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Es ist überschrieben: „Zur Chronik" und der Verfasser kommt zur folgenden spaßhaften Erklärung:
Ein Dorf namens Hainchen hat früher etwa an der Stelle des heutigen Leihgestern, etwas weiter südlich gelegen. (Daher heute noch der Name Hainbrunnen.) Hsrnchen wurde aber von Kriegshorden niedergebrannt, und zwar so vollständig, daß ein Reiter, der es tags vorher gesehen hatte, als er am andern Tage wieder vorbeiritt, auch keine Spur mehr von ihm sah, und Verwundert nach der Gegend, wo es gestanden, hindeutend zu seinem Begleiter sagte: „Da lag's gestern."
Daher, fährt der „Chronist" ernsthaft fort, nannte man das Dorf, das später hier aufgebaut wurde, „Lagsgestern", woraus spater „Leihgestern" geworden! Viele sprechen von einer Ableitung ans „legionis castra“ (Lager der Legion), zumal Leihgestern nicht weit vom Pfahlgraben liegt. Doch muß die Entscheidung den Sprachforschern überlassen bleiben. Ich begnüge mich damit, die früheren Schreibweisen des Namens anzuführen mit Angabe des Jahres, in dem die betreffende urkundlich belegt ist: Im Jahre 804 Leitkestre, 805 Letkestre, 823 Leitcastre, 1145 Leikestre, 1157 Legesteren, 1258 Leykestrin (»reit), 1271 Seit» gesterin, 1284 Leytkestern, 1304 Letgesteren, 1312 Leiegestrin, 1343 Leitgestern, 1470 Langkestern, 1558 Leidtgestern, 1564 Leihend Ley-) gestern, 1569 Leidtgestern, 1574 Leitgestern, 1647 Leygestern, 1694 Leyhgestern, 1796 Leyhgestern, später Leihgestern.
II.
Leihgestern in vorreformatorischer Zeit.
Die erste urkundliche Nachricht von Leihgestern stammt aus dem Jahre 804 n. Chr-. In einer Urkunde wird bezeugt, daß ein gewisser „Walthelm" dem Kloster Lorsch seine Güter in Leitkestre vermacht. Von weiteren Schenkungen Leihgesterner Ländereien an dasselbe Kloster hören wir in den Jahren 805, 823, 824.
Nach dieser Zeit wird Leihgestern erst im Jahre 1141 wieder genannt. Jetzt aber nicht mehr in Akten, die das Kloster Lorsch, sondern das inzwischen (1125) gegründete Augustinerkloster Schiffenberg betreffen. Die Gräfin Clementia von Gleiberg schenkt dem von ihr gestifteten Kloster ein großes Gut in Leihgestern. Diese Schenkung wird bald darauf in einer Bulle des Papstes Eugen III. bestätigt. Ein weiterer Freund des Klosters war Herr Adelbert von Peilstein. Er übergibt 1150 dem Kloster 25 Hörige an Leihgestern, die mit Namen genannt werden: Bernhart, Burgenza, Nicheza, Hadewich, Adelheit, Meh- Ihilt, Jta, Hebeza, Jmeza, Theodoricus, Nentere, Sigefriht, Hir- mendruht, Hellewich, Bernolt, Sophia, Wezel, Herman, Jrmen- garth, Gimderat, Megenburhe, Gerdruth, Bezelen, Methilt. Die Beziehungen zwischen Leihgestern und dem Schiffenberg müssen in dieser Zeit sehr zahlreich gewesen sein. 1230 erbaut Abt Albero den Klosterhof Neuhof 20 Minuten südlich des Dorfes, wohl einer der ältesten Höfe des Landes. Dieser Hof wurde mit Freiheiten und Privilegien ausgestattet, die oft die Veranlassung zu Streit wurden. So im Fahre 1235, wo Herr Hartrad zu Merenberg und Herr Wilhelm, Graf von Thuingen (Tübingen) den Streit schlichten wollen. Jedoch war der Friede noch nicht hergestellt. Dies gelingt erst 1237 dem Abt Albert von Arnsburg. Eine Urkunde vom 15. August sagt aus, daß man dahin übereingekommen, daß die Wiese „Rorehe", nm deren Besitz man gestritten hatte, dem Schiffenberg verbleiben sollte, wofür die Augustiner sich auf ewige Zeiten verpflichten, an drei Tagen in jeder Woche eine Messe in der Kapelle zu Leihgestern zu halten. Hier wird die Kapelle zu Leihgestern zum erstenmal erwähnt. Ein zweitesmal wird sie in einer Urkunde vom Jahre 1238 genannt, wo das Amt eines Klosterkämmerers eingerichtet wird, der für die Gleichheit der Kleidung der Augustinermönche sorgen und die Verwaltung der Kapellen zu Leihgestern, Steinbach und Garbenteich überwachen soll. Hierfür bezieht er Einkünfte aus den betreffenden Dörfern. Daß Leihgestern vor 1237 in kirchlicher Hinsicht zn Großen-Linden gehört hat, ist wohl möglich, ja wahrscheinlich, aber nicht nachgewiesen. Bon weiteren Schenkungen Leihgesterner Ländereien an das Kloster hören wir in bcn Jahren 1271, 1275, 1277, 1283, 1290, 1303, 1304. Hieraus im Einzelnen einzugehen, würde zu weit führen. Erwähnt sei nur, daß unter den Unterschriften als Zeugen öfter Leihgesterner Adlige vorkommen. So die Gebrüder Godschalk und Ernst; Si- srid; Ritter Ernst; Eckard von Leihgestern, cauonieus zu Schisfenberg; Johann, sohn weiland Johanns ritters, eanonieus zu Schiffenberg, Johann Edelknecht u. a.
Im Jahre 1306 wurde der Neuhof auf 12 Jahre an Konrad und Herman von Aldendorf verpachtet unter Bedingungen, die für das Kloster sehr günstig waren. Die Urkunde hierüber befindet sich auf dem Neuhof.
Aus den folgenden Jahren haben wir eine ganze Reihe von Nachrichten, die auch in Leihgesterner Gemarkung liegende Ländereien betreffen. Doch seien sie nicht einzeln ausgeführt. Interessant sind sie für den Germanisten wegen der alten Flurnamen. Es sei bemerkt, daß jetzt auch das Nonnenkloster Cella am Fuße des Schiffenberg Güter kauft und geschenkt bekommt.
Der Friede zwischen der Gemeinde Leihgestern und dem Kloster Schifsenberg, der 1237 zustande gekommen war, scheint fast 100 Jahre lang bestanden zu haben. Das Kloster war in Verfall geraten und deshalb 1323 dem deutschen Orden übergeben worden.
*) Ein Heiligenbild.
Die neuen Herren verstanden es meisterhaft, die Rechte und Güter der Kommende zu wahren und zu mehren. Hierbei gerieten sie wieder mit Leihgestern in Streit. Den Einwohnern von Leihgestern wollten vor allem die Privilegien der Schiffen- berger nicht einleuchten, die sich z. B. auch darin zeigten, daß letztere einen Tag eher Getreide schneiden dursten als die anderen Grundbesitzer. Nach längerem, resultatlosem Streit wendeten sich beide Parteien an den Grafen Johann von Nassau, der am 2. Januar 1355 ein Schiedsgericht auf den Gleiberg berief. Außer den streitenden Parteien waren noch die Mannen und Burg- mannen, sowie die Schöffen von Gießen und Wetzlar als Schiedsrichter versammelt. In dem „Spruch" werden dem Schiffenberg seine alten Privilegien zugebilligt. Alles, was in der Umgegend von Gießen einen Namen hatte, war zu dem „rechtlichen Dag" beschieden worden, wie man aus den Unterschriften der Urkunde ersehen kann. Die Leihgesterner waren natürlich mit • dem Urteil nicht zufrieden und der Streit zwischen Leihgestern und Schiffenberg hat nicht aufgehört. Er läßt sich verfolgen bis 1670. Eine ganze Anzahl Aktenstücke des Wiesbadener Staatsarchivs diesen Gegenstand betreffend harren noch der genaueren Durchsicht.
Während der Neuhof, auch „Muniche hob" genannt, früher auf Zeitpacht vergeben wurde, wird er 1356 dem Hermann Strube und Heinrich Stoppelnbein von Leihgestern nach Landsiedelrecht übertragen. Auch diesmal weiß die Deutsch-Ordenskommende es so einzurichten, daß sie nicht zu kurz kommt. Die Pachtbediugungen sind in der Hauptsache folgende: Von allen Saaten gehörte der Kommende die Hälfte. War es aber dem Pächter einmal nicht möglich, einen Acker zu besäen, so war sie berechUgt, ihren dadurch verlorenen Anteil an einem anderen Acker zu nehmen, ließen die Pächter aber einen Acker zur Wiese tverben, so gehörte der Ertrag der Kommende. Die Pächter mußten auf ihre Kosten den Hof int Stande halten. Jeder lieferte jährlich 200 Eier und beide zusammen 1 Schwein vor Ostern auf den Schiffenberg; alle Jahre mußten sie 6 Kühe und 6 Schweine der Kommende wintern.
Aus dem letzten vorreforutatorischen,, dem 15. Jahrhundert sind mir nur 3 urkundliche Nachrichten, die Leihgestern betreffen, bekannt geworden. 1470 „thut Henrich von gotes gnaden Lant- grave zu Hessen rc. kunt, daß er verkauft hat Cunen, Graven zu Solms, seinem lieben Schwager und Getruwen seinen Zehenden zu Langkestern ime dorff und fette mit allen sinen angehorungen vor 1600 guter gülden Frankfurter werunge." Zwei weitere Aktenstücke aus den Jahren 1486 und 1489 betreffen denselben Zehnten.
Viel wichtiger aber sind drei eherne Inschriften aus diesem Jahrhundert, die, wie Rady in feiner hessischen Kirchengeschtchte mit Freuden feststellt, den katholischen Glauben bekennen, nämlich die Inschriften der drei Leihgesterner Glocken, die heute noch ihre Stimmen erschallen lassen:
Aus der Kappe der größten Glocke (im Dorf „Gemeindeglocke" genannt) steht:
sub anno M°CCCCLH (1452).
Weiter unten:
sit aura pia dum rogat ista maria egt sua vox ba ba , potens repeUere satan □*) S. benedictus.
Zu deutsch: Es sei die Lust rein (wörtlich: frommfrei von Dämonen), wenn die Glocke, mit Namen Maria, ruft. Ihre Stimme ist bam-bam, mit der sie den Teufel vertreiben tarnt. Eine für die Anschauungen und den Glauben der damaligen Zeit äußerst charakteristische Inschrift.
Auf der zweiten Glocke (heute „Elfglocke" genannt) ist zu lesen: salve crax digna super omnia Elisabeth santa pro nobis omnibus ora in principio erat verbuni et verbum
In deutscher Übersetzung:
Sei gegrüßt, o Kreuz, das du über alles erhaben bist. (Hierunter ein erhabenes Kruzifix.) Heilige Elisabeth, bitte für uns alle.
(Hierunter ein Heiligenbild.)
Fm Anfang war das Wort, und das Wort. .
Dies letztere, der erste Vers des Johannes-Evangeliums, ist im Mittelalter gegen Dämonen gebräuchlich und findet sich öfter auf Glocken, von denen man glaubte, daß sie mit ihrem Klang -die Dämonen (z. V. auch schwere Wetter) vertreiben könnten.
Diese Glocke trägt keine Jahreszahl, ist aber wahrscheinlich einige Jahre älter als die beiden anderen.
i Endlich lesen wir auf der kleinsten, der „Schulglocke": 0 rex glorie veni cum pace
anno dotnini M°CCCCLIIII (1454), das heißt: König der Ehren, bring uns Frieden, eine Anrufung, die auf Glocken aus dieser Zeit häufig zu finden ist.
(Fortsetzung folgt.)


