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20 alby dem Statt Botten von Friedtberg vf 2. Mahl geben müßen, Schreiben mehrere bracht,

2 Rthr: vor zwey Ohm Bihr, den Zimmerleuthen, so daß Gericht vfgericht, vndt den Leinwebern geben, welchen damahls die Malzeit gehalten, vorgestreckten den 2. Xbr 1658.

IVs Rthlr Mehr vfgangen vor Beampten vndt Diner So In hiesigem Rathhauß verzert wordten den 6tn Xbr 1658.

Außgab Geld wegen Seligmann deß Alt en Juden 1660 ötibt Ao 1661.

14 Rthlr: H. Doctor Hünfelten mit dem Post Botten vf Frankfurth geschickt, wegen Bncosten so der Schultheiß zu Bingenhm vorgelegt, vndt htnn an Betzahlung ange» nahmen, den 7ten February 1661: Wie selbe Rechnung wirbt außweißen wo alles hinkommen zur Nachricht,

4 Rthlr: an gelt Laut Zettel Johan Melcher Dauernhsim vf H. Hüuefelts Excell:, welchen Herrn Hofprediger Gehr- Hardt Vatter geschrieben, befohlen Noch zu geben, über den Rock vndt Körpern Eimer, Gelio von Widdersheim versetzten Sachen laut Zettel Ihme geliefert worden den 6. Martiy 1666.

Alles zur besern Nachricht, welches Gelt an Schlths zu Bingenheim zahlt vndt vons Juden fachen, Widder ein zu neh­men wiesen wirbt, maß noch vbrig fein wirbt, Laut Jngehess- ten Zettel,

Vom Monat Januariy bis 17tn May 3 Rthlr vor Ohlig vndt gulichter bey Wach v: Taxkirung vfm Rathhauß vndt Schloswachten vf Seligmannen vfgangen biß dato.

Hier bricht das Verzeichniß über Einnahme und Ausgabe ab und es folgt ein Urtheil über Hans Dapper und dessen Hausfrau, wegen eines begarigenen Diebstahls aus dem Jahre 1879; Geschehen zu Bingenheim den 9ten 7br 1679, unter­zeichnet von dem Schultheißen Hanß Jörg Schösser-

Die Aufzeichnungen besagen uns: einmal, daß die Juden Vermögen gehabt haben müssen; dann: daß sie Alles daran setzten, durch Berufung an das Reichrkammergericht zu Speier die Aufhebung des harten! Bingenheimer Urtheils zu erreichen. Es wurde aber von den Reichsrtchtern bestätigt, wie das Todesurtheil Seligmanns vom 17. Mai 1660, das bereits früher mitgetheilt wurde, beweist. An diesem Tage fand dann auch die Hinrichtung Seligmanns statt.

Zweiter Theil.

Are K e x c.

Fünftes Kapitel.

Das Jahr 1657 war vorübergegangen, ohne daß ein Hexenproceß oder eine Hinrichtung stattgefunden hatte. Die Landgrasschaft athmete auf, denn von 1652 bis Ende 1656 hatten nicht weniger als 46 Personen, darunter sechs unschul­dige Kinder, auf dem Blutgerüste den letzten Seufzer aus­gehaucht, ohne daß behauptet werden konnte, die Hexen hätten sich in der Zahl vermindert, oder der Hexenglaube habe ab­genommen. Im Sommer 1657 starb der alte Rentmeister Leisching; der Landgraf befahl, einen tüchtigen, akademisch ge­bildeten jungen Mann als Ersatz herbei zu ziehen, was dem Commiflarius Caspari nicht gefiel. Er hätte lieber einen routinirten Siyreroer gehabt, welcher sich das Geld- und Kassengeschäft und die damit verbundenen Arbeiten zu eigen gemacht, auch die nöthige Devotion stets bewahrt und keine selbstständige Stellung beansprucht haben würde, wie dies von einem wissenschaftlich gebildeten Manne angenommen werde« mußte- Caspari machte verschiedene Vorschläge, welche dem Landgrafen aber nicht gefielen- Nach einiger Zeit lief ein Schreiben des Landgrafen Wilhelm VI. von Kassel, der Weise genannt, ein. Darinnen war ein junger Mann von 26 Jahren, Gerhardt Bardenstein, für den heffen-bingenheim'schen Dienst gar angelegentlich empfohlen- Bardenstein stammte au» einer

adeligen Familie, die im 30jährigen Kriege Alles verloren hatte und bis auf diesen einzigen Sprossen ausgestorben war. Dieser eine Uebergebliebene hatte eine harte Jugend durch, gemacht, was ihn aber nicht abhielt, fleißig in den Schulen zu lernen, auch ein wenig der Musik zu pflegen, also, daß er die Laute spielen und angenehm zu singen verstund. Landgraf Wilhelm der Weise sandte den jungen Bardenstein später auf die hohe Schule zu Rinteln, verwandte ihn auch in seinem Dienste, hatte aber damals keine paffende Stelle für ihn. Als er nun hörte, daß seines Vetters Liebden, Landgraf Wilhelm Christoph zu Bingenheim, einen tüchtigen Mann suche, über­gab er dem jungen Bardenstein einen Empfehlungsbrief, der ihm gar wohl den Weg nach Bingenheim ebnete.

Dem Landgrafen gefiel der Bewerber ob seiner feinen Manieren und guten Aussehens sehr wohl, dem Commiffarius Caspari aus denselben Gründen um so weniger. Doch war der Letztere so klug, es nicht zu zeigen. Der neuangestellte Be. amte wurde in Eid und Pflichten genommen, man übergab ihm Kasse, Bücher und Acten und überließ' es ihm, sich mit dem Dienste abzufinden. Das geschah bald und sehr sicher. In kurzer Zeit kannte Bardenstein, der ein treffliches Gedächt- niß und guten Verstand besaß, den ganzen Dienst und die ganze Landgrafschaft. Man setzte ihm überall einen heimlichen, passiven Widerstand entgegen, der durch das freundliche Wesen des Eindringlings als solchen betrachteten ihn auch einige Geistliche, die am liebsten ihre Söhne untergebracht hätten - bald überwunden wurde. Zum 13. November, dem Geburts­tage des Landgrafen, war eine große Abendgesellschaft in's Schloß geladen worden; alle Beamten und Geistlichen mit ihren Familien erschienen. Nach aufgehobener Tafel wurden Ge­dichte vorgetragen, denn der Landgraf und seine liebenswürdige Gemahlin waren der Poesie und allen anderen Künsten wohl­geneigt. Nachdem die älteren Herren ihre Vorträge gehalten, gnädiglich gerühmt und belobt waren, befahl der Fürst, daß Bardenstein, der Rentmeister, eine Probe seiner Kunst ablegen solle Dieser holte die Laute, stimmte sie geschickt, trat zwei Schritte vor und sang mit volltönender, weicher Baritonstimme ein Lied zum Preise des Friedens und zum Lobe eines Herr­schers, der sein Volk und Land durch Weisheit und Güte be« glückt. Der hohe, weite Saal wurde durch die klangvolle, weiche und doch große Stimme des Sängers mit Wohlklang erfüllt und dieser drang so in die Herzen der Hörer, insonder» heit in dasjenige der Fürstin, daß ihr die Thränen in die Augen traten.

Als der Sang zu Ende, herrschte eine Minute lang tiefe Stille im Saale, was die Mustkvirtuosen Kunstpause zu nennen pflegen und viel bester den gewaltigen Eindruck bezeichnen soll, denn alsbaldiges heftiges Klatschen und Beifallrufen.

Mit dem feinen Battisttüchlein tupfte die Fürstin die emporgestiegenen Thränen aus den seidenen Wimpern, dann winkte sie dem Sänger gnädig zu, welcher sich fein und artig zuerst gegen die Landgräfin, dann gegen den Landgrafen, end­lich gegen die übrigen Zuhörer verneigte und zurücktrat. Als­bald kam der Landgraf auf den jungen Mann zugeschritten, um ihm einige anerkennende Worte zu sagen. Zugleich erhub sich ein leises Murmeln und Flüstern im Saale, dieweil Jeder vermeinte, er müsse seinem Nachbar sagen, wie sehr ihm der Sang gefallen und welch tiefen Eindruck er hinterließ.

Auf dem Heimwege sprach Hofprediger Meles, welcher von 1657 bis 1686 segensreich in Bingenheim wirkte, weder Söhne noch Töchter befaß und also keine besonderen Zwecke zu ver­folgen, noch sonderliche Hintergedanken zu hegen brauchte, mit freundlicher Wärme zu dem Sänger:Habt gar ein schöne» Talent und Gottesgab' empfangen in Eurer Stimme und der Kunst des Saitenspiele», Herr von Bardenstein. Vermöget Herz und Gemüth dadurch zu rühren. Pfleget dieser Gabe und geizet bei uns nicht damit, denn die Mustca ist ein gött­lich Geschenk und Doctor Luther hätte sie nicht um großer Gut missen mögen. Wollet auch dabei nicht vergessen, daß Ihr Euch heute mit diesen Gottesgaben einige Freunde und Gönner, leider wohl noch viel mehr Neider und Feinde er­worben habet. Die Menschen können nur schwer vertragen,

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