Ausgabe 
27.8.1925
 
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Nr. 200 Erstes Blatt

175. Jahrgang

Donnerstag, 27. August (925

GiehenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vruck und Verlag: vrühl'sche Unioersitälr-Vuch- und Stcinörudcrei R. Lange in Sieben. 5chnslleitung und Geschäftsstelle: Schulstraße 7.

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Frankreichs Note zum Sicherheitspakt.

Vriand weicht aus. Der Weg mündlicher Verhandlungen.

Berlin. 26. August (Wolff.) Die dem Reichsaußenrninister vom franzönschen Botschafter am Wontag überreichte Rote lautet in Lieber- setzung wie folgt

Indem die französische Regierung von der deutschen Rote vom 20. Juli 1925 Kenntnis nimmt, stellt sie gern die llebcrcin ft im­mun g der Anschauungen zwischen den beiden Ländern fest, die in gleicher Weise be­strebt sind, den Frieden Europas auf eine B e r- ständigung gestützt zu sehen, die den Böl­lern ergänzende Sicherheitsgarantien verschosst. Die französische Regierung sieht mit Genugtuung, das) die deutsche Regierung nach aufmerksamer Prüfung der französischen Rote vom 16. 3uni ihrer Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß eine Einigung möglich ist. In dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hinauSzuschieben. hat sich die französische Re- rung auf die Darlegung derjenigen Bemerkun­gen beschränkt, zu denen sie in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten durch die Prüfung der drei wesentlichen Punkte der deutschen Rote veranlaßt wird Da diese Rote zu gewissen, in der französischen Antwort vom 16. 3uni auf­geworfene Fragen sich nicht äußert, will sie anscheinend zu erkennen geben, daß die deutsche Regierung insoweit keine Bedenken hegt und sich nur Die Erörterung von Cinzelpunkten vor­behält.

I.

Mit Befriedigung hat die französische Te» qierung festgestellt, daß die deutsche Regie­rung nicht beabsichtigt, den Abschluß eineS Sicherheit-Paktes von einer Aenderung der Bestimmungen deS Friedensvertroge« ab­hängig zu machen.

jedoch lenkt die deutsche Regierung zweimal die Aufmerksamkeit darauf, daß die Möglichkeit ge­geben sei. die bestehenden Verträge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Verhält­nissen anzupaffen. wobei sie auch auf gewisse Teftii rnungen der Bölkerbnndssa-ung hinweist. Ebenso bringt sie den Gedanken einer Aenderung deS Okk upationsregimes in den Rheinlanden in Anregung. Frankreich ist sich bei seiner Achtung vor den internationalen Verpflichtungen der Dertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Rote anspielt, durchaus be­wußt und hat nicht die Absicht, sich irgendeiner Bestimmung Der BölkerbundSsahung zu entziehen. ES erinnert aber Daran, daß diese Satzung in erster Linie auf Der gewissenhaften Achtung vor Den Verträgen beruht. Die die Grund­lage des öffentlichen Rechts in Europa bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates in den Völkerbund Die aufrichtige Absicht der Inne- haltungseinerinternationalenDer- v s l i ch t n n g e n zur ersten Bedingung macht. Sn Mcbercinftünnxunfl mit ihren Alliierten ist Die französische Regierung Der Ansicht, daß weder der Friedensvertrag, noch Di e Rechte Die nach diesem Vertrag Deutschland und den Alliierten zu- stehen. beeinträchtigt werden Dürfen. Ebensowenig wie Der Vertrag Dürfen auch die Garantien für seine Durchführung oder Die Be­stimmungen. welche d e AnwenDung dieser Ga­rantien regeln und in gewissen Fällen ihre Er­leichterung vorsehen. durch die in Aussicht genom­menen Abmachungen geändert werden. Wenn die 'Rote vom 16. Juni hervorgehoben hat, daß der Sicherheitspakt weder Die Bestimmungen des Ver­trags über Die Besetzung des linken Rheinufers noch Die Erfüllung Der in dieser Hinsicht im Rbcinlondabkommen festgesetzten Bedingungen be­rühren Darf, -fo besagt DaS. daß Frankreich so sehr eS auch bereit ist. Die schwebrnDen Ver­handlungen in liberalem Geiste und friedlichen Absichten sortzusehen. nicht auf DieseRechte verzichten kann. 3m übrigen wiederholt Frankreich für seinen Teil Die bereits von den Alliierten abgegebene Erklärung, daß es die Ab­sicht habe, sich gewissenhaft an seine Verpflich­tungen zu halten.

II.

Die Alliierten sind nach wie vor überzeugt, daß die Zugehörigkeit zum Völkerbund für Deutschland, nachdem et seinen Eintritt vollzogen hat, dos sicherste Wittel sein würde, seine Dünsche zur Gel­tung zu bringen, wie dies andere Staaten ihrer­seits getan haben. Der (Eintritt Deutschlands in Den Völkerbund ist die einzig Dauerhafte Grund­lage einer gegenseitigen (ßaraetie und eines euro­päischen Abkommens. 3n Der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen her wirksam zum Aus­druck bringen, da sie dadurch den Charakter von Bebingungen annehmen würden. Erst innerhalb Des Lundes kann er seine wünsche dem Rate unterbreiten: indem er von einem Recht Gebrauch macht, das allen dem Lunde angehörenden Staaten Zosteht.

'21 us diesem Grunde haben mir mit Bedauern die Vorbehalte der deutschen Rote gelesen, wonach die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völ- ferbimb noch der Klärung bedürfe, da das Schrei­ben des Völkerbundsrats vom 13. Mär; 1Q25 nach Ansicht Der deutschen Negierung ihre Bedenken nicht ousgeränmt hat. Die französische Regierung ist nicht berechtigt, im Romen des Völkerbundes zu sprechen. Der Rat, der mit dem von Deutschland vorgebrachten Vorbehalt befaßt worden ist, hat der deutschen Regierung seine Entscheidung mitge-

teilt, die sich auf den Grundsatz der Gleichheit Der Rationen stützt, ein Grundsatz, der für keinen von ihnen eine Ausnahme oder ein Vor­recht zuläßt. Die alliierten Regierungen können sich, was sie angeht, nur auf ihre früheren Er- flärungen beziehen und nur wiederholen, daß nach ihrer Auffassung Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nach Maßgabe des allgemeinen Rechts Die Grundlage für jede Verständigung über die Sicherheit bleibt. Es ist gerade das Fehlen dieser Sicherheit, die bis jetzt die allgemeine Ab­rüstung verhindert hat, die in der Völker- bundssatzung vorgesehen ist und auf die die deutsche Rote anspielt.

HI.

Die deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art unb Der Tragweite bet Schiedsverträge, Die zwischen Deutschland einerseits und Frankreich und Belgien al- Signatarmächte, deS Rheinpaktes sowie Den anderen Deutsch­land benachbarten Signatarmächten des Ver­sailler Vertrags andererseits abzuschliehen sein würden, Vorbehalte gemacht, die dem obligatorischen Charakter dieser SchiedSver- trage nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einem feiner Rachbarn abge­schlossenen Schiedsverträge einschränken würden.

Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen Die Anrufung einer ständigen Vergleichs­kommission vor. Aber Die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch auf die meisten Fälle Anwen­dung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die politischen Fälle, also gerade die­jenigen, die zum Kriege führen könnten. Da­durch würden die im ersten deutschen Memoran­dum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestimmungen, die den Abschluß von Schieds- verträgen zur Sicherstellung einer friedlichen Lo­sung der politischen sowie der rechtlichen Kon­flikte ins Auge fassen, fast in bedenklicher Weise eingeschränkt werden. Rach Ansicht der Alliierfen wäre ein auf diese Weise einge­schränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitigkeiten zwischen den einander benachbarten Ländern erstreckt, als Friedensgarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegs­gefahren Raum lassen würde. Was wir vor allem wollen, ist, daß unter Den in Der Rote vom 16. 3uni angegebenen Voraussetzungen eine Anwen düng von Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische friedliche Regelung un­möglich gemacht wird. Die Schaffung eines derartigen Schiedsgerichtsobligatoriums ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedin­gung für einen Pakt, wie ihn die deutsche Re­gierung in ihrer Rote vom 9. Februar vor­geschlagen hat.

Die von der deutschen Regierung hinsichtlich der Garantierung eines Schiedsvertrages hervorgehobenen Befürchtungen können einer ob­jektiven Prüfung nicht standhalten. Rach dem in Aussicht genommenen System entscheidet Der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifer ist.

Der Angreifer bezeichnet sich selbst Durch Die bloße Tatsache, Daß er, anstatt sich auf eine frieDNche Lösung einzulassen, zu Den Waffen greift oDer eine Verletzung Der Grenzen oDer Der am Rhein Demilitarisierten Zone begeht.

Es liegt auf Der Hand, Daß Der Garant Das größte Interesse Daran hat. Derartige Verletzungen von Der einen wie von Der anderen Seite zu verhinDern, unD bei Den ersten Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wirD, zu Diesem Zwecke seinen ganzen Einfluß geltenD zu machen. Im übrigen wirb es nur von Der einen Der benachbarten Rationen ad- hängen, Daß Dieses Garantiesystem, Das zu ihrem gegenseitigen Schutze geschossen ist, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was Dos Prinzip Der Garantierung eines SchieDsvertrages anlangt, so geht cs unmittelbar von einem GeDanken aus. Der von Der VölkerbunDsoersommlung auf ihrer letzten Ta­gung in Genf als mit Dem Geist Der Versöhnung übercinftimmenb anerkannt ist. Es erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formulieren. Die Das Funktionieren Der Garantie, gleichviel wer Der Ga­rant ist, unD gleichviel, ob sich Die Garantie auf Die Grenze oDer auf Die SchieDsverträgc bezieht. Dem GroD Der Verletzung, Den UmftänDen Des Falles unD Den Durch Die unmittelbare AnwenDung Der Garantie erforbernben Grade Der Schnellig­keit anpaffen. Fn Diesem Sinne könnte man unter­suchen, ob es nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um Die Unparteilich- feit Der Entschließungen sicherzustellen, ohne Der Unmittelbarfeit und Wirksamkeit Der Ga­rantie zu schoben.

Die französische Regierung ist sich in lieberem- stimmung mit ihren Alliierten Der Schwierigkeiten unD Der Verzögerungen bewußt, Die Die Fortset­zung einer VerhanDlung über so Delikate Fragen auf Dem Wege Des Notenwechsels mit sich bringt. Aus Diesem Grunbe beschränkt sie sich unter Hin­weis auf ihre Rote vom 16. Juni auf Diese all­gemeinen Bemerkungen, ohne auf wei- tere Einzelheiten einzugehen, ^adj Diesen in Auf- ndjtigfeit Dargelegten oorbereitenDen Ausführun­gen, Die zur Vermeidung leben Mißverständnisses bestimmt sind, labet bie französische Regierung in Uebereinftimmung mit ihren Alliierten bie deutsche Regierung ein, auf diesen Grundlagen in eine

Verhandlung einzutreten mit dem Wil­len, zu einem Vertrage zu gelangen, dessen Ab- schluß Frankreich zu seinem Teil lebhaft wünscht.

Die Konferenzen.

Mündliche (Erklärung des französischen Botschafters.

Berlin, 27. Aug. (1DB.) wie wir ersahren, hat Der französische volschaster Die Uebergabe Der Antwortnote In Der Slcherheltssrage durch Die bei­den folgenden Erklärungen ergänzt, die durch gleichlautende Erklärungen des englischen Botschaf­ters und des belgischen Gesandten bestätigt worden sind:

1. Frankreich und seine Alliierten würden cs für zweckmäßig halten, wenn die j u r l st i f ch e n Sachverständigen der Außenministerien von Deutschland. Belgien, Frankreich und Großbritan­nien so bald als möglich zusammen- treten, um dem Vertreter des Deutschen Reichs die Möglichkeit zu geben, die Ansichten der alliier­ten Regierungen über die juristische und technische Seite der zur Erörterung stehenden Frage kennen­zulernen.

2. Nachdem diese Vorarbeit erledigt ist, können die Außenminister Deutschlands, Belgiens, Frankreichs und Großbritanniens eine Zusam­menkunft verabreden, von der die alliierten Mächte eine Beschleunigung der endgültigen Lö­sung der vorliegenden Frage erhoffen.

Vas Reithsf abinett hat beschlossen, die Einladung zu oer juristischen Besprechung anzu - nehmen und als Sachverständigen Herrn Mini­sterialdirektor Dr. Gauß zu der Besprechung zu entsenden. Die Konferenz nimmt voraussichtlich be­reits am Montag ihren Anfang. Der englische Sachwalter wird seine Reise nach Gens aufgeben, um an dieser Konferenz teilzunehmen. Die An t- roort auf die Einladung z u r Konferenz der Außenminister hat die Reichsregierung sich bis noch dem Vorliegen des Ergebnisses Der Jurlflcnfonieren) Vorbehalten. Die deutsche Antwort, die den Eingang der französischen Rote bestätigt, ist gestern abend an die alliierten Mächte abgegangen. Der Reichskanzler tritt heute einen längeren Urlaub an.

Der Standpunkt der Reichsregierung. Berlin. 26. Aug. (TU.) Heber Die Auf.

faffung maßgebender deutscher Stel­len zur heute veröffentlichten französischen Ant­wortnote erfährt die Telunion folgendes:

Die am Schluß der französischen Rote ver­tretene Auffassung, daß es nicht zweck­mäßig sei, den Rotenwechsel fortzu- sehen, wird auch von der deutschen Regierung geteilt. Die Regierung wird deshalb vorläufig davon absehen, den in der deutschen Rote vom 20. Juli dargelegten Standpunkt noch weiter zu erläutern. Cs erübrigt sich, bei dem gegenwär­tigen Stand der Dinge den ganzen Komplex der verhandelten Fragen noch einmal aufzu­rollen, zumal für einen wesentlichen Teil der zu behandelnden Fragen Die endgültige Stellung­nahme der alliierten Regierungen noch nicht bekannt ist. Es handelt sich hierbei um Form und Art des abzuschliehenden Sicherheits­paktes im Westen. Das deutsche Memoran­dum hat für diesen im Westen abzuschliehenden Sicherheitspakt nicht etwa eine bestimmte deutsche Lösung vorgeschlagen, sondern hat verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Erwägung gestellt.

Die französische Antwortnote vom 16. Juli hat zwar Die deutschen Vorschläge wiederholt, ohne aber erkennen zu lassen, welche Der ver­schiedenen Lösungsmöglichkeiten bei den Alliierten selbst als ihrer Anschauung entsprechend in De- tracht kommen. Damit hängt die von alliierter Seite der deutschen Regierung übermittelte An­regung zusammen, einen deutschen Rechtssachver­ständigen zu informatorischen Besprechungen zu entsenden, in denen insbesondere Die Anschau­ungen Der Alliierten in Dieser Frage darzulegen wären. Man hat früher von dem Gedanken einer

Zuristen-Konferenz

gesprochen. Diese Anregung muhte nach Den ersten Äeuherungen in Der Presse so auf gefaßt <i>?rDen, als ob sie Dazu bestimmt sei, einen förmlichen Bert r a gsen twurf auszuarbeiten. Einem solchen Gedanken hätte Die deutsche Regierung nicht zu stimmen können, denn die Feststel­lung eines Vertragsentwurfes berührt alle hier­für in Betracht kommenden politischen Fra­gen und könnte ohne Die entscheidende Mitwirkung Der Die politische Verantwortung tragenden In­stanzen nicht beraten werden. Dagegen hat dir deutsche Regierung keinen Anlah, eine Einladung abzulehnen, die sich Darauf beschränkt, sich über Die Einzelheiten des Vertragswerkes zu informieren, schon um für etwaige spätere mündliche Verhandlungen die Möglichkeit zu haben, diese Informationen als Grundlage für ihre eigene Stellungnahme zu verwerten. Die deutsche Regierung. Die grundsätzlich dem Ge­danken zustimmt, dah Der Rotenwechsel jetzt abgeschlossen sein soll, muh sich geraDe für ihre Stellungnahme für künftige Verhand­lungen in den Belitz des gesamten tatsächlichen Materials setzen, weil sie erst von diesem Gesichts­

punkt aus ihre eigene endgültige Stellungnahme formulieren farm.

WaS Die französijche Rote im allgemeinen anbetrifft, so Darf man lagen, daß Die Darin ver­tretene Anschauung in einer traniger starr:n Form zum AuSdruck kommt, als eS in Der ersten fran­zösischen Rote der Fall war. Auf zwei Punkte der künftigen Erörterungen sei heute bereits bin- gewiesen. Die französische Rote erklärt Deuts ch- lands Eintritt in den Völkerbund er­neut als die Grundlage jedes Sichcrhcttspaltcs. Sie nimmt auch Stellung zu Der von Deutschland angeregten 3 Dec Der allgemeinen 21 b - rüftung. Die Der Frtedensoenrag Vorsicht unD bekennt sich erneut zu dieser Idee des Völler- bundes.

Deutscherseits kann nicht anerkannt werben, daß Deutschlands bisherige Richtzugehörigkeit zum Völ­kerbund einen Grund gegeben hätte, die allgemeine Abrüstung nicht oorzunehmen, zumal Deutschland schon in Versailles das Ersuchen gestellt hat, dem Völkerbund beizutreten, ein Ersuchen, das; damals von den Alliierten abgelehnt worden ist, womit sich die Alliierten also nach ihrer eigenen Ansicht selbst der Grundlage beraubten, durch die Zugehörigkeit Deutschlands die Idee der allgemeinen Abrüstung praktisch durchzuführen. Grunbsätzllch darf aber fest- gestellt werden, daß die Alliierten für den Fall der Zugehörigkeit Deutschland«, zum Völkerbund die Frage der allgemeinen Abrüstung als nunmehr aktuelle Ausgabe des Völkerbundes anerkennen.

Die französische Rote verweist Deutschland bezüglich Der von ihm wegen seines Eintrittes in Den Bölkerbund gemachten Borhalte a n D c n Völkerbund selbst und in bezug ,uf den in Dieser Frage stattgehabten Schriflwechsil zwi­schen Den BölkerbundSulstanzen unD Deutschland. Formell ist es gewih richtig, Daß Diese Frage noch zwischen Dem Bölkerbund und Deutschland gelöst werden müsse, aber Frankreich und seine Alliierten verfügen über einen ent- scheiDenDen Einfluh im Böllervu'iD. Deutschland glaubt erwarten zu können, d. Dieser Einfluh auch Doau benutzt werden wird, um bezüglich des deutschen Standpunktes in der Frage der tatsächlichen Gleichberech­tigung Deutschlands dessen berechtigten Wünschen zu entsprechen Deutschland fordert keine Sonderrechte für sich, sondern wünscht, dah für alle Völker, die in der gleichen Lage sind wie Deutschland, der Gesichts­punkt ihrer allgemeinen Entwaffnung oder der Gesichtspunkt der geographischen und wirtschast- lichen Lage bei Fragen der Völkerbundsexekutive entscheidend berücksichtigt werden.

Deutschland hat nicht die Absicht, die formellen Bestimmungen des Völkerbundes zu verletzen, roa nach der Eintritt jeder Nation ohne Bedingung erfolgen muß, aber ebenso wie die im Völkerbunds- rat vertretenen Mächte sich bereit erklärt haben, für den Fall des Eintritts Deutschlands in den Völker­bund für seine Vertretung i m Völker- b u n b s r a t und Sekretariat einzutreten, ist es auch in ihrer Macht, sich dafür verbindlich zu machen, daß die für Deutschland in dem Artikel 16 der Völkerbundsjatzung liegenden Bedenken auf­geräumt werden. Daß der Versuch einer un­gleichen Behandlung der im Kriege unterlegenen Staaten, wie er sich beispielsweise in der vorberei­teten Regelung der $n o e ft i g o t i o n s f r a g e (Entwaffnung) bemerkbar macht, aufrecht zu er­halten ist, darf wohl als selbstverständlich voraus­gesetzt werden. Ebenso darf nochmals verwiesen wer- den auf die Zurückweisung irgendeiner Anerkennung einer moralischen Schuld wie auf die weitere Erklärung, daß Deutschland zu Kolonialman- baten in berfelben Weise zugelassen werben müße, wie anbere Nationen, bie biefes Recht für sich in Anspruch genommen haben.

Die Verhandlungen über Das Zustande- kornmen Des Sicherheitspaktes stehen unter Deut Gesichtspunkt Der Versöhnung und VerstänDigung und Der Daraus sich ergebenden endlichen Be- frteDung Der Verhältnisse in Europa.

Daß Damit eine weitere Aufrechterhaltung Der nach deutscher Ansicht vertragswidrig besetzten ersten rheinischen Zone nicht verein­bar ist, braucht nicht betont zu werden.

Deutschland hat seinerseits olles getan, um den in den bestehenden Verträgen niedergelegten Entwaffnungsbedingungen der Alliier­ten sich nicht zu entgehen. Riemais ist in Des Weltgeschichte die Abrüstung eines Volkes weiter Durchgeführt worden, als es gegenüber Deutsch­land und durch die deu'.sche Erfüllung des Ver­trages geschehen ist. so schwer sie für das deutsche Volk seelisch und materiell war. Die wenigen R e st p u n k t e . welche in dieser Frage bestehen, dürfen nicht Anlaß fein, die nördliche Rhein- landzone weiter besetzt zu halten. Von Seiten der Alliierten, wie von deutscher Seite, wird Wert darauf gelegt, das Zustandekommen eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Sicher­heitspaktes herbeizuführen. Daß das Zustande­kommen des Paktes nicht möglich ist, wenn t>iefe Fragen nicht gleichzeitig' damit gelöst werden, ist von maßgebender deutscher Seite wiederholt und unm-ißver st Süd­lich zum Ausdruck gebracht worden. 3e früher dieses Hindernis einer gütlichen Der- ftänDigung beseitigt ist, um so eher wird da­durch auch diejenige Einstellung des Deutschen Volkes gewonnen werden können, Die Die rot«