; dem hellerpaum. vnd dorn heilgenstockh den nechsten auf die Lorbach, von dann auf die lantwcr am hasenschnap. von derselben lantwer den nechsten vber die bach, die fernen genant, zu der Brucken, vnder dem Eichelberg, von derselben Brnken, die wolf hinauf bis an die weid, die Eyfellerbach genant dieselb weid hinaus, bis auf den hindersten weißen graben, den weißen graben herein bis aus die kelberbach, darnach die kelberbach. denselben wysengrundt herauf, bis sür den wald, da der phodt von büdüngen gen Bintzensassen geet. für das Eychhornsloch, von dem Eychhornsloch bis auf das höchst auf den weingartsberg bet; weinhawsen heilgenstockh. vor dem Wald, darnach von; heilgenstockh den stoppelsgrundt herem hin­der der großen steinkauttm vnd den weg der gen Rinderbigen geet hinaus, bis der vndersten schmittien gleich, vom selben weg den nechsten zu der vndersten schmitten zu."

Vergleichen wir den Verlauf der heutigen Gemarkungs'grenze Mit der eben gehörten Beschreibung der Grenzen des Burg­friedens und beginnen wir mitder untersten Schmitten", die ich, bis zum Gegenbeweis für den heutigenHammer" halte, so ging die Burgfriedcnsgrenze von da ausvor bent Jägersgrnnl/ (deut heutigen Jägertal) her nach dem alten Wolfzaun und hinter demselben her vor dein Wald biszum Schluchrshimmelreich"*) Und weiter vor bent Walde hinauf bis zum Heiligenstock, der aus der Straßevor der Reffen" steht. Wir erkennen hier un­schwer das Zusammenfällen der Grenze des heutigen Stadt­gebiets mit der des Büdinger Waldes bis zum Schnittpunkt der Reffenstraße mit dem Hain-Gründauer Weg oberhalb des Tunnelportals, d. h. dem Punkt, an dem die Gemarkungen Bü­dingen und Vonhausen mit dein Büdinger Wald znsammen- stoßen. Von da zog die Greitze genau wie heute auf der Reffen­straße weiter bis zum Vonhäuser Hohlweg und diesem folgenb, die Gemarkung Lorbach zur Linken lassend, bis auf' den steinernen Heiligenstockbei dem Hellerbaum". Dieser Stock stand an der Kreuzung des Vonhäuser Wegs mit dem vonder Luxweide" oberhalb der steinernen Bogendrücke aus der Gelnhänftr Straße nach Lorbach hinüber sührenden Feldweg. Noch jetzt heißt man es dortam Helleracker". Von da ging die Grenzean der Nachtweide" hinunter auf dem nächsten Weg zur Lorbach Und diese hinab; von der Lorbach aber aufdie Landwehr am Hasenschnapp". Ich glaube di cs en Punkt dort annehmen zu müssen, wo sich die Gerichte Ortenberg und Büdingen schieden, d. h. an der Düdelsheimer Gemarkungsgrenze. Hasenschnapp bedeutet soviel wie Hasenfang, eine Bezeichnuitg, die heute noch in der Aulendiebacher Gemarkung am Rohrbacher Wald vorkommt. Beim CalbachBüdinger Kirchweg, der durch die Harbeck führt, heißt! es noch heuteam Schnapp". Dann folgt die Grenze offenbar einer alten Landwehr, die von der Harbeck quer burch bett Bü­dinger Wiesengrund hinüber nach der Mündung der Wolf zog Und diese hinauf ander Eichelbrücke" vorbei, zu der noch heute gemeinsam besesseneit alten Weide jetzt Feld- und Wiesen­bezirk der Gemeinden Büdingen, Wolf und Büches,der Effolder­bach"; ging alsdann diese hinauf bis auf den hinterstett weißen Graben (wo weißer Stubensand gegraben wurde) und diesen hinunter bisauf die Kälberbach", folgte dieser im Wiesengrund auswärts bis zum Schnittpunkt des BüdingenBindsächser Fuß­pfads mit der Kälberbach unterhalbdes Sandborns" amEckerts- Wäldchen"; zog sodanndas Eichhornsloch" hinauf bis zur Hin­teren Pfaffenwaldsgrenze und dieser solgend zum Eintritt des Michelauer .Fußwegs in den Büdinger Markwald. Die Grenz- beschreibung sagt:Bis auf das Höchst auf dem Wingertsberg bei WeinhausenHeiligenstock vor dem Wald". Dieser Stock stand also etwa da, wo heute Iblte uns allen bekannte Ruhebank steht. Dann zog die Grenze denStöppels-" heuteStopperts- grund" genannt hereinhinter der großen Steinkauten" (bett heutigen Steinbrüchen) her bis auf den Weg nach MnderMgen, diesen hinauf bis deruntersten Schmitten" gegenüber und von da unmittelbar auf diese zn, womit wir am Ausgangspunkt an­gelangt sind.

Diese Grenzbeschreibung des Burgfriedens von 1518 deckt sich, von drei Abweichungen abgesehen, völlig mit der heutigen Gemarkungsgrenze unserer Stadt, gilt also zweifelsohne auch für die Zeit der Regierung des Grafen Wolfgang Ernst. Die erste

*) Das Galgcnfeld vor dem Büdinger Wald wird das Himmel­reich gewesen fein, wo der arme Schlucker durch den Strick des Lenkers in den Htmmel kam.

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Abweichung ergibt sich int MnderMger Tal oberhalb des Hammers, die zweite wahrscheinlich im Büdinger Wiesengrund nach Düdels­heim zu und die dritte beim Sandhof an der Pferdsbacher Ge­markungsgrenze. Es würde den Rahmen meines Vortrags über­schreiten, wenn ich darauf näher eingehen wollte.

Wir gelangen jetzt zu einer kurzen Betrachtung der Einteilung, inneren Begrenzung und Benennung des Gemarkungsgebiets.. Jede Gemarkung Hessens zerfällt zunächst in Fluren, die keinen! Namen, sondern nur Nummerit führen, jede Flur in Gewanne, die stets ihre besonderen Namen haben und jede Gewann in sort- lausend! nummerierte Einzelgrundstücke, die wiederum nach der Ge­wann benannt sind. Fluren als rein trigonometrisch-geometrischer! Begriff sind erst eine Schöpfung der Hessischen Katastergesetzgebung von 1824. Die Instruktion für die Begrenzung der Gemarkungen, Fluren, Gewann und Parzellen zum Behuf der KatasteroperationenI vom 22. Juli 1824 besitzt den orts- und» kulturgeschichtlich un­schätzbaren Vorzug, daß fie sich in ihren Ausführungsbestimmungen! auf das engste an den Besitzstand und die vorhandenen natürlichen und die Gewanngrenzen anschloß, das geschichtlich Ueberliesert« demnach sorgfältig bewahrte und erhielt. Im Gegensatz hierzu! 6 efeiligen unsere heutigen Feldbereinigungen grundsätzlich all«! alten Eigentums- und Gewanngrenzen und statt der natürlichen! Grenzen herrscht das Lineal. Von Grund aus verschwindet, was sich in iy2 Jahrtausenden auf der ersten Kulturarbeit unsereck Altvordern im Laufe der Jahrhunderte ortsgeschichtlich so wundervoll aufgebaut und so wunderbar erhalten hat. Es gab auch schon früher Fluren und die alten Acker- und Meßbücher hießen wohl auch Flurbücher. Man verstand jedoch unter Flur entweder die ganze bebaute Feldgemarkungi teils mit, teils ohne die Wiesen int Gegensatz zum Wald, oder! nur einen Teil der Feldgemarkung gleichbedeutend mit der im! Zwange der Dreifelderwirtschaft stehenden Fläche der Gemarkung, wobei das ganze unter dem Pfluge steheiche Ackerfeld in das Sommer-, das Winter- und das Weide- ober Brachfeld zerfiel. So lautet ein Eintrag im Ackerbtich von 1628:Flörlicher Pflicht (d. h. Flurpacht) gießt ein Jahr Korn (d. i. die Winterfrucht), das zweite Jahr Hafer (die Sommerfrucht), das dritte Jahr liegets brach." Diese Einteilung in drei Felder erhielt sich in dm meisten Gemarkungen bis in die neueste Zeit, so in Düdelsheim und Rohrbach, wo sie übereinstimmeitd das Unterfeld, das Oberfeld und das Hinterfeld hießm. Erst die Felbbereinig-t uttgen haben auch mit dieser uralten, landwirtschaftlich allerdings durch die freie Fruchtwechselwirtschaft und bett Maschinenbetrieb völlig veralteten, vielfach schon lange nicht mehr beobachteten Einrichtung aufgeräumt. Auch in unserer Gemarkung herrschte die reine Dreifelderwirtschaft. Nach dem Ackerbuch von 1628 ver­teilte sich der gesamte herrschaftliche Grundbesitz an Aeckern auf 1. das Schafhofsfeld, 2. das Pfarrfeld und 3. das Lippertsfeld. Das waren zwar zunächst nicht 3 abgeschlossene Felder, son­dern nur Sammelnamen für die zum Schafhof und Lippertsfeld ge­hörigen herrschaftlichen Grundstücke, die größtenteils in Selbst­verwaltung standen, während die den Pfarrhof bildenden, lange Zeit dem Pfarrherrn im Großendorf in Pacht gegeben warm« Denn unterm Schashossfeld werden auch Aecker in der Effolderbach, uuterin Pfarrfeld solche an der Kleibscheibe und unterm Lipperts- felb Aecker in der Kälberbach genannt. Trotzdem glaube ich, daß die drei Felder durch das Schafhofsfeld, das Lippertsfeld und das Pfarrfeld, das größtenteils im Eichelberg und in der Winter­hall lag, gmügcnd klar bezeichnet sind. Die Salzbach im Salinen­grund, und der Seemenbach im Wiesengrund, schieben offenback die 3 Felber. Nach dem Besitzstand gliederte sich unsere Feld- gemarkung vor 300 Jahren Noch mehr wie heute. Neben bem herrschaftlichen Besitz, bei1 über 1200 Morgen an Ackerlanb um­faßte, traten die Lehengüter der Menburgischen Vasallen, die als Durglehm verliehen warm, und später wieder an die Herrschaft zurückfielen, sodann das Kirchenbau- und Präsenzgut und schließlich der schon damals beträchtliche Besitz der Ausmärker, so daß auf ben bäuerlichen Grundbesitz der Jnmärker kaum die Hälfte der Ge­markung entfiel. Die verschiedenen Güterkomplexe und Einzel- grimdstücke lagen in buntem Gemenge und wechselten oft den Besitzer. Hüusige Teilungen brachtm innerhalb der Gewanne! nicht feiten Verschiebungen und Aenderungen der Grundstlicks- grenzen. Die Gewanugrenzen und Gewannnamen haben sich gleichwohl gut erhalten. Manche Benennungen freilich sind aus dm Karte» und Grundbüchern verschwunden, leben aber bei der Bwölkerung weiter, andere haben sich im Bolksmunde um- und neugebildet. Dafür hier ein paar Beispiele: Verschwundene Ge- wannamm sind: am Amtshaus, an den Aspmhecken, der Attig- acker, auf der Herrnbeuuen, die Dippelngasse, im Drimppen Dretsch, an der Himmelweid, bei Schluckershimmelreich, bei der guten Leutehaus, der Hühnergarten im Hain, beim Krailbanm, am Hopfmberg usw. Neu entstanden sind: Auf der Eiskante, die m. A. n. Eisenkaufe heißen müßte, da das ganze Feld dort voll Eisensteinen liegt und hier zweifellos einmal nach Eisen ge­schürft worden ist, ferner die Treppenäcker, am Grünewald, der Hirschgrabm, am Eichenköpfchen bei der Papiermühle u. a. m. Erhalten haben sich, obwohl urkundlich bis jetzt von mir nicht nachweisbar, die iebenfalls uralten Benennungen: am Molkenborn, am Blutborn, am Eichelborn, am Kreisborn u. a. m. lieber die Umbildung eines Gewannamens ein Beispiel: oberhalb der tiefen! I Krähen an der Keymbergstraße, tzie auch die Christinenhöfer odK