Aufwertungsfragen im L utschen Reichstag
Berlin, 11. 3uli 1925.
Das Haus tritt in die Beratung des § 2 es Hypothelenaufwertungsgesetzes ein der die Errechnung des Goldmar^detrages regelt.
Abg Dr. Best (Völk.): Die Berechnung des ^oldmarküctrages nach dem Dollarstandc des Erwerastages sei untragbar. Der Redner seht ich demgegenüber für seinen Antrag ein, der die Ermittlung des Goldmarkbetrages nach der inneren Kauskra t der Mark an dem Tage der Entstehung des Anspruches vornehmen will.
Abg. Saupe (Soz.) schlicht sich dreier Auffassung an. Die Regelung in der Vorlage fei geeignet, dem armen Gläubiger Sand in die Augen zu streuen. Auch der Grohhandelsinder sei keine geeignete Handhabe für die Errechnung des Goldmarkroertes. Außer den eigenen ftatt- stischen Angaben der Regierung ergebe sich z. B., daß ein Gläubiger für 10 000 Papierman anfangs 1923 22 Doppelzentner Roggen kaufen konnte. Mit dem auf Grund der Vorlage errechneten Geldwertes könne derselbe Gläubiger nur noch 11 Doppelzentner heute kaufen (Hört, Hört, links.) Zum § 4, der die Hohe des Auf- Wertungssatzes von Hypotheken auf 25 Prozent festsetzt, begründet Abg. Keil (Soz.) seinen Antrag auf Erhöhung des Aufwertungssatzes auf 40 Prozent Die Lösung der Vorlage stelle den Gipfel der Ungerechtigkeit dar, noch dazu bei Berücksichtigung der in der Vorlage festgesetzten einseitigen Härtellauscln, die nur eine derung des Satzes von 25 Prozent beim Vorliegen einer individuellen Rotwendigkeit für den Schuldner, nicht aber eine Erhöhung zugunsten des Gläichigers zulasse, wenn auch der Schuldner zu dieser Erhöhung an und für sich unstcmde Ware. Die Sozialdemokraten wollten, den Sah von 40 Prozent nicht als „Höchstsatz" betrachten, sondern die Möglichkeit zulassen, jeweils aus Antrag des Schuldners oder Gläubigers den Satz zu ermäßigen oder zu erhöhen .
Abg. Seiffert (Völl. A.-P.): Es seien keinerlei Beweise erbracht worden, daß gerade 25 Prozent den richtigen Wert darstellen. Dieser Prozentsatz sei aus der Luft gegriffen trorben. Darin liege ein Derfassungsbruch. Seine Partei verlange für einen solchen Beschluß eine /30 Mehrheit, sonst sei das ganze Gesetz reckM- wibri ;. Sei cs denn wirtlich recht, wenn einem alten Handwerksmeister oder Beamten oder Arbeiter, der sein Leben lang für einen sorgenfreien Lebensabend spart und seine Ersparnisse mündel- sicher in einer Hypothek angelegt habe, so gut wie alles weggenommen werde?
Abg H ö l l e i n (Komm.) behauptet, daß von diesem § 4 das Schicksal der werktätigen Dc- völlerung abhänge. Die Expropriation der kleinen Sparer und kleinen Rentner werde hier zur Tatsache werden. Der Redner nennt den Zusatz der Vorlage skandalös und seht sich unter dem Beifall der Kommunisten für eine sofortige Verzinsung in Höhe von 5 Prozent ein.
Dann nimmt das Haus die noch rückständigen Abstimmungen vor. Der § 1 der Vorlage wirb mit allen gegen die Stimmen der Kommunisten und Völkischen angenommen. Auf Antrag des Abg. Kell wird hierauf eine namentliche Abstimmung vorgenommen über einen Antrag Dr Bests, der an Stelle der im § 2 der Vorlage fest gestellten Art der Ermittlung des Gowmark- betrages nach einem Mittellurs von Dollarkurs und Großhandelsindex am Tage des Erwerbes, setzen will 6ie Ermittlung des Goldmarkbetrag^ nach der inneren Kaufkraft am Tage der Entstehung des Anspruches. Die namentliche Abstimmung ergibt mit 225 gegen 131 Stimmen ' Bei drei Stimmenthaltungen die Ablehnung des . Antrages Dr. Bests, so daß es also bei der Fassung der Kompromißparteien ' 61G ^ud) über die sozialdemokratischen und völki
schen Anträge auf Erhöhung des im § 4 der Vorlage festgestellten Aufwertungssatzes für Hypotheken von 25 auf 40 Proz. wird die Abstimmung namentlich vorgenommen. Die namentliche Abstimmung ergibt die Ablehnung der Anträge des Dr. Best und der Sozialdemokraten mit 217 gegen 40 Stimmen Bei drei Stimmenthaltungen. Es Bleibt also bei dem Aufwertungssatz von 25 Proz. für Hypotheken. Damit sind die Kernstücke des Gesetzes angenommen.
Abg. Keil (Soz.) wendet sich gegen diese einseitige Art der Härteklausel, die nur zugunsten des Schuldners bestehe. Er begründet demgegenüber einen Antrag auf eine unbegrenzte Härteklaufel. die sich in gleicher Richtung wie Antrag abgelehnt werden, so stellt er den Eventualantrag, wenigstens die in der Vorlage vorgesehene begrenzte Härteklausel auch nach oben, also auch für den Gläubiger, auszudehnen. Auch Dr. Best begründet Abänderungsanträge zur Härteklausel die sich in gleicher Richtung wie die sozialdemokratischen Anträge bewegen.
Abg. Brockius (Ztr.) seht sich demgegenüber für die K 0 m p r 0 m i ß v 0 r l a g e ein, indem er Mont, daß die Aufwertung grundsätzlich im Sinne des Reichsgerichts nach Treu und Glauben vorgenommen werde. Treue und Glauben verlange aber vor allem auch im Staatsinteresse die
Rücksicht auf die steuerliche Belastung des Schuldners
und die Gesamtlage der Wirtschaft. Diese Lage erfordere dringend, daß eine Grenze nach oben gezogen wird. Die Klausel sei aber insofern zugunsten der Gläubiger gefaßt, als sie dem Schuldner die Dewe slast zutvälzt. 3n der Abstimmung werden unter Ablehnung aller Gegenanträge die Bestimmungen der Vorlage angenommen, lieber den vorliegenden und im Bericht bereits erwähnten Aenderungshauptantrag Keils (Soz.) zur Hauptklausel wird namentliche Abstimmung vorgenommen. Sie ergibt die Ablehnung des Hauptantrages mit 216 gegen 141 Stimmen.
Der Eventualantrag Veils, der die Härt- klausel der Vorlage betrifft, wird ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 216 gegen 146 Stimmen abge ehnt. 3n einer weiteren namentlichen Abstimmung wird die Häriek ausel in der Fassung der Vorlage der hinter der Regierung stehenden Par eien mit 205 gegen 148 Stimmen angc.'.o nmen. ß 9 ter Vor'age bestimmt, daß die durch Hypothe.en gestierten persönlichen Forderungen nach Maßgabe der für das dingliche Recht gellenden Vorbedingungen (also auch mit 25 Prozent) aufgewertet werden solle. § 10 läßt eine Ab.reichung nach oben und unten von diesem Rormalsah zu, für Forderungen aus eigenem Geiellschaftsvertrag und Aeberlassungsvertrag,
Erbauseinandersetzungen und aus Beziehungen zwischen un e.ha.tsberc.. tigten oder verpflichteten Personen.
Abg. Dr. Best (Völk.) will in einem Anträge des § 10 streichen und die dort erwähnten Einzelpositionen in einer allgemein gehaltenen Gesehessassung unterBringen, um die Mogttcyren xu geben, auch andere Positionen hier zu er- ^^Abg. Dr. Quessel (Soz.) begründet einen Antrag, der aus den Einzelpositionen streichen will die „Beziehungen zwischm unterhaltsberechtigten und unterhallsverpflichteten Personen , weil diese Bestimmungen nur für den ©launiger vorteilhaft seien. . , _ rn ,,
Abg. Seifert (Völl) und auch Dr. Best schließen sich dem Antrag der Sozialdemokra- t<m Skmtsfefretär 3oel erwidert, daß diese Verhältnisse gar nicht anders behandelt wurden wie in den anderren Landesteclen. 8 15 betrifft di' Rückwirkung und bestimmt hauptsächlich, daß eine Aufwertung stattfindet, auch wenn der Gläubiger sich seine Rechte nicht Vorbehalten hat, sofern der Gläubiger eine Leistung in der Zeit vom 15. 3uni 1922 bis 14. Februar 1924 angenommen hat. , .
Abg. 3örissen (Wirtsch. Vgg.) beantragt, diese Rückwirkung nicht eintreten zu lassen, wenn der Schuldner nachweislich durch i-en Gläubiger gezwungen wurde, Vermögensgegenstände weit unter dem wirklichen Wert zu veräußern, um die Hypothekenschuld zurückzahlen zu können.
Abg. Dr. Best (Völk.) und die Sozialdemokraten beantragen, den Rückwirkungstermin auf den 1. 3uli 1921 zurückzuverlegen.
Abg. Saupe (Soz.) begründet außerdem einen sozialdemokratischen Eventualantrag, der im Falle der Ablehnung des von den Sozialdemokraten beantragten Rückwirkungstermins, eine Aufwertung in Höhe von 20 Prozent vorsieht für die tfätte, m denen der Gläubiger feit dem 15. Juni 1922 als Leistung nicht mehr als 10 Prozent des Goldwertes feiner Forderung erhalten hat.
Abg. Freiherr von R i ch t h 0 f e n - Hannover (Dem.) schließt sich für seine Partei dem sozialdemokratischen Hauptantrag an.
Der Fall Himmelsbach.
(Sine amtliche hessische Denkschrift.
Das Hessische Finanzministerium hat unter dem Titel „D i e Zusahhiebe (coupes supplsmentaires) in den Staatswaldungen des besetzten hessischen Gebietes" eine Denkschrift erscheinen lassen, die den letzten Verhandlungen des Landtags- ausschusses zur Untersuchung der Himmelsbach- Angelegenheit zugrunde lag. Wie Finanzminister Henrich dort mitteilte, ist sie von einem 3uriften abgefaßt worden, der nicht der Forst- abteilung angehört, um auch den Schein einer Beeinflussung zu vermeiden. Die Denkschrift gibt in ihrer Einleitung eine knappe Schilderung vor und während der Holzfällungen der Firma Himmelsbach 21.-®. Es werden dann die Stichworte „Ruhrkampf", „Pfänderpolitik" und „passiver Widerstand" näher erläutert und dazu auch auf die Denkschrift des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Beschlagnahme der bayerischen Staatswaldungen in der Pfalz Bezug ge
nommen.
Zunächst beschäftigt sich die Denkschrift mrt den S chä den In den Hess. Staatswaldungen. Es werden vier Arten von Schäden unterschieden, und zwar Verkauf des von der Hess. Forst- Verwaltung geschlagenen Holzes durch die Forst- regie, Selbsteinschläge durch die Erwerber bei öffentlicher Versteigerung (ventes publiques), Zusatzhiebe (coupes supplsmentaires) und noch andere Veräußerungen. Die coupes supple» m e n t a i r e s, um die es sich dreht, werden charakterisiert: „Stehende Waldbestände wurden durch Sonderverträge mit gewissen deutschen Firmen diesen zum Einschlag überlassen." Durch fremde Eingriffe in den hessischen Staatswald wurden 133 595 Festmeter Holz im Werte von 4 551 818 Mk. gefällt. 3n den nächsten Abschnitten wird das Zustandekommen und Wesen der Verträge über die Zusahh-iebe, die Stellungnahme der Regierung, die Beweggründe zum Abschluß der Verträge und die Durchführung der Zusahhiebe erörtert; darüber ist ausgiebig in den Verhandlungen des Ausschusses gesprochen worden, so daß nicht näher hier auf diese Punkte eingegangen zu werden braucht. 3n dem folgenden Abschnitt „Die finanzielle Seite der coupes supplsmentaires" wird ein Verdienst der Firma Gebrüder Himmelsbach A.G. nur für Hessen von 1 039 926 Mk. berechnet. Der letzte Abschnitt bringt unter der ile&erfdjrift „Spätere Haltung der hessischen Regierung gegenüber der Firma Him- m e l s b a ch" eine zusammenfassende Betrachtung über die Darlegungen der Denkschrift. Es heißt darin:
„Durch die coupes supplementaires hat der hessische Staatswald schwersten Schaden erlitten. Die Zusahhiebe sind in Hessen allein durch die Firma Gebrüder Himmelsbach 21.»®. vollzogen worden. Diese Firma hat sich bei der Forstregie die Erlaubnis zum Einschläge erwirkt und ihn durchgeführt, ohne durch zwingende Rotwen- 1 digkeit dazu genötigt zu sein. Gegen die coupes supplementaires einzuschreiten, war der Regierung nicht möglich. Diese Lähmung der staatlichen Gewalt hat sich die Firma Gebrüder Himmelsbach 21.-®. zunutze gemacht, obwohl sie guten Glaubens nicht annehmen konnte, die Regierung werde den Eingriff in staatliches Gut hinnehmen und entschuldigen. Ein Anlaß oder gar eine Pflicht, der Firma Gebrüder Himmelsbach 21.-®. die Korrektheit ihres Vorgehens zu bescheinigen, war unter solchen Umständen für die Regierung nicht gegeben. Heber die Firma wurde weder ein geschäftlicher Verruf verhängt, noch beteiligte man sich an einem Boykotte durch andere Länder."
Samstag vormittag sollte der Landtagsausschuß zur Untersuchung der Him- melsbach-Angelegenheit tagen. Vor Beginn der öffentlichen Sitzung trat der Ausschuß zu einer geheimen Beratung zusammen. Ilm lOi, 2 Hhr begannen die öffentlichen Verhandlungen. Finanz' i'.'.ister Henrich stellte einige nebensächliche Punkte in Zeitungsberichten über die letzte Sinnig richig: u. a„ daß es sich bei der von der Firma gefällten Eiche nicht um die Kaisereiche, sondern um eine andere, auch ein Raturdenkmal, gebandelt habe. Der Vorsitzende des Ausschusses. 213g. Schül, teilt hierauf mit., daß der Ausschuß am Mittwoch eine Entschließung zur Himmclsbach-Arme, egen heit fassen werde. Die Sitzung wurde dann geschlossen.
Abschiedsgesuch Scheidemanns.
Kassel, 11. Juli. (WB.) Oberbürgermei- ter Scheidemann richtete gestern an den Magistrat dasErsuchen, seinerP enfionierung zum 1. Oktober 1925 zuzustimmen. Eine außerordentliche Stadtverordnetenversammlung, die für Montag einberufen wurde, soll die Neuwahl des Oberbürgermeisters durchführen. Als neuer Oberbürgermeister ist der Vizepräsident der Kasseler Regierung, der Demokrat Dr. Stabtier, in Aussicht genommen worden.
Der Krieg in Marokko.
Paris, 12. 3uli. (WTB.) lieber die militärische Lage an der französischen Ma- r o f t o f r o n t berichtet Havas am 12. 3uli, der Posten von Kelah am Sleß sei in der Rächt vom 10. auf den 11. 3uli erfolglos von feindlichen Kontingenten, die auf 2000 Mann geschätzt wurden, angeg r i f f e n worden. Am Morgen des 11. 3uli habe eine französische Gruppe eingegriffen, die Angreifer zurückgeschlagen und die Umgegend des Postens vom Feinde gesäubert. Der Feind sei in die Berge von llrtzag nördlich von Ouergha zurückgewichen, wo die französischen Flugzeuge ihn mit Bombenabwürfen ver- olgt hätten. Rördlich von Tazza sind zwei französische Detachements, eines von Bab Murudi, das andere von Dar Kaid Medboh vordringend, etwa zehn Kilometer nördlich von Bab Murudi, bei den jüngst angegriffenen Stammesteilen eingetroffen. Die von den Rifkontingenten unter» tützten nicht unterworfenen Stammesteile hätten erbitterten Widerstand geleistet und dabei schwere Verluste erlitten. 3m übrigen sei von der Front nichts Reues zu berichten.
Das offizielle Kommunique über die Lage in Spanisch-Marokko vom 12. 3uli lautet: Am 8. 3uli wurde der als Rebell und Ausrührer wohlbekannte Mokaden bei Kalalien in einen Hinterhalt gelockt und getötet. Zwei seiner Begleiter wurden ebenfalls getötet und vier weitere gefangen genommen. 3n der Rächt vom 9. auf den 10. 3uli hat die Harka Castello einen feindlichen Proviantzug überrascht und ihm chwere Verluste zugefügt. Die Rebellen haben einen Toten zurüagelassen.
Französische Friedenspläne.
Paris, 11. Juli. Nach dem „Exzelsior" soll es ich bei den Abd el Krim zu stellenden Bedingungen nicht um die Anerkennung eines unabhängigen R i f ft a a t e s, sondern höchstens um eine Verwaltungsautonomie des vom spanischen Kalifat abhängigen und unter der Oberhoheit des marokkanischen Sultans stehenden Rifgebiets handeln.
Aus aller Welt.
Der Affen-Prozeh.
Dayton (Tennessee), 11. 3uli. (Wolff.) Funlspruch 3m Prozeß gegen den Professor 3ohn Thomas S c v p r s, der sich wegen Heber- tretung des fogenanten ,, Anti-Evolutionsgesetzes" zu verantworten hat, nach welchem es im Staate Tennessee verboten ist, in den Schulen eine andere Lehre über die Entstehung und Entwicklung der Welt zu lehren als die Lehre des Buches „Genesis", führt der Richter Raulston den Vorsitz. Die Verteidigung liegt in den Händen der hervorragenden Anwälte Darrow, Dudley Field und Malone aus Chicago. Die sonst ruhige Provinzstadt bietet ein ungewohntes Bild. Der Gerichtssaal war Bereits mehrere Stunden vor Beginn der Verhandlungen von Reugierigen überfüllt.
Senator Bryan, der als Zeuge gegen den Angeklagten geladen ist, wurde von den Dibel- verfechtern stürmisch begrüßt. 3n der Eröffnungsrede unterrichtete der Vorsitzende die Geschworenen über die den Prozeß betreffenden juristischen Fragen und wies besonhers darauf hin, daß das zu fällende Urteil nicht zu entscheiden habe, ob das Gesetz ein kluges sei oder nicht. Dann wurde das erste Kapitel des Buches „Genesis" über die Erschaffung der Welt verlesen. Hierauf zogen sich die Geschworenen zurück, um eine neue Fassung der Anklage zu beschließen, da gegen die erste Fassung von den Verteidigern aus prozehtechnischen Gründen Einspruch erhoben worden war.
Während die Geschworenen sich zurückgezogen hatten, hielten die Anwälte der beiden Seiten eine Konferenz ab, um sich über die Frage zu einigen, ob wissenschaftliche Sachverständige als Zeugen vorgeladen werden konnten. Der Staatsanwalt teilte den Verteidigern mit, daß er sich der Zulassung von für den Prozeß unwesentlicher wissenschaftlicher Zeugenaussagen widersehen werde und betonte, daß nach seiner Ansicht für die Entscheidung über die zur Anklage stehenden Fragen wissenschaftliches Beweismaterial einschließlich solcher Zeugen, die eine Aussöhnung der biblischen und evolutonistischen Auffassungen herbeiführen wollen, nicht in Betracht komme. Die Frage der Zulassung der Aussagen wissenschaftlicher Sachverständiger werde wahrscheinlich erst entschieden werden können, nachdem das Für und Wider in der Gerichtsverhandlung erörtert würde. Die Auslosung der Geschworenen wird erst nachmittags stattfinden.
3n der neuen Anklageschrift heißt es, daß Scopes entgegen dem Gesetz und vorsätzlich in den Schulen des Staates Tennessee gewisse Lehren verbreitet habe, welche die Geschichte von der göttlichen Erschaffung der Menschen, wie sie in der Bibel erzählt wird, leugnen. Scopes habe gelehrt, daß der Mensch von Tieren nie- de.er Ordnung abstamme. D'.e'e Lehre richte sich gegen den Frieden und die Würde des Staates.
Ein brennendes Flugzeug.
Aus A a ch e n wird berichtet: Zwischen Vaid und Gevenich hat am letzten Mittwoch ein französisches Flugzeug eine Notlandung vornehmen müssen. Beim Berühren der Erde entstand eine Benzinexplosion. Beide Insassen fonhten sich retten, das Flugzeug hingegen wurde ein Raub oer Flammen.
Wettervoraussage.
Meist heiter, nördliche bis östliche Winde, wärmer, trocken.
Die Hochdr.clla^e hat sich heute noch verstärkt, während öai isländische Tief etwas zurückgegangen ist. Ob dies in den folgenden Ta'en feinen Lauf nach Südosten neh' ?n wird, läßt sich noch nicht Be.irtei en. Bei weite .er Einstrahlung werden die Temperaturen no. j etwas stellen, so daß leichte Gewitterneigung nicht ausgeschlossen ist.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 13. 3uli 1925.
Gietzener Hochschulgesellichaft.
Am Samstag und Sonntag hielt die Gieße, ner Hochs chulgesellschaft ihre diesjährige Hauptversammlung, verbunden mit Festsitzungen, ab. Die Festvortrage bewegten sich zunächst auf dem Gebiete der Optik und ihren Beziehungen zur Wissenschaft, ihren Forschur.gsrnethoden und -ergebnis« sen. In diesem Zusammenhang hatte denn auch die Wetzlarer optische Industrie eine optisch-mechanische Ausstellung im großen Hörsaal des Bor- Icsungsgebäudes veranstaltet, die reges Interesse bei den Beteiligten fand. Mikroskopische, photographische und Projektionsapparate der Firmen Kremp, Leitz, Pfeiffer und W. H. Seiler bildeten den Hauptbestandteil der Ausstellung.
Am Samstagirachmittag 6 Uhr hielt, nachdem Geheimerat Prof. Dr. B e h a g h e l als Vorsitzender der Hochschulgefellfchaft die zahreich Erschienenen begrüßt hatte in der Hoffnung, daß Anregung und Belehrung auf diese Tagung gegeben und genommen werden möchte. Professor Dr. Scheumann - Gießen einen von den Projektionsapparaten und zahlreichem Bildmaterial lebendig veranschaulichten Vortrag über „Optische Bilder vom Bau und von den inneren Zustanden mineralischer Körper". Im Anschluß hieran sprach Prof. Dr. W. I. Schmidt- Bonn über „Die Bedeutung des polarisierten Lichts für die mikroskopische Untersuchung von Lebewesen". Der Abnd fand die Teilnehmer an der Tagung im Botanischen Garten versammelt, wo die hessische Staatsregierung, vertreten durch Finanzminister Henrich, Ministerialdirektor L ö h l e i n, ferner in Anwesenheit des Landtagspräsidenten Adelung, einen Imbiß dar- reichen ließ. Nachdem man ein Märchenspiel im Freien aufgeführt hatte, begaben sich die Gäste zu den Tischen. Hier hielt Geheimerat Professor Dr. Behaghel in launiger Weise die Festrede, auf die der Landtagspräsident Adelung dankend antwortete und die Beziehungen zwischen Staatsregierung und Universität schilderte. Nachdem noch Professor Küster einen humorvollen Beitrag gegeben hatte, nahm die Festlichkeit einen frohen und genußreichen Verlauf.
Der Sonntagnachmittag brachte zunächst die Sitzung des Verwaltungsrats, die Gerne Magnifizenz Geheimrat Professor D. Dr. Ä r tiger an Stelle des erkrankten Oberbürgermeisters Keller leitete. 3n der anschließenden Hauptversammlung führte Geheime Rat Prof. Dr. Behaghel an Stelle des ebenfalls erkrankten Vorsitzenden, 3ustizrat Dr. Grünewald, den Vorsitz.
3n dem 3ahresbericht des Vorstandes wird u. a. gesagt: „Außer einer Reihe von Vorträgen, die die Hochschulgefellfchaft im Laufe des Berichtsjahres in Gießen veranstaltet hat, .wurden auch solche in Alsfeld, Büdingen, Friedberg und Lich abgehalten, die von den Professoren Behaghel, Roloff, Korff, K ti st e r und Rauch übernommen worden waren. Diese Vorträge waren veranlaßt auf Anregung des verstorbenen Provinzialdirektors Matthias und hatten sich eines guten Zuspruchs zu erfreuen. Besondere Erwähnung erfuhr auch die großzügig angelegte Werbewoche des „Gießener Anzeigers". Die Veröffentlichungen enthielten eine Reihe von Aufsätzen von Dozenten der Universität und kurzen Bemerkungen führender Männer des Wirtschaftslebens, in denen auf die Bedeutung der Hochschulgesellschaft und die Zusammenhänge von Wissenschaft nö Praxis hrngewiesen wurde. Die Versamm- mg sprach Duchdruckereibesrher Lange dafür, oah er diese Veröffentlichungen ermöglichte und iie noch zu Werbezwecken gebunden in einer größeren Anzahl zur Verfügung stellte, ib. \ Dank aus. Die Mainzer Hochschulwoche soll im Herbst in etwas veränderter Gestatt wie früher wieder aufleben. Durch den Tod hat die Hochschulgesellschaft 4 Männer verloren, die dem 23er- waltungsrat angehört und sich große Verdienste um die Hochschulgesellschaft erworben hatten, Geh. 3ustizrat Saufe, Mainz, Geh. Kommerzienrat Gail, Gießeii, 3ustizrat Osann, Darmstadt, Fabrikant Wilhelm Kling spor, Offenbach. 3hr Andenken wurde durch Erheben von den Sitzen geehrt. Geh. Kommerzienrat E m m e l i u s schied infolge Alters aus dem Vorstand aus. Auch seiner Tätigkeit wurde in ehrenden Worten gedacht. 3n den Werbeausschuh wurden während des Berichtsjahres neu gewählt: General Bethcke, Gießen, Privatdozent Dr. Moos, Gießen, Fabrikant 21. Pfeiffer, Wetzlar.
Aus dem Bericht über die Jahresrechnung erwähnen wir, daß die Zahl der Mitglieder im Laufe des letzten Jahres durch Tod und Vermögens« verfall eine ganz wesentliche Einbuße erlitten hatte. Die lebhafte Tätigkeit des Werbeausfchufses hat es wieder zustande gebracht, daß die Zahl wieder auf etwa 600 stieg und damit den Stand früherer Jahre erreichte. Das Vermögen der Gesellschaft war infolge Inflation und trotz wertbeständiger Anlage am 31. Dezember auf rund 200 Mk. gesunken, hat sich aber durch die Mitgliederbeiträge, durch Spenden von ca. 1850 Mk. durch Bankzinsen und im neuen Jahr durch Mitwirkung beim Studentenhilfstag wieder gestärkt, so daß allmählich wieder zu einer geordneten Finanzwirtschaft zurückgekehrt und an Kapitalbildung gedacht werden kann, um sich auf diese Weise für die Lösungen größerer Aufgaben in den Stand zu fetzen. An Zuwendungen konnten vergeben werden: 2700 Mk. für Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, 2000 Mk. für Anschaffung von Instrumenten und wissenschaftlichen Werken, 1100 Mk. für Druck wertvoller Dissertationen. Es be- steht die Hoffnung, daß namentlich durch Veranstal» tungen wie der diesjährigen das Interesse an der Gesellschaft in weiten Kreisen geweckt wird, und daß sie neue Freunde und Gönner gewinnen wird, wodurch das Ziel, das sie sich bei der Gründung steckte, erreicht werden kann.
Die vorgeschlagenen Statutenänderungen wurden angenommen und an Stelle des in den Vorstand gewählten Oberbürgermeisters Keller Kommerzienrat Schirmer als Vorsitzender des Verwaltungsrats gewählt. 3n den Vorstand wurden ferner gewählt: Provinzialdirektor Graes. General B e t h ck e, Handelskammersyndikus Dr. h. c. Me es mann.
Der Hauptversammlung folgte eine Festsitzung, in der Prof. Dr. G ü r t l e r » Charlotten- bürg über „Die neueren opt schen Untersuchungs- methoden der Metalle, besonders des Eisens" sprach. Abschließend referierte Prof. Dr. Gehl- Hoss- Berlin über „Moderne elektrische Beleuchtung". Rachmittags wohnte man der Vorführung des Films „Wachsen und Blühen der Pflanzen" mit einleitendem Vortrag von Dr. Lihotzky- Wetzlar über „Aufbau und Technik eines Kino-


