691
zierung der guten Eigenschaften zur Veredelung der Rasse beitragen könne. Mit zwingender Deutlichkeit ergibt sich das aus den in der Tierzucht gesammelten Erfahrungen. Das feurige englische Vollblutpferd, das prächtige Merinoschaf, der flinke Foxterrier und zahlreiche andere Haustierrassen zeigen keine' Merkmale der Entartung, und doch sind sie ursprünglich ausnahmslos durch enge Inzucht entstandet!. Selbst heute noch spielt diese bei der Weiterzüchtung eine große Rolle, weil nach der Ansicht der erfahrensten Züchter die diesen Tierrassen eigentümlichen edeln Eigenschaften nur auf solchen: Wege in ihrer Reinheit festgehalten werden können. Daß die Inzucht daneben freilich auch ihre Gefahren hat, ist selbstverständlich, denn ebenso gut wie die Tugenden können sich in den Rassen auch Fehler festsetzen und weitervererben, auch leidet, tvie es scheint, unter ihr die Fruchtbarkeit und die Widerstandsfähigkeit der Tiere gegen äußere Schädlichkeiten, so daß die meisten Züchter einen zeitweiligen Einschuß frischen Blutes durch Kreuzung u. dgl. für erforderlich halten, um Nachteile dieser Art zu vermeiden. Immerhin aber unterliegt es keinem Zweifel, daß sich bei den Tieren die Gefahren der Inzucht (vorausgesetzt allerdings, daß die anderweitigen Lebensbedingungen, in denen sie sich befinden, günstig sind) erst bemerkbar machen, wenn diese durch viele Generationen systematisch durchgeführt wird. Wie liegen nun die Verhältnisse beini Menschen?
In dem sehr lesenswerten Schristchen „Der Einfluß der Blutsverwandtschaft der Eltern auf die Kinder" (Verlag von S. Kürzer, Berlin) hat Prof. Dr. Feer die bisherigen Ergebnisse der exakten wissenschaftlichen Forschung über diese wichtige Frage zusammengestellt. Zur Erlangung des erforderlichen unifangreichen Beobachtungsmaterials, das hier leider nicht so reichlich vorhanden ist und so bequem zu Experimenten benutzt werden kann wie in der Tierzucht, stehen uns drei Wege offen. Der nächstliegende ist der der statistischen Erhebungen. Man ermittelt die Zahl und den Grad der Verwandtenehen in einem Lande und prüft nun, ob in diesen gewisse Krankheiten häufiger Vorkommen als in der Gesamtbevölkerung. Derartige Untersuchungen find wiederholt ausgeführt worden, haben aber durchaus keinen sicheren Anhaltspunkt für den schädlichen Einfluß der Blutsverwandtschaft auf das Gedeihen der Kinder ergeben. Als zweiter Weg kommt das Studium solcher Völker, die sich durch vielfache Inzucht ihre Rassenreinheit in besonderem Maße erhalten haben, für die Forschung in Betracht Von den Juden beispielsweise, auf die diese Voraussetzung zutrifft, wissen wir seit langer Zeit, daß manche Krankheiten bei ihnen oft wiederkehren, darunter gerade solche, deren Häufung allgemein auch den Verwandtenehen zur Last gelegt wird. Aber selbst diese wissenschaftliche Tatsache liefert uns nicht den gesuchten Beweis, weil die kümnlerlichen Lebensbedingungen, unter denen die Juden jahrhundertelang ihr Dasein zu fristen gezwungen waren, sehr wohl überhaupt eine Verschlechterung der Rassenkon- Hitution bewirkt haben können. Wir haben es hier mit einer Entartung zu tun, die sich auch auf andere Krankheiten erstreckt, von denen nie jemand behauptet hat, daß sie durch Ehen zwischen Blutsverwandten gefördert werden. Von besonderem Wert sind die Statistiken über die Bevölkerung abgelegener Städtchen nnd Dörfer, die nachweislich lange Zeit hindurch in enger Inzucht gelebt habt. So prüfte Lancry die Mitglieder der Gemeinde Fort-Mardick bei Dünkirchen, die im Jahre 1670 von wenigen Familien gegründet lvurde und zur Zeit der Untersuchung unter 260 Ehen deren 63 mit naher Blutsverwandtschaft aufwies. Die Bewohner des Städtchens, 1800 an der Zahl, wurden sehr gesund und kräftig befunden; von den Kindern der Verwandtenehen waren nur zwei uicht normal, eins idiotisch, das andere taubstumm, aber offenbar nicht angeboren, sondern infolge einer Krankheit. Zu erheblich ungünstigeren Ergebnissen gelangten andere Forscher in Gegenden, wo das Volk sehr arnt war und daher unter ungesunden Verhältnissen zu leben gezwungen war; es
läßt sich also auch hier, genau wie bei der Tierzucht, die üble Wirkung einer unhygienischen Lebensweise auf die gesamten Rasseneigenschaften deutlich erkennen.
Genauere Aufschlüsse über die zur Erörterung stehende Frage verdanken ivir dem Studium der Beziehungen einzelner Krankheiten zu den Verwandtenehen. Als Krankheiten, die der Blutsverwandtschaft selbst zur Last gelegt werden, kommen hauptsächlich in Betracht: Tuberkulose, Kropf und Kretinismus, Geistesstörungen und Idiotie, angeborene Taubstummheit und endlich schwere Augenleiden, besonders die sogenannte Pigmententartung der Netzhaut, die gewöhnlich nach einiger Zeit zur Erblindung führt. Von diesen Leiden sind ohne weiteres zwei Gruppen aus- zuscheideu, für die nach der heutigen wissenschaftlichen Ansicht die Verwandtenehen ohne Bedeutung sind: erstens die Tuberkulose, die ja überhaupt in so riesiger Verbreitung auftritt, daß der erforderliche Beiveis kaum zu führen sein würde, und zweitens der Kropf in Verbindung mit dem Kretinismus, da diese Auoinalien ohne Zweifel eigenartigen territorialen Einflüssen ihre Entstehung verdanken. Mit um so größerem Nachdruck hat man auch in Gelehrtenkreisen die Verwandtenehen beschuldigt, sie seien häufig die Ursache schwerer Geistes- und Nervenkrankheiten. Die Untersuchungen über die Berechtigung hierzu bieten deshalb besondere Schwierigkeiten, »veil es sich hier meist um erbliche Leiden handelt, bei denen es manchmal unmöglich ist, zu entscheiden, wieviel auf das Konto der Blutsverwandtschaft und wieviel auf das der erblichen Belastung zu setzen ist. Prüft man von solchen Gesichtspunkten aus die vorliegenden großen Statistiken, so wird der Unbefangene gestehen müssen, daß für die Entstehung von Geisteskrankheiten durch die Verwandtenehen kein zwingender Beweis erbracht ist. So entstammten z. B. von 16 416 Idioten in preußischen Anstalten nur 237 solchen Verbindungen, ein Prozentsatz also, der zu der Zahl der Verwandtenehen (mindestens 6,5 auf 1000) in einem ziemlich richtigen Verhältnis steht. Etwas anders liegen die Verhältnisse bei der oben erwähnten Pigmententartung der Netzhaut und bei der angeborenen Taubstummheit, Krankheiten, von denen es feststeht, daß sie bei Abkömmlingen von Verwandten öfter beobachtet werden als bei solchen aus gekreuzten Ehen. Aber auch hier sind die meisten maßgebenden Forscher auf Grund eines sehr umfangreichen Materials zu der Einsicht gelangt, daß die Blutsverwandtschaft an sich nicht als die Ursache dieser Leiden angesprochen werden kann. Sie begünstigt freilich deren Entstehung unzweifelhaft in solchen Familien, in denen die Anlage zu Krankheiten dieser Art bereits vorher vorhanden war, wirkt also durch Summierung der ererbten Eigenschaften doppelt ungünstig auf die erzeugten Kinder, aber sie erzeugt sie nicht unmittelbar. Dabei ist es äußerst interessant zu beobachten, daß bei weitem nicht alle erblichen Krankheiten diese verhängnisvolle Neigung zeigen, bei Abkömmlingen blutsverwandter Eltern in so ausgeprägter Weise aufzutreten, sondern nur die genannten. Prof. Feer führt diese eigentümliche Erscheinung in geistreicher Weise auf die besonderen Bererbungseigen- schaften dieser schweren Gesundheitsstörungen zurück, durch die sowohl die Pigniententartuug wie auch die angeborene Taubstunnnheit den Charakter erblicher Entartungskrankheiten gewinnen im Gegensatz zu den erblichen Krankheiten inr gewöhnlichen Sinne.
Praktisch dürfen wir aus den vorliegenden wisseuschaft- lichen Untersuchungen den Schluß ziehen, daß der schädliche Einfluß der Blutsverioandtschaft der Eltern auf die Kinder bei weitem nicht so deutlich hervortritt, wie man nach dem Übeln Ruf der Verwandtenehen im Volke annehmen sollte, ja daß er mit Fug und Recht ganz bestritten werden darf. Sind die Eltern gesund, so werden sie voraussichtlich auch gesunde Kinder zeugen; die Forderung einiger Rassenhygieniker, man möge die Zahl der Verwandtenehen durch schärfere gesetzliche Bestimmungen beschränken, entbehrt daher jeder Berechtigung in Staaten, die bisher nicht ent* mal die Ehen zwischen Tuberkulösen, Taubstummen, Alko-


