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Mqgamie in China.

Nach chinesischem Recht darf jeder Ehemann nur eine Ehefrau haben, die mit ihm alle Ehren, Freuden und Leiden der Ehe teilt. Bekanntlich ist aber mit dem chinesischen Ahnenkult die Anschauung verbunden, daß den Eltern nach dem Tode von männlichen Nachkommen Opfer dargebracht werden müssen. Vornehmlich schon aus diesem Grunde muß in China jede. Ehe männliche Nachkommen haben. Das Gesetz, wie es in dem Taching-li-lu zum Ausdruck kommt, gestattet daher jedem Chinesen, der in seiner legitimen Ehe bis zum vierzigsten Jahre männliche Nachkommen nicht erzielt hat, eine Nebensrau zu nehmen, um zu verhin­dern, daß er ohne die erforderlichen männlichen Nachkommen bleibt. ,

So ist das Konkubinat in China gleichsam ein Ausfluß der religiösen Anschauungen. Wenn im Gesetz sich auch für die Nebenfrauen häufig der Ausdruck Sklavinnen findet, fo ist in Wirklichkeit von einem solchen unterwürfigen Ver­hältnis der Nebenfrauen zu dem pater familias in den wenigsten Familien etwas zu spüren, besonders wenn sie ihren Zweck erfüllt'und Söhne in die Welt gesetzt haben. Selbstverständlich hat die Nebenfrau aber auch dann weder die Vorteile, noch die Vorrechte der legitimen Frau, die für sie, wie ihr Beschützer der Herr, stets die Herrin und Gebieterin bleibt. Hält sie zum ersten Male ihren Einzug in das Haus ihres künftigen Gebieters, so hat sie sich beim Eintritt vor diesem wie vor seiner Frau niederzuwerfen, ebenso vor den etwa noch vorhandenen älteren Familien- mitgliedern des Hauses, während ihr wieder von Fremden und Dienstboten die nötige Achtung nicht versagt wird. Weitere Feierlichkeiten wie bei Eingehung der legitimen Ehe finden bei der Aufnahme einer Nebenfrau in eine Familie nicht statt; aber wie die Hochzeitsbräuche von vorn­herein den künftigen Ehebund einweihen, so hat sich -dem Gesetze nach auch die Nebenfrau, ivenw sie sich- wie vorge- fchrieben ist, jeden fünften Tag dem pater familias nähert, vorerst regelmäßig durch Fasten und Waschungen darauf vvrzubereiten.

Ihre Anrede an ihren Herrn und Gebieter lautet nicht wie die der EhesxauChang-fu", das ist Gatte, sondern; Chia-chang", was soviel bedeutet als Familienoberhaupt. Stirbt die Ehefrau, so hat die Nebenfrau ein ganzes Jahr Trauer um sie zu beobachten, während bei ihrem Tode keine Trauer des Mannes und seiner Ehefrau um sie vor­geschrieben ist; nur die Kinder sollen drei Jähre um ihre leibliche Mutter trauern. Es ist indessen nur zu natürlich, daß, wenn die Nebenfrau nach dery Ableben der legitimen Gattin als einzige Frau im Hause des Mannes zurückbleibt, auch ihre Beziehungen zu diesem enger werden und dann nicht selten zu ihrer Erhebung als Gemahlin führen, wie solches ein Beispiel in höchsten chinesischen Kreisen zeigt.

Auch am Kaiserhose ivird von Augenzeugen die Behand­lung der Nebenfrauen als eine nichts weniger als erniedri­gende geschildert, es ivird gerade im Gegenteil hervvrge- hoben, mit welch seinem Takte und großem Entgegenkom­men die jetzige Kaiserin Ieh-Ho die. beiden Nebenfrauen ersten Ranges ihres Gemahls, des Kaisers, behandelt. Keines­falls dürfen dem Gesetze nach schon zu Lebzeiten der legi­timen Ehefrau Aendcrungen im Range der Frauen vorge- uommen werden. So wird auch, falls die Nebenfrau Söhne hat, von diesen die legitime Frau und nicht ihre eigene Mutter mit Ti-mu,Mutter", bezeichnet; die Nebensrau wird mitnatürliche Mutter" von ihren Söhnen ange- redet. Da nie vorher abzusehen ist, ob die Nebenfrau dem Manne den erwünschten männlichen Nachwuchs dringen wird, so konnte die Zahl der Nebenfrauen auch nicht auf eine be­schränkt bleiben; es hat sich als Gewohnheitsrecht gebildet, daß z. B. Beamte niederen Ranges nicht inehr als drei, Beamte höheren Ranges nicht mehr als fünf Nebenfrauen halten, wenn anders es auch wieder in den gebildeten chine­sischen Kreisen als unschicklich angesehen ivird, ohne triftigen Grund überhaupt Nebenfrauen zu haben.

In dem Halten mehrerer Nebenfrauen neben der Gattin, die bereits einen Sohn zur Welt gebracht hat, hat man den ersten Auswuchs der Institution des Konkubinats in China zu sehen. Trotzdem die Chinesen, wie derOstasiatische Lloyd" schreibt, es init Entrüstung zurückweisen, daß sie Polygamie treiben, kommt es nur zu häufig vor, dast in wohlhabenden Beamten- und Kaufinannskreisen die Zahl der Nebenfrauen je nach dem Reichtum des einzelnen größer joder geringer ist. Und der Hof? Geht er etwa mit gutem

Beispiel voran? In jedem dritten Jahre werden von dem Vorstand des kaiserlichen Haushalts Töchter von angesehenen Mandschufamilien, Mädchen, die das zwölfte Lebensjahr erreicht haben, nach Peking in die verbotene Stadt berufen, damit aus ihnen die Zahl der kaiserlichenDienerinnen" ioieder ergänzt wird. Nicht mehr als sieben Nebenfrauen sind nach Gesetz und Herkommen deni Kaiser zugebilligt, die in fünf Rangklassen eingekeilt sind, aber nebenher läuft eine! große Schar vonAufwärterinnen" und hübsch geputzten Dienerinnen". Jede von ihnen ist stets mit einer roten Blume im Haar geschmückt. Aus ihrer Zahl darf sich der Herrscher nach Belieben seine nähere Umgebung aussuchen. Ohne Gnade wird aber jedeDienerin" wieder in ihre Heimat gesandt, die bis zu einem gewissen Zeitpunkte kinder­los geblieben ist. Jinmerhin lehrt sie auch dann wohlver­sorgt in ihre Familie zurück und hat auch bei Hofe nichts weniger als eine schlechte Behandlung zu gewärtigen.

Das sind wie gesagt Auswüchse. Im allgemeinen hat sich 'in China heute der Standpunkt durchgerungen, daß eine Nebenfrau nichts anderes bedeutet als dieStütze der Haupt­frau" zur Fortpflanzung der Familie, bei der Erziehung der Kinder und zur Besorgung des Haushaltes, der, wo dir Eltern noch leben und viele jüngere unverheiratete Ge­schwister des Ehemannes vorhanden sind, nicht unbedeutend ist. Im übrigen hat die Nebensrau rechtlich allerdings! viele Pflichten, aber Rechtsbefugnisse stehen ihr nicht zu. Sie schuldet dem, der sie zu seiner Konkubine erhoben hat, vor allem Gehorsam und ist sein eigen. Gibt sie sich mit anderen Männern ab und wird sie dabei auf frischer Tat betroffen, so steht den: Manne, dem sie als Nebenfrau zugehört, das Recht zu, sie und ihren Liebhaber auf der Stelle zu töten, ohne daß ihn das Gesetz dafür bestrafen kann; treibt er sie selbst zum Ehebruch, so ist die Strafe für ihn geringfügig; wird sie von den Eltern des Mannes dazu! ausdrücklich veranlaßt auch ihnen schuldet sie Gehorsam, so wird sie trotzdem als Schuldige behandelt und §ur Strafe an irgendeinen beliebigen Mann, der das Meiste für sie bietet, verkauft. Tötet aber beim Ertappen auf frischer Tat der Ehemann die Nebenfrau allein und läßt er den; Liebhaber entwischen, so verfällt er der Strafe; läßt er da­gegen die schuldige Nebenfrau am Leben, so hat er sie dem Gesetze nach dem Richter zu überantworten, der sie mit hundert Stockprügeln zu bestrafen und zu einem Monat Kangtragen zu verurteilen hat.

In den Händen des Ehemannes ist die Nebensrau recht­lich nichts als eine Sache, die durch Kauf sein Eigentum ge­worden ist, und Über die er beliebig verfügen, sie somit auch verkaufen kann. Die Sitten und Gebräuche haben aber das Recht gemildert, und so kommt es heute nicht sehr häufig vor, daß ein Ehemann von diesem Verkaufsrecht Gebrauch macht. Er kann die Nebensrau aber jederzeit entlassen und darf die aus dem Zusammenleben hervorgegangenen Kinder behalten, während ihm dieses seiner Ehefrau gegenüber nur in sieben gesetzlich vorhergesehenen Fällen zusteht. Stirbt der Manu vor der Nebensrau, so wird erivartet, daß sie sich nicht verheiratet. Begeht sie dagegen aus Trauer Selbst­mord, was nicht selten ist, so wird das als ein Zeichen der höchsten Tugend angesehen und hohe Ehren werden dem An­denken der Verblichenen erwiesen. Wie die legitime Frau, so sind auch die Nebenfrauen nicht selten ein Opfer der Launen der Mutter des Mannes, die das Recht für sich in Anspruch nimmt, sie zu erziehen und zu bessern. Hat das Schicksal sie in ein Haus geführt, wo solch einDrache" herrscht, so wird besonders das Leben der Nebenfrauen dort zur Qual, und Selbstmorde sind in solchen Fällen nicht selten.

Nur die Mandschumädchen sind in China von dem all­gemeinen Los der Nebenfrauen befreit. Sie dürfen nur dem Kaiser als solche dienen. Aber auch die chinesischen Familien der besseren Klassen pflegen ihre Töchter einem Manne nur als Hauptfrau zu geben, es mußte denn schon ein ganz besonderer Grund dafür sprechen, sie Nebenfrauen werden zu lassen.

vermischtes.

*Weun der Herr Präsident zur Hofjagd fährt . . Im Septemberheft vou Velhagen u. Ktasings Monatsheften plaudert Karl Eugen Schmidt-Paris allerlei Geheimnisse der edeln Weidmannskunst aus, wie sie unter! Felix Faure, als die französische Republik einen höfischen Anstrich angenommen hatte, gehandhabt wurde: In Ram-