316
ziehe». In früheren Zeiten wär der Mgang zur Universität! dem Ermessen der Schüler vder ihrer Angehörigen freigestellt. Es konnte Vorkommen, daß ein Tertianer die Universität bezog. Die unterste Fakultät der früheren Universitäten, die Artistenfakultät, ans der sich die philosophische entwickelt hat, konnte nicht die schalmäßige Zucht und nicht den schulmäßigen Unterricht entbehren. Pädagogien, d. h. Vorbildimgsanstalten wurden an manchen Orten für ganz unvorbereitete Knaben errichtet: sie waren Anstalten der Universitäten und haben sich an einigen Universitäten bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Die Lehrer hatten kein Zwangmittel, die Unreifen auf den Schulen festzu- halten. Und die Prüfung, die der Neuling an der Universitär äbzulegen hatte, war auch fast nur Spiegelfechterei: so ivar der Zustrom zu den Universitäten übergroß. Die Prüfung, deren Einführung im Jahre 1787 dem preußischen Oberschulkollegium vorgeschlageu wurde, sollte auch dazu beitragen, die für Staat und Gesellschaft bedenkliche Gefahr des studierten Proletariats zu mindern. Am 7. Dezember 1787 reichte der Kanzler der Universität Halle, von Hoffmann, geleitet von der Erwägung, „daß sich unter den jüngeren Leuten, welche die Universitäten beziehen, beständig eine nicht geringe Anzahl von solchen Subjekten befindet, die nicht allein in bat behden sogenannten gelehrtes Sprachen, sondern auch in den übrigen noch wichtigeren Vor- kenntnissen, die sie von den Schulen mitbringen sollten, so unwissend sind, daß ihre Unwissenheit bald Mitleiden und bald Widerwillen erregen muß," den Vorschlag ein, daß an jeder Universität ein Prüfungsausschuß eingesetzt ivcrde. Seine Aufgabe sollte sein, „alle neuankommende Landeskinder, so die Jmma- trtculation verlangten, über die Schul-Studien, die sie mitbrächten, öffentlich zu prüfen, und diejenigen, welche allzu unwissend in den auf der Universität nötigen Vorkeimtnissen befunden würden, zur Schule vder zu ihren Eltern zurückzuweisen." Falls ein Schulrektor einem Schüler, den er nach Wissen und Gewissen: „für zu schwach in Fähigkeiten oder an Kenntnissen" hielt, „ein veyfälliges Testimonium" beim Abgang auf die Universität erteilte, so sollte ihm „Suspension" oder gar „Remotion" angedroht werden. Von Hoffmanns Vorschlag wurde schon nenn Tage nach der Einreichung vom Oberschnlkollegium an die Uni- versitäten Halle, Frankfurt und Königsberg und eine Reihe „erfahrener Pädagogen und Schulmänner" zu gutachtlicher dleußerung versandt. Von den Gutachten wollen wir das von Franks n r t| anführen, das am 10. Januar 1788 abgegeben wurde und dahin ging, „daß die Verminderung der unwissenden und zum Studieren untüchtigen Subjekte auf Universitäten lediglich durch eine genaue und scharfe Prüfung auf der Schule vor ihrer Entlassung müsse bewirkt werden." Das Gutachten erklärte sich gegen eine Prüfung der Universität, „es würde sich nämlich nicht ausfindig ntachen lassen, was mit denjenigen anzufangen oder wie diejenigen zu behandeln wärm, von denen nach angestellter Prüfung erhellet, daß sie entweder gar kein Geschick zum Studieren, haben oder auf den Schulen versauert worden oder aus Trägheit und jugendlichem Leichtsinn geringe Progressen in den Schulwissenschaften gemacht haben." Am 23. Dezember 1788 wurden die von Gedike ausgearbeiteten Prüfungsreglements erlassen, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vorsahen: die mündliche „in Gegenwart nicht nur der Ephoren und Scholarchen, sondern auch eines Abgeordneten des Provinzial-Schulkollegiums," und bestimmten, daß nach Maßgabe der Prüfungen für jeden Abiturienten ein Zeugnis entweder der Reife oder der Unreife ausgefertigt werde. „Erhält er das letztere, so muß es die Anzeige enthalten, „ob der unreif befundene Jüngling demungeachtet die Universität und welche bezogen, oder ob er sich dadurch bewogen gefunden, mm noch länger auf der Schule zu bleiben." Also eine völlige Unmöglichkeit gab es auch jetzt noch nicht für den Unreifen, die Universität zu besuchen; freilich wurde ausdrücklich verordnet, „daß nur diejenigen Jünglinge ein öffentliches Sti- pendium oder anderweitiges Beneficium auf der Universität erhalten und genießen können, welche das Zeugnis der Reife erhalten." In Berlin fand die erste Reifeprüfung am 17. Februar 1789 im Joachimsthalschen Gymnasium statt. Die weitere Entwicklung führte zu einem neuen Entwurf im Jahre 1805. Doch erst 1812 wurde das Zeugnis der Reife eine notwendige Bedingung, »1)116 deren Erfüllung kein Student zu einer Prüfung zngelassen wurde.
Vermischtes.
* Unverhälinismäßig niedrig. Was bedeutet das? In einem Zeitungsbericht über ine Theaterverhältnisse einer größeren Stadt war zu lesen: „Die Eintrittspreise sind hier Unverhältnismäßig niedrig." Das mißfiel einem Leser. Er bat daher die Schriftleitung der Zeitung um Auskunft, ob das richtig sei. Dabei sprach er selbst seine Meinung folgendermaßen aus: „Was soll da die Negation (Verneinung)? Es ist doch dasselbe wie: „Der Preis ist verhältnismäßig niedrig", nur etwas gesteigert." Die Schriftleitung ivar anderer Ansicht. Sie meinte, die beiden Redensarten seien weit davon entfernt, ziemlich dasselbe zu sagen; es bestehe vielmehr ein wesentlicher Unterschied Mischen ihnen. Sie schreibt: Die erstere besagt: „Der Preis
ist niedriger, als nach den obwaltenden Verhältnissen (UmstaiidM erwartet werden kann"; die zweite: „Der Preis ist niedrig-, und zwar so, wie es die obwaltenden Umstände bedingen." —- Wer hat nun recht? Der kritische Leser war auf der richtigen Fährte, als er sagte, unverhältnismäßig niedrig sei „etwas gen steigert" int Vergleich mit „Verhältnismäßig niedrig". Mer wenn er das erkannte, so dttrfte er die „Negation", die in un- steckt, nicht für überflüssig erklären. Der Schriftleiter hat nicht er-! kannt, wenigstens nicht zum Ausdruck gebracht, daß das Wort „verhältnismäßig" — „relativ" sagte man früher — nebert Eigenschafts- und Umstandswörtern, ebenso bei unbestimmten ZaW Wörtern wie viel, wenig, eins Einschränkung bedeutet. So W es aber. Ein verhältnismäßig niedriger Preis kann cm sich —< „absolut" sagen die Freunde der Fremdwörter — noch ziemlich hoch sein; wer sich verhältnismäßig wohl befindet, befindet sich oft noch lange nicht wohl, und wer verhältnismäßig wenig geetbh hat, kann doch ein ganz hübsches Sümmchen geerbt haben. Ergebnis: In Verbindungen wie die vorliegende bedeutet ,,vev- hältnismäßig" eine Einschränkung, „unverhältnismäßig" eins Steigerung; jenes kann man oft durch ziemlich, dieses durch seht! oder zu ersetzen. — Hoffentlich erscheint nun diese Anseinander- setzimg dem Leser nur verhältnismäßig, nicht unverhältnismäßig lang.
* Allerlei heiter e The alerer inner ung en erzählt Angelo Neumann im jüngsten, dem Deutscher Theater i» Prag geividmeten Heft der österreichischen Musikzeitschrift „Der Merkur". Ta lesen wir: „Ein Kapellmeister der Wiener Hofoper, der ebenso wegen seiner Tüchtigkeit wie wegen seiner ewigen Geldnöte bekannt war, leitete eines Tages eine Probe zum „Propheten". Bei einer Stelle, die nicht gut ging, .klopfte er zu wiederholten Malen ab, bis das Orchester anfing, ungeduldig zu werden, „Ja, meine Herren," rief der Dirigent, „das nutzt ja nichts, wir müssen die Stelle üben, bis sie tadellos geht. Das bin ich Meyer- beer schuldig." Da erhob sich Richard Levi (der bekannte Hornist) im Orchester und rief: „Aber, lieber Freund, warum mußtz du denn gerade bei dem anfangen, deine Schulden z«, zahlen?" Auch an ein Wagner-Konzert knüpft sich eine reizende Anekdote: Richard Wagner dirigierte int großen Musikvereins- saal eine Beethoven-Symphonie. Unserem lieben Richard Levi, den Wagner außerordentlich hoch schätzte, kam ein kleiner „Kiffer" vor. In der ersten Reihe saß Eduard Mäuthner, der bekannte! Lustspieldichter, und Levi beobachtete mit seinen scharfen Augen sofort, daß Mäuthner bei der Entgleisung gelacht hatte. Man traf sich in der Pause im Künstlerzimmer. „Aber das ist nickst schön von Ihnen, Mäuthner," sagte Levi, „daß Sie gelacht haben, weil mir ein kleines Unglück passiert ist." Mäuthner, der eiq dicker, gutmütiger Herr war, suchte sich zu entschuldigen: „Mer lieber Freund, es war ja nicht so gemeint. Sie wissen ja. . ." „Rein, nein," sagte Richard Levi, „schön war es nicht, da bitt ich ein ganz anderer Mensch, sehen Sie, ich war in allein Ihren Lustspielen und habe nicht ein einzigeÄ Mal gelacht."
* B e g r ft nd et erB o r w tt r f. Wirt (zu feiner alten Köchin- als ein alter Stammgast sich verlobt hat): „Käthi, den haben nur Sie auf dem Gewissen!"
RöMsprung.
Auflösung in nächster Nummer.
Sei
dem
bü
te
al
sie
btt
in
schert
ob
ter
vor
feit
sich
bet
ob
chri
ten
bet
sie
got
cken
Ium
ter
vor
ob
sten
bü
pen
sich
neu
tin
men
' sich
al
gen
ob
pur
un
bet ;
ler
wo
sie
schmü
mit
0
scheu
woh
un
scheu
sie
neu
pal
die
pur
sie
dan
zo
ter
sind
cken
ob
men
men •
Auflösung des Zitaten-Rälsels in voriger Nummert Nicbts halb zu tun ist edler Geister Art.
Redaktion: K. Neurath, — Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R, Lange, Gieße»


