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suchte sich am ersten von dem Korsen zu emanzipieren. Durch den Vertrag von Ried am 8. Oktober 1813 hatte es seinen Anschluß an die Verbündeten zugesagt. Die Mitteilung hiervon ging bald darauf an die einzelnen bayrischen Gesandten, so auch an Herrn v. Sulzer in Darmstadt. Der König Max Joseph von Bayern betont in dein Schreiben an seine Gesandten: „In einer so kritischen und fast verzweifelten Lage ist Mir kein anderer Ausweg geblieben als den lebhaften, wiederholten und dringenden Bitten der Verbündeten Höfe nachzugeben und mit ihnen einen Bündnisvertrag unter günstigen Bedingungen abzuschließen."
Unter dem Eindrücke der Nachricht von Bayerns Abtrünnigkeit schreibt der Darm städ te r Gesandte aus Paris unter dem 16. Oktober 1813 an seinen Hof: „Nach Abgang meines gestrigen untertänigsten Berichts erfuhr ich, daß der Bayerische Minister von Cetto Nachts einen Courier erhalten und darauf gestern seine Pässe verlangt habe. Aus Delikatesse bin ich nicht zu ihin gegangen; unterdessen bestätigt sich diese Nachricht von so vielen Seiten her, daß mir über die Richtigkeit derselben kein Zweifel mehr übrig bleiben kann. . . Man sagt, die nächste Veranlassung zu dieser Abberufung sei, daß der König von Bayern Se. Majestät den Kaiser Napoleon nm die Einwilligung in ein Neutralitäts-System gebeten, diese ihm aber verweigert worden mit der Auflage, sich bestimmt für oder gegen zu erklären. Inwiefern diese Sache gegründet, wird man in Darmstadt früher wissen als hier." In der Gesandtschafts- depefche vom 18. Oktober heißt es: „ . . . Die Entblößung eines beträchtlichen Teils der Grenze, wodurch die bayerischen Truppen könnten im Rücken angegriffen werden, die Drohung der alliierten Höfe, und die offizielle Zusicherung, daß her König an seiner Staatsgröße nichts verlieren solle, scheinen neben Ursachen geringer Art die Haupt-Triebfeder der Abtrünnigkeit gewesen zu sein . . ."
Die Mitteilung an die einzelnen Höfe, daß nach der abgeschlossenen Konvention Bayern 30 000 Mann stellen tvürde, zu denen 15 000 Oesterreicher stoßen sollten, machte auf die Rheinbundfürsten tiefen Eindruck. In Darmstadt suchte man zunächst eine abwartende Haltung zu beobachten. Der bayerische Gesandte v. Sulzer wandte sich in einem Schreiben vom 23. Oktober an den hessischen Minister von Lichtenberg mit dem Ersuchen um eine Erklärung seitens seines Landesherrn, auf welche Seite er sich in Zukunft stellen würbe, da sonst die Beziehungen der beiden Hofe abgebrochen werden müßten. Nach Angabe der Gründe, die Bayern veranlaßt hätten, auf die Seite der Berbündeten git treten, fährt das Sulzersche Schreiben fort: „So wenig sich der König von Bayern mit dem Gedanken vertraut machen könnte, mit einem seit langer Zeit befreundeten und verwandten Souverän in Kriegszustand zu treten, ebensowenig möchte er einseitig über die Fortdauer oder Aufhebung der gesellschaftlichen Verhältnisse beider Höfe beschließen. Der König stellt es daher dem Großherzog anheim, ob der bayerische Gesandte seine Pässe verlangen und seine Stellung als beendigt betrachten, ob er nur Urlaub nehmen vder endlich seine gesandtschaftliche Stellung ruhig beibc- halten solle." Davon hinge dann auch Abreise oder Verbleiben des hessischen Gesandten am bayrischen Hofe ab.
Am 24. Oktober überbrachte der bayrische Major Prinz von Thurn und Taxis, Adjutant des Königs Max Joseph, dem Großherzog Ludwig von Hessen einen Brief des Generals Wrede, der eine Aufforderung zum Beitritt zur Sache der Verbündeten enthielt. Es heißt darin unter anderen:: „Da in wenig Tagen der Gang der Operationen Ltarke Truppenabteilungen meiner unterhabenden Armee in Ew. Königl. Hoheit Staaten führen wird, so liegt mir nichts mehr am Herzen, als der gesamten Armee sagen zu könne::, daß die Großherzoglich hessischen Lande als föderative Staaten angesehen und behandelt werden sollen." Daher sei Unbedingt nötig: die Entfernung des französischen Gesandten Vaudeuil vom Darmstädter Hose und der Anschluß der hessischen Truppen an die der Verbündeten. Der Großherzogliche Hof glaubte, in anbetracht der noch unsicheren Lage sich ablehnend verhalten zu müssen. Eine Wendung trat ein, als bald darauf der Hauptmann Fresenius von der Großen Armee in Darmstadt erschien und meldete, Prinz Emil von Hessen sei an der Spitze seiner Truppen bei Leipzig durch die Verbündeten gefangen genommen worden. Fetzt wagte man in Darmstadt einen Schritt vorwärts und ordnete am 26. Oktober den Baron du Thil nach Aschaffenburg ab, um mit Wrede zu verhandeln. Immerhin ivar die
Lage noch nicht geklärt. Daher verließ Großherzog Ludtvig am 27. Oktober Darmstadt, um sich nach Mannheim zu begeben.
Am 30. und 31. Oktober hatte sich Napoleon bei Hanau den Durchmarsch erkämpft, ohne daß es Wrede gelingen! konnte, ihn aufzuhalten. Napoleon kam am 31. Oktober, 3 Uhr nachmittags, in Frankfurt an und nahm sein Hauptquartier im Garten des Herrn von Bethmann. Ain i. November, nachmittags iy2 Uhr, reiste er von Frankfurt ab, um sein Hauptquartier in Höchst am Main aufzuschlagen. Bon hier begab er sich am 2. November nach Mainz. Nachdem Napoleon nach dem Rhein retiriert war, zogen die Verbündeten am 2. November in Frankfurt ein.
Die seit dem 26. Oktober von Baron du Thil begonnenen Verhandlungen mit Wrede wurden jetzt, da letzterer bei Hanau verwundet war, mit dem österreichischen General Fresnel fortgesetzt und führten am 2. November zum Abschluß der Militär-Konvention zu Dornigheim am Main.
Eingangs dieses Vertrags betont Großherzog Ludwig, „daß er es als der Wohlthat seiner Unterthanen gemäß erachtet habe, sich von der Rheinischen Konföderation zu trennen, um der heiligen Sache der koalliierten Allerhöchsten Mächte beizntreten." Die abgeschlossene Militär-Konvention sollte „bei dem unverzüglich mit den verbündeten Allerhöchsten Mächten abzuschließenden Definitiv-Traktate zur Basis dienen."
Der Dörnigheimer Vertrag enthält folgende drei Punkte:
Artikel I. „Se. Königliche Hoheit machen sich anheischig in der kürzest möglichen Zeit alle disponiblen Truppen in Ihren Staaten zu dem verbündeten österreichisch-bayerischen Armeekorps stoßen zu lassen.
Artikel II. Verbinden Sich Se. Königliche Hoheit diese Truppen nach Möglichkeit der in Ihre Gewalt stehenden Mittel zu vermehren und die Zahl und Gattung der in der Folge zu stellenden in dem Definitiv-Traktate bestimmt auszni>rücken.
Artikel III. Diese Truppen werden stets einen integrierenden Teil der verbündeten Armee ausmachen und in dieser Hinsicht, sowie die der übrigen Allerhöchsten Alliierten verpflegt und behandelt werden."
Der französische Gesandte Vaudeuil in Darmstadt, der, wenn auch nicht von dem Abschlüsse der Konvention unterrichtet, doch wohl die bevorstehenden Verhandlungen Hessens mit den Berbündeten vermuten mochte, traf aut 4. November in Mannheim ein, um im Namen seines Kaisers vom Großherzoge eine bestimmte Erklärung abzufordern, welcher Partei er sich anzuschließen gedenke. Zu seiner Sicherheit bot der Gesandte dem Großherzoge in Napoleons Auftrage ein Asyl in der Schweiz, Frankreich oder Italien att. Vaudeuil machte Ludwig Vorwürfe über die Verabschiedung seiner Truppen, die er doch dem Kaiser zur Unterstützung nach Frankreich hätte schicken sollen. Wer alle Ueber- redungskünste und Drohungen, die in einer zweistündigen Unterreduitg der französische Gesandte anwandte, um Ludwig an Frankreichs Sache zu binden, scheiterten an dem festen Willen des Großherzogs, der durch den Umschwung der Verhältnisse gestärkt war. Vaudeuil verließ Darmstadt und begab sich mit seiner Familie nach Mainz.
Dem Vertrage von Dörnigheim folgte am 23. November der Vertrag §tt Frankfurt, durch den der Anschluß des Großherzogs von Hessen in noch ivettere« genaueren Bestimmungen vollendet ivurde.
Am 5. November kehrte der Großherzogliche Hof von Mannheim nach Darmstadt zurück. An demselben Tage machte der Staatsminister von Lichtenberg den Uebertritt zu Seit Alliierten durch folgende Proklamation dem Lande bekannt: „Nachdem des Großherzogs von Hessen, unseres allergnädigsten Souveräns, Königliche Hoheit, Sich bewogen gefunden haben, mit den gegen Frankreich verbündeten und im Krieg stehenden Mächten unter dem 2. dieses Monats eine vorläufige Alliauz-Convention abzuschließen, durch welche Se. Königliche Hoheit ans den bisher mit Frankreich bestandenen Konföderations-Verhältnissen getreten, und der Sache der gegen Frankreich verbündeten Mächte beigetreten und Mitalliierter derselben geworden sind, so wird solches allen Dienern, Unterthanen und Angehörigen im ganzen Großherzogtum zur Nachricht und Nachachtung hierdurch zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, daß sie alle in die Großherzoglichen Lande einrückenden Truppen der alliierten Mächte als ihre treuen Freunde anzusehen, sie bestens aufzunehmen und sich von ihnen eilte diesen Verhältnissen ganz entsprechende Behandlung zu gewärtigen haben." -6-


