Ausgabe 
14.7.1925
 
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ffagtex auch diese Behauptung nicht zu glauben |ci, denn wenn jemand in einer Lotterie eine derartige große Summe gewinne, werde der Ge­winner den Namen seiner glückbringenden Lotterie nie im Leben vergessen und Kind und Kindes­kinder werden noch von diesem Glückszufall in der Familie sprechen. Oberstaatsanwalt Sr. Bacmcister meinte, jedem Angeklagten stehe das Recht zu, zu lügen, von diesem Rechte habe der Angeklagte hier in ausgiebigster Weise Gebrauch gemacht. Da nach dem Sachverständigenurteil §51 StVO, auf den Angeklagten keine Anwendung finde, sei der Angeklagte der Unterschlagung, schweren Urkundenfälschung und Urkundenver­nichtung als schuldig anzusehen. Mit Rücksicht auf die aber noch abzuurteilenden 8 Mordtaten beantragt der Vertreter der Anklage, in diesem Umfange das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO, vorläufig einzustellen.

ES wird nunmehr dem 2. Vertreter der An­klage, dem Gerichtsassessor Dr. Hofmann, das Wort erteilt. Dr. Hofmann schildert, wie die ersten Schreckensnachrichten einliefen. Man hatte während der Spartakisten- und Separatisten-Un- ruhen wirklich viel erlebt, aber ein solches grau­sames Verbrechen hatte die Behörde doch noch nie beschäftigt. Als am 2. Dezember die Zeugen Rix und Ebert dem Redner gegenüber den Ver­dacht ausgesprochen hatten, daß Angerstein als Täter in Frage kommen konnte, habe Redner diesen Verdacht von sich gewiesen. Dr. Hofmann führte weiter aus. ein großer Teil des Volkes stelle die Frage, ob es notwendig ist, daß man gegen einen Menschen, der in derart roher Weise acht blühende Menschenleben vernichtet hat, ein derartig kostspieliges Verfahren führe: der Mensch müsse fort, das war und ist die Mei­nung des größeren Teils des Volkes, eine Irren­anstalt sei auch nicht sicher für einen derartigen Menschen. Redner ersuchte die Geschworenen, diesem Empfinden des Volkes bei der Urteils­findung Rechnung zu trogen. Auch ein Monn wie der achtfache Mörder Fritz Angerstein, habe Anspruch auf ein gerechtes Gerichtsurteil. Daß vorsätzlicher Mord vorliege, hat, wie Redner aus­führte. die Verhandlung klar erwiesen, das Ge­richt könnte daher der Volksstimmung gerecht werden und auf Todesstrafe erkennen. Der Red­ner setzt nun die Begriffe von Mord in juristi­schen Ausführungen auseinander und hält für erwiesen, daß der Angeklagte seine Opfer vorsätz­lich und mit Ueberlegung umgebracht hat. Er kommt auf die einzelnen Mordtaten zu sprechen, erwähnt die Widersprüche, in die sich der An­geklagte in der Voruntersuchung und in der Hauptverhandlung verwickelt hat, wobei der An­geklagte die Frechheit besessen habe, zu behaup­ten. er spreche jetzig die Wahrheit, während er früher die Unwahrheit gesagt habe, damit man sich ein schlechtes Urteil über den Angeklagten bilde. Redner bezeichnet den Angeklagten als einen gerchfenen Menschen, der plumpe Lügen auftische und dem kein Glauben beizumessen ist. Der Redner schildert dann die Mordvorgänge, wie sie sich nach feiner Meinung und nach dem Ergebnisse der Beweisaufnahme abgespielt haben können.

Aus dem Umstande, daß der Angeklagte am Mon­tag im allgemeinen einen ruhigen Eindruck auf die angetroffenen Zeugen gemocht hat, daß er sich der Einzelheiten auch noch heute so genau erinnere, schließt der Redner, daß Angerstein planmäßig und mit Ueherlcoung gehandelt hat. Welche Gefühls­roheit der Angeklagte nach der Tat an den Tag ge­legt hat, geht auch aus seinem Gang nach der Stadt hervor, rao Angerstein die verschiedensten Besorgun­gen machte, durch keine Unruhe den Leuten auffiel und stets mit sogar lächelnder Miene mit den Leu­ten sprach; dann, wo er in dem Brief an seinen Bruder in Essen den Besuch seiner Frau ankün- digte, wo er von Goldeinspritzungen berichtete und die Redewendung brauchte,hoffentlich werde Käthe auch bald goldig werden", während er doch wußte, daß seine Frau tot im Schlafzimmer lag. Der Redner hält auch nach dem Ergebnis der Be- r-weisaufnahme für erwiesen, daß Angeklagter das ^Wasferbasstn abgestellt hatte. Den vom Angeklagten y unternommenen Selbstmordversuch bittet Redner -nidjt ernst nehmen zu wollen. Wäre es dem Ange­klagten wirklich Ernst gewesen, sich das Leben ^zu nehmen, dann standen ihm allein drei Revolver da­für zur Verfügung. Auch der Umstand, daß der An­geklagte bei Gegenüberstellung mit seinen acht toten Opfern nicht eine Spur von Reue gezeigt hat, be­weist dem Redner, daß der Angeklagte noch schlim­mer ist, als der hartgesottenste Verbrecher. Bei

wKaleiraaMtaaa

Fräulein Foh.

Roman von Anders Eje.

20. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

VI.

Herr Fellips schreibt.

Liebes Fraulein Job!

Wenn Sie diesen Brief öffnen, dessen Hand­schrift Ihnen kaum bekannt sein wird, wird keine Ihrer Annahmen bezüglich des Absenders zutreffen.

Mil der Intelligenz und der Fähigkeit, rich­tige Schlüsse zu ziehen, die ich bei Ihnen als einen ebenso seltenen wie auszeichnenden Zug gefunden habe, werden Sie folgendes denken: nach dem kleinen Streich, den ich dem armen Fellips am Hohlweg am Abend seiner Abreise spielte, wird der arme Herr FeUips gewiß die Lust verloren haben, irgendeine freundschaftliche Verbindung mit mir aufrechtzuerhalten.

2ch bitte Sie, dies nicht zu denken.

Es ist möglich, daß der arme Herr Fellips un ersten Augenblick einen Stich in seinem alten Herzen fühlte, als er den Betrug entdeckte, aber die Mißstimmung war längst verschwunden, ehe die Equipage Ihrer vortrefflichen und lusti­gen Tante den Bahnhof erreicht hatte. Im übri­gen war ja kein Schoden geschehen. Richt zum mindesten dank Ihrer Fähigkeit, eine gute Miene zu spielen, hat ja der ganze Auftritt einen für m«9 fast schmeichelhaften Verlauf genommen.

bezüglich des Motives ihrer Handlungsweise bin ich auf Vermutungen gewiesen. Es gibt für miet) zwei Alternativen: entweder haben Sie Ihren kleinen Scherz im vorhinein erdacht, dessen Details entworfen und möglicherweise auch an der Ausführung mitgewirkt, oder hat die lustige Idee Ihr Bewußtsein durchblitzt, so wie das Auge Plötzlich von einem Sonnenstrahl getroffen wrrd. Man braucht nicht den Scharfblick eines r -k1 08U 5aben, um zwischen den beiden Möglichkeiten die richtige Wahl zu treffen. Alle Indizien freuen auf die zweite das- ganze war ein toller Streich, eine plötzliche Idee, öct Ihr mutwilliges Temperament nicht wider­stehen konnte. Trotz der fünfzehn Iahre, die uns

Ella Barth, Kiel, Gieß, Ditthardt und Darr liegt nach Ansicht des Redners gemeiner Meuchelmord vor. Der Redner geht nunmehr auf die Motive zur Tat ein. Er erklärt, daß diese mehr für die Wissen­schaft wertvoll seien, für die Beurteilung der Tat aber erst in zweiter Linie in Betracht kämen. Hier handelt es sich nur um die Frage:Hat der An­geklagte acht Menschen mit Ueberlegung getötet oder nicht?" Auch die Liebe des Angeklagten zu seiner Frau scheint nicht ernst gewesen zu sein, das be- lveist allein schon der Umstand, daß bei dem An­geklagten bei der Untersuchung durch Professor Dr. Soetbeer in Gießen im Jahre 1921 eine Geschlechts­krankheit festgestellt wurde, die sich der Angeklagte in Frankfurt a. M. geholt hatte. Der Angeklagte ist aus kleinen Verhältnissen hervorgegangen, ist dann in diese angesehene Stellung hineingekommen, habe den Größenwahn bekommen und habe über seine Verhältnisse gelebt. Das war nach Ansicht von Dr. Hofmann der Boden für die Tat. Als Angeklagter dann durch Nix seine Veruntreuungen der Firma gegenüber aufgedeckt sah, als er mit dem Verlust seiner guten Stellung und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen mußte, als er alles zusam­menbrechen sah, hat Angeklagter nach Ansicht des Redners den Mordplan aufgestellt. Angerstein, dessen Frau hysterisch war, hatte diese satt; die vorge­täuschte Liebe war Heuchelei. Die Frau hatte stets Todesahnungen und war ständig in Furcht vor Ein­brechern. Durch die Erzählungen des Angeklagten von den nach Ansicht des Redners erfundenen Ein­bruchsversuchen ist die Ehefrau Angerstein seelisch vergiftet worden. Der Angeklagte mußte, um sicher zu gehen, alle acht Menschen vernichten; auch Nix hätte, wenn er an diesem Tage erschienen wäre, sicher daran glauben müssen. Dann mußte der An­geklagte die Spuren seiner Tat vernichten und die Billa in Brand stecken, sowie die Räubergeschichte erfinden. Der Redner schildert den Angeklagten als einen rohen, verstockten Verbrecher, bei dem man selbst angesichts der Hinterbliebenen seiner Opfer, insbesondere die völlig gebrochene junge Witwe des Ditthardt, nicht eine Spur von Erregung ober Emp­findung bemerkt hat. Der Angeklagte, der immer behauptet, Gott habe ihm feine Sünden vergeben, dürfe den Namen Gottes überhaupt nicht in den Mund nehmen: der Angeklagte spiele Theater und benehme sich schlimmer wie ein Tier. Dr. Hofmann betont zum Schluß, daß jeder rechtlich denkende Mensch in Deutschland für dieses grausige Verbre­chen die Todesstrafe erwartet. Der Schlußantrag geht dahin, den Prokuristen Fritz Angerstein aus Haiger wegen achtfachen Mordes acht­mal zum Tode zu verurteilen, ihm in jedem Falle die bürgerlichen Ehrenrechte dauernd abzusprechen und auf Einziehung des bei der Tat benutzten Beiles und des Hirschfängers zu erkennen. Bezüglich des Meineids und der Brandstiftung wird vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 154,2 StPO, beantragt.

Der Angeklagte hört diesen Antrag, ohne Erregung zu zeigen, ruhig an.

Rechtsanwalt Dillmann ergreift nunmehr das Wort. Er stellt die Berechtigung der in der Oeffentlichkeit aufgeworfenen Frage, ob es überhaupt hier noch etwas zu verteidigen gebe, fest, betont, daß er selbst angesichts des viehischen Verbrechens und des namenlosen Schmerzes der Hinterbliebenen der Ermordeten seine Augen ver­schließe, daß das Gesetz aber die Verteidigung vorschreibe, da es auf dem Standpunkt steht, daß es kein Verbrechen gibt, wo bei dem Täter nicht Milderungsgründe zu suchen und zu finden sind. Er appelliert an das Gericht, sich in der ilrtcilSfinbuna nicht durch die öffentliche Mei­nung beeinflussen zu lassen, denn es werde nicht die Tat, sondern der Täter bestraft. Er bittet das Gericht, sich nicht nur aus das Gutachten der Psychiater zu verlassen, sondern der Richter habe die ernste Pflicht, den Geisteszustand des Täters auch aus seiner eigenen Anschauung her­aus zu beurteilen. Die Frage, ob § 51 StGB. Anwendung finde, sei eine psychologische Frage und die Frage ist nun:War die Psyche des Angeklagten gestört. Hat er im Verfolgungswahn gehandelt, waren krankhafte Vorstellungen bei dem Angeklagten vor der Tat vorhanden oder nicht?" Es sei Aufgabe des Gerichts, das Motiv zu dieser bestialisch ausgeführten grausamen Tat festzustellen. Rach Ansicht des Verteidigers kön­nen die Unterschlagungen allein nicht das Motiv zu der Tat sein, denn sonst wäre die Tat sinn« los und nur als das Produkt eines Verrückten zu bewerten. Roch weniger glaubt der Verteidi­ger, daß die hysterische Frau loszuwerden das Motiv zur Tat gewesen sein kann; denn dann

hätte man keine Erklärung für die Ermordung dev übrigen sieben Personen. Die Tat sei eben nicht normal motivierbar. Durch die jahrelange Me­lancholie der Frau habe sich in dem Angeklagten eine seelische Spannung aufgehäuft, die an jenem schrecklichen 1. Dezember gut Entladung gekommen sei. Dieser Spannung war sich der Angeklagte -aber nicht bewußt. Da nun aber die Tat un- motiDierbar ist, müssen sich Bedenken gegen die geistigen Fähigkeiten des Täters ergeben. Es könne nach dem Gutachten von Dr. Herberh eine Seelenerkrankung vorliegen, die die Psychiater heute noch nicht kennen. Bor 100 Iahren habe man Verbrecher hingerichtet, die heute sicher als geistig anormal hingestellt werden würden und vielleicht werde man nach Iahren einmal sagen, Angerstein war fein Verbrecher, er war ein armer kranker Manu. Der Verteidiger behauptet, der Angeklagte sei erblich belastet; er sei ein Phan­tast, er habe die Anschaffungen von dem unter­schlagenen Gelde vor aller Oeffentlichkeit gemacht, das tue aber fein Mensch, der klar überlegen kann. Wie der Mord auägeführt worden ist, weiß niemand. Aber ter Tater habe planlos ge­handelt, das gehe allein schon daraus hervor, daß er nach mittelalterlicher Art mit Beil und Hirschfänger gearbeitet hat, während ihm doch zur Ausführung der Tat ganz andere Waffen zur Verfügung standen. Der Verteidiger erwähnt nun von der seelischen Spannung befreit ist, vor und nach der Tat, woraus er den Schluß zieht, daß der Angeklagte planlos gearbeitet hat. Der Angeklagte hatte wohl ein Bewußtsein, aber fein Empfinden für die Tat. Daß der Angeklagte jetzt nach der Tat viel schlafe und kräftig esse, erklärt der Verteidiger damit, daß der Angeklagte nun von de rseelischen Spannung befreit ist, die jahrelang in seiner Seele vorhanden war. Der Verteidiger bemerkt zum Schluß zu den Rich­tern und Geschworenen, daß deren Amt ein ernstes, verantwortungsvolles, und er (Vertei­diger) froh sei, in dieser Sache nicht als Richter fungieren zu müssen. Auch auf den Verteidiger hat das Benehmen des Angeklagten während der Verhandlung einen widerwärtigen Eindruck ge­macht. Der Redner bittet den Gerichtshof, wenn er nicht zu einem Freispruch gelange, doch wenig­stens nicht festzustellen, daß der Angeklagte die Tat m i t Ueberlegung ausgeführt hat, da hierfür jeder Beweis' fehle

Es spricht nun der 2. Verteidiger des Ange­klagten, Rechtsanwalt Dr. H e r z f e l d aus Essen. Auch dieser Verteidiger erklärt, daß ihm die grau­sige Tat um die schrecklichen Leiden der Angehörigen der Getöteten vor Augen stünden, daß es ihm aber die Pflicht gebiete, die bestehenden Bedenken gegen die geistigen Fähigkeiten des Angeklagten heroorzu- bringen. Den Appell des Vertreters der Anklage an die Geschworenen bezeichnete der Verteidiger als einen Appell an das Gericht, an dem die tie­rischen Instinkte der Lynchjustiz erweckt werden sollten. Der Verteidiger behandelt nun die Einzel- heiter der Tat und kommt zu dem Schluß, daß hier Affekthandlungen oorliegen. Ja keinem Falle habe aber der Angeklagte m i t Ueberlegung gehandelt.

Nach Beendigung seiner Rede weist der Ver­treter der Staatsanwaltschaft, Gerichtassessor Dr. Hofmann, die Behauptung der Verteidiger, er (Dr. Hofmann) wollte mit seinem Apell die tie­rischen Instinkte der Lynchjustiz erwecken, ganz energisch zurück und erläutert im übrigen noch einige Punkte.

Nach kurzer Replik der Verteidiger wird der A n g ek l a g t e befragt, ob er selbst noch etwas an­zuführen habe. Der Angeklagte erklärt, daß er eine Erklärung nach dem Urteilsspruche abgeben werde. Um 2 Uhr verkündet der Vorsitzende, daß das Urteil um 6 Uhr nachmittag verkündet werde.

10 Minuten vor 6 Uhr wird der Angeklagte in den Saal geführt. Die Bewachung auf der An­klagebank ist verstärkt. Nach Eintritt des Gerichts­hofes verkündet der Vorsitzende zunächst den Be­schluß, daß das Verfahren wegen der Unter­schlagung, Urkundenfälschung, Urkundenvernich­tung, Meineids und Brandstiftung gemäß § 154 Abs. 2 StPO, vorläufig eingestellt werde. Sodann gibt der Vorsitzende ein Bild von den vom Gericht festgestellten Einzelheiten dzl. der ganzen am 1. Dezember 1924 angetroffenen Situationen am Tatorte sowie von den Ereignissen im Kranken­hause. Das Gericht hat, wie der Vorsitzende sodann verkündet, angenommen, daß der Angeklagte vor­sätzlich gehandelt hat, daß er auch mit Ueber­legung gehandelt hat. Der Vorsitzende begründet hier eingehend, welche Gründe das Gericht zu die- ser Feststellung gebracht haben. Die Morde an Geiß

und Ditthardt, so betonte der Vorsitzende, hat das Gericht als Meuchelmorde feftgefteut, deren Aus», führung man gemeiner sich nicht oorftellen kann. Auch Kiel muß der Angeklagte nach oben gelockt und dort ermordet haben. In allen Fällen hat An« geklagter die Tat nach Ansicht des Gerichts mit voller Ueberlegung ausgefüyrt. Er war sich auch über die Beweggründe klar. Den Ausschlag zur Tat hat das Gespräch mit Nix am Samstag gegeben, die lat selbst ist zur Verdeckung der Unterschlagungen begangen worden. Es liegen noch mehr Beweg, gründe vor, ganz aber werde man den Angeklag» ten nie verstehen. Daß der Angeklagte schon früher unterschlagen hat, hat das Gericht nicht festgestellt. Dagegen hat der Angeklagte 1924 1415 000 Mk. unterschlagen, veranlaßt wurde er hierzu durch die unglücklichen Farnilienoerhältniste und die großen Ausgaben für die Behandlung feiner kranken Frau. Daß der Angeklagte seine Frau wirklich geliebt hat, hält das Gericht für erwiesen. Die unglücklichen Familienverhättnisse haben aber keinen Einfluß darauf gehabt, daß der Angeklagte ohne lieber, legung ober etwa in geistiger Umnachtung gehan- beit hat. Dem Gutachten von Dr. Herbertz ist das Gericht nicht beiqetreten.

Urteil:

Der Angeklagte wird wegen Mordes in 8 Fällen achtmal zum Tode ver­urteilt. Außerdem wird auf dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, erkannt. Die bei der Tat benutzten Waffen werden ein­gezogen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.

Der Angeklagte erklärte in ruhigem Tone, daß er das Todesurteil annehme. Der Vorsitzende macht den Angeklagten daraus auf­merksam, daß ein einmal erklärter Verzicht auf das Rechtsmittel nicht widerrufen werden könne, außerdem ein Gnadengesuch bei der Schwere der Tat wenig Erfolg verspreche. Der Angeklagte erklärte aufgerichtet:Ich bleibe bei meiner Er­klärung, meine Tat kann nur durch meinen Tov ihre Sühne finden."

Auch die Vertreter der Anklage erklärten, daß sie auf das Rechtsmittel der Revision ver­zichten. Damit ist das Todesurteil rechtskräftig.

Um 7.05 Uhr abends wurde die Sitzung ge­schlossen. Dor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine ungeheure Menschenmenge angesammelt, die das Urteil mit Befriedigung aufnahm.

Bürgermeisterwahlen im Kreise Meßen.

Bg. Großen-Buseck, 12. Juli. Heute fand die hiesige B ü r g e r m e i st e r w a h l statt, zu der nur ein Kandidat in der Person des seitherigen Bürgermeisters Gans aufgestellt war. Von 1286 Wahlberechtigten gingen 1065 zur Urne. Aus Bür- germeifter Gans lauteten 994 Stimmzettel. Am Abend veranstalteten die Ortsvereine einen Lam­pionzug, der sich unter Dorantritt der hiesigen Orts­kapelle und des Trommler- und Pfeiferkorps des Turnvereins zum Hause des Wiedergewählten be­gab. Hier feierte Herr S. Hof die bisherigen Der- dienste des Bürgermeisters unter Hinweis auf die große Zahl der für ihn abgegebenen Stimmen, worin ein Beweis für die allgemeine Hochachtung zu erblicken sei, erworben durch fein stets liebens­würdiges und unparteiisches Auftreten. Er forderte den Bürgermeister auf, fein Amt in der bisherigen Weise weiterzuführen und ermahnte die Bürger, ihrerseits dem Ortsoberhaupt fein Amt zu erleid), tern und nichts Unmögliches von ihm zu oerlan- gen. Er schloß unter allseitigem Beifall mit einem Hoch auf den Wiedergewählten und die Gemeinde Großen-Buseck. Es folgten Gesangsvorträge der Vereine Sängerkranz, Heiterkeit und Eintracht. Bürgermeister Gans dankte für das ihm ent­gegengebrachte Vertrauen, das er zu lohnen ge­denke, indem er auch weiterhin feine ganze Kraft zum Wohle der Gemeinde einsetzen werde. Hier­auf zogen die Vereine in ihre Lokale ab, wo sie bei einem Glase Bier noch Gäste des Ortsober­hauptes waren.

* Beuern, 13. Juli. Bei der gestrigen !Bür« germei st erwähl erhielten der Landwirt Wil» beim Lindenstruth 224, der Bürgermeister Walther 185, der Weißbinder Louis Stein 109, der Beigeordnete Heinrich Arnold 105 Stim­men. Es findet Stichwahl zwischen Landwirt

im Alter trennen, kann ich mich vielleicht leichter, als Sie ahnen, in die Lage versetzen, plötzlich von einer starken Versuchung überfallen zu wer­ben, ohne sich Zett zu geben, über die Folgen eines rasch gefaßten Beschlusses ins Klare zu kommen.

Richt wahr, ich argumentiere zu Ihren Gun­sten, als ob es gelte, Ihre eigene Unbedachtsam­keit zu verteidigen. Sie verstehen, Fräulein Fob, daß ich wegen der Episode vor der Filmkamera der Tante KaroUne nicht den geringsten Groll gegen Sie hege. Wir können also beide die ganze Sache als erledigt betrachten. Ich nehme ohne weiteres meine freiwillige Mitwirkung an dem Stück an und werde selbst der erste sein, der über die komische Freierszene herzlich lacht, die seinerzeit auf dem weißen Tuch des Carolhi- Theaters vor einem liebenswürdigen Familien - Publikum gespielt werden wird.

Die Klarheit, die Sie in dieser Sache ver­langen konnten, ist also erreicht. Unter solchen Umständen mag es vielleicht nicht unrecht er­scheinen, wenn auch ich in einer weniger ungewissen Stellung in meinem Verhältnis zu Ihnen teilhaftig werde. Ich habe Ihnen schon allzu deutlich meine Pläne und Hoffnungen an- vertraut, Sie haben mir aber noch keinerlei Qlnt- toort gegebem Den silindramatischen Abschluß unseres Gespräches als solche anzuerkennen, wei­gere ich mich nämlich entschieden.

Ich brauche Sie nicht zu fragen, ob Sie sich unserer ersten Begegnung erinnern. Gott sei Dank hätte ich beinahe gesagt, haben Sie diese Rächt noch nicht vergessen, wie blasiert Sie auch Ihren wechselnden Erlebnissen gegenüber sein mögen. Schon lange haben wir Ihre Ueber» eilung gegen meine Unvorsichtigkeit quittiert, und oieß ist es auch nicht, wovon ich sprechen will. Aber in jener Rächt schwor ich, Sie zu meiner Geliebten zu machen, ich sage dies ganz toclL üieih, daß Sie die Ehrlichkeit schätzen. Glauben Sie nicht, daß ich mich von dieiem Schwur deswegen entbunden fühle, weil Sie an jenem Abend unter einer irre* fufjrenöen Maske auftralen. Ihre Demaskierung bat auf meinen Entschluß feinen anderen Ein­druck gemacht, als daß ich jetzt die Absicht habe, Sie zu meiner <yrau zu machen, und ich bitte

Sie, vollständig davon Überzeugt zu sein, daß Sie dies auch werden.

Ich nehme es ruhig zur Kenntnis, daß Sie, wenn Sie diese Versicherung lesen, lächeln wer­den, mißtrauisch oder spöttisch. Zum Glück bin ich kein himmelblauer Optimist, der in der Einbil­dung lebt, daß das Spiel schon gewonnen ist, trotzdem Sie mir bei einigen Gelegenheiten bewußt und unbewußt gewisse Beweise dafür gegeben haben, daß Ihnen meine Person nicht unsympathisch ist. Ich möchte Ihnen indessen Vorschlägen, sich schon bei dem jetzigen Stand der Dinge mit dem Gedanken an die Verände­rung, die Ihnen bevorsteht, vertraut zu machen.

Wollen Sie sich auch nicht sofort entschließen, so Ware ich Ihnen dennoch dankbar, wenn ich erführe, wie Sie über Warminge denken, ich denke nämlich daran, dort einen Besitz anzu­kaufen, das Schloß gleichen Ramens, das dort am See liegt, ist sehr schön.

Liebes Fräulein, ich bitte Sie, diesen Brief zu nehmen wie er ist. Zwischen den Zeilen 5^re, .scharfen Augen wohl auch viel Gefühlvolles lesen, und sollen es auch tun. Doch habe ich es absichtlich unterlassen, aus anderen als praktischen und sachlichen Gesichtspunkten zu sprec^n, für alles übrige wird sich noch Ge­legenheit finden, wenn die Zeit kommt. Des- wegen bitte ich Sie, die Situation mit klarer und kühler Logik zu prüfen. Richts verpflichtet Sie, diesen Bries zu beantworten, nichts kann Sie hindern, zu tun, was Ihnen beliebt. Binnen kurzem werde ich auf alle Fälle auf Carolyi Cl.r^1n machen, dessen kurze Dauer mich nicht der Mühe entheben wird, ein endgiltiges -Kcfultat zu erreichen. Ihr Harry Fellips."

VII.

Fob wei ß, was sie toiII.

Qlun, Fob, was hast du geantwortet?"

Exzellenz Thorben legte sorgfältig die drei maschinengesthriebenen Blätter zusammen und tontrollierte, ob auch die Seitenfolge stimme. cm "Tater und Tochter hatten eine anregende Plauderstunde hinter sich. Eigentlich war es Fob, Erzählt, und Papa Fili, der zugehört hatte. Merkwürdigerweise halte aber der Bericht über Derrn fellips' Freierprobe vor der Kamera der

Tante Karoline nicht Papa Filis großes homeri­sches Gelächter auslösen können, zwar funkelte bas alte graue Gesicht wie das eines rauhreif­bedeckten Faun im flimmernden Licht eine- Herbstmorgens, aber das währte kaum eine Mi­nute. Das Knurren, mit dem er die Erzählung Fräulein Fobs begleitete, konnte ebensogut Miß­vergnügen wie Billigung ausdrücken.

Den Brief des Bankdirektors hatte er zweil mal gelesen, und dann wiederholte er:

Run, Fob, was hast du geantwortet?"

Fob überlegte einen Augenblick. Alles in allem, war Papa Fili nicht grausam undank­bar, wo sie soviel für ihn getan? Da saß erM genau wie bei einem Mittagessen, wenn er Forellen erwartet hatte und ihm dafür ein Gold- butt serviert wurde schwer, groß, ernst, bei­nahe streng. Gerechterweise sollte er eigentlich gestraft werden .....

Du nimmst an, daß ich ihm schon geant­wortet habe?"

Ratürlich. Geschäftsbriefe.....

Run, er hat seinen Urteilsspruch schon be­kommen."

Exzellenz blinzelte gegen das starke Sonnen­licht, das auf die nur zur Hälfte vom Dach ge­schützte Veranda floß. Fob stand mit dem! Rücken gegen das Geländer, die Hände hinter dem Racken verschlungen, die Augen halb ge­schlossen. Unter anderen nützlichen Dingen hatte sie von ihrem Papa auch gelernt, daß man nie- als ohne weiteres auf eine Frage antworten solle, wie einfach und ungefährlich sie auch aus- hfkgte Su sagen, daß, wer diese ~anu sich auch im Alltagsleben zur Gewohnheit mache, niemals irgendwelche Unannehmlichkeiten m der Oeffentlichkeit zu befürchten brauche.

,F?b sah jetzt den geeigneten Moment, diese "öei on11 gC9en ihren Lehrmeister anzuwenden.

Was denkst du von Herrn Fellips?" sagte sie.

Als Finanzmann oder als Ehekandidaten?" Sagen wir im großen allgemeinen." Exzellenz faltete seine kurzen, dicken Hände über den Magen und begann die Daumen zu drehen, ein Zeichen dafür, daß sein Gemüt sich nicht im Gleichgewicht befand.

(Fortsetzung folgt)