Nr. 62
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Erster Blatt
IM. Jahrgang
Donnerstag, 13. März 1924
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Der Parchimer Mordprozetz.
Leipzig, 12. März. (Wolff.) Vor dem Staatsgerichtshof zum Schuhe der Republik besann die Verhandlung in der Parchimer Mord- fache. Es haben sich zu verantworten wegen Mordes an dem landwirtschaftlichen Arbri.er Walter Kadow, die landwirtschaftlichen Arbeiter Host, Zabel, Zano, Pfeiffer, Wiemeher und der Kaufmann I u rif ch, we- -en Beihilfe der Geschäftsführer auf dem Gut
Nuhrbllanz.
Lieber die Ergebnisse der Ruhraktivn sind jetzt folgende einigermaßen genaue Angaben möglich:
I. Schädigung der deutschen Volkswirtschaft.
Aach vorsichtigen Schätzungen wird der in der Zeit vom Januar bis Ende September 1923 durch die Ruhraktion eingetretene gesamte industrielle Produktionsausfall (einschließlich Bergbau) auf rund 1600 Millionen Goldmark beziffert. Hinzu kommt noch der Leistungsausfall der staatlichen V e r- kehrsan st alten (Eisenbahn, Post und Wasserstraßen) soweit er nicht bereits in der Wertberechnung des industriellen Produk- tionsausfalls mit enthalten ist. Dieser noch einzusetzende Leistungsausfall dürfte auf mindestens 200 Millionen Goldmark zu beziffern sein. Insgesamt würde sich hiernach vom Beginn der Ruhraktion bis Ende September 1923 für Industrie, Handel und Verkehr ein Leistungsausfall an Gütererzeugung und Güterverteilung von rund 1800 Millionen Goldmark ergeben.
Der Produktionsausfall an Rhein und Ruhr machte für das übrige Deutschland In sehr erheblichem Umfange eine Ersatzeinfuhr aus dem Auslande notwendig. Dies gilt vor allem für Kohle, die zu Preisen, die weit über dem deutschen Inlandspreis vor der Ruhraktion lagen, beschafft werden mußte. Die sich allein hieraus bis Ende September ergebende gesamte Mehrbelastung der deutschen Wirtschaft berechnet sich auf rund 200 Millionen Goldmark.
Die Folgen der Ruhraktion wirkten nach deren Abschluß geraume Zeit weiter. Der dadurch weiter eingetretene Schaden dürfte dem Produktionsausfall von mindestens zwei, wahrscheinlich aber mehreren Monaten entsprechen. Unter Zugrundelegung des Septemberergebnisses (rund 300 Millionen Goldmark) wird man mit einem weiteren Schaden von 600—800 Millionen Goldmark rechnen müssen. Rach dem Stand vom Ende September würde somit der mittelbar durch die Ruhcaktion verursachte Schaden rund 2—3 Milliarden Goldmark ergeben. Dazu treten noch die Schädigungen durch unmittelbare Eingriffe in d i e S u b st a n z der deutschen Wirtschaft (Beschlagnahme vorhandener Vorräte, Erhebung vonSteuern und Zöllen, Einziehung vonStraf- geldern, Eingriffe in den deutschen Produktions- und Verkchrsapparat usw.) in Höhe von etwa einer Milliarde Goldmark. Der Gesa m t s ch a d e n würde sich also nach dem Stand von Ende September 1923 — rein rechnerisch — auf 3V2 bis 4 Milliarden Goldmark belaufen, wobei aber zu beachten ist, daß wichtige Schadenpositionen in dieser Summierung überhaupt nicht zum Ausdruck kommen, weil sie zahlenmäßig nicht erfaßbar sind. Die Bildung einer abschließenden Summe des volkswirtschaftlichen Gesamtschadens ist daher unmöglich.
II. Schädigung der deutschen Finanzwirtschaft.
Die Lahmlegung des deutschen Wirtschaftslebens an Rhein und Ruhr zwang zwei bis orei Millionen Erwerbstätiger zur völligen oder teilweisen A n t ä t i g k e i t. Das Reich mußte mit Notstandsmaßnahmen eingreifen. Die Höhe der fiskalischen Belastung durch diese Notstandsmaßnahmen aller Art beläuft sich bis Ende September auf rund 1150 Millionen Goldmark. Zu diesen Ausgaben treten noch eine Reihe weiterer fiskalischer Belastungen (Einnahmeausfälle von Post, Eisenbahn und Wasserstraßen, Ausfälle an Steuern und Zöllen, Schäden vom BergfiSkus, forst- und staatlicher Domäncnverwaltung, Aufwendungen für Auslandskohle bei den staatlichen Verkehrsanstalten, für Ersatzttansporte usw.) in Höhe von rund ,850 Millionen Goldmark. Die Gesamtsumme der fiskalischen Schäden beläuft sich demnach bis Ende September 1923 auf rund 2 Milliarden Goldmark. In dieser Summe fehlen aber noch die unübersehbaren Schäden, welche durch Eingriffe in den Bestand der Reichsbahn, der Post, der Wasserstraßen usw. entstanden sind. Auch ein großer Teil der Schäden der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und Privatpersonen, die an das Reich mit Ersatzansprüchen noch heran- tteten werden, ist in dieser Summe nicht enthalten. Schließlich fehlt vor allem aber auch noch der durch die Geldentwertung angerichtete Schaden, der jeder Schätzung spottet.
Der dritte Kronzeuge im Hitler-Prozeh.
Die Aussagen des Polizeioversten von Seisser. — Heftige Zusammenstöße mit der Verteidigung. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit.
München, 12. März. (WTB.) Heute vormittag wurde die Vernehmung des dritten Hauptzeugen, des Polizeiobersten v. Seisser ausgenommen. Der Zeuge, Ches des Landespolizeiamts in München, wird ebenfalls unvereidigt vernommen. Zeuge betont einleitend, daß seit Errichtung des Generalstaatskommissariats ihm die wichtige Aufgabe der Aufrechte.Haltung der Verbindung mit den vaterländischen Verbänden oblag, deren Sammlung zu nationaler Arbeit Kahr als eine seiner wichtigsten Ausgaben betrachtete. Nachdem die erste Kraftprobe des Kampfbundes gegen den Staat am 1. 5. mit einem Fiasko desselben geendet hatte, trat eine gewisse Ernüchterang ein bis zu dem Deutschen Lag in Nürnberg, durch den die Bewegung wieder einen neuen Austrieb erhielt und die Führer in einen maßlos steigenden Größenwahn gehoben wurden. Er habe mit großer Sorge verfolgt, daß allmählich der Kampfbund eine mehr und mehr zum mindesten geichgiltige, wenn nicht feindselige Haltung gegenüber Bayern einschlag). Bayera wird nur noch Plattform für die Ziele des Kampfbundes. Kahr erstrebte ein Reichsdirektorium, das sich im Norden bckden sollte. Hitler und Ludendorff erftreaten die Diktatur Hitler-Ludendorff, die mit Gewalt dem Norton aufgezwungen werden sollte. Zeuge hatte zahlreiche Fahrer sämtlicher vaterländä^e r Derb .nde immer wieder dahin au geklärt, raß die Landesf'olizei ihre Pflicht erfüllen müsse und sie getoarnt, Unüberlegtheiten zu begehen. Zeuge erwähnt hier die Besprechung im Generalstaatskommissariat mit Pöh^r, Kriebel und Frick am 30. 9. Kahr Hube gesagt, es sei möglich, daß ein Staatskvmmissar zu besonderer Verwendung für Sachsen und Thüringen auf- gestellt werde und man habe auch schon überlegt, ob man nicht für Nordbayern einen besonderen Staatskc mmissar aufstellen wolle. Gr habe aber betont, daß er nicht befugt sei, selbst einen solchen Draatskommissar aufzustellen, sondern daß üa>2> Sache des Gesamtministeriums sei.
Don entern Marsch nach Berlin war in dieser Besprechung mit keinem Wort die Rede.
Pöhner habe dann die ilebernabme eines solchen Postens abgelehn'.. wril die Vallmachten zu geling seien. Dec einer späteren Besprechung hätten so- wohl Minoux wce Lossow versucht. Ludenj- dorff in mäßigendem Sinne zu beeinflussen und ihn zu veranlassen, auch aus Hitler mähcgend einzuwirken. Ludendorff habe dn nal? zu dem Zeugen geäußert, er wrroe nichts une^ nehmen ohne vorherige Verständigung. Auch Hl ler habe damals das Versprechen gegeben, nichts zu unternehmen. Zeuge betont ausdrücklich, er habe sich niemals mit der Rollenverteilung einverstanden erklärt. Alles, was bie rüber Dr. Weber und Hi.ler ausgesagt hätten, fei erfunden und unwahr. Seine damalige äln'erredung mit General von Seeckt sei auf Veranlassung des Generalstaatskommissars und mit Wisßn des Ministerpräsidenten erfolgt. Der- Hauptzweck war, zu verhüten. daß es zwischen der in Sachen und Thüringen einmarschierenden Reichswehr und dem polizeilichen Grenzschutz von Thü.ingen zu Zusammenstößen komme. Gr habe Seeckt mitgeteilt, daß von einem Marsch nach Berlin oder einer Bedrohung des Nordens aus dem polizeilichen Grenzschutz heraus nicht zu denken sei, und erklärte/ daß die Gerüchte über separatistische Absichten Kahrs absolut haltlos seien.
In der Besprech mg vom 6. November betonte General von Lossow, daß er mit der Reichs-
Herzberg, Bormann, wegen Begünstigung die Landwirte Fricke, Kleve und Hoffmann, Leutnant a. D. Thomsen, Landwirt Mackensen, Gutssekretär CB u l b r ege und Kaufmann Richter Die des Mordes A geklagten g"Härten fast sämtlich der Arbeitsgemeinschaft Roßbach bzw. dem Verein land'.virtschaftlicher Berufsausbildung an, einer Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft, oder sie waren von dem genannten Verein angeworben. Sie unterstanden der einheitlichen Geltung des genannten Vereins bezw. nach dessen Auflösung der Deutschvölkischen Freiheitspartei. Die Ve -Handlungen finden unter dem Vorsitz des Reichsgerichtsrats Riedner statt. Die Anklage oertritt Oberreic^anwalt Dr. Ebermayer.
Nach der Anklage spielte sich die Tat folgendermaßen ab:
Auf Veranlassung Bormanns wurden die Roßbacher nach dem Luise ihos bei Parchim in Mecklenburg zusammengerufen, um dort Kadow, der sich durch Aufschneidereien unbeliebt machte und der auch im Verdacht stand, kommunistischer Spitzel zu sein und Verbindungen mit den Franzosen zu haben, zu „Oer rollen“. Kadow wurde in einem Lokal betrunken gemacht. Auf der Rückfahrt nach Neuhof wurde er von mehreren der Angeklagten durch Schläge schwer mißhandelt und, nachdem er zusammengebroche c war, in eine Schonung geschlappt. Hier stürzte sich Wiemer auf ihn und durchschnitt ihm mit einem Taschenmesser die Halsschlagader, wäh e rd Zabel und Höß ihm aus nächster Nähe Revolversch.che in den Schädel feuerten. Aufgedeckt wurde die Tat durch Mitteilungen des Angeklagten Iurisch an die Re- dattion des „Vorwärts“
wehr sich niemals in einen Kapputsch hinein ziehen lasse. Am 8. November habe er den Chefs der Landespvlizei vt Bayern gesagt, daß, wenn es zu einer Explosion komme, die Landesprlizei ihre Pflicht tun müsse, auch wenn sie die Schußwaffe gegen ihre Freunde richten müßten. 3m Vertrauen auf die Zusicherungen Dr. Webers, Hitlers ltnd Ludendorffs, nichts zu unternehmen, sei er in j u> hm ter listige Falle gegangen.
Seisser bezeichnet als d'e Alleinschuldigen diejenigen, die den sinnlosen Aeberfall vollführt haben. Seine Person habe sich auf das heftigste aufgelehnt gegen die Rolle, die ihm zugedacht war.
Hieraus kommt Zeuge auf die bekannten Vorgänge im Bürgerbräukeller zu spre-chen, die er im all- gemcinen wie Kahr und Lpsow schildert. Er habe sich bei diesen Vorgängen g-'sast, frei werden kamst du nur, wenn du. 'das Spiel mit machst, so tutbenoärtig es an sich auch ist. Er hatte das bestimmte Gefühl, daß Ludend .r.f von der ganzen Sache wußte. 3n der Sladtkommandantur habe er dann bereits die Generäle v Kreß und v. Danner und andere Offiziere ange raffen, die alle der Mstnung waren, daß die Sache naturgemäß unterdrückt werden müßte Das wichtigste war für uns die Fühlung mit unseren Truppen in M nch-n herzustellen.
Z-uge kam auf den Vorwurf zu sprechen, daß Ludendorff und Hitler nicht rechtzeitig verständigt worden seien, und erklärt, hätte Ludendorff im Bürgerbräukcller sein Bedauern über den Heber» fall unter Mißbrauch feines Wortes zum Ausdruck gebracht, dann wäre es möglich gewesen, Ludendorff rechtzeitig zu verständigen. Zudem wollten wir in der Nacht einen Kampf unter allen älmständen vermeiden, denn die Truppenstärke war auf beiden Seiten fast gleich. Erst der bewaffnete Demonstrationszug am Vormittag muhte naturnotwendig zum Kampfe führen. 3n diesem Kampfe habe die Landespolizei mit schwerem Herzen ihre harte Pflicht getan.
Rechtsanwalt Holl wendet sich dagegen, daß wieder in die geschlossene Sitzung eingetreten werden soll, was eine
Flucht vor der Oeffentlichkeit darstelle. Er müsse als Verteidiger Einspruch erheben, daß die Aussagen Seihers einen ganzen Tag unwidersprochen ins Land gehen. Die Behauptu rg sein Mandant Weber habe fein Ehrenwort gebrochen und die Unterschrift Kahrs gefälscht, könne er nicht unwidersprochen lassen.
Angeklagter Dr Weber erhalt seine Aussagen voll aufrecht. Die Behauptung, daß er seine Oberländer durch einen mit der Unterschrift Kahrs gefälschten Befehl getäuscht habe, weife er auf bad Schärfste zurück. Auch der Angeklagte Hitler weist die in Bezug auf feine Person gemachten Behauptungen des Zeugen Seisser als objektive Unwahrheit zurück Ferner bezeichnet der Angeklagte Pöhner die Ausführungen des Zeugen in Bezug auf seine Person als Entstellung. Die gleiche Erklärung gibt General Ludendorff ab
Darauf erklärt Rechtsanwalt Roder im Namen der Gesamtverteidigung, der Zeuge Seisser habe eine Verteidigungsrede über die Herren Kahr, Lossow und Seisser gehalten. Diese Erklärung wird vom Vorsitzenden als eine Kritik zurückgewiesen. Weiter erklärt Rechtsanwalt Ro^er, die Verteidigung erhebt schärfsten Wider-spruch dagegen, daß die Herren und ihr etwaiger Hochverrat geschützt werden
und verlangt deshalb insbesondere, daß die Besprechung vom 6. 11. vom biprozentigen Staatsstreich Lossows und vom anormalen Weg des Herrn Kahr gegen Berlin In aller Öffentlichkeit verhandelt wird.
Staatsanwalt Stenglein verwahrt sich mit großer Entrüstung gegen den Vorwurf von fetten der Verteidigung.
Justizrat Kohl verweist darauf, durch die bisherige eidliche Einvernahme von Zeugen fei bereits bekundet, daß der Marsch nach Berlin die ausgesprochene Absicht der drei genannten Zeugen war.
Staatsanwalt Stenglein bezeichnet diese Behauptung als unzutreffend.
Nach kurzer Beratung verkündet der Dor- sitzende den Beschluß, daß für die Dauer den weiteren Vernehmung des Zeugen Seisser wegen Gefährdung der Staatssicherheit die O e f f e n t= lichkeit ausgeschlossen wird.
*
Nach Verlesung einiger Schreiben durch den Vorsitzenden wird heute nachmittag die Vernehmung des Zeugen v. Kahr fortgesetzt. Auf die Frage der Verteidigung darüber, wie sich Kahr den Druck auf den Reichspräsidenten hinsichtlich des Direktoriums gedacht habe, und wie die Sache geplant gewesen sei, wenn Ebert auf solche Pläne überhaupt nicht ein- gehen würde, stellte Kahr fest, daß man gehofft habe, es werde gelingen, das Direktorium auf legalem Wege über den Artikel 48 der Reichsverfassung zu erreichen. Es war außer Zweifel, daß eine derartige ülmwandlung der Reichsregierung einen Rückschlag auf die preußische Regierung haben würde. Was geplant war, war als legale Aktion geplant. Auf weitere Frage erklärt der Zeuge, es sei richtig, daß ihm General von Seeckt militärische Hilfe angeboten habe, er habe aber dafür gedankt, weil er sie nicht mehr benötige. In dieser Zeit der politischen Dissonanz unb der großen Erregung wurden im Norden Verhandlungen; geführt, in denen die Landwirtschaft und Industrie eine sehr wichtige Rolle gespielt haben. Er habe wiederholt erklärt, daß die Errichtung eines Direktoriums in erster Linie von den norddeutschen Kreisen betrieben werden müsse.
Auf Befragen Hitlers, mit welcher Persönlichkeit aus dem Norden Kahr über dieses Direktorium verhandelt habe, erwidert Kahr, er habe mit Minoux gesprochen, der aber ausdrücklich erklärt habe, daß eine gewaltsame Aktion nicht in F age komme. Er habe auxb mit Tirpitz und Scheer herüber gesprochen. Justizrat Zezschwih erklärte aus eine aufgeworfene Frage, in der Nacht zum 11. November habe Kahr in der Kaserne gesagt: „Hitler und ich haben dasselbe gewollt. Hitler ist nur vorge- prellt.“ Kahr fügte hinzu, er wisse, daß Zezschwih in eine heftige Auseinandersetzung mit Lossow geraten ist Er lehne es aber ab, gesagt zu haben, daß Hitler und er dasselbe gewollt haben. Pöhner hatte im Auftrag Ehrhards die Unterredung mit Kahr gewünscht, ,veil Ehrhard ein Aufmarsch- bzw. Operationsgebiet erhalten hätte. Zeuge hält es für ausgeschlossen, daß er den Ausdruck „Zivilgouverneur" gebraucht habe. Pöhner will sich genau an den Ausdruck „Zivil- gvuverneur in Sachsen und Thüringen" erinnern. Daraufhin wird die Sitzung vertagt.
Die Vernehmung der Angeklagten beginnt mit der des Vorarbeiters Höß in Neuhof, der u. a. aussagte, es sei die allgemeine Ansichit gef- wesen, daß Kadow, bei dem man ein Tagebuch über eine kommunistische Svitzteltätigkeit gesunden hatte, verprügelt werden mühte. Alle des Mordes Beschuldigten hätten auf Kadow ein» geschlagen und feien derart in Wut gewesen, daß sie
die Folgen nicht bedacht
hätten. Entgegen seinem Vorschläge sei beschlossen worden, Kadow den Gnadenschuß zp geben. Die Angeklagten Zab el und Zenz sagten aus, Kadow solle nur verprügelt werden. Sie hätten ihn nicht töten wollen. Er wurde auf der Fahrt zum Wald mit Stöcken und' Fäusten geschlagen. Der Angeklagte Wiemeher will im Wald Kadow In einer Art Dlut- rausch sein Messer in den Hals gestoßen haben. Der Angeklagte Bormann erklärte, der Deutsch- völkischen Partei nicht anzugehören und bestritt, den Auftrag erteilt zu haben, daß Kadow verprügelt werden solle. Von der Tat habe er erst am nächsten Morgen erfahren. Auf Antrag des Oberreichsanwalts beschloß das Gericht, Bormann sofort in Haft zu nehmen, um der Verdunkelungsgefahr vorzubeugen.
Der Sachverständigenberichl.
Paris, 12. März. (WTB.) Nach dem „Neu- york-Herald", der sich ausführlich über die Prinzipien des Berichtes verbreitet, den das Sach- verständigenkomitee der Repko über- reichen wird, haben ernstliche Meinungsverschie
denheiten nur in zwei Punkten bestanden, und zwar hinsichtlich des Maßes der ausländischen Kontrolle in Deutschland sowohl als auch hinsichtlich des für die Reparattonen zu reservierenden Betrages aus den deutschen Staatsmonopolen während der ersten drei Jahre. Dem Blatte zufolge sind diese Meinungsverschiedenheiten jedoch in beftiedigender Weffe geregelt Was die Kontrolle der Franzosen anlangt, bsabsichtigen die Sachverständigen, drei oder vier verschiedene Möglichkeiten vorzuschlagen, von denen jede den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg habe, und
Von denen keine in die deutsche Wirtschafts- souveränitat eingreifen würde.
Die letztere müsse nach dem Beschluß der Alliierten aufrechterhalten werden, wenn das Vertrauen gegenüber Deutschland und im Auslande fein volles Maß erreichen solle. Was die Frage der Reparationen anlange, so sollen die englischen Delegierten einvollständigesMo- vatorlum für die ersten Jahre verlangt haben. Die Franzosen und Belgier jedoch hätten darauf bestanden, daß sie ihrer Oeffentlichkeit etwas bieten müßten; auf diese Weise seien die Sachverständigen dazu gelangt, Monopole und Zolleinnahmen für ein besonderes Reparationskonto zu reservieren, bis Deutschland wieder zu ncrmaler Wirtschaft gelangt sei.


