Ausgabe 
24.7.1907
 
Einzelbild herunterladen

431

Universität zu beschimpfen. Wir werden etwaige widerspenstige Störer der öffentlichen Ruhe von der Gemeinschaft unserer Universität ausschließen und, wie sie es verdient haben, re­legieren.

Veröffentlicht am 26. Juni 1609.

III.

Wir haben Euch vor längerer Zeit durch eine öffentliche Bekanntmachung, die von dem ganzen akademischen Senate gut­geheißen wurde, untersagt, die Gärten und Felder der Bürger zu betreten, um dort gegen jedes Recht und Billigkeit Schaden anzurichten. Wir hatten alle gehofft, daß jeder Einzelne nach der Vorschrift unseres Verbotes sich gerichtet hätte. Wir sind aber in unserer Hoffnung getäuscht worden, und wir hören tagtäglich Klagen, daß einzelne in die Weinberge sich schleichen, ja sogar in Gegenwart der Eigentümer, die sie daran verhindern wollen, die Trauben abreißen, die reifen verschlingen, die unreifen wegwerfen und zertreten, mit Trotz die Wächter be­drohen und nichts unterlassen, was an Unverschämtheit grenzt. Was soll diese Ausgelassenheit und dieses freche Benehmen? Diese wenigen veranlassen, daß man über alle Studenten seitens der Bürger schlecht denkt. Damit es nicht scheine, als ließe man es von unserer Seite an der nötigen Pflicht fehlen, so er­mahnen wir jeden Einzelnen aufs neue strengstens, irgend welchen Schaden in den Weinbergen anzurichten und die Bürger nicht zu verhindern, in Ruhe und Frieden ihre Früchte zu ernten und zu genießen. Insbesondere wollen wir Euch väter­lich gemahnt haben, bei den gefährlichen Zeiten der Ruhr­krankheit doch recht auf Euere Gesundheit Bedacht zu nehmen, damit Ihr nicht selbst durch Verzehren der unreifen Wein­trauben und sonstiger unreifer Früchte jene Krankheit hervor­ruft. Denn nach der Uebereinstimmung aller Aerzte und nach der allgemeinen Erfahrung pflegt der Genuß von unreifen Früchten jene Krankheit hervorzurufen. Lebt wohl und seid, was Euch auch würdig ist, auf Euere Gesundheit bedacht!

Veröffentlicht am 8. September 1609.

IV.

Durch eine frühere fürstliche Verordnung ist bestimmt wor- dcn, daß die Weinschenken um 10 Uhr abends geschlossen werden; nach Schluß derselben soll keinem, außer für Wöch­nerinnen und Kranken, Wein verabreicht werden. Ihr wißt ferner, daß es schon des öfteren untersagt worden ist, daß einer nach dieser festgesetzten Zeit nachts in die Wirtshäuser ein- dringt, um von den Wirten in schroffer Weise Wein zu ver­langen. Es sind bei uns wiederholt von der Obrigkeit und dem Rat der Stadt Klagen eingelaufen, daß einige unter Miß­achtung aller dieser Bestimmungen mit der größten Ausgelassen­heit und Frechheit mitten in der Nacht, ja sogar bis zum Hahnenschrei auf die ungestümteste Weise Wein von den Wirten verlangen, und trotz des Verbots nicht nur die Häuser be­stürmen, Türen cinschlagen, Fenster einwerfen, sondern auch ein unmenschliches Geschrei erheben, die Wirte herausrufen und unter Schimpstvorten und Verhöhnungen mit viehischem Gebrüll angreifen und sogar ihr Leben bedrohen. Ist dies Euer ge­sittetes Betragen; ist dies die Treue, wodurch inan sich seiner Behörde verpflichtet hat; ist dies der Gehorsam, den man unseren Bestimmungen und Gesetzen schuldig ist? Wir können und wollen durchaus nicht mehr dieses wüste Treiben ertragen. Deshalb wiederholen wir aufs neue unser früher veröffentlichtes Verbot und empfehlen strengste Nachachtung:

Wenn ein Student nächtlichen Lärm nach Schluß der Wirt­schaften vor den Gasthäusern verursacht und die Wirte mit Schimpfworten herausruft, so wird er dies nach Feststellung des Tatbestandes durch Karzerstrafe zu büßen haben."

Damit einer nicht Unkenntnis vorschützen kann, so bringen wir dies durch diesen Anschlag zur allgemeinen Kenntnis- nahme.

Veröffentlicht am 10. Dezember 1609. *

Zwei Universitäts-Gedichte.

I. Be grü ßun g s ged i cht vo n M ar c elO li v e au s P ar is auf den Erbprinzen I. Georg von Norwegen, Herzog von Schleswig-Holstein bei Ueberuahme des Rektorats*) an der Gießener Hochschule. (1609.)

(In freier, deutscher Uebertragung.) Auf zum Gesang, dem freudig erhebenden! Nehmet die Harfe, triumphiert mit der Leier

*) Die Rektoratswürde wurde in den ersten Jahrzehnten der Hochschule oft Priuzen übertragen, die meist in noch sehr jugend­lichem Alter standen.

Zum Lobe des Rektors, des herrlichen Prinzen!

Es jauchzt in den Lüften; es schlägt das Herz mir heut höher.

Ein Geschenk des Himmels ist in ihn: uns geworden;

Es ist eine Gnade nur wenige können noch solcher sich rühmen, Daß ein Prinz will weilen bei uns in den Mauern von Gießen, lieber dessen erhabenen Sinn und Geist nnd Weisheit wir staunen.

Erhabener Rektor, Du erlauchtester der Prinzen, Auf 100 Jahre magst bringen Tu Dein Leben.

Dein' Ehr' und Ruhm werde getragen vom Norden bis zum Süden, Haltet über ihn stets die Fackel, ihr heiteren Musen!

Wer kennt nicht den Wert, die Gerechtigkeit, gepaart mit der Milde Des großen Königs, Deines erhabenen Ahnherrn, Der erfüllt von der Hoheit des Herrschers, Geführt hat einst ruhmvoll das Scepter des dänischen Reiches.

Doch andere Scepter sollst führen Du jetzt. Du Erlauchter, an dieser Stätte der Bildung.

Tie Zeichen, die Mr verliehen, gebieten den Gelehrten und Weisen. Erfüllt vom edelsten Streben, von weither kommen sie alle, alt wie auch jung,

Schüler und Lehrer, um hier zu lernen und lehren.

Die Zunge müsse mit kleben am Gaumen, Arif meinen Lippen soll das Wort mir ersterben, Wenn es nicht sei stets ein Lob zum Preis des Erlauchten. Wer könnte und wollte cs wagen, mein schönstes Ziel mir zu rauben?

II. Poetische Widmung bei Uebergabe des Rektorats an den Prinzen Joachim Ernst von Holstein, dem Bruder des Vorherigen. (Von Marcel Olive aus Paris 1610).

(In freier deutscher Uebertragung.)

Fort und fort wirst Tu wachsen an Ruhm und an Ehren, O Tu, mein Gießen, so lange Dich zieren So herrlich erhabene Herren als Rektoren.

Der Gütige hat Mr verliehen ein wertvolles Geschenk seines Himmels,

Was kannst Schön'res Tu Dir nennen Als einen Prinzen, so edel geboren?

Gießen, Du Stadt der Gelehrten, Dir künd' ich glückliche Zu­kunft

Für Deine Schule der Weisheit, So lang' in ihr führt ein weiser Berater das Scepter.

Tein Name wird blühen in der Welt von Tag zu Tag noch viel höher;

Tein Glanz wird noch steigen hoch zum erhabenen Himmel Durch manch' großen Geist, den Du geboren.

Gießen, Trc überaus Glückliche, noch einmal will ich Dir sagen: Niemals werde ich aufhören, Dich schätzen und ehren.

Jeder soll dienen. Deinen Ruhm zu vermehren.

Tein Ruhm ist fest gegründet für weitere Zeiten; Was Gott liebt ist geliebt über alle Maßen.

Es kann nicht werden zerstört; es muß sich dauernd erhalten.

Es sproßt neben dem Zweig der heilbringenden Pflanze Ein neuer, um mit ishm vereint zu wachsen un.d zu gedeihen, Wie Zwillingsbrüder der Gleichheit sich dürfen erfreuen.

So hat auch Gott Tir beschert aufs neu' einen Prinzen, Begabt mit erhabenen Tugenden der Menschen, Um treu zu hüten Dein Gut, Dir, o Gießen.

Gott waltet über Völker und Städte.

Vor Bösem sind bewahrt stets die Guten.

Sie werden überschüttet mit himmlischen Schätzen.

Alles) was sonsten wäre vergänglich auf Erden, Wird treulich bewahret in den Händen der Guten Und bleibet fürwahr unsterblich hienieden.

Wie war doch Pollux erfüllt von der Liebe z» Castor, dem Bruder, Daß er freiwillig aufgab den Ruhm eines Unsterblichen/ Um vereint zu lebe» mit ihm auf dem Wohnplatz' der Sterb­lichen.

Auch Tu, o Prinz, hast gerne entsagt der Würde eines Höchsten Und sie gelegt in die Hände des Bruders, des treuen. Nachdem Tir vergönnt, ein Jahr des hohen Aintes zu walten.