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mache«, Hier in Tressilian-Hof werd: ich Mne Versuchung zum Schlechten, sondern nur immer den Sporn haben, das Rechte zu lhun. Dieser eine Jrrthum steht allein. Kannst Du ihn nicht verzeihen und übersehen?"
(Fortsetzung folgt?
Etwas üöer Treppen und Treppengeländer.
(Nachdruck verboten.)
In der „(Sur. Corr." veröffentlicht Otto von Breitschwert die folgende menschenfreundliche Plauderei:
Man nennt einen „Treppenwitz" den Geistesfunken, den man in eine Unterhaltung hätte hinein sprühen lassen können, wenn man ihn rechtzeitig zur Verfügung gehabt hätte. Leider fprüht er einem aber manchmal erst verspätet, wenn man, des Druckes der Umgebung ledig, gehobeneren Sinnes die Treppe hinabschreitet; daher der Name Treppenwitz. Viel besser ist es aber immerhin, wenn einem auf der Treppe nur ein Witz einfällt, und nicht die Treppe selbst, wie dies unlängst in Frankfurt a./M. der Fall war, wo in einem Neubau ein Reihe Cement- stufen zerbrachen und herabstürzend mehrere Arbeiter sehr schwer beschädigten. Die Nemesis hatte den diesem Vorfall zu Grunde liegenden Fehler im Voraus gerächt, indem der Bauherr selbst einige Tage zuvor auf einer seiner Neubautreppen verunglückte. Brüchiger Cement wird nun hoffentlich in Frankfurt nicht so bald wieder als Treppenmaterial verwandt werden; steht doch in dem so nahe bei Frankfurt liegenden Offenbach und zwar in dem dortigen Stadtpark noch von der hessischen Landesausstellung (1879) her als Warnungszeichen eine Cementbrücke, welche unter Witterungs-Einflüssen total zerrissen und zersprungen ist, bei wirklichem praktischem Gebrauch also viel Unheil hätte anrichten können. In Wien hat vqr mehr als hundert Jahren Kaiser Josef der Zweite die Holztreppe verbieten lassen, weil bei einem großen Brande durch das Abbrennen hölzerner Treppen viele Menschen verhindert waren sich zu retten. Ce- mentstufen brennen nicht ab, sie können jedoch, wie wir an den verunglückten Arbeitern sehen, in anderer Weise Unheil stiften, und die Baupolizei wird, angesichts der wachsenden Verbreitung des Cements als Baumaterial ihre besondere Aufmerksamkeit der Solidität dieses Materials zuzuwenden haben. Was die Holztreppen betrifft, so ist es vielleicht angezeigt, baupolizeilich die Imprägnierung des Holzes zu fordern, so wie sie auf dem Theater bei verschiedenen Requisiten und Ausstattungstheilen in Uebung gekommen ist. Nicht überall besitzt die Feuerwehr solche vorzügliche Hilfsmittel, wie die freistehende, auf Rollen bewegliche Feuerwehrleiter von Magirus in Ulm. Es ist manchmal grauenhaft, den Schrecken der Menschen im oberen Stockwerke brennender Häuser zu beobachten,
wenn die Treppen der unteren Stückwerke schon vom Feuer zerstört siud. — Doch nicht blos das Hinunterkommen durch ein Treppenhaus, sondern auch das Hinaufkommen hat manchmal seine Schwierigkeiten, wenn die Frage der Treppengeländer ungenügend gelöst ist.
Leichtfüßig hüpft oder poltert die liebe Jugend eine Treppe hinunter, und wenn sie von dem Geländer Notiz nimmt, so geschieht es nur zu oft, um sich rücklings darauf zu setzen, und mit Lebensgefahr darauf hinabzurutschen. Ganz anders der Leidende, der Schwache, der Brustkranke! — Ihm ist das Treppengeländer eine hochwillkommene Stütze, um die steile Höhe bis zu dem obern und obersten Stockwerk ohne Fall hinaufzuklimmen, und sich des Arms dabei als Zugkraft zu bedienen oder noch beim Stehenbleiben, sich zu halten, um eine Pause zum Athemschöpfen zu machen. Es giebt aber Leidenszm stände, z. B. verschiedene Arten von Rückenmarkskrankheit , bei welchen das Hinabsteigen über die Treppen dem Patienten noch viel schwieriger ist, als das Hinanklimmen. Ist namentlich ein Fuß so besonders leidend — etwa der rechte — daß sich der Leidende beim Gehen mit der' rechten Hand auf einen Stock stützen muß, so sieht der Kranke beim Treppenaufsteigen nach einem Anhaltspunkt, weil sonst der ganze Körper das Gleichgewicht zu verlieren und vornüber zu stürzen droht. (Der Verfasser dieser Zeilen ist leider selbst in dem Falle, solche Gefahren selbst erlebt zu haben und noch zu erleben.) Da erst, wenn ein solcher Bedarf eintritt, merkt man, in wie vielen Häusern das zweiseitige Geländer entweder ganz fehlt, oder nur bis ins erste Stockwerk reicht, während in dem obern Stockwerk nur dre eine Seite der Treppe durch ein Geländer gewahrt ist. Offenbar hat man bei Anbringung desselben nur die Gefahr, ins Treppenhaus hinabzustürzen im Auge, und will durch ein Geländer ihr vorbeugen. Den Schutz nach der andern Seite überließ man der Wand selbst. An die Fußkranken und Schwachen dachte man offenbar in 90 Fällen von 100 gar nicht. Diese Unterlassung ist um so schlimmer, als sehr viele Treppen die Schnecken- und Wendeltreppenform haben, so zwar, daß die schmälste Seite der Stufen an der Treppenhausseite, das heißt am Geländer liegt. Will sich also der Kranke an dem einzigen beim Herabsteigen rechts von ihm angebrachten Geländer halten, so muß er nicht nur auf die Führung des Stockes verzichten, den er etwa zu gebrauchen pflegt, sondern er muß die Gefährlichkeit des Gehens noch dadurch erhöhen, daß er auf den spitzwinkltch zulaufenden, oft ganz schmalen Treppentheilchen dicht am Geländer zu gehen hat. Befände sich statt dessen zu seiner Linken an der Wand ein Geländer, so hätte er den dreifachen Vortheil, auf dem breitesten Theil der Stufen hinabschrciten, rechts seinen Stock gebrauchen und sich mit der Linken anhalten zu können.
(Schluß folgt.)
Siebaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'scheu Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in ©icjjen.


