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meinem Herrn Mandanten den Betrag von fünf­tausend Thalern auszubezahlen."

Ganz richtig!" bestätigte der Prior.

ist also", fuhr der Kreisrichter mit verbind­licher Artigkeit gegen den Prior fort,nachdem con« statirt ist, daß dis Gsfammtfumms des Erbes in runder Zahl sich auf hunderttausend Thaler beläuft, das Weitere constatirt, daß der Orden fünfundneunzig, tausend Thaler will."

Was soll Das?" wendete der Prior ein.

Aber der Kreisrichter ließ sich nicht aus dem Concept bringen:

, Ich bitte, mir diese Thatsache entweder zu wider­legen oder zu bestätigen."

Nun ja", versetzte der Prior,es ist so . . . kommen wir doch zu Ende!"

Wir sind schon zu Ende", erklärte der Kreir- richter.Sie geben selbst zu, daß Sie fünfund­neunzigtausend Thaler wollen ... mit dieser Er­klärung sind wir vollständig zufrieden, denn die verstorbene Jungfer Barbara Mürrlich hat bestimmt, daß ihr Neffe als Legat gerade die Summe haben solle, die der Orden selbst wolle. Der Orden will nur, wie wir eben mit Befriedigung gehört haben, fünfundneunzigtausend Thaler haben, und damit sind wir vollständig einverstanden, acceptiren dieselben und willigen gern in die Ausantworiung des Rechtes von fünftausend Thaler an den Orden der ehrwürdigen Väter."

Der Prior versuchte zwar energischen Protest, aber Mallinger ließ ihn nicht mehr los. Gerade aus der Urkunde, daß der Orden dem Doctor fünf» taufend Thaler ausbezahlen wolle, bewies er, was zu beweisen war, nämlich: daß der Orden für sich das ganze Erbe, weniger die fünftausend Thaler wolle, und daß es eben deshalb an den Doctor fallen müffe, denn wäre die Auffaflung des Priors die richtige, fo müßte es im Testamente heißen: Der Doctor erhalte als Legat den Betrag, den der Orden ihmausbezahlen" wolle; es fehle aber hier das Wortaurbezahlen" gänzlich, und es fei un­statthaft und willkürlich, es ergänzend hinzuzudenken.

Dis Sache warin dubio, wie der Jurist sagt. In dubio aber wird nach der Billigkeit entschieden; wie es da im Falle einer Erbschleicherei gehalten wird, bedarf wohl kaum eines näheren Aufschlusies.

Scelenvergnügt traten drr Kreisrichter und der Doctor den Heimweg an, es brannte sie auf der Zunge, Rosalien den Erfolg von des Alten Inter- vention mitzutheilen.

Und fo, Mädl", sprach der Kreisrichter am Schluffs seiner Erzählung,fo hat der Doc or aus den Händen der frommen Brüder fein Vermögen hrrausgehauen."

Mein Vermögen?" wendete der Doctor sich an Rofolie.Oder ist's . . . unser Vermögen?" Und da Rosalie in die dargebotene Hand gern einschlug und der Kreisrichter dazu, so ... ist diese Geschichte u Ende.

Wermischles.

Ein freiwilliger Vagabund. Der Guts­besitzer v. K. aus der Provinz Preußen hatte Ge­schäfte in Kurland und war auf feiner Rückreise sehr eilig, da er zu einem bestimmten Termine wieder in seinem Wohnorte einzutreffen beabsichtigte. Auf der Grenz-Station fand man in seinem Passe jedoch ge­wisse Formalitäten außer Acht gelassen und bestand deshalb, gestützt auf gesetzliche Vorschriften, auf seiner Rückreise bis zur nächsten Gouvernementsstadt, um die fehlenden Visas rc. nachzuholen. Alle dringenden Bitten von K's., ihn die Grenze ohne weitere Behelli- gung passiren zu lassen, blieben anfänglich erfolglos, endlich foll der betreffende Grenzbeamte Herrn v. K. selbst den Rath ertheilt haben:Lassen Sie sich von einem hiesigen Einwohner wegen Schulden verklagen, erklären Sie, vollständig erwerblos zu sein, und Sie werden als Vagabund per Schub über die Grenze gebracht werden." Ein Kläger war für ein mäßiges Honorar bald aufzutreiben, und Herrn v. K. trat nur noch das einzige Bedenken entgegen, daß fein Name in preußischen Amtsblättern mit dieser gerade nicht ehrenvollen Prozedur in Verbindung gebracht werden könnte. Jndeß fand man Mittel, dieses Be­denken zu beseitigen. Ein Name ward bald gefunden und die Reise über die Grenze rasch per Zwangspaß zurückgelegt; auch sollen Herrn v. K's. Reiseeffekten auf einem andern Weg ihrem Besitzer bald gefolgt sein.

Landwirtschaftliches.

Vertilgung der Herbstzeitlosen in den Wiesen. Gerade jetzt wird es Zeit, im Monat Mai. Die Fälle von Ver­giftungen von Rindvieh und Pferden und auch von Hühnern und Enten durch den Samen der Herbstzeitlose sind nicht sielten. Bei dem Rindvieh treten gewöhnlich durch das Verzehren von grünem Kraut der Zeitlosen heftige Diarrhöen ein, die meistens ohne weitere Gefahr für die Thiere verlaufen, dagegen erzeugen die Samen der Pflanze, wie sie aus dem Heu in die Krippen gelangen, sehr gefährliche Koliken. Wenn auch gewöhnlich die Thiere die Herbstzeitlose sowohl als auch Samen instinktmäßig verschmähen, gelangen doch jene Pflanzentheile leicht zur Verzehrung bei der Heu- und Grasfütteruug und es sind gewiß die Vergiftungssälle bei den Thieren viel häufiger, als man gewöhnlich glaubt, zumal die wenigsten in ihrer Ursache erkannt werden. Man sollte nun denken, daß die Vertilgung dieses gefährlichen Unkrauts aus den Wiesen überall angestrebt würde, um einerseits den Platz für die guten Gräser zu gewinnen, andererseits um ein giftfreies Heu zu ernten. Leider begegnet mau aber nur selten einer Wiese, wo man durch Ausziehen der Zeitlosen im Mar die Vertilgung bewerkstelligt hat oder wenigstens die Wucherung zu vermindern bestrebt ist. Die vollständige Vertilgung gelingt nur durch sorgsame Entfernung des Unkrauts während vier Jahren (im Mai), da die Pflanze dieser Zeit bedarf, um zum Sammentragen zu gelangen.

Ncdaction: A. Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'scheu Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.