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;unt) ge tobet; wärs mein gewesen, ich hätts auch so gemacht!" Oie treibens halt, wie sies verstehen: wer die Werte nicht mehr genießen kann, die er zerstört, sür den warens eben keine mehr. Nur, daß er sie auch gleich mit für die Kommenden zerstört, denen sie wieder welche sein werden! „ . „ „
Unterm Ahornbaume auf der Höhe rast ich und denke noch einmal der Jugendzeit und des Busches und des Kirschbaumes und denke an Drossel, Fink uiib Schwarzplättchen: wo.mögen sie nun sein, die Heimatlosen? „Das, das, das, das weiß t mt, is mir a ganz egal!" antwortets oben im Ahornbaum. Ihm machts also nichts, der Apfelbaum drüben im Dorfe tuts ja auch, Wenns sein muß auch der einsame Ahorn. Der Leichtsinn weiß, sich Al schicken. Ein Falter läßt sich vor mir in der Wegsonne nieder. Mit derl breiten, dunkeln, weißg ermüdeten Flügeln, die an em Leichentuch gemahnen, schlägt er zwei- drermal auf und ab — jetzt breitet er sie aus und schwingt sich zum Lrcht. Plotzlrch Mußt ichs: es war ein Seelengruß mchres gemordeten Freundes, des alten Kirschbaums, 8$, T h ü m e r.
VertmLsehLsS.
* Die Rechte und Pflichten der Königin von! England. Wenn auch der König von England durch ine Verfassung in der Ausübung seiner Herrscherrechte bestimmte Grenzen innehalten muß, sind doch die Privilegien und Vorrechte, die er als gekröntes Staatsoberhaupt genießt, groß und ansehnlrch. Dle Gemahlin des Herrschers aber, die Königin, nimmt eine andere Stellung ein und in der Tat erfreut sie sich nach dem englrschen Staatsrecht nur geringer Privilegien. König Eduard hat zwar die Vorrechte der Königin während feiner kurzen Regierimgszeit wesentlich erweitert. Vorher z. B. durfte die Königin niemals bei großen Zeremonien in der Staatseguipage neben ihrem Gatten Watz nehmen, denn nach dem Gesetze ist sie nicht seines Gleichen, sondern seine Untertanin. In früheren Zeiten, so erzählt eine englische Wochenschrift, überivies der König der Königin ein Zehntel seiner Einnahmen aus den Krongütern, doch seit den Tagen Wilhelms IV. bezieht die Königin eine feste eigene Einnahme. Sie hat ianch ihren eigenen Hofhalt, ihren Zeremonienmeister, ihren Vizezeremonienmeister, einen Schatzmeister, einen Privatsekretär, eine Garderobedame, vier Ehrendamen, fünf Ehrenkammerfrauen und vier Kammerfrauen. Sie hat auch das Recht, einen Bevollmächtigten zu ernennen, der sie vor Gericht vertritt. Während der Regierungszeit ihres Gatten gilt jede Verschwörung gegen die Königin als Hochverrat. Von dem Augenblick an aber, da der König gestorben ist, gibt das Recht ihr keinen anderen Schutz wie jedem anderen Staatsbürger, und Anschläge auf ihr Leben werden genau so geahndet wie bei jedem gewöhnlichen Staatsbürger. Sollte eine Königin sich eines Verbrechens schuldig machen, so hat sie zwar das Vorrecht, nur vom Oberhause gerichtet zu werden, aber jeder Engländer hat anderseits das Recht, die Königin bei den gewöhnlichen Richtern zu verklagen. Der König kann z. B. wegen Schulden nicht gerichtlich belangt werden, die Königin dagegen jederzeit. Der Gedanke, der dieser alten Bestimmung zugrunde liegt, geht davon aus, daß der König mit den Staatsgeschäften so stark beschäftigt ist, daß er sich um den Hofhalt nicht kümmern rann: die Königin aber muß sich nm ihre Geschäfte selbst bekümmern und ist für ihre Schulden selbst und allein haftbar. Wie jeder Staatsbürger hat auch sie das Recht, Geschäfts zu betreiben, nur ist sie auch dabei gezwungen, all« Dokumente mit ihrem! Namen und dem Zusatz „Königin von England" zu unterzeichnen. Ein besonderes Privilegium ist das Recht, in einem Automobil vhne sichtbare Nummer zu fahren. An den Regierungsgeschäften darf sie nicht teilnehmen, allein für den Fall der Abwesenheit des Königs während wichtiger nationaler Angelegenheiten kann sie den Monarchen vertreten, wenn er sie vorher in aller Form mit seiner Vertretung beauftragt hat. Königin Alexandra hat auf Grund dieser Bestimmung einmal einen Ministerrat einberufen. Rach dem Tode!des Königs aber schwinden die meisten Vorrechte, die Königin-Mutter oder Königin-Witwe ist einfacher englischer Staatsbürger, ja noch sweniger als das, denn ohne die Genehmigung des Königs darf sie sich nicht wieder verheiraten.
* D e n. t s ch e K u n st i n f r a n z ö s i s ch e r B e l e u ch t u n g, Ma r ins -Ar y Leblond Hat ein schön ausgestattetes Buch „Peintre de Races" veröffentlicht. Er Macht hier den Versuch, eine Anzahl gegenwärtig besonders genannter Künstler unter denr besondern Gesichtspunkt der nationalen Herkunft und der Bedingungen ihrer Heimat zu beurteilen. Zur Vertretung Deutschlands wählt er dabei Max Liebermann aus. Man wird da zunächst wohl sagen dürfen, daß trotz der Bedeutung dieses Künstlers feine Wahl als Typus rassendeutscher Kunstanschauung doch nicht ganz unbedenklich ist. Leblond behandelt ihn übrigens mit einer ziemlich zurückhaltenden und vielfach bedingten Freundlichkeit, die keine Achnlichkeit hat mit dem Ton, in dem seine Berliner Landsleute von Sieberinann zu sprechen pflegen. Leblond ist eben vor allein ein ausgesprochener Deutschenfeiud mit Auffassungen, wie sie sonst glücklicherweise selten geworden sind. Er behauptet, die deutsche Kunst sei bankerott und der Deutsche habe überhaupt feilten eigentlichen innern Drang zur bildenden Kunst. Nebenher spricht er aber etliche Wahrheiten aus, die wir gewissen Leuten
mit herzlicher Schadenfreude gönnen. Er kennt nämlich nur dest mehr oder minder von Liebermann abhängigen Kreis der Fram-z zöslinge, und über diese sagt er u. a.: „Deutschland, das durch das Glück unvolkstümlicher Kriege gewaltsam neu aufgebauß worden ist und sich von seinem alten Ideal der EhrenhaftigkM und Empfindsamkeit entfernt hat, hat sich leidenschaftlich einem! Amerikanismus reich gewordener Kaufleute zugewandt, ist ganz verwirrt und strengt sich nun an, französische und englische Kunst nachzuahmen, die sich langsam entwickelt und feste Formen an-, genommen haben. Es macht das ungeschickt und schwerfällig.^ Das wird nun weiter ausgesührt in dem Sinne, daß der Deutschs mit dem Verstand, mit dem Gehirn zu erzwingen suche, was bei den Franzosen durch Naturanlage und durch Temperament entstehe. Schließlich spricht er einen sehr vernünftigen Grundsatz aus, daß Deutschland lernen müsse, daß es keine große National lül tust gebe, die nicht vorbereitet sei durch eine regionale Kultur, jeind Kultur kleiner landschaftlicher Gebiete. Er weiß nur nicht, daß gerade Deutschland diese Erkenntnis schoir lange .gewonnen hals und mit Eifer verfolgt und daß, davon nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der deutschen Künstler eine Ausnahme macht, eben die, die sich eben zu Franzosennachahmern erniedrigen. Die haben aber mich die Ohrfeige, die ihnen jetzt ein Franzose erteilt, verdient. Ihnen sagt Leblond eine Wahrheit: die Gesamtheit der deutschen Künstlerschaft aber braucht sich über sein Urteil sticht zu ärgern,
* Da nkb a r k«i k. „Wohin willst du denn mit dem Blumen-i strauß, Schorschl?" — „Zum Tvktor, bei dem mein Vater ist Behandlung ist: heut Kat er ihm 's erste Glas Bier erlaubt."
* Unschuld vom Lande. Bäcker: „Was starren SiS mir denn so ins Gesicht, Auguste?" — Auguste: „Ja, meins Gnädige hat gesagt, ich soll mal stachsehsn, ob! Se Schweinsfl obren hätten." '
Vüchrrüsch.
— Meine Oberammergauer von e i n st und jetzt' Selbsterlebtes aus drei Jahrzehuteu von Tony Schum ach er» Verlag von Levy u. Müller in Stuttgart. Allen, die sich für Ober* aminergau und sein Pajsionsspiel interelfteren, wird dieses neueste Werk von Tony Schumacher eine willkommene Lektüre fein. Die Verfasserin steht mit den Hauptdarstellern des Passionsspieles seit Jahrzehnten in innigem persönlichem Verkehr, und hak Gelegenheit genug gehabt, sie in ihrem Privatleben zu beobachten und ihre geistige Entwicklung zu verfolgen. Die interessanten Schilderungen, die hier von dem kunstsinnigen Völkchen an der rauschenden Ammer gegeben werdest, tragen gttm Verständnis des weltberühmten Paisionsspieles ohne Zweifel mehr bei, als alle sog. Führer zn- fammengenommen vermögen. Viel Humor, aber auch viel erschütternde Tragik tritt dem Leser hier entgegen, und mit wechselnden Gefühlen folgt er bald dem urwüchsigen, iroheu Treiben der jungen Menschenkinder, bald dem düsteren Walten der Frau Sorge, wie sie ihre Opfer bis ins finstere Grab oder bis an die engen Kloster- mauern verfolgen. Das mit viel Liebe und Wärme geschriebene Buch ist gerade jetzt zu empfehlen, nicht nur den Besuchern der Spiele, sondern auch jedem, dem es nicht vergönnt ist, sich mt den „Oberammergauern" an Ort und Stelle zu erfreuen.
RMWrung.
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Auflösung in nächster Nummer»
Auflösung des Gleichklang-Rätsels in voriger Nummer: „G e r i e b e n".
Redaktion: K. Neurath. — Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, R. Lange, Gießen»


