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12. Das; eine Bürgermeister-Jnstrnctiott entworfen und dadurch dieser bürgerliche Beamte sicher gestellt und nicht zum lasttragenden Werkzeug gegen die Bürger verwendet werden kann.
Ist. Desgleichen, daß ein Brannttveinbrennereigesetz notiert wird, wonach "der Brenner eine bestimmte Summe im "Verhältnis zN seinem Brenngeschirr bezahlt und sonach jede Controle aufhört Und die Besoldungen für die controlireüden Diener erspart werden.
14. Desgleichen, daß ein Bierbraugesetz erlassen wird, wo- Nach bie Brauerei und der Verzapf des Bieres frei von allen! Abgaben erscheinen.
15. Desgleichen, daß ferner ein Gesetz erlassen wird, wonach alle Diener bis zu dem Gerichtsdiener herab fix besoldet werden Nnd die Diäten-- und Gebühren-Schneidereien vollständig anfhören.
16. Desgleichen, daß ein Gesetz erscheine, nach welchem die Gerichte besser arrondiert werden; denn es findet sich nicht selten, daß Dörfer ganz in der Nähe eines Landgerichtes Hegen und die Bürger dennoch vier bis fünf Stunden. Wegs von dem Gerichtsort entfernt wohnen, dem sie zugeteilt sind.
17. Desgleichen, daß durch ein Gesetz die Aufhebung her Zünfte ausgesprochen wird.
18. Desgleichen, daß ein Gesetz erlassen wird, nach welchem eine progressive Einkommensteuer notiert wird, daß in Zukunft die Staatslasten nicht allein auf dem Grundeigent Hum ruhen, Nnd alle Stände dazu zu concurriven haben.
19. Desgleichen, daß die Familienfideicomisse, insbesondere! die der standes-- und freiherrlichen Familien Und Familienm ajorate aufgehoben werden, indem durch die Unantastbarkeit dieser Fami- lieir-Fideicomisse für die Private viel verloren geht und insbesondere die Güter in einer Hand bleiben wird für den Bürger für. einige Zeit verloren gehen.
Mit froher Zuversicht richten wir daher an Hessens Stände die dringende Bitte: diese Anträge zu berücksichtigen und hie Verhandlungen einzuleiten, die zu glücklichen Resultaten führen werden. '
Wölfersheim, den 11. März 1848.
Die in der Anlage verzeichneten Bürger von Wölfersheim, Meckesheim, Obbornhofen, Wohnbach, Södel imd Melbach. . (Folgen ungefähr 600 Unterschriften. Für diese unterzeichnet einer der Deputierten: A. Weller, von Wölfersheim bei Friedberg.)
Eine Reihe der von den solms-braunfelsischen Orten an die Standesherrschaft gerichteten Forderungen haben wir bereits aus- geführt. Man verlangte dann ferner noch eine .Parzellierung der Hofgüter und niedrigere Pachtsätze, Ablösung der Rentenrückstände u. a. Die Stimmung in deir umliegenden Orten sowohl als in Hungen selbst war seit dem 17. März recht gut geworden, lvas wir aus nachfolgendem Vorkommnis ersehen:
Als Rentamtmann Kießling am 27. März von Braunfels nach Hungen zurückkehrte, rückte gerade die Bürgergarde aus. Nach zwei Stunden kehrte der größere Teil der Garde zu einem festlichen Zusammensein in den „Solmser Hof" zurück. Als Mitglied der Äürgergarde begab auch Kießling sich dorthin und würde freundlich begrüßt. In dem Saale waren die Bildnisse! des braunftlsischen Fürstenpaares aufgehängt. Nach einer Stunde wurde das Bildnis des Erbgroßherzogs (Ludwig III.) dazwischen und das Bild des Ministers Gagern darunter angebracht. Nun wurden verschiedene Reden gehalten und Toaste ausgebracht. Eine der Reden, die dem Fürsten von SolNts-ÄraNnfels galt Nnd von dem Aktuar Kießling gesprochen wurde, nahm Bezug auf die fürstlichen Verwilligungen hinsichtlich der Verminderung des Wildes und der Teilung der Teiche. In den Toast, der aus das Wohl des Fürsten ausgebracht wurde, stimmten alle (mit lautestem Jubel ein. Rentamtmann Kießling nahm sofort Veranlassung, namens, des Fürsten zu danken. Seine Worte fanden eine äußerst günstige Aufnahme, was daraus hervorgeht, daß ihm abends 11 Uhr die Bürgergarde ein Ständchen brachte. Bei dieser Gelegenheit hielt ein Bürgerssohn eine Ansprache, die Kießling erwiderte. — Der soeben geschilderte Vorgang zeigte daß das Verhältnis der Bürgerschaft Hungens zu dem fürstlichen Haus ein recht günstiger war.
In Langsdorf fand am 27. März unter dem Vorsitz des. Großh. Kreisrats Follenius eine Sitzung der meisten Bürgermeister der ,Umgegend statt. Man verlangte die Abtretung her Klostergüter, Herausgabe von. Neutralitätsgeldern, Begleichung bedeutender Kriegskostenrechuungen u. a. Einen oder zwei Tage früher wurde zu Lauterbach das Ricdeselsche Schloß gänzlich zerstört. Die auf der Flucht begriffene gräfliche Familie kam mit dem Wenigen, was sie in der Eile gerettet hatte, durch HungeN. Alls Möbel waren von den Rebellen auf die Straße geschlendert und drei Wagen Akten verbrannt ivorden: den Kammerdirektor von Burie hätte die Bande beinahe erdrosselt. Der Zustand im Riedeselschen war derart erschrecklich, daß Ministerialrat Maurer weinend von Lauterbach weggegangen sein. soll. Er hatte überhaupt nicht vermocht, in Ober Hessen ruhigere Zustände herbei- züsühren.
Während in unserer Gegend Nun allmählich Ruhe einkehrte, tauchten in Baden nochmals republikanische Ideen mit besonderer Lebhaftigkeit auf. Auch in Hessen, namentlich iin Süden, gestaltete sich die Lage der Dinge so besorgniserregend, daß man das sich in Urlaub befindliche Militär und alle Reservisten einzvg Nnd Marschordre erteilte.
Am 28. Marz tagte zu Hungen eine Bürgerversammlung, die die Pachtung des Hofgutes beschloß. Demgemäß empfahl Rentamtmann Kießling der Standesherrschaft, nach Ablaus der Pachtzeit eine Parzellenverpachtung unter freier Konkurrenz zuzusagen. Bezüglich der 4 Hubbacher Teiche ging dem Bürgermeister Buttron ein Schreiben vom Rentamt zu, das in Anbetracht der von der Stadt Hungen während der erregten Zeit aufrecht erhaltenen Ruhe nnd Ordnung verfügte, daß eine Teilung der Teiche nach den bis dahin benutzten Flächenräumen erfolgen solle. Stadt und Herrschaft sollten jede ihren Teil unabhängig und vollständig verwalten.
Ten zahlreichen an die StandesherrschafteN gerichteten Forderungen gegenüber traten die Standesherren am 9. April mit einer Erklärung an die Großherzogliche Regierung heran. TaS Schriftstück lautete:
Tas schon längst gefühlte Bedürfnis; nach gleichmäßiger Und einheitlicher Gesetzgebung ist durch die Ereignisse der letzten Tage ein allgemeiner, züm Theil mit Ungestüm verfolgter, Wunsch des ganzen deutschen Volkes geworden. — Indem die Unterzeichneten diese Folge des erwachten Zeitgeistes erkannten, find dieselben alsbald zusamuiengctreten und haben Großherzoglick-eri Staatsregierung schon unter dem 11. vorigen Monats schriftlich erklärt, daß sie bereit sehen, die aus ihrer früheren Landeshoheit herrührendeii Regierungsrechte, die der neuen Gesetzgebung hinderlich sehn könnten, aufzugeben und daß sie sich, mit Verzicht auf die ihnen zustehenden höheren Gewährschaften, für die Zukunft allen Landesgesetzen in Beziehung auf ihr, im Großherzogtum! belogenes, Eigenthum unterwerfen würden. Diese Erklärung wurde von Großherzoglichem Ministerium mit dankbarer Anerkennung und mit der Versicherung entgegengeiiommen, daß dasselbe bedacht sehn werde, das standesherrtiche Eigenthum gegen cigen- mächtige Uebergriffe zu schützen. Leider haben die hierauf ergriffeneil Maßregeln nicht in allen standesherrlichen Bezirken die Wiederkehr eines gesetzlichen Zustandes herbeizuführen vermocht, indem die Einwohner mehrerer dieser Bezirke, ungeduldig die neue Ordnung der Verhältnisse zu erwarten, sich selbst zu Richtern aufwarfen, und den Aussprüchen der gesetzgebende!; Behörden Vorgriffen.
Diese Sachlage hat die Unterzeichneten bestimmt, nochmals znsammcnzutreten, um Großherzogliche Staatsregierung zum! schleunigen Erlaß der, ihre Verhältnisse regulierenden, Gesetze zu veranlassen, indem sie derselben wiederholt erklärten, daß sie ihre innegehabte Stellung gegen die Bewohner ihrer seitherigen! Gebiete gänzlich ausgeben wollten; daß sie insbesondere auf ihre Gerechtsame in Justiz-, Polizei-, Kirchen- und Sckmlsachen verzichteten: daß sie eben so der mit schweren Opfern erkauften Steuerfreiheit entsagten, und daß sie sich auch in Bezug auf ihre Rechte privatrechtlicher Natur, als Zehnten, Moiiopolien, Jagden, Fischereien u. dgl. den Landesgesetzcn ohne Widerrede imter- wersen würden.
Hiernach glauben die Unterzeichneten ihrerseits alles gethan zu haben, was mit einiger Billigkeit von ihnen gefordert werden kann, und sie halten sich zn der Erwartung berechtigt, daß die Einwohner ihrer seitherigen Gebiete dies erkennen, und in Ruhe und Ordnung sich gedulden werden, was die Gesetzgebung über diese Verhältnisse beschließen wird.
Drohungen und Excessen offenbarer Gewalt gegen ihr Eigentum werden sie den Mut des guten Rechts und, die Ueberzcugimg entgegensetzen, daß sie mit aufopfernder Selbstverleugnung ihre Pflichten gegen das Vaterland in dieser ernsten Zeit erfüllt haben, und daß daher lveitere Angriffe gegen ihre Person oder ihr Eigenthum nur Folgen von Verkennung alles Rechlssinnes scyn könnten. _
Sie erwarten gegen solche nicht nur den Schutz der Staatsregierung, sondern auch denjenigen ihrer Mitbürger, die schon so vielfach bewiesen haben, daß ihnen das öffentliche Wohl und ein gesicherter Rechtszustand mehr am Herzen liege, als eigennützige Bestrebungen. Darmstadt, den 9. April 1848.
Die Standesherren des Grobherzogtums Hessen.
Die Tage int April verliefen für unsere Gegend im allgemeinen ruhig: anfangs Mai wird uns noch berichtet, daß die Bauern zu Villingen, Wölfersheim, Röthges u. a. Orten auf die Jagd gingen, oft in Stärke von 10 Mann, daß die Fischerei frei ausgeübt werde und daß in der herrschaftlichen Scheuer zü Utphe Feuer angelegt, dieses jedoch rechtzeitig entdeckt tvorden sei.
Mit diesen Vorkommnissen dürste die Bewegung des Jahres 1848 für Hungen und Umgegend ihr Ende gcfunbeit haben.
Vermifdifes.
* VoN den neuesten Schmuckmoden. Tie hohe Vvl- leitdung, die in den letzten Jahren die Kunst des Goldschmiedes imd des Juweliers erreicht hat, stellt sich inj den neneften ©chmuck- moden in glänzendem Lichte dar. Besonders die Schönheit in den Fassungen der ©teilte erhält einen in der Geschichte der Schmückformen bisher unbekannten Reiz, indem nur noch Platin, kein Gold und Silber mehr dazu verwendet wird. Ta gibt .es keine schweren goldenen Klauen oder Hände mehr, die früher in Schlipsnadeln oder Broschen den ©teilt aufdringlich umschlossen, sondern alles ist Nur aus die Wirkung des Steins lelbst berechnet, der in einer ganz diskreten, fast unsichtbaren Weise


