Ausgabe 
30.9.1909
 
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«nb sowohl für Heilzwecke als auch für experimentell-psychologische Untersuchungen nutzbar zu machen. Seitdem ist Frankreich der Mittelpunkt für die Erforschung dieser eigenartigen psychischen Vorgänge geblieben. Tie Wirkung einer Hypnose oder einer Suggestion (eines Einredcns) ist die, daß ein Mensch von einem anderen beeinflußt wird, Handlungen zu begehen oder Sinnes- eindrücke wahrznnehmen, ohne daß von der Außenwelt die Sinnes­organe gereizt sind. Es sind dies also Sinnestäuschungen (Halln- zinationen). Sie können im allgemeinen nur bei cingeschläferten Individuen ansgclöst werden (daher der Name Hypnose von Hypnos gleich der Schlaf). Suggestionen können aber auch in wachem Zustande gegeben werden. Nun wirkt jeder Befehl sug­gestiv, aber niau hat sich daran gewöhnt, unter Snggestivhand- lnngen im engeren Sinne solche zu bezeichnen, die ohne oder gegen den Willen des handelnden Individuums begangen werden, und zwar so, daß der freie Wille, die Handlung zu unterlassen, ausgeschaltet ist, daß aber weiter, die handelnde Person sich nicht bewußt ist, unter dem Befehle eines anderen zu stehen. Es ist nun möglich, Suggestivhandlungen im Wachen mit hypnotischen Zuständen in eigentümlicher Weise zu verbinden. Ein Mensch wird hypnotisiert und erhält in diesem Schlafzustand den Befehl, eine Tat auszuführen, aber nicht sofort, sondern erst nach dem Erwachen. Ties sind die sogenannten po st hypnotisch en Sug­gestionen. Diese brauchen aber durchaus nicht sofort nach dein Erwachen wirksam zu werden, sondern eine beliebig lange Zeit später.

An das Bekanntwerdcn dieser Phänomene knüpfte sich alsbald die Befürchtung, daß die Kenntnis und Ausübung dieser Kräfte Veranlassung und Ansporn zu scheußlichen und gefährlichen Ver­brechen geben würde. Der eigentliche Verbrecher blieb dann im Hintergrund, er richtete unschuldige Menschen zu Helfershelfern seiner Taten, ohne ihr Wissen ab, indem er sic einschläferte und ihnen posthypnotische Suggestionen für irgend ein Verbrechen gab, dessen Früchte er für sich in Sicherheit zu bringen verstand. Die Furcht vor diesen Ereignissen wuchs um so mehr als die hypnotischen Erscheinungen den Nymbus des Uebernatürlichcn ver­loren und es bekannt wurde, daß keine außerordentlichen seelischen oder körperlichen Kräfte zur Erlernung der Technik nötig seien. Man verlangte laut nach gesetzgeberischen Maßnahmen, die das Hypnotisieren unter Strafe gestellt oder doch nur den Äerzten Vorbehalten wissen wollte. Aber es zeigte sich, wie tvir sehen werden, daß nichts derartiges notwendig wurde, außer daß etwa die Regierungen die Schanstellungen hypnotisierter Personen und öffentliche Experimente untersagten. Was verbrecherische Hand­lungen a n hypnotisierten Menschen anbetrifft, so fallen sie unter den Paragraphen, der geisteskranke und bewußtlose Personen unter Schutz stellt und den Täter mit Zuchthaus bestraft. Außer­dem lag für den Gesetzgeber kein Material vor. Da kam im Jahre 1895 der aufsehenerregende Prozeß gegen den Heilmagnetiseur Cz., j)er in München vor dem Schwurgericht zur Verhandlung gelangte. Eine adelige, sehr vermögende Dame in reiferen Jahren tvandte sich an den Angeklagten, der in Dresden sein Gewerbe ausübte, wegen rheumatischer Schmerzen behufs magnetischer Be­handlung. Aber Cz., ein interessant aussehender Pole, tat mehr, als von ihm verlangt war. Die Baronin gewann ihn lieb, sie zögerte nicht, als er um ihre Hand anhielt, ihr Jawort zu geben. Sie lieh ihm größere (summen Geldes, und Cz. hatte alle Aussicht, über das gesamte Vermögen seiner künftigen Gattin Verfügung zu bekommen. In München sollte die Trauung statt­finden. Aber was dort vor sich ging, war nur eine Scheintrauung. Cz. war bereits verheiratet und scheute offenbar das Delikt der Bigamie, oder er fürchtete die Eifersucht seiner Frau. Er be­stellte einen Freund, der sich als katholischer Priester markierte und in einem Hotel Münchens die Zeremonie vornahm. Doch die Verwandten der Braut hatten von der Absicht der Ehe­schließung Wind bekommen und wollten diese um jeden Preis hintanhalten. In München angekommen, gelang es ihnen, fest­zustellen, daß es sich um ein Schwindelmanöver gehandelt habe. Der Staatsanwalt schritt ein. In dem Prozeß wurde festgestellt, daß der Magnetiseur seine Klientin hypnotisiert habe. Durch fortgesetzte Hypnosen bekam er sie so in seine Gewalt, daß es ihm gelang, sie zu verführen, und daß sogar eine starke Neigung in ihr zu ihrem Arzte erwuchs. Die Zuneigung dauerte übrigens noch an, als sie über den wahren Sachverhalt schon aufgeklärt war und der Pseudoehemann im Gefängnis saß. Die Anklage lautete auf Betrug, Urkundenfälschung und Mißbrauch einer Bewußt­losen. Trotz des übereinstimmenden Gutachtens der Sachverstän­digen, die erklärten, daß die Verführte einem hypnotischen Zwange unterlegen sei, schlossen sich die Geschworenen dieser Ansicht nicht an, aber der Gerichtshof bedachte den Angeklagten wegen der anderen ihm zur Last! gelegten Delikte mit einer für die ganze Tat ausreichenden mehrjährigen Strafe. Das Interessante an dem Falle war das, was schon oben erwähnt wurde, daß die Baronin noch bis zur Gerichtsverhandlung trotz tadelloser moralischer Ver­gangenheit und ausgeprägtem ethischem Pflichtbewußtsein sich dem Banne des Mannes noch Nicht zu entziehen vermocht hatte. Sic kannte zwar das Vergehen des Angeklagten und mißbilligte cs, allein das Liebesgefühl bestand in seiner ganzen Intensität weiter. Es ist hier sicherlich mehr und anderes wirksam geworden als bypnotischer Zwang. Schwächere Individuen geraten in die Ge­walt eines stärkeren auch ohne Hypnose in technischem Sinne.

Der Vorgang ist gewiß suggestiver Art. Nicht umsonst reden wir von denE i n f l ü s s c n d e r L i e b'e". Daß sie hier stärker, dort schwächer haftet, beruht auf der Verschiedenheit der in­dividuellen Disposition. Hynotische Prozeduren sind nur im­stande, schlafende Triebe zu erwecken, ihre Hemmungen, wenn sie nicht 8ii stark sind, zu beseitigen, gleichsam die in uns auf- gespeicherteu Energien in lebendige Kräfte nmznsetzcn.

Schon aus diesem Grunde konnte die Verbrecherlvelt die neuentdeckten Phänomeiie nicht in dem gefürchteten großen Stile für sich ausnutzen. Nur ganz wenig Fälle sind bekannt ge­worden: der berühmteste ist der der G a b r i e l l e B o m p a r d in Paris, die, unter dem Einflüsse ihres Geliebten Eyrand stehend, einen Mann ermordete. Mit posthypnotischen Suggestionen zu arbeiten ist deshalb so unsicher, weil der Erzeuger derselben sofort in einer zweiten Hypnose, die den verlorenen Faden der ersten wieder aufnimmt, ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist. Im allgemeinen besteht im Wachzustand keine Erinnerung an die Vorgänge während der Hypnose (posthypnotische Amnesie), sofern dem Hypnotisierten befohlen worden ist, diese zu ver­gessen. Tie Gedanken und Vorstellungen im hypnotischen Trance sind für sich so abgeschlossen und bilden bisweilen eine ganze: Persönlichkeit" für sich, sie sind vom Wachbewußtsein dissoziiert. Doch die Verbindungen sind nicht gestört, sondern gewissermaßen nur stromlos geworden. Durch irgend welche Bedingungen, durch gangbare Nebenleitungen können sie wieder in Funktion treten. Die Vorstellungsinhalte aus der Hypnose stehen ,dann wieder in assoziativer Verbindung mit dem Wachbewußtsein, d. h. der wache Mensch erinnert sich an die Vorgänge während der Hypnose. Daraus wird klar, daß niemand von vornherein wissen kamt. Wie lange bei einem Beeinflußten die posthypnotische Amnesie Bestand haben wird, plötzlich ober allmählich tauchen die Er- innerungen an das Geschehene wieder auf, und der passive Täter würde auf den wahren Urheber des Verbrechens Hinweisen. Frei­lich ist oft genug von Angeklagten in Kenntnis der hypnotischen' Tatsachen zu ihrer Verteidigung behauptet worden, daß sie im Zwange einer posthypnotischen Suggestion gehandelt hätten. Doch iminer hat sich nachweisen lassen, baff dies nur Ausreden waren.

Nicht alle Menschen lassen sich hypnotisieren und von denj dazu brauchbaren nicht alle gleichmäßig. Die großen Jebenbenl Hypnotiseure wie Forel, Vogt, Wetter st rand behaupten zwar, daß cs bei 95 Proz. aller Menschen ihnen möglich sei. Damit sind aber die ganz leichten hypotaktischen Zustände ge­meint, in denen die Individuen in flachem, leicht zu erweckendem Schlafe liegen. In diesem Stadium sind die Schlafenden jnur leichten therapeutischen Maßnahmen zugängig. Man kann so Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Angstzustände beseitigen. Ten zweiten Zustand bezeichnet man als kataleptischcn. Er ist dem Publikum von den Schaustellungen der Wanderhypnotiseure be­kannt. Die Glieder tonnen in eine abnorme Starre oersetzjt werden. Ter Körper braucht nur an seinen äußersten Enden! unterstützt zu werden, nm schwere Lasten zu tragen. Auch Hallu­zinationen zu erzeugen gelingt. Rohe Kartoffeln werden auf Befehl für Aepfel angesehen und mit großem Appetit verzehrt. Zu diesen Prozeduren aber eignen sich fttur ca. 40 Proz. An das' dritte tiefste Stadium des Trance, in dem man die erwähnten! posthypnotischen Befehle mit Amnesien gibt, gelangen nur 15 Proz. Unter diesen also müßten die Verbrecher ihre Opfer! wählen. Doch diese Zahl schmilzt für verbrecherische Vornahmen auf nichts zusammen. Man kann die int Traume befindlichen! zu allem möglichen veranlassen, aber nicht zu allem. In­teressante Experimente haben das erwiesen. Delboeus in Lüttich hypnotisierte ein Dienstmädchen und suggerierte ihr die Anwesenheit eines Mannes; er suggerierte ihr, daß dieser Mann ihr Feind sei und sie angreifen wolle. Auch diese Suggestion nahm sie an. Als man ihr aber einen Revolver in die Hand gab und sie anf- forderte, auf bett Mann anzudrücken, weigerte sie sich beständig und war durch nichts zu der Tat zu bewegen. Ein Arzt hypnoti­sierte eine Patientin, die sich sonst von ihm willig und ohne eine Spur von Schamgefühl zu Heilzwecken untersuchen ließ. Als er die tief Hypnotisierte aufforderte, auch nur die Bluse zu össnen, lehnte sic ab. In .diesen lehrreichen Fällen handelt ps sich um Eingebungen unsympathischer und unmoralischer Natur, gegen die sich das Individuum kraft der ihm innewohnenden, durch Vererbung und Erziehung gesetzten Gegenvorstellungen mit Erfolg wehrte. Normale Menschen stehen zu stark unter dem Druck der Hemmungen, als daß diese sich 'auf einen einzigen! Stoß hin erschüttern ließen. Sic nehmen nur das an, was ihnen bewußt oder unbewußt genehm ist. So wirken Suggestionen zu Heilzwecken, die dem Patienten sympathisch sind und durch die eigens Tendenz, gesund zu werden, verstärkt werden. Nur dort, wo die urteilende Geistesfähigkeit oder der Wille zu schwach ist, gelingt cs, Abhängigkeitsverhältnisse zu schaffen, die den schwä- cheren an den stärkeren fesseln, und ihm fremde Wahrnehmungen und Wünsche als die seinen anszudrängcn. Um eine solche Gewalt 8ii erlangen, ist und wird niemals die Kenntnis und Anwendung hypnotischer Prozeduren nötig. Gewiß spielen hierbei suggestive Vorgänge eine Rolle. Aber unser ganzes Handeln und Fühlen, unsere Erziehung steht unter solchen Einflüssen. Ter geschickte Hypnotiseur, der mit Menschenkenntnis eine gewisse Zähigkeit int Verfolgen selbstsüchtiger Zwecke verbindet, wäre für die Ge­sellschaft eine außerordentlich; gefährliche Individualität, wenn