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Geffentliche Aufforderung

zur Abgabe einer Steuererklärung für die Em kam men steuer und Körperschaft«steuer für den Steuerabschnitt, der ch der I. Lälste des Kalenderjahrs INS ge­endet hat.

I.

Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Einkommensteuer und der Körperschafts- ftcuer werden hiermit Steuerpflichtige auf­gefordert, deren Steuerabschnitt in der 1. Lälftc des Kalenderjahres 1925 ge­endet hat.

Steuerabschnitt ist:

e) Bei Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht ge­werblicher Bodenbewirtschaftung be­lieben, das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925, bei reiner Weidewirtschaft und reiner Viehzucht statt dessen das Wirt­schaftsjahr vom 1. Mai 1924 bis 30. April 1925.

b) Bei Steuerpflichtigen, die Landels- bücher nach den Vorschriften des Landelsgesehbuches zu führen ver- pflichtet smo oder, ohne dazu ver- pflichtet zu sein, Äandelsbücher nach den Vorschriften des Äandelsgeseh- buchs tatsächlich führen, das Wirt- schaftsicchr, für das sie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern es in der 1. Äälfte des Kalenderjahrs 1925 geendet hat.

Steuerpflichtige mit mehreren Wirt- schaftsjahren, von denen ein Wirtfchafts- jahr in der zweiten Äälfte des Kalender­jahres 1925 endet, sind auck dann nicht zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet, wenn ein Wirtschaftsjahr in der ersten Sälffe des Kalenderjahres 1925 endet. Diese Steuerpflichtigen werden vielmehr erst nach Ablauf des Kalender­jahres 1925 zu einer Steuererklärung auf- gefordert werden.

Für den unter I bezeichneten Steuer- abschnitt sind zur Abgabe einer Steuer- erklärung für die

Einkommensteuer verpflichtet:

1. Steuerpflichtige, deren Einkommen im Sreuerabscynitt den Bettag von 8000 5LM, überstiegen hat;

2. ohne Rücksicht auf die Äöhe des (Ein- kommens Steuerpflichtige, bei denen der Gewinn auf Grundlage des Ab­schlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist;

3. bei Beteiligung mehrerer an den Ein- fünften aus

a) Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht ge- werblicher Bodenbewirtschaftung,

b) an einem Gewerbebetrieb, z. B. an einer offenen Larrdelsgesell- schast oder Kommanditgesellschaft die zur Vertretung oder Geschäfts­führung befugten Personen.

III.

Für den unter I bezeichneten Steuer- obschnitt sind zur Abgabe einer Steuer­erklärung für die

Kvrperschaftssteuer verpflichtet:

1. steuerpflichtige Erwerbs gesellschasten, 2. alle übrigen steuerpflichtigen Körper­schaften und Vermvgensmassen.

rv.

Die Steuererklärungen sind in der Zeit vom 1. bis 17. Oktober 1925 bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk a) Die zu II 1 unö 2 bezeichneten Steuer­pflichtigen ihren Wohnsitz oder dauern­den Aufenthalt,

b) die zu II 3 und III bezeichneten Steuer­pflichtigen den Ort der Leitung oder Sitz haben.

Ist im Inlands weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, weder em Ort der Leitung, noch ein Sitz gegeben, so ist die Steuererklärung bei dem Finanz- Snt abzugeben, in dessen Bezirk das nternehmen betrieben oder ständig ver- treten wird.

V.

Vordrucke zur Steuererklärung sind bei dem Finanzamt erhältlich.

Wer die Frist zur Abgabe der chm ob- llMenbcn Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuer­erklärung an geh alten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. 55. der fest­gesetzten Steuer auferlegt werden

Die Äinter-iehung oder der Versuch einer Hinterziehung der Einkommensteuer oder Körperfchaftssteuer wird bestraft. Auch ein fahrlässiges Vergehen gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) wird bestraft.

Ekeßen, Butzbach, Grünberg, Lungen, den 24. September 1925.

Die Finanzämter. 8957c

Kartoffellieferung.

Die Lieferung der Speisekartoffeln für 1025/1926 Industrie 1800 Zentner soll vergeben werden, hiervon sind hn Oktober ds. Is. 1000 Zentner und im März n. Zs. 800 Zentner zu liefern.

Die Bedingungen liegen während der Durecmftunden auf der Kanzlei zur Einsicht offen, sie können auch abschriftlich gegen Erstattung von RM. 0,70 bezogen werden. Für das Angebot ist ein besonderes Formular vorgeschrieben, das gegen ßahlung von NM. 0,10 bei uns erhältlich ist.

Angebote mtt der AufschriftKartoffel- lieferung" sind verschlossen bis zum (Er­öffnungstermin:

Mittwoch, 30. September 1925, vormittags 11 Uhr

hier einzureichen. Es können auch Teil­lieferungen, jedoch nicht unter SO Zentner erfolgen. 87430

Zuschlagsfrist: 1 Woche.

Maricnschloh (Rockenberg), 15. Sept. 1925- Direküön des Hess. LanoeszuchtHauses.

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Dienstag, den 29. September, von vormittags 10 Uhr an, sollen die Aepfel der Gemeinde Lauter an Ort und Stelle versteigert werden.

Der Anfang ist an der Straße Grün- berg - Lauter.

Lauter, den 22. September 1925.

Hessische Bürgermeisterei Lauter.

Bullen-Derkauf.

Die Gemeinde Steinbach beabsichtigt einen fetten Bullen zu verkaufen. An­gebote sind pro Zentner Lebendgewicht bis zum Montag, dem 28. d.M., nach, mittags 3 Uhr, auf unterzeichneter Bür­germeisterei einzureichen, woselbst die Bedingungen eingesehen werden können.

Steinbach, am 24. September 1925.

Bürgermeisterei Steinbach.

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Die Lieferung von ungefähr 4000 Zentner Kartoffeln soll vergeben werden. Kostenfreie, mit der AufschriftLieferung für die Zellenstraf- anstatt" versehene Angebote werden bis zum Gröffnungstermin: Donnerstag, den 1. Oktober 1925, vormittags 10 Ahr, erbeten.

Die Kartoffeln sind im Angebot mit der Sötte näher zu bezeichnen. Etwa 1200 Zentner sind Ende Februar, Anfang März nächsten Jahres zu liefern. Teil- lieferungen. jedoch nicht unter 20 Dz., sind zulässig.

Die Bedingungen liegen während der Dienststunden dahier offen, können auch gegen Zahlung von 70 Pfennig abschrift­lich bezogen werden. Ebenso die Ange- botsfvrmulare zum Preise von 10 Pfennig.

Zuschlagsfrist: 7 Tage. 8571D

Butzbach, den 26. August 1925.

Die Direktion Hessischer Zellenstrafanstalt.

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Angebote sind bis Mittwoch, den 7. Oktober 1925, vorm. 10 Llhr auf dem Sekretariat der Staatsanwalsschaft - altes Iustizgebäude, Zimmer 9, Grd- geschah abzugeben.

Zuschlagsfrist eine Woche.

Gießen, den 24. September 1925.

Der Oberstaatsanwalt

am Landgettcht der Provinz Oberhessen.

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