Ausgabe 
19.11.1910
 
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Friedel wegen der beleidigenden Wendüng in ihrer letzten Erklärung, Miquelon et fils hätten sich eine,unrecht­mäßige Unterschiebung" zu schulden kommen lassen, recht- mäßig zu bestrafen die Firma K. A. Friedel zn ver­urteilen, die sämtlichen, auf achtzigtausend Mark, geschätz­ten Jnseratenspesen der Firma Miquelon et,fils,in dreier Angelegenheit zurückzuerstatten und der Klägerin zudem noch eine Buße in Höhe einer halben Million zu zahlen der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegeu und das ergehende Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor­läufig vollstreckbar zu erklären.

Ein umfangreicher Schriftenwechsel ging der ersten mündlichen Verhandlung voran. Fritz, dessen Firma durch den Rechtsanwalt Rittland vertreten wurde, hatte diesem die gesamten Briefe und Telegramme übergeben, die ihm vom Herzog von Abeelen zugegangen und aus denen dre Verabredungen der beiden klar ersichtlich waren. Mique­lon et fils, vertreten durch den .Justizrat Dietrich, hatten einen umfangreicheren Zeugenapparat ausgeboten. Sie er­klärten zunächst: sofort nach Bekäuntwerden der Absicht des Herzogs von Abeelen, seinen Ballon vor dem, Aus­stieg der Zeremonie einer Taufe zu unterziehen, die An­meldung ihrer Marke Excelsior in die Schutzregister be­wirkt und ihren Generalagenten Grafen von Eldriugen bauftrngt zu haben, die nötigen Schritte einzuleiten, da­mit diese Marke als Taufsekt Verwendung fände. Dazu äußerte sich Graf Eldriugen: er habe sich persönlich nach Uttenhooven begeben und mit dem die Geschäfte leitenden Direktor der Deutsch-niederländischen Luftschiffer-Gesell­schaft, Herrn Henri Lessou, Rücksprache genommen. Zwi­schen ihm und Herrn Lesson sei ein Vertrag entworfen worden, laut dem letzterer sich verpflichtet habe, die Marke Excelsior superior Dry der Firum Miquelon als Taufsekt zu wählen und die ihm weiter zur Verfügung gestellte Sendung dieser Marke für das Festbankett zu verwenden. Herr Lesson endlich erklärte: er sei der vom Präsidenten und denl Aufsichtsrat bestätigte Direktor der Gesellschaft und habe als solcher auch die Arrangements des Festtages zu leiten gehabt, unter Berücksichtigung der Anordnungen, die ihm vom Hofmarschallamt im Haag zugegangen seien. Es seien ihm von einer ganzen Reihe von Firmen Anerbiet­tungen gemacht worden, den Aufstieg desExcelsior" zu Reklamezwecken auszunützen; er habe sich aber dem Vor­schläge des Hauses Miquelon gefügt, weil ihm der Ge­danke, einer neuen, qualitativ vortrefflichen Marke einer altberühmteu Champagnerfirma den Namen des Luft­schiffes zu geben, gut gefallen habe. Er entsinne sich wohl, daß ihm der Herzog von Abeelen gelegentlich, gesagt habe, er wünsche die Verwendung, der Marke Excelsior als Taus­sekt und für das Festmahl: er habe aber geglaubt, es handle sich dabei nm die von dem Hause Miquelon ver­ausgabte Marke Excelsior, und demzufolge geantwortet, die Angelegenheit sei schon in Ordnung. Tatsächlich habe man sich denn auch bei dem Taufsekt wie»beim Bankett des Miquelonschen Champagners bedient. Als der Frie- delsche Schaumwein in Uttenhooven eingetroffen, sei er mit den Lieferungen zahlreicher anderer Firmen zurückgestellt und nach dem Feste retourniert worden.

Rechtsanwalt Rittland verhehlte Fritz nicht, daß seine Sache keineswegs allzu günstig stehe. An der Tatsache, daß Miquelonscher Excelsior bei der Luftschifftaufe ver­wendet worden war, ließ sich nicht rütteln. Dem ersten Antrag der Klägerin mußte der Gerichtshof also nachgeben. Zum zweiten Antrag: Bestrafung der Beklagten wegen der beleidigenden Wendung von derunrechtmäßigen Unter» schiebung" im letzten Inserat der Firma Friedel ließ sich in der Klagencau iwortung der direkte Beweis, daß die Miquelons unlautere Mittel augelvendet hätten, um sich den Taufsekt zu sichern, nicht führen. Zu diesem Punkte aber konnte vielleicht die mündliche Verhandlung, in der die Zeugenaussagen unter Eid standen, noch Günstiges für die Friedels ergeben. Zunächst sollte Graf Eldriugen be­fragt werden, ob er durch Zufall vou der Absicht der Firma Friedel, ihre neue MarkeExcelsior" zu benennen, gehört und davon dem Hause Miquelon Meldung erstattet hätte. Das war nur eine Vermutung Fritzens; aber bestätigte sie sich, so war damit das Delikt des unlauteren Wettbewerbs

gegeben. Weiter galt es, Herrn Lesson zu befragen, ob ihm der Herzog von Abeelen von seinem Wunsche, die MarkeEx­celsior" als Taufwein zu benützen, bereits vor dem Ver­tragsabschlüsse mit dem Hause Miquelon Mitteilung ge­macht hatte. Da von den Aussagen des Herzogs natur­gemäß viel gbhing, so war sowohl nach Newyork wie nach Chapel Hill gekabelt worden, ein behördliches Protokoll über die Angaben Abeelens zur Sache aufzunehmen. Aber obwohl man wußte, daß der Herzog mit dem Dampfer Atlantic" übgereist war und dieser längst in Newyork eingetroffen sein mußte, war die gewünschte Nachricht noch nicht eingegangen.

Die erste mündliche Verhandlung fand bereits am 3. September statt. Da es ausgeschlossen war, daß es dabei zur Entscheidung kommen würde, andererseits aber dem Rechtsanwalt Rittland viel daran lag, die Zeugen zu hören, so hatte dieser eine Hinausschiebung der Ver­handlung nicht beantragt.

Fritz, fein Water und Kesselholz waren pünktlich zur Stelle. Dem Kommerzienrat war an diesem Vormittag nicht recht wohl. Er klagte über Kopfschmerzen und große Müdig­keit und ließ sich apathisch auf der Zeugenbank nieder.

Für das Haus Miquelon war Graf Eldriugen als Ver­treter erschienen. Er grüßte mit vieler Verbindlichkeit und seinem gewohnheitsmäßigen, die starken weißen Zähne ent­blößenden Lächeln. Fritz verneigte sich kühl und reser­viert; der Kommerzienrat aber winkte ganz freundschaftlich mit der Hand, als habe er es durchaus uicht mit einem Gegner zu tun.

Der von beiden Parteien als Zeuge geladene Direktor Lesson war nicht erschienen. Als belgischer Untertan mit dem Wohnsitz in Holland war er auch nicht verpflichtet, der Ladung nachzukommen. Trotzdem hatte er zugesagt, aber im letzten Augenblick wegen Erkrankung abdepeschiert.

Man trat auch ohne ihn in die Verhandlung ein. Ver­gleichsversuche, die der Vorsitzende anregte, wurden üb- gelehnt. Nun verlasen die Anwälte die Anträge der Klage und die Klagebeantwortung; dann erhielt Graf Eldringen das Wort.

Er sprach kurz und klar.Meine Herren, ich habe wenig zu sagen. Ich bin von dem Hause Miquelon beauftragt worden, den Vertrag über ihre Marke Excelsior mit der Deutsch-niederländischen Luftschifser-Gesellschaft abzu­schließen. Das ist in der Form geschehen, die Ihnen bekannt ist. Unter meinem Eide kann ich bestätigen, daß dem­gemäß auch Excelsior Miquelon zur Tauffeier verwendet worden ist."

Letzteres wird auch von der Gegenseite gus nicht mehr bestritten," warf Justizrat Dietrich ein.

Allerdings nicht," sagte Rechtsanwalt Rittland,aber um diese Frage handelt es sich auch nicht mehr allein. Herr Graf, können Sie uns etwas näheres zur Entstehungs­geschichte der Miquelonschen Marke Excelsior augeben?"

Ohne weiteres erwiderte Eldriugen:Ich bedaure leb­haft, daß mir das nicht möglich ist. Das sind Geschäfts­geheimnisse meiner Firma."

Erlauben Sie, Herr Graf," rief Rittland,wenn Sie sich hinter das Geschäftsgeheimnis verschanzen, werden wir überhaupt nicht lueiter kommen! Wie stellen Sie sich zu der weiteren Frage: ist Ihnen bekannt, daß "lerr Lesson für den Vertragsabschluß eine besondere Gratistkation erhalten hat?"

Auch darüber kann ich mich nicht äußern," entgegnete Eldriugen kürz.

Es gehört auch gar nicht zur Sache," sagte Justizrat Dietrich, in seinen Akten blätternd.Unter welchen äuße­ren Bedingungen der Vertrag mit Direktor.Lesson geschlossen worden ist, geht uns nichts. an. Und wenn Herr Lesson wirklich die beregte Gratifikation erhalten hätte r was besagt das denn?! Warum soll ein'umsichtiger Beamter für eine kluge Geschäftsvermittlung nicht eine Extraprämie bekommen? Halten wir doch am Tatsächlichen fest, meine Herren! Die Firma Miquelon klagt auf Zurückweisung der falschen Behauptung, daß bei der Taufe des Abeelenschen Luftschiffs Friedelscher Excelsior benutzt wordeu sei. Daß diese Behauptung irrig, ist bereits erwiesen worden. Die Gegner selbst sehen es ein. Es bleibt also nur noch die