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*) Nach der Abschrift von D. Nebel von 1801 (Pfarrerei' Men)»
Glieder ihrer Gemeinde veranlaßte, -UM! Besten ihres Seelenheils Stiftungen zu mildtätigen Zwecken zu errichten.
So wird auch das Gießener Hospital „zum b e i l i g e n G e i st Und zur heil. Elisabeth" eine Stiftung oer Kirche gewesen feilt. Wann dasselbe gegründet worden ist, bleibt ungewiß; es soll bereits vor 1393 bestanden und an demselben Platze am Seltersweg, wo das spätere Hospital sich noch befindet, gestanden haben. Urkundliche Nachricht erhalten wir erst im Jahre 1471; denn in diesem Jahre fordern der Pfarrer Johannes Andreae, die Burgmannen, die Schöffen und der Rat der Stadt Gießen in einem Sendschreiben auf, zur Wiederherstellung und zum Bau des Spitals und Gotteshauses zum „heil. Geist und zur heil. Elisabeth" durch mildtätige Spenden beizusteuern. Um eine möglichst große Verbreitung des Bittschreibens wird gebeten. Auf den Kanzeln soll es verkündet werden, aber auch an allen Orten Und Städten, wo es sich „ziemen und eignen würde".
-Die Urkunde*) lautet: „Johann Andree Vice plebanc in Gießzen, darzu wir die Burgmann, Scheffin, Raid vnd Gemeind daselbst, thun kundt vnd offenbar allenn frommen innigen cristen Metrischen, zcu welcher bekeimtlichkeit dißzer vnszer brteff tonten vnd ertzeugt wird, das wir den Spital vnd Gotshuze des heiligen geists vnd der heilgenn frauven Sanct Elizabeth daselbst zcum Gießzen, uswendig der Ringmure gelegen, zcu lob vnd ere goto dem almechtigenn. . r zcu Tröste vnd fridiinge armer elendiger vnd be- trUepter pilgcrim, bh vns zcu beßcrn vnd die an gefall genenn buwe (Bau) zcu folnfueren in swerlicher arbeit stein vnd sulchs sundern hulffe vnd sture (Steuer) getruwer fromer vnd Junger (Junker) lute (Leute) n i t foluenden muegen. So haben wir dißzen geinwirtigen (gegenwärtigen Brief) ... die almuesen bh allen fromm gläubigen cristen mentschen zcu heischen vnd bitten uszgefertigt. Bilden vnd begern daruemb, .... das sie wollen . . . von allem ablaß, der dan zcu sulchem gots huse vnd spitale gegebin vnd bestediget ist, nehmen vnd scheppen (schöpfen), vnd dißzen geinwertigxn breng er dißz brieffs, an den enden er die almueße zcu sulchem spitale vnd gotshuse bitden wird, zculassen (zuzulassen), vnd uff den Cantzeln dar zcu an andern enden vnd st eben. . . verkündigen. Auch in goto dem Hern fin pharlute (Fährleute) vnd underthanen zcu den vorgeschrieben milden wergken zcu underwissen, in demselben allen ernsten möglichen V l i ß z (Fleiß) vmb gots willen furwendcn (verwenden) .... Und dasz zcu Befestigung der warheit so Han Ich Mönch von Buchsecke (Mönch v. Buseck) usz den bnrg- tntonen myn eigen Inge siegel an dißzen brieff thun hengken, dasz Ich mich, Johannes Andree erstgenant, mich mit inte vnd andern burgmanen hierinne gespruechm, So Han wir bürgere der obgenannt stad Gieszen der stede Jngesiegel Hh disz ob genannt JuNgkern Gotfrits Jngesiegel auch andi s s en brieff hengken lassen. . ." (1471.) .
Die Gaben für das Hospital werden wohl reichlich geflossen sein; dafür sprechen die Aufführung von umfangreichen Gebäuden, die heute noch vorhanden sind, der große Grundbesitz, die bedeutenden „Pensionen" aus den ausgeliehenen Kapitalien.
Das Gießener Hospital war neben der Herberge für durchreisende Wanderer ursprünglich hauptsächlich Pfründner- anstalt. In alten „Rathausprotokollen" wird die Aufnahme einzelner Pfründner beurkundet. „25. Jan. 1591 Ratstag gehalten . . . Zum dritten ist durch Bewilligung der Kirchendiener, Bürgermeister und Raths Merten von Tro vnd sehn Weib im spitall allhier aufgenommen worden, dergestalt, daß sie 3 00 fl. erlegen sollen. Und wenn sie ins Spitall kommen und zuvor Nicht das Geld allesamt erlegt haben, soll von dem Tag ahn von dem Uebrigen bis auf endliche Bezahlung die Pension entrichtet werden." . _ ,, L
„4. Jan. 1605 ist mit Bewilligung geistlicher auch Bürgermeister und Raths auf Ansuchung H a n f f s ch n e i d e r s zu Leihgestern nachgelassene Wittib allhir zu einer Pfründnerin auf- tzeiwmMen worden, auch ihr ein nis (Nieß) stüblein eingeben." ^Desgleichen ist M e l ch i o r S ch m i d t von Tutenhofen, 80 Jahre Alt, zum Pfründner im Spitall allhir aufgenommen worden." >,25. Jan. 1606 ist Jean Nachtigall von Salzböden und sein ^Hausfrau int Spitall allhir ausgenommen. Er sollte 400 fl. zahlen, wird aber auf 3 00 fl. ermäßigt, wofür er bereit sein Muß, in künftig Spitallmeister zu werden und dem Spitall wohl Vorstehen, Im Fall er hirzu nicht dienlich muß er 50 fl. nachzahlen."
Nach Vorstehendem ist anzunehMen, daß das Einkaufsgeld in das Hospital im allgemeinen damals 300—400 fl. betragen hat. Später scheint es herabgesetzt oder je nach den Umständen ermäßigt worden zu fein. Bei der Rechnungsprüfung von 171ö wird nämlich gerügt, daß,bei Aufnahme von Balth. Wagners W t t b. als einer Pfründnerin 80 fl, bezahlt, die nicht gebucht, ebenso 1719 bei Aufnahme von M a r g. Fischer 9 0 f I., die gleichfalls nicht gebucht waren.
Als Verpflegungssatz für einett Pfründner wird von 1700 an durchschnittlich 1 fl. für die Woche bestimmt, der von dem Hospitalverwalter in Rechnung gestellt wird. Es wird be
merkt, daß dies derselbe Satz sei, der für den Tisch eines Studenten in der Woche bezahlt werde. Auch für die einkehrenden Pilger wird derselbe Betrag verlangt, den wohl int Unvermögensfalle die Kasse aus den Einkünften zu decken hatte. Allerdings mußte der Verwalter für diese vorübergehenden Gäste des Hospitals auch in Krankheitsfällen die besonderen Aufwendungen ohne Erhöhung des Betrages von 1 fl. bestreiten, wie es tn einem Kontrakt von 1741 heißt: „Nachdem auch arme Passagiers und unterwegs krank gewordene dem Hospitahl zugewiesen werden, soll aufs höchste 1 fl. vor alle in allem anzunehmen erlaubet, danebst die Pfründner angewiesen seyn, die jedesmahligen Kranken mit der benöthigten Aufwartung abwechselnd zu bedienen, damit dem Spital keine besonderen Außgaben erwachsen." Ko st geb er der. Hospitaliten war anfangs der Spitalmeister, später, als das Spital die Bewirtschaftung des Gutes in eigene Regie übernommen, der jeweilige Gutspächter, der auch zugleich Hospitalverwalter und Rechnungsführer toar.: Dem Verwalter wurde zur Pflicht gemacht, den Hospitaliten „verdauliche Speisen" und viermal wöchentlich Fleisch zu gewähren. So hat es auch der Bürgermeister Kempf, der um 1690 Verwalter und Gutspächter des Spitals war, gehalten, indem er die Pfründner mit seinen Hausgenossen und den Studenten, die er als Kostgänger noch hatte, an einem Tisch speisen ließ. Dagegen hat fein Nachfolger Wenk die Pfründner „mit dem Gesinde die rauhen Speisen essen lassen, so daß die alten Leute der Geschwindigkeit der jungen nicht beikommen konnten." Den Verwaltern wird „ernstlich eingebunden, einige gute Aufsicht auf sämtliche zu haben, keine Person ohUe von den sämtlichen Vorstandsherren erhaltenes und ihm vorgelegte Decret an- zuiiehmen, und wann solche aufgenommen, ihnen als ein treuer Haus Vatter Vor zu stehen gute Ordnung und rechte Zeit in Pflege und Wartung bey gesunden und Kranken zu halten wie auch mit nö thia er Vermahnung zum guten und christlicher liebes und gedulds Betzeugungen zu Begegnen."
Morgens und abends wurde in dem Hospital eine Heine Andacht gehalten, vor und nach dem Essen ein kurzes Gebet gesprochen. Die Hospitalkirche befand sich anfangs in dem Gebäude links am Eingang zum Hospital, ans dem sich noch ein Türmchen befindet, Später wurde ein Betsaal im hinteren Teile des Hofes errichtet, der noch bis 1880 auch sonst außer zum Zwecke des Hospitals für Andachtsstunden benutzt wurde. Das Hospital war später konfessionslos; die Angehörigen der katholischen und jüdischen! Konsession durften den Gottesdienst ihrer Gemeinden außerhalb des Spitals besuchen.
Das H o s p i t a l g u t umfaßte 60% Morgen Ackerland, 13htz Morgen Wiesen und 3°/8 Morgen Gärten in 5 Stücken. Es wird von den Pächtern geklagt, daß das Land nicht den gewünschten; Ertrag liefere, da die Grundstücke sich in den „schlechtesten Gegenden hiesiger Gemarkung" befänden, größtenteils im Hardtfelde, 25/s Morgen Wiesen und Ackerland lagen in der Alten-Bnsecker Gemarkung. Der Pachtzins betrug 1721: 55 fl. in barem Gelbe, an Frucht 14 Achtel Korn und 13 Achtel Hafer in natura oder dafür den ortsüblichen Geldpreis, 1732 und 1741: 110 fl, in bar, 18 Achtel Korn und 18 Achtel Hafer, 1769: 172 fl. in bar und 8 Achtel Korn, ebenso 1788/1794. Durchschnittlich mußte der Pächter bei Uebernahme des Gutes 300 fl. Kaution in bar! stellen oder dafür seine eigenen Grundstücke verpfänden, wobei die Ehefrau durch Eid erklären mußte, daß sie sich mit verbürgs und auf die Einrede des Vorrechts verzichte.
Pächter war von 1 6 9 0—1 7 03 Bürg ermeisterK eMpf, Er hat das Land mit 3 Pferden und 2 Ochsen selbst rationell' bewirtschaftet und hat das Feld nicht, wie spätere Pächter taten, zum Nachteil der Grundstücke, durch andere Bauern bestellen lassen. Er sorgte für gute Instandhaltung der Gebäude, ließ Scheuer, Stallungen und Holzschuppen, die Mit Stroh bedeckt waren, mit Ziegeln und Schindeln belegen. Kempfs Nachfolger, Wenk, war ein schlechter Bewirtschafter des Gutes und ein nachlässiger Hospitalverwalter. Die 2 Wagen Holz, die er aus dem Gießener Stadtwald zum Einheizen der Stuben für „arme Wanderer" bezog, verivandte er für seine Zwecke, so daß ihm diese Gerechtsame entzogen werden mußte. Wenk nahm überhaupt keine fremden Arme zur Nachtherberge auf; „das Stübchen ließ er mit seinen welschen Hühnern besetzen". Dem nachlässigen Hospitalverwalter Wenk wurde seitens der Stadt gekündigt. Darüber beschwert er sich bis in die höchste Instanz, sogar beim Landesherrn. Sein Nachfolger ist der „gewesene Regiments-Feldscheer" und v. Spiegelscher Verwalter Vogt. 1 7 8 2 ist Hospitalverwalter Helfrich Kempf, bisheriger Stadtwagemeister. Ihm wird zur Pflicht gemacht, keine anderen Dienste mehr anzunehmen, auch das Wollewiegeü aufzugeben. Damals wurde in Gießen Wollweberei, auch Handel mit Wolle betrieben. 1741 wurde das Hospitalgut verpachtet aU J o h. Cour. Müller, Bürger zu Gießen und Mitglied des) „XVI er R a t s". Er war ein gewissenhafter Verwalter und hatte das Gut 14 Jahre in Pacht. Am 14. Januar 1752 wurde er durchtoen „Kisselschlag" schwer heimgefuK, so daß er.50 Achtel Korn einbüßte. Von 1 755—1 78 1 war Pachter Phtl.Daniel Becke r. Er setzte während der Pachtzeit sei« ganzes Vermögen zu, und obschon ihm 1769: 495 ft. und 1781: ^0 fl. nachgelassen wurden, schuldeten seine Erben dem Hospital noch 2404 fl, | Becker folgte als Pächter und Hospitalverwalter seinem Schwieger- 1 sohn, Georg Müller, dem das Gift im? Machst vpn W1


