Ausgabe 
11.5.1901
 
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jdsjlJtn Gedränge hier auf Erden TkWt Kann nicht jeder, was er will. §5» Goethe, Des Epimenides Erwachen.

(Nachdruck verboten.)

Die Göttin des Glücks.

Roman von Reinhold Ortmann.

(Fortsetzung.)

Tret Tage später kam aus Breslau, wo Wedeking seinen ständigen Wohnsitz hatte, die Nachricht, daß er ohne vorausgegangene Krankheit an einem Schlagfluß gestorben sei. Und wieder nach Verlauf weniger Tage wurde Georg von Restorp an das Sterbelager seines Bruders gerufen. Er fand den unglücklichen Dietrich schon sehr schwach, doch bei ungetrübtem Bewußtsein und klarem Verstände. Noch in ihren letzten Gesprächen war von dem mißglückten Salz­bergener Spekulationsgeschäft und dein unverkäuflichen Besitzanteil die Rede. Eine Veräußerung war also in­zwischen nicht erfolgt, und da Dietrich von Restorp sechs­unddreißig Stunden später in den Armen seines Bruders starb, mußte dieser sich überzeugt halten, daß zu der Hinterlassenschaft des Verblichenen auch jenes Eigentums­recht gehöre. Er war unvermählt gewesen, und seine gesetz­lichen Erben waren die Geschwister Georg von Restorp und die inzwischen bereits verwitwete Editha Boysen. Nun aber ergab sich etwas höchst merkwürdiges. Als Besitzer des Terrains war in den Grundbüchern des Kreises ledig­lich der Kaufmann Julius Wedeking eingetragen, und nirgends, weder in seinen Büchern noch in Dietrich von Restorps nachgelassenen Papieren, fand sich ein dokumen­tarischer Beleg dafür, daß er das Kaufgeschäft in Gemein­schaft mit einem andern gemacht habe. Es war offenbar eine jener Vereinbarungenauf Treu und Glauben" ge­wesen, wie sie zwischen' den beiden Freunden Jahrzehnte lang die Stelle ordnungsmäßiger kaufmännischer Kontrakte vertreten hatten, und der zufällige Umstand, daß sie beide fast gleichzeitig aus dem Leben geschieden waren, machte eine klare Feststellung des Sachverhalts außerordentlich schwierig. Der alleinige Erbe des verstorbenen Wedeking, sein einziger Sohn, hatte damals das Alter der Voll­jährigkeit noch nicht ganz erreicht, und seine Vormünder thaten nur ihre Pflicht, wenn sie sich entschieden weigerten, einen Anspruch anzuerkennen, dessen Berechtigung durch nichts anderes erwiesen werden konnte, als durch Georg von Restorps Bericht über die angeblichen Aeußeruugen seines Bruders. Ein sofort angestrengter Prozeß würde ja vielleicht damals zu einem für die Geschwister günstigen Ergebnis geführt haben. Aber er wäre jedenfalls sehr

langweilig geworden und hätte Kosten verursacht, die zu dem damaligen Werte des Streitgegenstandes in gar keinem Verhältnis standen. Editha Boysen wollte denn auch nichts von einem solchen Prozeß wissen, und Inges Vater hatte vermutlich guten Grund, alle überflüssigen Ausgaben zu vermeiden. So kam es, daß er seinen Anspruch nicht weiter verfocht, und daß der junge Wedeking sich beinahe zehn Jahre lang für den alleinigen Besitzer der Oedländereien bei Salzbergen halten durfte."

Nun? Und jetzt? Ist es dieser Anspruch, der die Millionen Deines Schwiegervaters darstellt?"

Bernhard Sylvander nickte.

Vor zwei Jahren wurde an einer anderen Stelle in der Umgebung des berühmten Soolbades ein mächtiges, unterirdisches Lager von Kalisalzen entdeckt. Der Regierungs- Assessor Wedeking ließ daraufhin sein noch immer unverwertetes Terrain von sachverständigen Geologen untersuchen und auf ihren Vorschlag an fünf verschiedenen Stellen Bohrlöcher in die Tiefe treiben. Das Ergebnis muß ein über alle Erwartung glänzendes gewesen sein; denn es ist vollkommen richtig, daß ein zu diesem Zweck zusammengetretenes Konsortium von Finanzleuten dem Be­sitzer das Terrain für ungefähr vier Millionen Mark ab­kaufen will, um es dann durch eine Aktien-Gesellschaft ausbeuten zu lassen."

Hanna war stehen geblieben, und der Rechtsanwalt fühlte, wie ihre kleine Hand seinen Arm mit festerem Truck umschloß.

Tas also ist es! Und wenn es gelänge, den Nach­weis zu führen, daß Dietrich von Restorp der Miteigen­tümer war, dann würde die Hälfte dieser Millionen Deinem Schwiegervater und Harro Boysen gehören?"

Ja wenn es gelänge! Aber wie die Dinge einmal liegen, ist ein solcher Nachweis so gut wie unmöglich. Man braucht nicht einmal Jurist zu sein, um das ein­zusehen!"

Sage mir ganz offen, Bernhard! Hältst Tu die Er­zählung des Herrn von Restorp für wahr?"

Nachdem ich einen Teil der alten Korrespondenz seines verstorbenen Bruders durchgesehen und mich davon überzeugt habe, mit einem wie beispiellosen Leichtsinn sich Dietrich von Restorp ohne bindende Verträge und gehörig formulierte Abmachungen in die waghalsigsten Geschäfte einzulassen pflegte' seitdem ich namentlich einen Ein­blick in die Art seiner Beziehungen zu jenem Wedeking gewonnen, habe ich für meine Person allerdings kaum einen Grund, daran zu zweifeln."

Und es ist nichts gar nichts schriftliches vor­handen, das sich als Beweismaterial verwerten ließe?"

Nichts. Inges Vater hat zwar den brieflichen Nach­laß seines Bruders mit rührender Pietät aufbewahrt. Aber in diesem ungeheuren Wüst von ungeordneten Papieren