Ausgabe 
5.2.1925
 
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M. SO Erster Statt

175. Jahrgang

Donnerstag, 5. ^evruar 1925

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SietzenerAnzeiger

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sämtlich in Gießen.

Der Finanzausgleich.

Der Reichsfinanzminister auf der Finanzkonferenz der Länder.

Der neue Reichsfinanzminister hat in einer Konferenz der Landesfinanzminister die G und- fäye entwickelt, nach denen er sich künftighin die Steuerverteilung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vorstellt. Unmittelbar vorher hatten sich die Finanzminister der Ginzrl- ffaaten schon in Dresden zusammeitgefunden, um eine Art Einheitsfront gegen das Reich herzustellen gleichzeitig meldet sich auch der Ausschuh des Deutschen Städtetages zu Dort, der die Ansprüche der Gemeinden auf die grobe Zentralsteuerkasse, anrnelden will.

DaS Problem, wie die Steuereinkommen auf die verschiedenen Träger der Staats- und Der- waltungshoheit zu verteilen sind, drängt also seiner Lösung entgegen. Richt allein aus zeit­lichen Gründen. Sic Regelung, wie sie von der Dritten 6 teuer n otoerorbn img vorgesehen war. läuft am 31. Marz ab, bis dahin muh also etwas anderes geschaffen werden, weil es im Interesse aller Beteiligten liegt, dah wir aus dem Provisorium der Inslations- und Stabilisie- rungszeit endlich herauskommen.

Es ist nur so ungeheuer schwer, einen ver­nünftigen Ausgleich zu finden, weil jede Der- gleichsmöglichkeit mit dem Frieden fehlt, vornehmlich deshalb, weil die Erz- bergersche Finanzreform die Grundsätze unserer Steuerhoheit auf den Kopf gestellt hat, indem sie die direkten Steuern den Ländern und Ge­meinden wegnahm, um sie auf das Reich zu über- 1 nagen. Gleichzeitig fand eine starke Verschie­bung der- Ausgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden statt, auf der einen Seite dadurch, dah auch die Eisenbahnen den Ländern verloren gingen, während dafür die Gemeinden von einem Teil der Schullasten enthoben wurden.

Das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben ist also in jeder Richtung so ver­schoben, dah der Mahstab der Vorkriegszeit nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Das Reichssinanzministerium hat sich deshalb mit Schätz ung en geholfen und herauszubekommen versucht, wie hoch der G e s a m t st e u e r b e d a r f der Länder u.ib Gemeinden ist uüd wie hoch auf der anderen Seite der Steuerertrag sein kann, der zur Verfügung zu stellen ist. Herr von Schlichen kommt dabei zu den Zahlen, daß aus der Einkommensteuer, der Körperschafts­steuer und der Umsatzsteuer 1875 Millionen Mark zu überweisen sind, zu denen etwa noch 3 Mil­liarden eigene Steuern der Länder und Ge­meinden und 650 Millionen Mark Ucbcrschüsse der Betriebsverwaltungen hinzuzurechnen wären. Das ergibt eine Gesamtdeckung von rund 5,5 Milliarden, der ein geschätzter Gesamtbedarf von 5.32 Milliarden gcgenübcrsteht, so daß also ein 11 cberf d>uh von reichlich 200 Millionen bliebe.

Inwieweit die Schätzung der Ausgaben auch nur annähernd zutreffend ist, darüber läht sich, wenn man nicht sehr tief in den Dingen drin steckt, schwer ein Urteil geben. Das Finanzmini­sterium ist zu dieser Zahl gekommen, indem es zu den Ausgaben des Jahres 1914 einen Schät­zungsbedarf hinzurechnete, der bei den Ländern 45 Prozent, bei den Gemeinden sogar 50 Prozent beträgt. Das wird in vielen Fällen zu viel, in vielen zu wenig sein. Denn die finanzielle Lage der Gemeinden hat sich seit 1914 grund­legend geändert. Sie sind auf der einen Seite ihre Schulden los geworden, sie haben auf der anderen Seite, soweit sie klug beraten waren, ihr Vermögen durch Aneig­nung oder Aufkauf gemeinnütziger Betriebe ver­mehren können. Es wird also schon notwendig sein, eine Ausgleichskasse zu schaffen, um allzu harte Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Immerhin kann schon das laufende Jahr doch der Finanzverwaltung bestimmte Anhalts­punkte geben. Man hat nicht zu Unrecht gesagt, das) gerade die Gemeinden im Gelde schwammen. Deshalb? Run. sie muhten sich während der Inflationszeit und auch späterhin sehr stark ein- schränken, waren zudem angewiesen auf den sehr niedrig geschätzten Anteil der Ein­kommensteuer und erlebten jetzt die Ueber- raschung, dah die Uebertocifungen aus der Einkommensteuer sehr viel reichlicher aus­fielen als ursprünglich angenommen war Be­greiflich genug, wenn da eine gewisse feit gegenüber Geldausgaben Platz griff. Der Reichsfinanzminister hat Recht, wenn er vor Auswüchsen mit aller Entschiedenheit warnte, aber er hat auch Recht, wenn er gleich­zeitig anfünbigte, er würde für seinen Teil dafür eintreten, dah den Ländern und Gemeinden Zuschläge zur Reichseinkommensieuer Wieder bewilligt würden. Denn gespart wer­den muh ganz anders, als bisher gespart worden ist, aber die Voraussetzung dafür bleibt doch, dah wenigstens ein Teil der alten Steuer- verantwortlichkeit auch den Gemein­den wieder zurückgegeben wird. Rur, wenn das der Fall ist, wird man von ihnen ver­langen können, werden sie aber auch selbst ein Interesse daran haben, dah keinerlei un­nütze Ausgaben erfolgen. Die Kriegsentschä­digung, die wir zu zahlen haben, sorgt schon dafür, daß wir unsere Steuermöglichkeiten bis & um Letzten ausschöpfen. Die Gegenleistung der Verwaltung aber muh darin bestehen, dah auf der einen Seite die Steuererhebung m ö g l i ch st vereinfacht, auf der andern Seite eber der Steuerertrag möglichst nutz­

bringend angelegt wird. Rur dann wird sich der Steuerzahler mit dem harten Schicksal riesiger Steuern abfinden.

Die Stellung des Reiches.

Berlin, 4. Febr. ($11.) Im Reichsfinanz­ministerium traten heute vormittag unter dem Vorsitz des Reichsfinanzministers v. Schlieben die Finanzminister der Länder zu einer Konferenz zusammen. Rach einigen persönlichen Bemerkungen stellte der Reichsfinanzmini» ster den Zweck feiner Einladung wie folgt dar:

ES wäre ilebereinftimmung zu erzielen über den künftigen Finanzausgleich und damit über die Grundlage, auf der Reich. Länder und Ge­meinden ihre Finanzwirtschaft nicht nur im nächsten Haushaltsjahr, sondern auf lange Zeit hinaus aufbauen formen. Mit einer vorübergehenden Lösung der Frage des Finanz­ausgleichs sei heute niemandem gedient. Aller­dings bestehen im Augenblick noch grobe Hn- gewihheiten in wirtschaftlicher Hinsicht. Denn daher die gegenwärtige Wirtschaftslage Zurück­haltung in den steuerlichen Anforde­rungen notwendig macht, und wenn die Steuer­erträge noch hinter den Erwartungen zurück­bleiben, die bei dem gebotenen, schonenden steuer­lichen Vorgehen gegenwärtig begründet erscheint, so sind sowohl das Reich als auch die Länder vor die Aufgabe gestellt, ihren Bedarf auf das Mah zu beschränken, das dem vermin­derten Steueraufkommen entspricht.

Der neue Finanzausgleich soll also lediglich die Beteiligung-Verhältnisse an den Steueraufkommen bemessen, wie eS der Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Gemeinden entspricht.

Der Finanzausgleich ist ein Verteilungsproblem. Solange die letzte Steuerveserve für Bedarfs­deckungen benötigt wird, ist es gleich, ob das Reich die letzte Steuerreserve s e l b st erhöht und den Ländern und Gemeinden überweist oder ob das Reich sie zur Ausnutzung den Ländern in Farm von Zuschlägen überläßt. Den Län­dern soll aus der Ernkommensteuer. der Körper­schaftssteuer. der Umsatzsteuer und der Rrnn- toettfteuer ein Betrag von eitoa 1875 Mll. Mark zur Verfügung stehen. Zu dieser Summe treten etwa 3000 Mill. Mark eigene (Steuern der Länder und Gemeinden und etwa 650 Mill. Mark Uebcrschüsse der Betriebsver­waltung. In den Orfamtbetrag von 3100 Mill. Mark eigener Steuern der Länder und Ge­meinden sind die Steuern vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb mit zusammen 1666 Mill. Mark eingestellt. Als Gesamtdeckung wird also ein Betrag von 5527 Mill. Mark errechnet. Diele Eesamtdeckung übersteigt den auf 5320 Mill. Marl geschätzten Gesamtbedars der Länder und Gemeinden um 207 Mill. Mark. Eine min­destens ebenso hohe Reserve liegt in den Schätzun­gen des Bedarfes der Länder und Gemeinden. Die Denkschrift des Reichsfinanzminister ums er­blickt in diesem Zuschuhbedarf die geeignete Der- gleichsgrundlage für öffentliche Haushaltspläne. Die Erhöhung des Zuschuhbedarfes gegen 1914 kommt nicht allein in den 45 und 50 Proz. zum Ausdruck, um die der geschätzte Zuschuhbedars den von 1914 übersteigt, sondern auch in dem gegen 1914 verringerten Schulden dien st. so­weit er aus dem Orbinarium der Hoheitsverwal­tungen bestritten wurde. Der Finanzminister ist der Meinung, dah der Zuschuhbedars der Wader mit 145 Proz. des Zuschuh bedarf s von 1914 ü ber schä tz t ist.

Ebenso ist ber Zuschußbedarf bet Gemeinden mit 150 Proz. des von 1914 zu hoch angenommen und bars bei einiger Zurückhaltung in ben Aus­gaben biefe Höhe nicht erreichen.

Zahlreiche Gemeinden aller Länder entfalteten auf dem Gebiete der Personal- und Be­soldungspolitik und der Bauverwal­tung einen Aufwand, der mit der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage nicht in Ein­klang zu bringen ist. Wenn der oorlicgenbc Gesetzentwurf die Verlängerung der Geltungs­dauer des Desoldungssperrgesehes um weitere zwei Jahre vorsieht, so ist dafür gerade der Ge­sichtspunkt wirklicher Beeinflussung der Finanzpolitik der Gemeinden mahgebend. Eine Verteilung scheint in der Weise angebracht, dah das Reich an der Einkommen­steuer und an der Körperschaftssteuer mit 33/3 Prozent und an der Umsatzsteuer mit 70 Prozent, die Länder und Gemeinden an der Einkommen­steuer mit 662 3 Prozent, an der Umsatzsteuer mit 30 Prozent beteiligt werden. Die Forderung des Zuschlagsrechtes der Länder und Ge­meinden zur Einkommensteuer und Körper­schaftssteuer entspringt sowohl einem volkspoli­tischen als auch einem steuer- und finanzpolitischen Bedürfnis. Die Zuschläge der Gemeinden werden tragbar bleiben müssen und von den Reichseinkommensteuer» und Reichskörperschafts­steuererträgen kaum abweichen. Zum Schluß seiner Ausführungen sprach der Reichsfinanzminister bte Hoffnung aus, dah auch bei der weiteren Erörte­rung des Finanzausgleiches die Frage des Zu- schuhbedarses der Länder und Gemeinden von denen auseinandergehalten würde, die sich auf das Mah und die Form der Beteiligung an den Reichssteuern, insbesondere die Zuschläge zur I Einkommensteuer und zur Körperschaftssteuer be- I ziehen

In der Konferenz wurde dann nach der Rede deS R.richsfinanzministerS v. Schlieben seitens der Finanzminister der Länder fol­gende

Entschließung der Länder bekanntgegeben: 1. Der bisherige Finanzausgleich ist, wie sich aus den Ausführungen des ReichS- ministerS der Finanzen im Haushaltsausschusse des Reichsrats von selbst ergibt, einseitig zugunsten de« Reiches und zuungunsten der Länder und Gemeinden auSgeschlagen. Die in dem Referentenentwurs des Reichsfinanzmini­steriums vorgesehene Reuregelung bringt eine weitere untragbare finanzielle Verschlechterung für die Länder und Gemeinden und trägt dem anerkannten Grundsätze der Trennung der Steuer» quellen in keiner Weise Rechnung.

Die Länder sind fiberelnflimmenb bet Auf­fassung, baß ein enbgültiger Finanzausgleich grundsätzlich nur bann möglich ist, wenn ihnen bie Einkommensteuer unb KörperschaftSsteuer mit bem Einschluß ber Steuer vom Kapitalerträge nach Maßgabe beS ReichSrahmengesehes voll zurückgegeben wirb.

Die endgültige Regelung des Finanzausgleichs soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkte und toenn irgend angängig mit Wirkung vom 1. April 1926 ab erfolgen. Die endgültige Stellungnahme zur Frage der Rückgabe der Finanzverwaltung bezüglich der Einkommensteuer und KörperschastS- steuer auf die Länder und Gemeinden bleibt Vorbehalten. Die Mehrzahl der Länder fordert diese Rückgabe. Solange das Reich diese Steuern verwaltet, erhält es eine Derwaltungskosten- entschädigung von 4 v. H. des Aufkommens. Eine Regelung der Aufwertung und Abgaben zum Ausgleich der Geldentwertung vom bebauten- und unbebauten Grundbes ihe muh vor dem endgültigen Finanzausgleich und mit Rücksicht auf dresen stattfinden.

2. Für bie llebergangszeit bis zur Rückgabe fctiber Steuern an die Länder bleibt nur übrig, em zentrales Verteilungsshstem bei ber Einkommen- und Körperschaftssteuer beizu- behalten. Der Anteil des Reiches an ber Ein­kommensteuer und Körperschaftssteuer ermä­ßigt sich vom 1. April ab auf 4 v. H

3. Weiterhin müssen die Länder für sich und ihre Gemeinden zur teilweisen Deckung ihrer Fehlbeträge in den Haushalten vom 1. April ab eine

Erhöhung ihres Anteils an ber Umsatzsteuer über 20 v. H. hinaus

fordern. Im übrigen müssen den Ländern und Gemeinden die Einnahmen im Rechnungsjahr 1924 aus den Reichszuschüssen, insbesondere für die Schutzpolizei, mindestens in der bis­herigen Hohe erhalten bleiben ober durch ent­sprechende Erschließung weiterer Sleuereinnah» nahmen erseht werden.

4. Mit Rücksicht auf bie Forderung der völli­gen Rückübertragung ber Einkommen- und Kör- VerschaftSsteuer beschränkt sich bas Reich für bas Rechnungsjahr 1925 auf eine Uebergangdregelung dieser beiden Steuern. Bei dieser Ucbcrgangd- regelung ber Einkommen- und Körperschafts­steuer für das Rechnungsjahr 1925 ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß beide Steuern später den Ländern zurückgegeben werden. Dies gilt insbesondere für die Wahl des Erhebungszeitraumes, wobei bie Forderun­gen der Wirtschaft hinsichtlich des Zeitraums tunlichst berücksichtigt werden sollen, dessen Ein­kommen ber Besteuerung zugrunde zu legen ist.

5. Soweit die Länder an dem Ertrage der Reichssteuern beteiligt sind, muh gewährleistet werben, dah ein Erlaß ober eine Aende - rung der Steuergesehe nicht ohne die Zu­stimmung desReichsrats erfolgen bars.

Die Wohnungs-Wirtschaft.

Berlin. 4. Febr. (WTB.) Der Ausschuß für Siedlungs- und Wohnungswesen des vor­läufigen Reichswirtschaftsrats hat eine Reihe von Leitsätzen zur Wohnungszwangswirtschaft ange­nommen, in denen zur Frage derHypotheken- auf toertung Stellung genommen und eine Erhöhung der Hauszins st euer auf 20 Prozent der Friedensmiete und ihr Ausbau zu einer Reichs st euer vorgeschlagen wird, deren Verwendung ausschließlich für die Zwecke der Wohnungsförderung ftaitfinben soll. Die Mieten sollen den Leitsätzen zufolge unter Würdigung der wirtschaftlichen Gesamtlage in absehbarer Zeit ber Fr i eb e n s m i e t e an« geglichen w rden. wogegen der Hauseigen­tümer wie früher dieDerwaltungs-und Betriebskosten zu tragen hat. Ferner wird bie Aufhebung des Dohnungs- mangelgesehes für alle ober bestimmte Arten von Wohnungen befürwortet.

Die preußische Reyierunqskrise.

Berlin. 5. Febr iPriv.-Tel > In der Frage ber Regierungsb:ldung in Preußen hat auch ber gestrige Tag keine Entscheidung ge­bracht. Der Parteivorstand ber Deutschen Volkspartei hat too^l gestern eine De atung abgehalten, bei der auch bie preußische Frage be­sprochen wrrrde, irgeidwelche Beschlüsse wurden

jcboch nicht gefaßt. Die volksparteiliche Fraktion des preußischm Landtags will heute mittag zu- fammmentreten, um über die Regierungsbildung in Preußen Beschluß zu fasten Mi tiste pras b.nt Braun dürfte also schon im Laufe beÄ heutigen Tages im Besitz der offiziellen Ent­schließung der Deutschen Volk«vor.ei s in. bie. wie bie Blätter melden, voraussichtlich ableh­nend lauten werde. Die Dlä'.ter craxirtcn daher noch für heute die Erklärung Brauns, daß er bie Dahl zum preußischen Ministerpräsibenten nicht a n n e h m e. In pariamentari'chen Kreisen rechnet man bamit. daß nunmehr ein Zen- trumsmitglied. und zwar b:r Landeshaupt­mann ber Rheinprovinz. Dr Horton, der In­zwischen in Berlin eingetr^ffen ist. vom Landtag zum Ministerpräsibenten gemacht wird De? neu« Ministerpräsident hätte dann die Ausgabe, die Bemühungen Brauns, das Äabinett auf eine breitere parlamentarische DasiS zu stellen, fortzufetzen.

Schiedsspruch im polnisch

Danziger Konflikt.

Die Entscheidung des Kommissars des Völkerbundes im polnisch°Dan

ziger Postftreit.

Danzig. 5. Febr. (TU.) Die Freie Stadt Danzig hatte bei dem Hohen Kommissar des Völkerbundes um eine Entscheidung gebeten, ob ber Anfang Januar d. 3 in Danzig eingerich ­tete polnische Postbienst sich lediglich innerhalb des der polnischen Regierung für diese Zwecke zugeteilten Gebäudes am Heveliusplatz abwickeln dürfe und ob außerhalb dieses Grundstücks posta­lische Funktionen, insbesondere durch Brief­träger unb Briefkasten, unzulästig seien.

Auf diesen Antrag hak nunmehr der Hohe Kommissar eine Entfcheidung gefäl't, in der es heißt:

1. Der Post-, Telegraphen- unb Telephon- dienst, zu dessen Errichtung die polnische Regie­rung auf Grund der Artikel 29 und 30 des Vertrags von Paris berechtigt ist, bedeutet ein Postamt im Hasen von Danzig. Dieses Postamt ist der polnischen Postderwaltung auf dem He- veliuSplah zugeteilt worden.

2. Der durch diesen Postdienst von dem Ge­biete der Freien Stadt Danzig nach Polen und umgekehrt geleitete Verkehr muh von diesem Gebiet direkt nach dem polnischen Gebiet gehen. Keine postalischen, telegraphischen oder telephoni­schen Sendungen oder sonstige Mitteilungen nach Polen Dürfen auf anderem Wege angenommen oder ausgegeben werden, außer in dem Postamt am Heveliusplatz.

3. Jeder Gebrauch von Briefkasten und ein Ansammlungs- und Bestelldienst durch Drief- träger in irgendeinem Teil des Gebiets der Freien Stadt Danzig ist unzulässig und widerspricht der Entscheidung vom 25. Mai 1922.

4. Das polnische Postamt ist nicht dazu be­stimmt, sich mit allen Briefen zu befassen, die an irgendeiner Stelle im Danziger Gebiet nach Polen oder dem Ausland abgegeben werden. Es jst dazu bestimmt, den im Danziger Gebiet recht­mäßig errichteten polnischen Behörden es so zu ermöglichen, bei diesem Postamt Sen­dungen nach Polen oder dem Ausland abzugeben.

Falls gegen biefe Entfcheibung Berufung eingelegt werben sollte, was von polnischer Seite mit Bestimmtheit zu erwarten ist, so steht bie Entscheibung in letzter Instanz Dem R a t b e i Völkerbundes zu, ber Anfang März ir Genf Zusammentritt. Ein anberer Teil Der An­fang Januar von Danzig gestellten Anträge ist noch nicht erlebigt.

Wiederaufnahme der handel;-- vettrag;verhandlungen.

Paris. 4. Febr. (211.) Die deutsche Ant­wortnote wurde bereits gestern abend um 8 Uhr im Handelsministerium überreicht. DieInfor- formation" berichtet über den Inhalt der Rote folgendes:Deutschland verlangt erneut, baf) eventuelle Vergünstigungen, wie sie für die Dauer eines mobus vivendi cingeräumt werden, auch für den en dgültigen Han­delsvertrag gelten. Staatssekretär Trendelen­burg ist von der deutschen Regierung angewie­sen worden, beide Fragen miteinander zu ver­knüpfen. Demgegenüber kann nad) Auskünf­ten von unterrichteten Kreisen gesagt werden, dah auf deutscher Seite keineswegs ver­sucht wird, die angeblichen Zugeständnisse für die Uebergangszeit mit den für den endgültigen Handelsvertrag zu erwartenden Bedingungen zu verknüpfen. Das Gegenteil ist richtig. Während man für die Uebergangszeit. die nach Auffassung der maßgebenden französischen Kreise bis zum 1. Dezember bemessen wird, bedeutende Zu­geständnisse von deutscher Seite be­ansprucht, so vor allem im Hinblick auf die Differenzierung Deutschlands in ben Zollsätzen für eine Reihe wichtiger Kategorren, erwartet man auf deutscher Seite für den end­gültigen Handelsvertrag eine gerechteGlei ch- setzung Deutschlands mit allen ch- ten, mtt denen Frankreich Handelsverträge cb= schließt, also de facto die Meistbegünsti­gung, die Frankreich nach seinen Gesehen de jure nicht geben kann.

Der Handelsminister Reinaldi hat heute vormittag die Prüfuna der deutschen Antwortnote begonnen. Die deutschen Unterhändler betonen Ihren ausdrücklichen Wunsch, die Verhandlungen sortzusev-"'. unZ> scheinen als V»rhandlunge