Ausgabe 
15.7.1909
 
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Abgang des Dorfs Gropbachs, und nach dem solches nebst Seltzer Und Astheim der Stadt Gießen das Ausnehmen gegeben. Da dann die vormahlige Gropdächer, so sich wegen Sicherheit in das Burgschloß an der Lahn (ist die Schwalbachsche Burg bei der Kirch, jetzt auch die alte Burg genannt) niedergelassen, in ihrer alten Gemarkung annoch ihre Vieh- und Schaafhäußer nebst ctL Frucht Scheuren gehabt und gleichsam zwischen den Heucheln Daheim gemeßen." 1741 bestand noch die alte Kirche aus der vorreformatorischen Zeit.Wer dießelbc sundirt und dotirt ist ungewiß, doch soll sie schon im 14. Saeculo gestanden feyst intb sind die zwey "große Glocken darinnen in ao 1403 gegossen Morden." Als Merkwürdigkeiten dieser alten Kirche werden er­wähnt ein altes Gemälde vom jüngsten Gericht "und ein in Stein gehauenes Bildnis mit 3 Köpfengegen der Orgel, unter welchem vermutblich im Papstthum Kirchengeräte verwahrt worden."Die große Glocke zu Gießen soll hier gestanden haben und nach dem Brandt aus "Roth nach Gießen verkauft worden sehn." Letzteres läßt sich nicht feststellen, da die Glocken der Gießener Stadt­kirche vor etwa 50 Jahren umgegossen wurden. Weiter wird be­merkt, daß in der Heuchelheimer Kirche keine Monumente (Grab­denkmäler) sich befanden als die der Pfarrer Goebel (t 1694) UUd Gcilfuß (t 1737).Es wird auch niemand als der Pfarrer und seine Frau in der Kirche begraben."

Heuchelheim war die Eathedral- oder Mutterkirche der um­liegenden Ortschaften: es gehörten zu ihr die Orte Kinzenbach, Lindes, Alleudorf, Atzbach und Launsbach.In dem Papstthuur ists der Haupt Ort der umliegenden Dorfschasten gemeßen, je­doch daß sie Dallhcim oder Altenburg bei Wetzlar vor ihre Blutter erkannt "rind die große Gefälle, welches nur solches Closter ällhier ziehet, zu genießen gehabt." Das Kloster besaß in Heuchel­heim 6Psaffeuhöfe", deren Einkünfte der Pfarrei daselbst- gewicsen waren. Der jeweilige Heuchelheimer Pfarrer hatte dafür die Verpflichtung, in den Kapellen oben genannter Orte die Messe zu lesen. Später vergab das Kloster die Höfe an Ortseingesessene in Erbpacht,und erhebet das Closter davorr «noch jährlich 5060 Achtel Korn-Pfacht allhier." Obschon stiftungsgemäß sämtliche Pachtgefülle der Pfarrei gehörten, lieferte das Kloster nur den vierten Teil an dieselbe ab, "tute dieBauregcl" von 1594 be­sagt:Das Altenburger Closter muß Kirch uud Pfarr bauen was neu gemacht wird intb jährl. das vierte theil zur Pfarchi geben, (sie) soll auch ä l l e s "e r h a l t e n, da alle P s a ch t hierher gehört und unrecht entzogen ist. Man muß plit Streit "erlangen und machts Closter Schwierigkeit, do doch alle Pfacht der Kirch gemeßen." Die Schwierigkeiten entstandet jedenfalls infolge der Einführung der Reformation in Heuchel­heim. Aber auch dieser schon beschränkten Beitragspflicht suchte sich das Altenburger Kloster ganz zu entziehen, da infolge (des 30 jährigen Krieges alle Dokumente verloren gegangen,mithin mann nichts mehr gehabt, womit "mann denen Nonnen (in Alten­burg) dießes erweisen können . . . ., daher auch alle gebäude so verfallen, indem mann endl. froh gemeßen, daß mann solche Um flicken können .... Es wäre zu wünschen, daß hohe Obrig­keit das Closter anhielte, darzuthun, aus was .Ursachen solches Ließe starcke Pfacht in Heuchelheim erhebe, so würden vielleicht ihre eigene döcumente wieder sie sehn und wenigstens das v orige rceuperiert werden können."

Um 1529 wurde in Heuchelheim die Reformation eingeführt; der erste evangelische Prediger war Joh. Gernandt, dem sein Sohn Friedrich 1570 nachfolgte. Da Heuchelheim keine Patronats- stclle war, so erfolgte die Bestätigung des jeweiligen Geistliches Lurch den Landesherrn. Der Berufung eines Neuen Pfarrers ging eine Examination vor denidefinitorio" zu Gießen voraus.

Die Kirchendisziplin wurde vom Kirchen-Convent ge­handhabt. Die Uebeltäter wurden vom Convent zur Strafe ge­zogen und "darnachdie execution dem Antüt übergeben". Der Kirchen-Convent wurde vom Pfarrer und den Senioren, Kirchen- ältesten, an den allmonatlichen Bettagen in der Kirche oder in der Pfarrei abgehalten.Jir desertions-Sachen (Ehescheidungen!), desponsations-Sachen (Entlobungen) hat der Pfarrer priman instantiam rind werden solche zuerst bei dem Kirch-Convent unter­suchet rmd nochmals deswegen nebst der Ober bcambtcn zu Gießen Bericht an Höcht. Consistorinm (gerichtet), allwo solche Fälle entschieden werden." Tie Strafgelder erhält zur Hälfte der Kirchen­kasten, zur anderen Hälfte werden sicad Pias cailsas", zum Waisenhaus odergeistlichen Landkasten" verordnet.

Die K i r ch e n - V i s i t a t i o n wurde alle drei Jahre von dem Superintendenten und demOberbcamteu" von Gießen an- gestcllt, und gibt die Gemeinde (bürgerliche) die Diäten und dem Superintendenten einen Dukaten für seine Bemühung.

Der Kirchen- K a st e n hatte 1096 st. 29 alb. und 6 Pfg. an Kapitalien ausgeliehen; die ausgeliehenen Pfarr-Kapi­talien, die nur zur Besoldung des Pfarrers verwendet wurden, betrugen 499 fl. 23 alb. 6 Pfg. Außerdem erhob der Kasten Noch mt Frucht-Pachtgefüllcn 4 Westen 8 Gescheit Korn, von einem Acker an der Hardt, 5 Westen Gerste von 25 fl. ausgelieheneist "Kapital Und 3 Mesten von einem Acker, derGeißclsteckcn" zu Launsbach. Ferner mußten an den Kästen geliefert werden als Abgabe von 2 Gärten je ein Hahn, von einem anderen Grundstück eine Gaus.

Das Pfarrgüt, das der Pfarrer zur Bewirtschaftung über­

nahm, umfaßte 42h2 Morgen 21 Ruthen, 6 Schuh Ackerland und 121/4 Morgen, 12 Schuh Wiesenflächen.

Vor und in beut 30 jährigen Kriege wurden viele Grund­stücke, die zur Pfarrer gehörten, verkauft, vielleicht aus Not 1111b machten die Zinsen "von den noch übrig gebliebenen Kapitalien die G e l d b e s 0 l d u n g des" Pfarrers aus. So wurde 1643 ein Teil desheiligen Gutes" nebst Haus und Hof, an der Bach ge­legen, an Joh. Weller für 2000 fl. verkauft. Tas Gut ent­hielt 17% Morgen 1/2 Ruthe.

Die B e s 0 l d u n g s b e z ü g c des Pfarrers zu Heuchelheim waren mit 236 fl. 19 alb. 8 Pfg. veranschlagt. An barem Gelds 54 fl. 26 alb. 6 Pfg., an ständigem Pacht körn 2 Achtel 1 Meße. Die Reine rträguisse aus dem P f a r r g u t e be­trugen nach Abzug sämtlicher Unkosten 140 fl. An Früchten konnten auf den Pfarräckern gezogen werden 55 Malter Korn, 5 Malter Winterweizen, 2stg Malter Sommerweizen, 40 Malter Gerste, 10 Malter Hafer, 3 Malter Erbsen, V2 Malter Linsen, 1/4 Malter Hirsen, 3 Malter Wicken, 1/2 Malter Lein (vom Flachs). Maag (wohl Magensamen-Mohn), Rüb (Rübsanrcn-Raps), Haus Rohrst?), Hcydekorn, Bohnen werden nicht gezogen." Die Frucht- hreise waren damals sehr gering. 55 Malter waren mit 110 fl. veranschlagt, so daß sich "das Malter gleich 200 Pfund auf 2 fl. gleich '3 Mk. 40 Pfg. stellte. Weizen hatte denselben Preis- Gerste war mit IV2 fl. per Malter angesetzt, Hafer stellte sich im Malter auf 1 "fl. Der Reinertrag aus "den Gartcnsrüchteiij war mit 7 fl. 23 alb. 6 Pfg. veranschlagt. Es würden geerntet! 3 Körbe Aepfel, 1 Korb Birnen, 3 Körbe Zwetscheu, 6 Wagen Kraut, 6 Wagen Rüben. Ter Korb Aepfel hatte einen Wert von 57 Pfg., der Korb Zwetschen einen solchen tioit 42 Pfg. Die Heuernte ergab 8 Wagen, die Grumternte 4 Wagen. Der Wagen Heu und Grumt war mit je 1,70 Mk. veranschlagt. Der Werk von Stroh wurde auf 33 Fuder mit 30 fl. gleich 51 Mk. ge­schätzt. An Geflügel hatte der Pfarrer jährlich einen Hahn von 3/4 Jahren im Werte von 14 Pfg. zu beziehen.

Die Accidentien waren mit 50 Mk. veranschlagt. Der Pfarrer erhielt von einer Kindtaufe 10 alb., von einer Pro­klamation 15 alb., Wein kau s-KvPul ation 10 alb.,Hochzeitl. Copulation" 20 alb., das Opfer bei Hochzeiten.Die Braut bringt vor der Copulation einen Kuchen und der Bräutigam 1 Maaß Bier, wenn sie copukiert worden eineBrautsuppc, bey der copu­lation eine Citrone uud Schnupftuch". Die Leichenpredigt kostete 1530 alb., ein Attestat 5 alb.Die Kinder so zum H. Abend­mahl das erstemahl gehen (Konsirmanden) bringen etwas Eher und soll jedes ein Schock (60 Stück) haben."

An Gerechtsamen hat a)die Pfarr die Gerechtsa!mc! in der Heuchelheimer Gründclbach zu fischen, b) Bedient sich ein Pfarrer des gemeinsamen Back- und Brau-Hauses ohne Accis, Steuer, c) Darf Er so viel Vieh auf die Weydc treiben, als; er will und kann, doch muß er dem Hirten die Pfründe davon geben, d) Genießet Er in allen gemeinschaftlichen Sachen (Gemeinde- nutzen) gedoppelt Looß."

Das Fischereirecht wurde der Pfarrei um die Mitte des 18. Jahrhunderts von dem Rat uud Amtsverwalter Wittich zu Gießen streitig gemacht. Das Hochs. Konsistorium zu Gießen entschiedin savorem der Pfarrei". Wittich" appellierte an das Oberkonsistorium in Darmstadt, und ist die Sache nochlis pcn- dcns" (fchwebeuder Prozeß). Aus einem alten Saalbuch tonnte die Pfarrei Nachweisen, daß sie das Recht schon im 16. und 17. Jahrhundert besessen hatte. So beurkundet der Pfarrer Jörg Victor 1594:Die Bach im Torf ist der Pfaar Fischbach und mag dicselbige ein Pfarr Herr jederzeit fischen lassen." Ein Amts- befehl von 1618 besagt:Der Gerichtsknecht soll der Gemeinde daselbst anzcigen, daß sich niemand außerhalb des Herrn Pfarrers der Fischerey in der Heuchelheimer Bach bei Vermeidung ber. Strafe anmaßen soll."

Unter der RubrikScholastica" (Schulverhältnisse) sind in dem Saalbuch nur wenige Notizen enthalten: sie betresfeni hauptsächlich die Besoldungsverhältnisse des zeitigen Heuchelheimer Lehrers. 1710 kam mit 19 Jahren nach Heuchelheim als Prae- ceptor, Organist uud Glöckner der aus Staufenberg gebürtige: Joh. Heinr. Henckelmami. Es wird ihm bezeugt, daß er die Schule treu als ein geschickter Schulmann 31 Jahre versehen, und daber der Wunsch ausgesprochen:Gott leite ihm ferner mit seinem H. Geist und seh sein bcysta ndt in d e r m ü h - (unten Schularbeit." Henckelmann hatte 76 Schulkinder zu unterrichten, die auf 3 Klassen verteilt waren.

Schulhaus nebst den dazu gehörigen Stallungsgebäulichkeiten waren inkeinem sonderlichen Zustand, wäre auch zu wünschen', daß ein Klein Scheurgen dabey, damit der zeitige Schulmeister sein bißgen Frucht und Futter verwahren und aufheben könne." Die Seh ul b e s 0 l d u n g war mit 118 fl. veranschlagt, und gehörte die Heuchelheimer Schulstelle, wie auch die Pfarre für die damaligen Verhältnisse zu einer der besser dotierten. Das Einkommen setzte sich zusammen aus 12 fl. 23 alb. in sixo", aus 4 Westen Pachtkorn, aus den Reinerträgnissen des Schulgutes, zu 4 st. 6 alb. veranschlagt, aus Schullohn an Frucht auf 11 st. 15 alb. geschätzt, an Brot im Werte von 18 ft., nnl Geld "von durchschnittlich 60 Schulkindern ä 27 alb. = 54 fl., aus Accidentien im Werte von 9 st., aus Gerechtsamen, zu 1 fl. veranschlagt. Auf den Schuläckern konnten gezogen werdest" 5 Mesten Gerste, 2 Wagest Kraut, 2 Wagest Rüben. Der Wiesen-