Ausgabe 
20.3.1924
 
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Erstes Blatt

U4. Jahrgang

Donnerstag, 20. März 1924

GietzeimAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Wahlvorbereitungen.

Die Vorbereitung der am 4. Mai stattfin-- denden Reichstagsneuwahlen hat begonnen. Gleich am Lage nach der Auflösung deS al­ten Reichstages ernannte der Reichsinnen- minister den neuen Reichswahlletter.ES ist der bisher mit der Wahrnehmung der Ge­schäfte deS Präsidenten des Statistischen Reichsamts beauftragte Ministerialrat Wa­gemann. (Wahlleiter von 1920 war der Präsident des Statistischen Amts selbst, Del­brück.) Was hat der Wahlleiter zunächst zu tun? Er stellt die Liste des Wahlaus­schusses zusammen. Der Wahlausschuß be­steht aus je einem Vertreter der politischen Parteien. Was dann folgt, ist die Aufforde­rung an die Parteien, ihre Wahllisten Leim Wahlleiter einzureichen. Die übrige amt­liche Arbeit ist wesentlich erleichtert durch die Dahlgesetznovelle vom 27. April 1920. Jene Abänderung des Reichswahlgesetzes brachte die sogenannten ständigen Wählerlisten. Die zeitraubende und kostspielige Neuanlage der Wählerlisten unmittelbar vor jeder Neu­wahl wurde dadurch ersetzt, daß man die ge­meindeweise angelegten Verzeichnisse der Wahlberechtigten in Listen oder Wählerkar­teien dauernd auf dem Laufenden hält, be­richtigt oder ergänzt. Dieses neue System dient nicht nur der Vereinfachung, sondern auch der Beschleunigung des Wahlverfahrens. Dem im Gesetz-Lesen Ungeübten fällt es vielleicht kaum aus, daß im § 11 des Reichswahlgesetzes, Absatz 1:in jedem Wahlbezirke wird für die dort wohnhaften Wähler eine Wählerliste oder Wahlkartei angelegt", das Wortan­gelegt" ersetzt wurde durchgeführt". Darin liegt die ganze wertvolle Verbesserung.

Don großer Bedeutung für die Ersparnisse an amtlichen Wahlkosten ist der heute gültige Sammelwahlzettel. Rach § 24 des Wahlgesetzes in seiner neuen Fassung werden die Stimmzettel durch die Landesregierungen für jeden Wahlkreis amtlich hergestellt in der Weise, daß die Stimmzettel alle zugelasse­nen Kreiswahlvvrschläge unter Angabe der Partei und Hinzufügung der Namen je der ersten vier Bewerber enthalten. Die Stimm­abgabe erfolgt derart, daß der Wähler durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Kreiswahlvorschlag er seine Stimme geben will. Damit werden den Parteien die Kosten und Mühen der Herstellung, Versendung und Verteilung der Stimmzettel durch die Parteien erspart. Der Wähler erhält den Stimmzettel im amtlichen Kuvert und betätigt in der ge­heimen Wahlzelle seine Wahl durch Kreuz oder Unterstreichung.

Die Einrichtung dieser Sammelwahlzettel stammt aus Belgien und hat sich sehr in Ame­rika eingebürgert. Man kann dagegen vor­bringen, daß der Wähler bei mangelnder Ein­sicht seinen Kandidaten falsch oder mißver­ständlich ankreuzt. Aber schon in den Wahl­versammlungen muß eben für entsprechende Belehrung gesorgt werden, und die Kom­missare in den Wahlbuceaus werden ein Letz­tes in der Anleitung ungeschickter Wähler tun. Auf dem sog. amerikanischen Wahlzettel sind unter- oder nebeneinander in hervorragendem Druck die sämtlichen Parteien angegeben, die um die Seele des Wühlers ringen. And da­mit der Wähler noch mehr Vertrauen faßt, sind vier dec Namen genannt, die ihm ,im Wahlkampf von seiner Partei eingehäm­mert wurden. Sehr viele ungültige Wahl­zettel werden bei dem neuen Verfahren wohl nicht herauskommen. Auf der anderen Seite ist der Vorteil groß. Denn wie oft haben die Parteien Schaden dadurch erlitten, daß ihre Wahlzettel an dem Wahllokal fehlten oder daß Millionen überflüssiger Wahlzettel hergestellt waren. Wo es irgend geht, soll gespart wer­den, auch an Papier.

Was die Fristen anlangt, so gilt die frühere Bestimmung des § 12 des Reichs­wahlgesetzes nicht mehr, die die Auslegung der Wählerlisten spätestens vier Wochen vor dem Wahltag vorschrieb. Die Kürzung der Frist jt der Gemeindebehörde anheim­gestellt. Dadurch, sowie durch eine Reihe wei­terer Fristverkürzungen bei mehreren Einzel­vorgängen des Wahlakts wird es ermöglicht, den Wahlkampf zeitlich auf ein Mindestmaß zu beschranken. Die Bestimmungen über die Ausstellung eines Wahlscheines, die früher in der Reichswahlordnung standen, sind jetzt im Wahlgesetz selbst zu finden. Die Berechtigung zur Erlangung eines Wahlscheines ist nicht mehr an den Ablauf der Frist zur Auslegung der Wählerliste geknüpft, sondern in allen Fällen ist nunmehr der Ablauf der Einspruchs­frist gegen die Wählerlisten maßgebend und damit der Anspruch des Wählers auf Er­langung eines Wahlscheines zeitlich erweitert. Soweit die amtliche Seite des Wahlkampfes. Alles übrige Feld ist den Parteien als Tummelplatz überlassen.

Die Bedrohung Mitteleuropas.

Das französisch-tschechische Bündnissystem. Poinears und Benesch dementieren.

Berlin, 19. März. (WTB.) Die tsche­choslowakische Gesandtschaft teilt zu der Veröffentlichung des Geheimvertrages zwischen Frankreich und der Tschechoslowakei mit, daß ein solcher Geheimdertrag zwischen den beiden Staaten nicht besteht und die Ser- offentlichten Dokumente Fälschungen seien. Die Pariser Havasagentur bezeichnet ebenfalls in einem offiziösen Dementi die Mit­teilungen desBerliner Tageblatts" für von Anfang biS Ende erfunden. Es bestehe in dieser Hinsicht zwischen Frankreich und der Tschechoslowakei kein anderes Abkommen als der Vertrag vom 25. Januar 1924, der ver­öffentlicht und soeben von dem französischen Vertreter Hanoteaux und dem tschechischen Vertreter, Außenminister Dr. Benesch, sat- zungsgemäß dem Völkerbund mitgeteilt wor­den sei.

2m Auhenausschuß des tschechoslowa­kischen Abgeordnetenhauses stellte der Abg. Kafka (deutschdemok.atlsche Freiheits- Partei) an den Minister des Aeußern folgende Frage: Zufolge einer soeben erhal.enen telepho­nischen Nachricht veröffentlicht dasBerliner Tage­blatt" eine Reihe von Geheimabkommen zwischen der tschecho-sloivakischen Republik und Frankreich. Da nach wiederholten Aeuherangen des Ministers des Aeußeren Geheimver.räge zwi­schen der Tschechoslowakei und Frankreich nicht bestehen, glaube ich daß es notwendig ist, daß der Minister sich äußert, wie weit die vomTage­blatt" veröffentlichten Vereinbarungen auf Wahr­heit beruhen. Aus dem Artikel 2 und dem fol­genden des tschecho-französischen Vertrages ist zu entnehmen, daß es sich nur um einen Rahmen­vertrag handelt und daß gewisse Ausführungs­verträge nctwendig wurden. Ist der Außenmini­ster der Ansicht, daß diese Ausführungsverträge dem Völkerbunde zur Registrierung bekannt zu geben sind oder nicht? Die schiedsgerichtliche Klausel des tschecho-französischen Vertrages gibt die , Alternative, Streitfälle einem inter­nationalen Gerichtshof oder gewähl­ten Schiedsrichtern vorzutragen. Wie kann eine Entscheidung darüber herbeigeführt werden, ob der Streitfall von einem internationalen Schier>sgerichtshof oder von gewählten Schieds­richtern zu entscheiden ist? Schließlich erscheint es notwendig, daß wir Aufklärung über den Stand der tschechischen Reparationsfrage erhalten.

Außenminister Benesch

dankte vorerst Kafka für die imB. T." enthal­tenen Mitteilungen. Er hege tatsächlich große Zweifel, ob er sich mit diesen Angelegenheiten befassen solle, da er sich, ungern mit unseriösen Dingen beschäftige, wre sie rmTageblatt" ent­halten gewesen seien. Er habe schon einige Male öffentlich erflärt, daß er keine Gehermver- träge abschließe oder unterzeichne, und werde dies auch in Zukunft nicht tun. Dadurch sei be­reits ein Dementi dieser Nachricht gegeben. Es sei unmöglich, alle Falsifikate, die in der ganzen Welt fabriziert würden, immer zu dementieren. Was die Sache selbst anbelange, so seien hierzu zwei Faktoren notwendig: Einer, der fälscht und ein zweiter, der an die Falsifikate glaubt. Er sei weit entfernt, den Mitgliedern des Außen­ausschusses zuzumuten, daß sie derart dummen Fälschungen Glauben schenkten. Di« Fälscher seien entweder ungebildet oder Verbrecher. Aus dem Dokument gehe eine horrende älnkenntnis hrroor. 2'n dem fr genannten Geheimprotokoll würden Un­

richtigkeiten aufgeführt, die davon zeugten, daß die Herren Falsifikatoren überhaupt nicht wissen, wie Vollmachten gegeben werden und gegeben wer­den können. Daran möchte ich, so erklärte Benesch, weiter, noch eine politische Bemerkung anknüpsen: Zwischen uns und Deutschland bestand wäh­rend voller fünf Jahre kein Mißverständ- n i s. Was für einen Zweck verfolgt ein derartiges Falsifikat? ... Was ist fern Ziel, was schickte das Wvlffbureau an das Ausbrnd und alle ausländi­schen Korrespondenten? Was Hut das für einen Zweck? Wer macht das? Wußte derjenige, fragte der Minister weiter, der es publizierte, nicht, daß es sich hier um Falsifikate handelt oder wußte, er es? Wer will Zwistigkeiten und Unstimmig­keiten säen? 2ch wollte nur darauf Hinweisen, auf wie unverantwortlich leichtsinnige Weise hier Politik gemacht wird. Dies wird vielleicht als meine Antwort genügen. Was die zweite Frage betrifft, so hat Kafka richtig auf den zweiten Teil des tschechoslowattsch-sianzösischen Vertrages hin­gewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß der Wortlaut dieses Artikels zwei Interpretatro- nen zuläßt.

Diese Dementis der tschechischen und fran­zösischen Regierung und die obigen Ausführungen Deneschs nehmen

die Berliner Blätter

mit Recht nicht ernst. DieZeit", das Blatt des Außenministers, bemerkt, daß dieses Dementi zu erwarten war. Geheimverträge würden selbst­verständlich immer a b g e l e u g n e t. Das Berliner Tageblatt" schreibt gleichfalls, daß es nichts anderes erwartet habe, als daß die Ent­hüllungen sowohl von tschechischer als auch von französischer Seite dementiert werden würden, und ist überrascht, daß bisher die verschiedenen De­mentis so lahm und widerspruchsvoll sind. Wenn gesagt wird, die Veröffentlichung beruhe auf längst bekannten Mitteilungen, so sei auch das eine sehr dürftige und verlegene Wen­dung. Das Blatt will zunächst die weiteren Ab­leugnungen ab warten, und, wenn nötig, dann etwas eingehender zeigen, was von ihnen zu halten sei.

Zu den Ausführungen Dr. Deneschs bemerkt das Blatt: Der sonst so höfliche und auf angs- nehmc Derkehrsformen Wert legende Herr Benesch mache seiner gereizten Stimmung, die durchaus begreiflich sei, in sehr viel Schimpfworten Luft. Zu den Beweisen, die Herr Benesch führt, um den veröffentlichten Dokumenten den Charakter einer .Fälschung zu geben, erklärt das Blatt, daß es sich hierbei um kleine Tlebersetzungsfehler handele. Wie das Tagebl. meldet, ist derDrü n- n e r Sagebote'1 wegen Wiedergabe der Ver­öffentlichung beschlagnahmt worden. Die meisten deutschen Blätter in Prag haben die W e.'ergube e V.röff. n lichung unterlassen, offenbar aus Furcht vor der 'Beschlagnahme.

Verstimmung in Italien.

R o m, 19. Mär;. fWTB.) Alle Blätter ver­öffentlichen die Enthüllungen des Berliner Tage­blattes. Die2dea Nazivnale" verlangt Aufklä- rung über den Versuch Frankreichs, Italien za isolieren, ein Versuch, cer. für Italien Be­weis und Warnung zugleich sei.Agenza Volta" weist auf die in Regierungskreisen herrschende Zurückhaltung gegenüber den Enthüllungen des Berliner Tageblattes hin, gibt aber den Ein­druck auf die öffentliche Meinung Italiens zu und spricht die Erwartung aus, daß Frankreich und die Tschecho-Slowakei in der Lage sein wer­den, eine solche Aufklärung za geben, die den üblen Eindruck zerstreuen könnten.

Der KanZlerbesuch in Wien.

Wien, 19. März. (W B.) Heute nachmittag sind Reichskanzler Marx und Reichsminister des Aeußeren Stresemann in Begleitung des Staatssekretärs Bracht hier eingetroffen. In Passau wurden die Herren durchs die Vertreter des österreichischen Dundeskanzleram es, Lega i msrat Hauschild und Konsul Bischof empfangen. Der deutsche Gesandte war den beiden Ministern bis Annsietten entgegengefahren. Auf dem Bahn­hof in Wien fanden sich zur Begrüßung Bundes­kanzler Dr. Seipel, Vizekanzler Dr. Frank, Dundesminister des Aeußeren Dr. Grünber­ge r, der österreichische Gesandte in Berlin Riedl, Sektionschef Löwenthal in Vertretung des Bundespräsidenten, eine Reihe höherer Regre- rungsbeamte, Mitglieder der deutschen Gesandt­schaft in Wien mit Gesandtschaftsrat v. Schar­fenberg und Generalkonsul v. Vivenot ein. Aach gegenseitiger Vorstellung begaben sich die Gäste mit den österreichischen Ministern, einer Ein­ladung des deutschen Gesandten in Wien Dr. Pfeiffer folgend, in die deutsche Gesandtschaft, wo der Reichskanzler und Dr. Stresemann Woh­nung nahmen. In der Gesandtschaft, die zu Ehren

^«ich^kanzlers geflaggt hatte, bat der Ge­sandte Dr. Pfeiffer die Berliner Gäste und Herren, die an dem Empfang am Bahnhof teilgenommen

Zum Tee. Hierauf stattete Reichskanzler und Dr. Stresemann dem Dun des - pras identen, dem Bundeskanzler, den Ministern des Kabinetts, dem B ü r g e r m e i st e r der Stadt Wien, dem Polizeipräsidenten sowie dem Kardinal Piffl ihren offiziellen Besuch ab. Um i/»8 Uhr abends gab der deutsche Gesandte ein Abendessen, an dem außer Reichs­kanzler Marx und Reichsminister Dr. Stresemann mit ihrer Begleitung Bundespräsident H a i n i s ch.

Bundeskanzler Dr. Seipel und die österreichi­schen Minister teilnahmen.

Die deutschen Gäste werden von der Wiener Presse überaus herzlich begrüßt,

wobei besonders hervorgehaben wird, daß der jetzt erfolgende Besuch der leitenden deutschen Staatsmänner, der infolge der inneren und äuße­ren Schwierigkeiten Deutschlands mehrfach ver­schoben werden mußte, ein erfreuliches Zeichen der In Deutschland eingetreten sichtbaren Ent­spannung sei.

ÄasNeue Wiener Tagblatt" schreibt: Die Gemeinschaft, die uns mit dem deutschen Volke verbindet, reicht in tiefere Und dauerndere Bezirke, als sie das Zufallswerk politischer Konstellationen und diplomatischer Berechnungen schaffen kann. In unserem Innersten sind wir unlöslich mitein­ander verbunden und aaeinandergekettet. Hier­aus entspringt daher von selbst die tiefere wechsel­seitige Anteilnahme, und aus diesem Grunde sehen wir auch mit wachsender Freude, wie sich das deutsche Volk eben jetzt aus tiefster stnan- zieller und wirtschaftlicher Bedrücktheit allmäh­lich mit immer erstarkender Kraft emporarbeitet.

DieDeutfch-Oesterreichische Tageszeitung" schreibt:Wir grüßen die Vertreter des deutschen Nachbarreiches, dem unsere ganze Liebe gehört, und dem wir traft unseres deutschen Blutes ver­bunden sind und mit dem wir vereinigt sein wollen, wenn die Zeit der Auferstehung des deutschen Volkes und der Schaffung eines alle Deutschen im Mittelpunkt Europas umfassen­den deutschen National st aates gekom­men sein wird."

Der Ieignerprozetz.

Leipzig, 19. März. (WTB.) Die Verneh­mung des Zeugen Melzer wird fortgesetzt. Als der Zeuge weiter ausholt und den Fall des Gastwirtes aus Moecker erwähnt, der in der Wohnung Zeigners einen Wagen Kohlen und Hasen abgeliefert haben soll, kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen der Vertei­digung und dem Vorsitzenden. Rechts­anwalt Frank protestiert, daß der Zeuge eine Art Gutachten über das Amnestiegeseh erstatte und sich herausnehme, seine politischen Ansichten in selbstbewußtem Ton vorzutragen, statt lieber Tat­sachen auszusagen. Der Vorsitzende erklärt, er habe den Zeugen ebenso wie den Angeklagten Zeigner und die übrigen Zeugen reden lassen. Der Zeuge habe recht, seine Aussagen im Zusammen­hang vorzutragen. Frank beantragt einen Ge­richtsbeschluß darüber. Oberstaatsanwalt Schlegel bemerkt, die Prozeßleitung stehe dem Dorsitzelrden zu. Frank: Wenn die Prozehleitung gegen den Sinn der Strafprozehordnung verstößt, haben die Prozehbeteiligten das Recht, einen Ge­richtsbeschluß zu ertoirfen. Das Vorgehen des Vorsitzenden würde eine rechtswidrige Gleichstel­lung der Rollen des Angeklagten und der Zeugen bedeuten.

Das Gericht beschließt darauf, daß der Zeuge das Recht habe, im Zusammenhang auszu- sagen und dorzuttagen.

Zeuge Melzer bekundet dann, daß er in den Fall Friedrichsen verwickelt wurde. Frau Frie- drichsen teilte ihm eines Tages mit, daß der frühere Feldwebel Zeigners in Dresden Begna­digungen machen toürbe. Sie erzählte ihm auch, daß sie und Lehmann auf dem Schreibtisch Zeig­ners ein Paket mit einer Halskette, einen Ring und Geld niedergelegt hatten. Ebenso erhielt er von Brand Kenntnis der Vorgänge. Zeuge er­klärt, er habe Möbius in feinen Aussagen nicht beeinflußt. Aus taktischen Gründen vermied er es, Möbius irgend etwas erfahren zu lassen. Nach der Haftentlassung habe Möbius ihm fein Herz ausgeschüttet. Da sagte er allerdings: Blei­ben Sie nur bei der Wahrheit und lasten Sie sich nicht einschüchtern. Davon, daß Zeigner sein Geld in der Schweiz habe, sprach Möbius selbst ebenso sagte er, daß ihm von jenem Geld ange- koten worden sei. Angellagter Möbius be­streitet die Aussagen des Zeugen, indem er ruft: Er lügt wie gedruckt! (Gelächter im Zu- schauerraum.) Der Vorsitzende droht mit der Räumung des Saales und fordert Möbius auf, sich einer anständigen Ausdrucksweste zu be­dienen. Zeuge bekundet weiter, Möbius habe be­züglich Zeigner gesagt, wenn ich erst auspacke, dann können Sie was erleben.

Bei der Fortsetzung der Zeugenvernehmung wird zunächst Oberregierungsrat Dr. Thirbach vernommen, der sich zu dem

Verhalten Dr. Zeigners im Falle Schmetter äußert. Schmerler, der ukrainischer Staatsangr- höriger fei, fei die nachgesuchte Aufenthaltsgeneh­migung von der Polizei und dem Ministerium des Innern verweigert worden. Als der Gesuchsteller sich dann an Dr. Zeigner gewandt habe, sei das Gesuch am 4. Juli 1923 widerruflich genehmigt worden. Der Zeuge erklärt zu der Angelegenheit, das Gesuche sei in durchaus normaler Weise erledigt worden. Der Angeklagte, Dr. Zeigner, will in diesem Falle, der nicht in sein Ressort gehört habe, weder als Ministerpräsident noch als stellvertretender Mi­nister des Innern gehandelt haben: er habe das Gesuch! bei dem benachbarten Ressott befürwortet und daher wie bisher als Privatmann ge­handelt. Er sei mit den dienstlichen Gepflogen­heiten wohl noch nicht vertraut gewesen, da er erst 14 Tage vorher in das Ministerium des Innern abgeordnet worden sei.

Es folgt die Vernehmung des Zeugen Ober« le Huers Dergner von der Marineschule in Leipzig- Stötteritz, der als Hauswirt mit der Familie Zeigner in freundschaftlichem Verkehr stand. Auch Brand kennt er gut. Eines Dienstag im Fe- binar sei Frau Zeigner zu ihm gekommen und« habe gesprächsweise erwähnt, ob er sich nicht nach, dem Befinden des Zeugen Brand erkundigen könne, der im Krankenhause sei.

Sie habe nicht deutlich, ausgesprochen, daß er auf Brand ^inwirken solle, seine Aussagen zurückzunehmen, aber merken lassen, daß dies ihren Mann schon entlasten würde.

Der Zeuge ttniversitätspedel Martin war etatsmäßiger Wachtmeister bei der Trainersatz­abteilung. Seiner Eskadron gehött auch der Un= terofstzier Weineran. Eines Tages habe 'Wei­ner ihm erzählt, daß gegen ihn eine Gerichtssache schwebe. Auf den Bettcht Weiners und über das angebliche Anerbieten Zeigners, die Akten in Sachen Weiner zu vernichten, kann sich der Zeuge nicht entsinnen. Er weiß auch nichts davon, daß Zeigner als Gefreiter bezeichnet worden sei. Dr. Zeigner erfiärte, daß er mit Martin keine persönlichen oder Politischen Beziehungen unter­halten habe. Er wolle damit der Annahme Vor­beugen, daß Martins Erinnerungs­losigkeit auf eine Rücksichtnahme auf ihn zurückzuführen sei. Der Zeuge Duchdruckereidirektor Seifert bekundet, von einem Anerbieten Zeigners an Weiner, die Akten zu vernichten, nichts zu wissen.

Sn der Nachmittagssihung bestätigte der An­geklagte Dr. Zeigner, daß ihm Möbius eines Ta­ges im Neustädter Bahnhof ein Gnaden­gesuch überreicht habe. Später habe ihn Möbius im Ministerium telephonisch angerufen. Dabei habe er von einem Automobilkatalog ge­sprochen. was er dahin verstände-, habe, daß MH,