Ausgabe 
12.9.1925
 
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ist vom 14. September ab bis Ende des Monats verreist

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boten, oft siegte nicht der klügere Verstand, das Ehr- und Taktgefühl des Kandidaten, sondern der Geldbeutel oder das größere Pumpgenie des Gegners. Altbewährte Bürgermeister haben dadurch oft den LIndank ihrer Gemeinde er­fahren. 3n einer größeren Gemeinde der Wet­terau sollen bei der Bürgermeisterwahl an 15 OOO Mark auf das Wohl des kommenden Ortsober­hauptes vertrunken worden sein. DaS zuständige Kreisamt griff bedauerlicherweise nicht ein. Ist es bei diesen Zuständen ein Wunder, wenn die Moral tiefer sinkt, wenn die Reinheit des öffent­lichen Lebens mehr und mehr Rot leidet? Der Kreisausschuß des Kreises Schotten hat in etwa zehn Fällen die Wahl aus Anlaß statt­gehabter Zechgelage aufgehoben, mit Fug und Recht, auch andere zuständige Stellen legten den gleichen, strengen Maßstab an. Es ist ein dringendes Gebot und öffentliches Interesse, daß rücksichtslos mit den schärfsten Mitteln einge- griffcn wird, um die Sauberkeit und die Ehre in den gemeindlichen Selbstverwaltungskörpern zu garantieren. Hier hat der Landtag ein De- tätigunsfeld, er sollte in das neue Wahl­gesetz eine Bestimmung aufnehmen, nach der jede Wahl für ungültig erklärt wird, die durch Freibier und derlei Spenden ir- gendwiebeeinflußt worden ist. Das Gesetz sollte auch jeden Spender oder jeden Wirt mit empfindlichen Strafen belegen, der vor oder während der Wahl Geschenke, Trink-, Rauch-, Ehwaren und Genußmittel an Wähler frei verabfolgt, in gleicher Weise auch den be­strafen, der sich solche Geschenke versprechen oder gewähren läßt. Eine solche Bestimmung erscheint uns viel wichtiger als die im Entwurf vor­gesehenen Rebensächlichkeiten, amtliche Stimm­zettel. Wählbarkeitsalter 25 Jahre, einfache Stimmliste, sechsmonatliche Anwesenheit in der Gemeinde und dergleichen mehr.

Dieses hohe Ziel, die Reinheit und Ehrenhaftigkeit im öffentlichen Le­ben, besonders in unseren Gemeinden mit allen Mitteln mehr und mehr zu erstreben und zu fördern, die Ruhe und Einigkeit in einer Gemeinde zu wahren, sollte für Regierung und Landtag oberste Richtschnur bei dem neuen Kommunalwahlgeseh sein.

Nie CarifpoliM der Straßenbahn

In unserer Rc. 196 vom 22. August haben wir in einem ArtikelLehren vom Kreisturn­fest" die Anregung gegeben, die T a r i f p o l i t i k der Straßenbahn anläßlich großer Beran st altungen einer Rachprüfung zu unterziehen. Dieser Vorschlag entsprang einer­seits der Erwägung, daß mit den erhöhten Straßenbahnfahrpreisen unserer dringend not­wendigen Verkehrswerbung letzten Endes nicht gedient sein kann, sodann aber auch dem Um- stand, daß man in der Bürgerschaft allerlei kritische Bemerkungen über diese Verteuerung hören konnte. Anläßlich des 116er-Tages wurde diese Fahrpreiserhöhung erneut ange­wandt. Welche Beurteilung sie in der Ein­wohnerschaft findet, geht aus der nachstehenden Zuschrift aus unserem Leserkreise hervor, deren Stellungnahme sich übrigens deckt mit mancherlei mündlichen Beschwerden, die uns vorgetragen wurden. Der Einsender schreibt uns:

Kliniken, zur Schule oder an die Arbeitsstelle zu gelangen, die Strecke befuhren, nur weil in Gießen gerade ein Fest war zu dem ohnehin schon viel zu hohen Fahrpreis noch einen Zu­schlag bezahlen. Warum das notwendig war oder sein soll, sieht kein Mensch ein, und es ist bis jetzt auch iwd) nicht der Versuch gemacht worden, die Oeffentlichkeit hierüber aufzuklären. Die Fahr­gäste, die gar nicht in der Lage sind, zu dem betreffenden Feste zu fahren, zerbrechen sich die Köpfe über diese Anordnung und sind der Mei­nung, es sei wohl eine Strafe, weil sie zu­fällig keine Festbesucher sind.

Aus Anlaß des Kreisturnfestes wurde die mehrtägige Tariferhöhung von der Stadtverord­netenversammlung nur für dieses Turn­fest beschlossen, vom 116er-Tag oder weiteren Veranstaltungen war dabei aber keine Rede. Soll die einmalige Ausnahme denn nun für alle größeren Veranstaltungen gelten? Diese Ab­sicht wäre doch im Interesse der S-adt zu revi­dieren! Bei der Derkehrspolitik darf man nicht von dem Grundsatz ausgehen, zu nehmen was irgend­wie zu erreichen ist, denn hierbei leiden dann andere wichtige Belange, so z. B. das Ansehen der Stadt draußen bei den Fremden, gar zu leicht not. W."

In Frankfurt a. M. hat die Straßen- bahndirektion z. B. erst kürzlich anläßlich der Arbeiter-Olympiade weitgehende Fahrpreis­ermäßigungen für die Festbesucher erntreten lassen und damit zweifellos verkehrsför­dernd gewirkt. Wenn man in Gießen diesem Beispiel nicht folgen will, so sollte man ober wenigstens von einer Fahrpreis-Erhöhung Ab­stand nehmen. Wir einpfehlen noch einmal, die bisherige Tarifpolitik der Straßenbahn bei großen Veranstaltungen zu revidieren, denn die Bedenken, die auch der Einsender in durchaus zutreffender Weise schildert, .sind so gewichtig, jbafe man sie im Interesse unserer Verkehrs­werbung nicht auf die leichte Schulter nehmen darf.

Frankfurter Theater.

Leopoldine Konstantin ist zu einem zehntägigen Gastspiel ins Reue Theater gekom­men. Sie bringt gleichzeitig eine Ausgrabung Alexander Dumas:Demimonde" mit. Ihre Su­sanne d'Ange, diese Hochstaplerin der Liebe gro­ßen Stils, ist das einzige, was eventuell die Auf­führung dieser Komödie rechtfertigt. Aber eben ihre, in allen Farben schillernde Susanne macht dieses Stück interessant und amüsant. Sie spielt diesetalentierte Kanaille" so elementar, so in jeder Verstellung sprühend, daß es eine reine Freude ist, die immer wieder sich aus allen Fallen herauszuwinden weiß und letzten Endes die beiden Freunde doch noch mit schlauer Groß­artigkeit übertölpelt, zuzusehen und zu hören. Durch vier Akte hindurch ist sie die große Katze, spielerisch, schmeichelnd, dann fauchend und die Krallen der Bestie zeigend. Ohne sie wäre diese Susanne Dumas längst von den Kokotten Ver- neuils überholt, aber die Konstantin versteht es meisterhaft, auf einer ganzen Skala von Gefühls, und Stimmungstönen zu spielen. Die anderen ver­blaßten gegen diese, in allen Szenen überragende Darstellung der Künstlerin, sie assistierten dem Gast geschmackvoll. Rach derSusanne" wird der nicht unberechtigte Wunsch, die Konstantin in

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weniger von der Rücksichtnahme auf das Ge­meinwohl. als von den kommenden Kommunal- Wahlen diktiert, und in den letzten Wochen fällt dieser Mißstand dem Kenner und Beobachter der Verhältnisse besonders in die Augen. Dazu kommt, daß eine Wahlagitation einsetzt, die die Bevölkerung nicht zur Ruhe kommen läßt. Das Jahr 1925 ist ein außergewöhnlich unruhiges uno Unfrieden bringendes Wahljahr gewesen, das in manchen Gemeinden geradezu zerrüttete Verhältnisse, die noch jahrelang nachwirken, ge­bracht hat. Schlimmer als Reichs- und Landtags­wahlen wirken stets Kommunalwahlen, da die Auswirkungen einer Gemeindeverwaltung der Masse begreiflicher und augenscheinlicher sind, der Kampf auch mehr ins persönliche Gebiet über­greift. Mit welcher Erbitterung, mit wie wenig vornehmen Mitteln man sich hier oft gegenseitig bekämpfte, haben zahlreiche Bürgermeister- und Beigeordnetenwahlen hinreichend bewiesen. Der allgemeinen Volksmoral ist vielerorts ein harter Stoß versetzt worden. Dieselben heftigen Kämpfe sehen zum Jahresschluss bei den Kommunalwahlen wieder ein, und 1925 wird nicht *in Frieden aus- klingen, sondern tiefe Risse und Spaltungen in vielen Gemeinden zurücklassen. Dem sollten Re­gierung und Landtag möglichst entgegenwirken: hier ist ein Feld, auf dem mehr ausgleichend und versöhnend gewirkt werden kann, als mit mancher gesetzgeberischen Halbheit. Die Wahlperioden müssen verlängert und der frühere, altbewährte Grundsatz muß wieder eingeführl werben, nach welchem der Gemeinderat auf mindesten- 6 Jahre, die Bürgermeister und Beigeordneten auf mindestens 9, wenn nicht auf 12 Jahre zu wählen sind. Alle 3 Jahre hat die Hälfte des Gemeinderats auszuscheiden. Solch altbewährte Grundsätze hätte man nicht kurzerhand aufgeben sollen, und wenn jetzt die Unhaltbarkeit der kurzen Wahlperiode jeder einsichtige Mensch be­stätigen muh, so sollte man nicht im blinden Parieifanatismus an dieser falschen Neuerung hängen, sondern wieder bald zum alten System der längeren Wahlperioden zurückkehren. Das durch die Kriegs- und Rachkriegszeit genügend aufgepeitschte und nervöse Volk braucht mehr politische Ruhe und Erholung.

Ferner wünscht die Bevölkerung allgemein das ungebundene Listenshstem. Siö will das Recht und die Freiheit haben, ihr ungeeignet erscheinende Kandidaten streichen zu können. Mag sein, daß die Stimmenzählung bei der Fest­stellung des Wahlergebnisses schwieriger und zeit­raubender ist. doch dies ist eine zu behebende, formelle Schwierigkeit. Aber im System der freien Liste dringen der Volkswille und die Vernunft siegreicher durch, als in der gebundenen Liste, bei der oft ungeeignete Zufallskandidaten ein hohes Kommunalamt unverdient erhalten. Darum weg mit dem unbeliebten und nicht be­währten System der gebundenen Listen.

Auf einen groben Mißstand, der sich bei den kürzlich stattgehabten Bürgermeister- und Bei- geordnetenwahlen mehrfach sehr unliebsam be­merkbar gemacht hat, muh in aller Oeffentlich­keit hingewiesen werden, nämlich auf die statt­gehabten maßlosen Trinker eien und Spenden. In widerwärtiger Form ist vielfach das höchste Ehrenamt, das eine Gemeinde zu vergeben hat, durch Freibier, Schnaps und son­stige Trink- und Ehwaren erkauft worden. Die Parteien haben sich vielfach in Gelagen über»

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Anläßlich des 1 Iber-Tages hat die Direktion der Städtischen Straßenbahn den Fahrpreis auf der Straßenbahn auf allen Strecken ohne Rücksicht auf die Streckenlänge wiederum, wie beim Kreisturnfest, auf 20 Pfennig erhöht.

Wenn die Stadt Giehen ein größeres Fest, das einen starken Fremdenzustrom nach Giehen bringt, dazu benutzt, um diejenigen Festbesucher, die den Festplatz mit der Bahn erreichen wollen, mit einer Tariferhöhung gewissermahen zu be­strafen, so ist das nicht nur eine Angelegenheit der betreffenden Festbesucher, sondern geht in erster Linie die ganze Oeffentlichkeit an. Fest­hallenbau, Errichtung der großen Sportplatz­anlage auf dem Trieb usw. sind Anlagen, die einer grohangelegten Fremdenwer- bung dienstbar gemacht werden sollen. Kliniken, Theater, Museen und Ausstellungen, nicht zuletzt die hübsche Umgegend Gießens unterstützen eine derartig geschickt eingeleitete Werbung. Den Vor­teil hat hiervon nur scheinbar die Geschäftswelt allein, in Wirklichkeit kommt er in vermehrtem Geldzustrom, erhöhter Steuerzahlung usw. auch der Allgemeinheit zugute. Aber eines ist hierbei unter allen Umständen zu bedenken: Die Frem­den sollen gern und oft nach Gießen wiederkehren, erst dann hat die Fremden­werbung Sinn und Zweck.

Da drängt sich nun angesichts der Tarif­politik der Straßenbahn die Frage auf: Liegt eine solche Erhöhung des Fahrpreises bei größe­ren Feste im Sinne der hier angebeuteten: Fremdenwerbung, und wird diese hierdurch ge­fördert? Die Frage ist unbedingt zu vernei­nen. Denn Giehen dürfte mit einer derartigen Handlungsweise wohl einzig dastehen. Wohl alle Städte nehmen erhöhten Frembenzustrom zum Anlah, ihre Verkehrsmittel dadurch empfehlend zur Geltung zu bringen, dah sie zu verbilligten Fahrpreisen fahren. Sogar die Reichsbahn­gesellschaft macht ja verbilligte Ge­sellschaftsfahrten, um Fahrgäste heran­zuziehen. Gießen blieb es bis jetzt Vorbehalten, das Gegenteil zu tun und bei einem großen Teil der Festbesucher den Eindruck zu erwecken, dah ihre Anwesenheit der Stadt Veranlassung gibt, ein besonderes ..Schnittchen" zu machen. Was würde die Stadt Giehen sagen, wenn beispiels­weise die Reichsbahn aus Anlah des 116er- Festes die Fahrpreise aus allen Richtungen nach Giehen während der Dauer des Festes erhöht hätte? Denn was die Städtische Straßenbahn tut, könnte die Reichsbahn doch auch! Es handelt sich hier aber letzten Endes nicht um die Erhöhung um 5 Pfennig, sondern um den Ein­druck, der hierdurch außerhalb Gießens erweckt wird. Etwas derartiges macht doch schließlich ob seines außergewöhnlichen Charakters die Runde durch die Lande. Die Auswärtigen werden dann den Eindruck einer unbilligen Lieber­vorteilung bekommen. And trenn diese Auffassung erst einmal Wurzel gefaßt hat, ists mit der Fremdenwerbung" vorbei, und die Interessen der Allgemeinheit sind auf das schwerste ge­fährdet.

Die Sache hat aber noch einen weiteren Haken. Es ist doch wohl nicht anzunehmen, daß alle Einwohner Giehens für jede Veranstal­tung in der Volkshalle als Besucher in Betracht kommen. Jedoch muhten bisher sämtliche Be­nutzer der Straßenbahn, ob sie nun aus geschäft­lichen Gründen, oder um an die Bahn, in die

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