Ausgabe 
18.7.1924
 
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Nr. 167

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Erster Blatt

N4- Jahrgang

8reuag, 18. Juli 1924

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General-Anzeiger für Oberhessen

Druck und Verlag: Brühl'sche Univerfität§-Buch- und Steinöniderei B. Lange in Gießen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Zchulsttatze 7.

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Die Kampsordonnanzen.

Als eine der ersten selbstverständlichen Vor­aussetzungen, die sich ans dem Sinn und Geist des Sachverständigengutachtens ergeben, muh be­kanntlich die Wiederherstellung vertraglicher Zu­stände im altbesehten Gebiet angesehen werden. Es ist a.n Lieser Stelle schon oft und eingehend klargelegt worden, dah zu dieser von Deutsch­land erwarteten Wiederherstellung vertraglicher Zustände unbedingt auch die Rücknahme sämtlicher von der Rheinlandkommission während des Ruhr- kampses erlassenem Ausnahmeverordnungen ge­hört, also jener Verordnungen, die weder im Friedensvertrag noch im Rheinlandabkommrn eine Rechtsgrundlage finden. Man saht diese Art Verordnungen gewöhnlich unter dem Ramrn Kampfordonncmzen" zusammen und unterscheidet Labei zwischen den Ausnahmeverordnungen, die direkt von der Rheinlandkommission für das alt-

besetzte Gebiet und den Ordonnanzen, die von den Militärbehörden, hauptsächlich von General Degoutte, für die neubesetzten Ruhr- und Sank- lionsgebiete erlassen worden sind.

Untersuchen wir zunächst die Rechtsgrund­lage. Rach Art. 3 des Rheinlandabkommens be­sitzt die interalliierte Rheinlandkommission die Befugnis zum Erlaß von Verordnungen mit Ge­setzeskraft, soweit diesfür die Gewährleistung Hinterhalts, der Sicherheit und der Be­dürfnisse der Besahungstruppen nötig ist". Schon bis zum Ruhreinbruch hatte die Rheinlandkom- mission mehrfach über den vertraglichen Sinn und Zweck dieser Bestimmungen hinaus Ver­ordnungen ergehen lassen, die, ohne einen Zu­sammenhang mit den militärischen Zwecken der Besetzung zu haben, tief in das politische und wirtschaftliche Leben des besetzten Gebietes ein­griffen. Rach dem Ruhreinbruch hat sie unter ständiger Ausschaltung des englischen Vertre­ters eine unendliche Reihe solcher Verordnun­gen erlassen und dabei nun auch formell davon, abgesehen, diesen eine auf dem Rheinland- abwmmen beruhende rechtliche Grundlage zu geben. Zn einer großen Zahl von Verordnungen ist lediglich die Bemerkung enthalten, daß sie erlassen seienauf Grund von Weisungen, welche gewisse Oberkommissare von ihren Regierungen infolge der von der Reparationskommission fest­gestellten absichtlichen Verschlungen Deutschlands erhalten haben". W ;» .

Die Kampfordonnanzen der Rhernlandkom» Mission entbehren also jeder recht­lichen Basis. Um so dringender muh die Aufhebung dieser in geradezu unerhörter Weise die deutsche Wirtschafts- und Derwaltungs- einheit zerstörenden Ausnahmebestimmungen ge­fordert werden. Wie weit dieser Eingriff in das deutsche wirtschaftliche und politische Leben geht, wird vielleicht am besten beurteilt werden können, wenn wir einige der wichtigsten und ein- schneidendslen Ordonnanzen uns nochmal ins Ge­dächtnis rufen. Da ist zunächst die Ordonnanz 132, welche die Beschlagnahme der Kohlensteuer im besetzten Gebiet anordnet, dann die Ordon­nanzen 133 und 134, in welchen sich die Be- satzungsbehörden das Recht anmaßen, die deut­schen Zolleinnahmen und die Einnahmen aus den Staatsforsten des besetzten Gebietes zu beschlag­nahmen. Es folgt dann die berüchtigte Ordonnanz 136, die die für die deutsche Wirtschaft katastro­phale Einführung der Zollgrenze zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet enthält. Alle diese vier Ordonnanzen greifen aufs schärfste auch in die Finanzhoheit des Reiches und der S taaten ein. Mehr das Privatleben derBevölkerung selbst trifft die Ordonnanz 130, in der die Besahungsbehörden den Raub der deutschen Privatwohnungen in unbegrenzter Aus­dehnung organisieren. Die Ordonnanzen 140 und 156 hinwiederum greifen aufs schärfste in die deutscheRechtspflege ein, indem sie allen Personen, die entgegen den deutschen passiven Widerstandsbestimmungen die Besahungsbehörden auch .weiter unterstützt haben, also vornehmlich dem landesverräterischen Separatisten­gesindel, den Schutz der Rheinlandkom­mission gegen alle gerichtlichen Verfolgungen von deutscher Seite gewähren. Einen Eingriff in die deutsche Verwaltungshoheit stellt die Or­donnanz 144 dar, die die vollgültige Amtsent­hebung der ausgewiesenen Beamten verfügt. Es folgen die berüchtigten Ordonnanzen 140 und 150, die mit der in ihnen verfügten Einführung der Eisenbahnregie die deutsche Ver­waltungshoheit zerreiße n. Außer­ordentlich schwerwiegeiid ist auch die Ordonnar^ 205,betreffend gewisse Maßnahmen bezüglich der deutschen Behörden", in dec die Rheinland- kommission sich das Recht anmaht, den ganzen schriftlichen Verkehr der deutschen Behörden zu kontrollieren und die Stellen der deutschen Verwaltung ohne Ruct- spvache mit der deutschen Regierung mit ihr ge­nehmen Beamten zu besehen. ,,

Das sind nur einige Beispiele, allerdings die wichtigsten, aus der großen Anzahl lener A ° nahmebestimmungen, die seit dem Sommer 1923 von der Rheinlandkommission unter gröblichster Mißachtung der bestehenden Vertrage erlassen worden sind. Dabei ist iellistverstandlich z achten, daß nicht die Rheinlandkommission in ihrer Gesamtheit, sondern mellt nur der französische und belgische Vertreter es waren, von denen die Ordonnanzen gusgi g - Schon dieser Umstand allem macht die erlassenen Ausnahmebestimmungen rechtlich ungut *19, ganz abgesehen von dem klaren W o r t:Ia u tbet Verträge, in denen auch der gerissenste Vechts gelehrte keinen Paragraphen finden durfte der den unerhörten Rechtsbruch der sogenannten Kampfordonnanzen legalisieren konnte.

Der erste Arbeitstag in London.

Französisch-englische Gegensätze. Die französisch-belgischen Räumungs- Etappen. Um die Eisenbahnregie.

Schon die Tatsache, daß man in London gezwungen war, von einer Vollsitzung der Koa- erenzteilnehmer abzusehen und den gebildeten >rei Ausschüssen die Austragung der Meiningen zu überlassen, beweist, toi» stark im Grunde die Gegensätze sind, die zwischen der Ansicht der britischen Regierung sowie der amerika­nischenBeobachter" und den französischen Ab­sichten bestehen, dem Datoesplan alle Wirkungs­möglichkeiten zu nehmen, die nicht mit demPre- lige und den Ansprüchen der französischen Ge­waltpolitiker in Einklang zu bringen sind. Diese Gegensätze treten auch in den Berichten aus Lon­don und Paris offen zutage. Z'war ist die Welt vorläuftg auf die Kombinationen mehr oder minder tendenziös gefärbten Presseberichte angewiesen, aber sie geben immerhin ein Bild der Lage, wie sie sich in den verschiedenen Köp­fen darstellt. Die franko-belgischen Ruhraben­teurer führen darnach einen verzweifelten Kampf um eine möglichst in ihrem Sinne zu gestaltende Anwendung des Sachverständigen­berichtes. Die untenstehenden Meldungen über die französischen und belgischen Vorschläge bezüglich der Verzögerung der Ruhrräumung und der Bei­behaltung eines Teils des.Regiepersonals na­türlich zur Sicherung der ständig bedWhtenRiesen­armee im besetzten Gebiet sprecheinWände. Doch ist die Zuversicht in den Pariser Zeitungsredak­tionen nicht sehr groß. Zumal eine Reihe ame­rikanischer Bankiers in London eingetrof­fen ist, die nach zuverlässigen Meldungen ihre Teilnahme an der Deutschland zu gewährenden Anleihe von der völligen Einstellung des militäri­schen Willkürregiments im Ruhr- und Sanktivns- gebiet abhängig machen. Kennzeichnend für diese Stimmung der Pariser Pressesind die Auslassun­gen des gestrigenCourn, des Debüts", das erklärt daß Macdonald mit der größten Loyalität von der Welt den Sachverständigenplan für ein Ding an sich betrachte, und einzig und allein auf die Mittel zu seiner Anwendung bedacht sei, wäh­rend die übrigen Gläubiger Deutschlands sich zwar auch gemeinsam bemühten, den Sachver- ständigenplan zu verwirklichen, ihn ab:u als Mittel zur Regelung der Repavationsft'age betrachten. Die englischen Delegierten liehen den Versailler Vertrag mehr oder weni­ger bewußt aus dem Spiel und konzen­trierten ihre Aufmerksamkeit auf die Aussichten der von den Sachverständigen vorgeschlagenen Kombinationen. Man verwahre sich dagegen, den Versailler Vertrag beeinträchtigen zu wollen, aber man würde sich leicht darüber hinweg trösten, daß die Artikel über die Reparationskommission ein toter Buchstabe blieben, wenn die 800-Millionen- Anleihe gezeichnet würde. Ratürli.ch setzten die Deutschen hier noch einen Trumpf drauf: Die 800-Millionen-Anleihe würde es ihnen ermöglichen, gleichzeitig 400 Mil­lionen in die Hand zu bekommen, um dir Lei­stungen an chre Gläubiger auf unbestimmt» Zeit au vertagen unter Vorwänden, dir sie leicht finden würden. Der ganze Gewinn der Opera­tionen würde also in ihre Taschen gehen. Weder die Belgier noch die Franzosen könnten sich diese Auslassung zu eigen machen. Sie stünden auf dem Standpunkt, daß jede Schwierigkeit, die sich anläßlich der Durchführung des Sachverständigen- planes ergebe, im Rahmen des Versailler Ver­trages gelöst werden müsse, d. h. dadurch, daß man den Gläubigern Deutschlands Mittel an die Hand gebe, sich Bezahlung zu verschallen. Die Wiederherstellung der deut­schen Wirtschaftseinheit dürfe kein Ziel, sie müsse ein Mittel fein.

Tie bisher erfreulich starke Haltung der Engländer gegenüber den französischen Verwas- serungsversuchen unterstreicht auch der Londoner Star" Er erklärt der britische Premierminister bestehe auf Deutschlands wirtschaftlicher und fis­kalischer Einheit, was notwendigerweise die null' türisch- Räumung dos

Es wird sich bald erweisen, ob das Gewicht der englischen Freundschaft und des amerikanischen Geldes mehr Wirkung hat als dieAutori­tät' der Reparativ nskvmm iss i o n , de­ren Vorsitzender bekanntlich Herr Darthou. der Freund und Helfershelfer P v i ncar e s, ist.

jedenfalls dürfte eine Terliner Meldung den Tatsachen entsprechen, daß die deutsche Regie- runa keine Verschiebung der klaren Grundlagen des Sachverständigenplanes annehmen und unter­zeichnen wird.

Die Kommissionen.

Wie wir bereits in einem Teil der gestrigen Ausgabe desGieß. Anz." mitteilten, -virden drei Kommissionen gebildet deren Aufgabe es ist die strittigen Probleme für die Beratung in bm Vollsitzungen der Konferenz vorzubereiten. Der erste dieser Unterausschüsse sott die Fragen dec Feststellung vonVerfehlungen und der Verhängung von Sanktionen bearbeiten dw zweite Kommillion berät über die Wiederherstellung der deutschen ^Hoheit und die Aushebung dec Pfänder, der dritte Ausschuß behandelt die Übertragung der deutschen Zahlungen.

Die britische« Mitglieder

der drei Ausschüsse sind folgende:

1. Ausschuß: Schahsekretar Snowden, Sir Hohn Fischer vom Foreign Office, W II» liain, juristischer Vertreter in dec Reparations­

kommission, und Sir Otto Riemeher vom Schatzamt.

2. Ausschuß: Sir Josiah Stamp vom Sachverständigenausschuh, Sir Ehre C r o w e, permanenter Unterstaatssekretär im Foreign Office, Sir Warren Fisher und Philips vom Schatzamt.

3. Ausschuß, Sir Robert Kindersley vom Sachverständigenausschuß und Roß vom Schatzamt.

Die französischen Vertreter

sind nach Havas:

1. Ausschuß: Ministerialdirektor Pere11i della Rocca, Chef des Kabinetts des Außen­ministers D e r g e r y , Generalsekretär der fran­zösischen Delegation bei der Reparationskommis- sivn Aron, Rechtsbeirat der französischen De­legation bei der Reparationskommission Lyon.

2. Ausschuß: Direktor in der Wirtschaftsab­teilung im Quai d'Orsay Seydoux, Rechts­sachverständiger Fromageot, Oberst Guitry und Oberst W a l l n e r vom Generalstab des Kriegsministers Rollet.

3. Ausschuß: der eh malige französische Ver­treter im Sachverständigenkomitee Parmen- tier, Direktor des Kabinetts des Finanzministers Duisson und Defreyguter vom Referat für Deutschland im Finanzministerium.

Der ersteArbeitstag".

London, 17. Juli. (WTB.) Der diplo­matische Berichterstatter desDaily Telegraph" berichtet über die gestrigen Verhandlungen der Konferenzausschüsse u. a. folgendes:

Die zweite Kommission, deren Vorsitzender Sir Eyre Crowe ist, wurde gestern während ihrer Verhandlungen, die jedoch nur kurz ge­wesen sind, von Macdonald ausgesucht. Die Franzosen brachten ihren Wunsch zum Aus­druck, die wirtschaftliche Einheit Deutschlands wieder herzustellen und diese Wiederherstellung nicht zu verzögern. Sie werden heute^ein Me­morandum vorlegen, das von Seydoux über die Frage der wirtschaftlichen Räumung entworfen worden ist. Wie verlautet, wird darin vorgeschlagen, dah diese Räumung in zwei oder drei Stadien stattsinden soll. Die erste Etappe der Räumung soll erfolgen, n a ch- dem der Reichstag die notwendige Gesetzgebung ang enommen hat, die zweite, nachdem die neuen Körper­schaften und Kontrollen des Dawes­planes errichtet worden sind .

Alles, was bei der Ruhrbesehung unternom­men worden ist, wird registriert werden, ebenso alles, was abgeschafft oder abgeändert werden muh. Das Eisenbahnproblem wurde nicht berührt. Was nun die Schwierigkeiten be­züglich der Aufbringung der Anleihe von 40 Mil­lionen Pfund Sterling, bevor die wirtschaftliche Einheit wieder hergestellt worden ist, anbelcuigt, so könnten sie dadurch umgangen werden, dah die Anleihe bedingungsweise von den Ban­kiers vorher gezeichnet, jedoch nicht ausgegeben wird, bevor diese Wiederherstellung eine vollen­dete Tatsache geworden ist. Der ameri­kanische Bankier Lamont habeeine län­gere Unterredung mit dem französi­schen Finanzminister Clementel über diese Frage gehabt.

In französischer Beleuchtung.

Paris, 17. Culi. (WTB.) Der Londoner Berichterstatter desTemps" meldet über die Arbeiten in der 3. Kommission (Sachtteferungen und Konvertierung), die Kommission scheine sich nicht so sehr mit der Konvertierung als vielmehr mit den Sachlieferungen beschäftigt zu haben. Cm übrigen scheine in der hierzu ange­zogenen Stelle des Pariser Beschlusses vom 9. Juli der französische von dem englischen Tert mehrfach abzuweichen. Gestern abend um 7 Uhr habe die 3. Kommission ihre Arbeiten als s o gu t wie beendet betrachtet. Sie schlage vor, das Sy st em der Sachlieferungen auf­recht zu erhalten, wie es bis jetzt ge­handhabt wurde, wobei nur die Interessen der Mächte berücksichtigt würden, und zwar mit Hilfe von Verträgen, die von der Re­parationskommission selbst unterschrieben würden.

DemCntransigeant" geht aus London fol­gende mit Vorbehalt aufzunehmende Meldung zu: Gestern abend sei erklärt worden, dah in der Kommission für die Frage der deut­schen Verfehlungen vollste Einigung erzielt worden sei. Vielleicht sei diese Behauptung etwas voreilig gewesen. Die Kommission habe heute vormittag über einen französischen Text von Peretti della Rocca und dem Kabinetts­chef Bergery verhandelt. Darin werde de Ernennung des amerikanischen Delegierten in der Reparationskommission durchdas Haa­ger Sch iedsg erich t vorgeschlagen.

Rach dem Berichterstatter sott aber noch ein zweiter französischer Vorschlag zur Frage der Verfehlungen eingebracht werden. Von dem Ausgang der Te: Handlungen über den fran­zösischen Vorschlag werde der Erfolg oder dec AbbruchderKonferenz abhängen. Sei eine Verständigung möglich, so werde die Konferenz zu einer neuen Vollsitzung zusammen­treten. In diesem Falle könnten wa hr- scheinlich am Montag die Deutschen

gehört werden. Der gute Wille sei auf beiden Seiten sichtlich vorhanden, aber die eng­lischen und amerikanischen Forderungen seien so kategorisch und gingen so weit, daß es für Her- riot schwierig sei, sie anzunehmen. - <

Französisch-belgische Plänemacherei.

Räumung des Ruhrgebiets in langen Etappen.

Paris, 18. Juli. (WTB.) Ein französisch­belgischer Plan zur Wiederherstettung der deut­schen wirtschaftlichen Einheit im Ruhrgebiet wird heute der zweiten Kommission vorgelegt wer­den. Dieser Plan sieht nach demEcho de Paris" sehr zahlreiche und ziemlich lange Etappen vor.

Die Belgier schlagen vor, die Entschei­dung der Repko hinsichtlich der Plazierung der Anleihe abzuändern. Rach ihrer Ansicht müsse es genügen, wenn die englischen, amerikanischen und anderen Bankiers die Verpflichtung über­nehmen, die Anleihe zu plazieren.

Nur teilweiser Abbau der Ersenbahn- regie.

Rach dem Sonderberichterstatter desJour­nal" in London sieht ein französisch-belgischer Plan vor, die Eisenbahnen im befehlen Gebiet, das heißt, einige der wichtigsten Linien du rch3000alliierteEisen bahnerbe­wachen zu lassen. Der Berichterstatter steht voraus, daß dieEngländerWiderspruch gegen diesen Vorschlag erheben werden.

Der Londoner Berichterstatter desTemps' meldet hierzu, es fei gestern nicht über die Eistn- bahnfrage verhandelt worden. Diese scheine aber der Gegenstand einer längeren Unterredung ge- toefen zu fein, die Herriot und Theunis batten. Der französisch-belgische Plan für die Lösung dieser Frage gehe, wie man annehme, dahin, daß diefranzösisch-belgische Re­gie aufgehoben und die alliierte Kontrolle unsichtbar gestaltet werde. Auf den für die Versorgung der Truppen unerläßlichen Strecken soll aber eine Anzahl Arbeiter und Techniker zurückgelassen werden, die im Falle eines deutschen Streiks oder von Unruhen einen einigermaßen regelmäßigen Dienst aufrechterhalten könnten.

Ein Memorandum der Reichs- regierung.

Berlin, 18. Juli. (WB.) Der Londoner Korrespondent des sozialdemokratischen Parla­mentsdienstes teilt Einzelheiten aus dem Memo­randum mit, dah hem englischen Ministerprä­sidenten von der R e i ch s r e g i e r u n g am Mitt­woch überreicht worden sein soll. Hierzu wird uns vor unterrichteter Seite mitgeteilt, daß, wie es selbstverständlich ist, die deutsche Regie­rung Gelegenheit genommen hat, sowohl den eng­lischen als auch den übrigen alliierten Regie­rungen ihren Standpunkt in den verschiedenen zur Diskussion stehenden Fragen auseinanderzu­sehen. Die Mitteilungen des sozialdemokratischen Parlamentsdienstes geben von der Stellung mhme dec Reichsregierung kein richtiges Bild.

Forderungen des Internationalen GerverÄ- schaftsbundss.

Bei der am 15. Juli in Amsterdam abge­haltenen gemeinsamen Beratung des Bureaus des Internationalen Gewerkschafts­bundes und des Bureaus der Internationale wurde eine Resolution einstimmig an­genommen, in der u. a. erklärt wird, daß die Durchführung des Sachverständigen­planes heute die einzige unmittel­bare Lösung des Reparativnspro- b l e m s s e i. In dec Resolution wird ferner die Aufhebung der Besetzung des Ruhr­gebiets, einschl. Düsseldorf, Ruhrort und Duisburg, sowie die Aufhebung der wirtschaftlichen Besetzung gefordert. Auch wird verlangt, daß Deutschland von der Kon­ferenz in London eingeladen werde.

Generalagent Owen Toung.

Paris, 18. Juli. (WTB.) Der Sonder­berichterstatter desPetit Journal" will er­fahren haben, Owen Q3dung werde die Stellung eines Generalagenten nurfiu drei Monate übernehmen, und zwar unter dem Beistand eines Mitarbeiters, der nach ihm den Posten endgültig übernehmen werde. Owen Voung habe in Amerika zu große Inter­essen, um auf die Dauer seinen Wohnsitz in Europa nehmen zu können.

Wofür das zerstörte Frankreich Geld hat.

W i e n, 17. Juli. (WTB.) Das Achtuhr. Abendblatt meldet, daß Vertreter eine, französisch - belgischen Finanz- gruppe mit der jugoslawischen Regie-