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ebenso stark, als wie die Berger Kaufleute selbst verschuldet. So verloren die Eingeborenen in kurzer Frist sowohl den Hande! im Jnnlande, als jenen auf den hanseatischen Märkten.
Die Schuldner waren zudem nicht in der Lage ihre Verpflichtungen gegen die Hanseaten zu erfüllen; diese zogen die ihnen verpfändeten Häuser und Grundstücke an sich, und die Berger mußten sich auf der anderen Seite des Meerbusens ansiedeln. Die alte Stadt, die sogenannte „Brücke", ward aber hierdurch allmälig ausschließliches Eigenthum der Hansen, ja diese erwarben später auch in der neuen Stadt Ansiedelungsrecht. Da die Hansen aber nach Holberg, dem diese Details entnommen sind, ihr Eigenthum bewachen mußten, waren die norwegischen Könige ohnmächtig deren Recht, in Bergen zu überwintern, einzuschränken oder gar aufzuheben. —
Eine beträchtliche Unterstützung ihrer Pläne fanden die Hansen in den bereits seit langer Zeit i-r Bergen ansässigen deutschen Handwerkern. Schon im 13. Jahrhundert wurden viele derselben durch die Könige von Norwegen dahin berufen, und wies man ihnen nach Vertreibung der Engländer, welche übrigens an Fähigkeit dm Deutschen in allen Stücken nachstanden, deren Straße, die sogenannte „Schuster- gasse" an. Auch erwies sich jene Colonie, die dem König Abgaben zahlte und seinen Rentmeistern unterworfen war, ja sogar vierzig Bewaffnete zum Heerbann des Landesherrn stellte, für das Land, in welchem sie deutschen Gewerbeflelß verbreitete, recht nützlich. Man nannte diese Handwerker gemeinhin „Schuster", weil die Zunft der Schuster zu Bergen die meisten Angehörigen unter den Colonisten zählte; doch befanden sich auch Gerber, Goldschmieds und andere Künstler unter den „Schustern" die auch öfters als die „fünf Aemter" bezeichnet wurden. Selbstverständlich schlossen sich die Schuster, als ihre Landsleute, die Hanseaten in der Altstadt, auf der Brücke, oder in ihrem Comptoir, wie die Ansiedelung von Anfang an hieß, so mächtig gediehen, enger an dieselben an. Sie entzogen sich der Üeberwachung der königlichen Rentmeister, und machten, obwohl sie sich nie mit den Handelsleuten der Hansa verschmolzen, doch meist gemeinsame Sache mit ihnen. Allerlei anrüchige, übel belmnidete Männer schlossen sich an die Schuster, deren Straße unmittelbar an das Hansa-Comptoir, die Brücke, grenzte. Wollten die Eingeborenen daher die Schuster oder die Kaufleute ernstlich angreisen, so' konnten sie dies nicht gesondert thun; sie unterließen es, weil sie vermuth- lich der deutschen Macht nicht gewachsen waren. Widersetzte sich dieser doch sogar im Jahre 1455 des Königs Statthalter, Clus Nielsen als dieser neue Abgaben, die nordwärts von Bergen erhoben werden sollten, forderte. Nicht nur mußte der König Christoph von Dänemark, mit welchem Reiche Norwegen seit der Union von Kalmar 1397 vereinigt war, jene Abgaben aufheben, sondern sein Statthalter fand, trotzdem er sich in die Freistatt des Munkelef-
Klosters geflüchtet hatte, sammt dem Bischof und vielen Geistlichen desselben, den Tod in den Flammen, als die Hansen, sich jenes Klosters bemächitgten und es dabei anzündeten. Der König sah dieser Selbst- Hülse machtlos zu, ja er konnte selbst einige Verwandte der Gefangenen nicht retten, dis, um Rache für diese zu nehmen, Kaperschiffe gegen die Hanseaten ausrüsteten. Die Führer derselben wurden ergriffen und zu Lübeck als gemeine Seeräuber hingerichtet. Eine von den Hanseaten erlegte Geldbuße, wogegen die Verwandten der Opfer den Städten ewige Urfehde und Entsagung ihrer Rache geloben mußten, war die einzige Sühne jener That.
Wohl wäre den Hansen, trotz aller Macht eine so langanbauernde nionopolistische Herrschaft in fremdem Lande unmöglich gewesen, wenn sie nicht auch im norwegischen Reichsrathe höchst einflußreiche Freunds und Beschützer gefunden hätten. So verfocht einst der Erzbischof von Drontheim ihre Sache, indem er ausführte, daß die Hansen zu Bergen nicht nur die Nordlandsfahrer mit den nöthigen Waaren versorgten, sondern auch Sicherheit dafür böten, daß das Land nicht mehr, wie früher, fremden Seeräubern und Plünderern schonungslos preisgegeben sei. Uebrigens verboten sich damals ernstere Maßregeln gegen die Hanseaten ganz von selbst, ihre Austreibung hätte den Handel Bergen's, von dem doch auch die meisten norwegischen Einwohner der Stadt fast ausschließlich lebten, auf das Empfindlichste geschädigt. Durch die Deutschen erzielten die Norweger einen Absatz, den sie sonst, wenigstens bei ihren damaligen beschränkten Betriebsmitteln und Kapitalien, nicht mehr zu erreichen fähig gewesen. Hätte man die Hansen in gerechte Schranken zu weisen vermocht, ihr Wirken wäre ihnen selbst und den Norwegern von ersprießlichem gemeinsamem Segen gewesen. Alle Eingeborenen, welche mit den Hansen in Verbindung standen, gewannen immerhin durch diesen Verkehr; ihn zu schmälern, fehlte es den Herrschern an Macht, auch fürchteten sie für den Handel ihrer übrigen Landestheile in den allmächtigen Hansestädten, die immer nach ihre besten Abnehmer waren. So oft die Herrscher auch versuchten anders Fremde, vorzugsweise Holländer und Engländer, zu begünstigen, die Hansen verstanden es stets geschickt, den errungenen Einfluß zu behaupten. König Christian bestätigte ihnen im Jahre 146$ nicht nur ihre sämmtllchen Freiheiten, er dehnte dieselben sogar noch insofern bedeutend aus, als er den Holländern und Außer-Hansen die Fahrt nach anderen norwegischen Häfen untersagte und ihnen nur gestattete, mit einem oder zwei Schiffen im norwegischen Theile Bergen's, „über Rand" anzulegen. Jeder Detailverkauf ward aber den Außer- Hansen gänzlich verboten. Letzteres Monopol ward von demselben König zwei Jahre später den Hansen hingegen förmlich ertheilt.
(Schluß folgt.)
Itetzaetion; A, Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Liehen.


