Jur AuMrum!
1406. V. 04 Ui.
Kaiser - Kaffeegeschäft (5. m. b. H>. mutzten wir wegen Verletzung unserer eingetragenen Schutzmarken verklagen.
Das Gberlaudesgericht in Köln hat uns Recht gegeben und Kaiser verurteilt.
Dieser verlorene Prozeß ist vielleicht die Ursache, daß Kaiser's Kaffeegeschäft eine Bekanntmachung vom 15. Oktober 1895 ausgegrabM und sich mit unserem Malzkaffee befaßt hat. Die Behauptung, daß diese
Bekanntmachung vom kaiserlichen Reichsgesundheitsamt erlassen wurde, ist übrigens unrichti g.
Da in einem Urteil des kgl. Amtsgerichtes I Berlin vom 24. Januar 1896 festgestellt wurde, daß gerade das Gegenteil der in dieser Bekanntmachung vom 15. Oktober 1895 angegebenen Tatsachen als richtig zu erachten ist, wurde dann erst und zwar aus Veranlassung der Kgl. bayerischen Regierung das kaiserliche Reichsgesundheitsamt mit einer Untersuchung unseres Malzkaffee- amtlich beauftragt.
Diese höchste Behörde für Nahrungs- und Genußmittel hat aber über unseren Malzkaffee ein sehr günstiges Gutachten erteilt, wenn hierin gesagt ist, daß in größeren proben unseres Malzkaffees kleinere Mengen von Kaffeebestandteilen nachgewiesen sind, so ist das gewiß die beste Empfehlung für unsere Ware, denn, wenn größere Mengen Loffein darin enthalten wären, so würde Kathreiner'? Malzkaffee für viele Leute ebenso schädlich sein wie der Bohnenkaffee.
Kathreiners Malzkaffee soll eben nur so viel Kaffeebestandteile enthalten, als nötig sind, um ihm den eigenartigen Geschmack «nd die ihn vor allen anderen Sorten Malzkaffee auszeichnenden Eigenschaften z« gebe».
Selbstverständlich ist durch diese k>erstellungsweise auch sein etwas höherer preis


